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Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Ludwigshafen am Rhein/ Berlin. 23. Juni 2020. Die Petition hat zum Ziel, dass Patienten und Menschen die Wahl-Freiheit haben zu entscheiden, ob sie im Falle einer Erkrankung an Corona stationär und klinisch im Krankenhaus oder ambulant, zuhause, liebevoll und würdevoll auch mit Hilfe der ambulanten Häuslichen Intensiv-Pflege und mit Hilfe von Verwandten gepflegt werden.

Bitte die Petition mitzeichnen und teilen. Die Petition ist beim Deutschen Bundestag abrufbar. Hierzu ist eine Anmeldung im Petitions-System des Deutschen Bundestags erforderlich, was für alle Menschen in Deutschland möglich ist.

Link: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_04/_25/Petition_110235.html

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Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Musik-Album, 14 Songs, gewidmet für Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz

Green Fair For Justice by Andreas Klamm, 14 Songs

Napster: https://us.napster.com/artist/andreas-klamm/album/green-fair-for-justice

Apple Music: https://music.apple.com/us/album/green-fair-for-justice/1490316947?app=itunes&ign-mpt=uo%3D4

Spotify: https://open.spotify.com/album/3roFJVKF3DqLXIn3HVrKkr

Tidal: https://tidal.com/browse/album/124505199

Deezer: https://www.deezer.com/us/album/121683202

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Frohe Weihnachten!Und ein Frohes, gutes Neues Jahr 2019

Frohe Weihnachten! Frohe Fest- und Feiertage! Merry Christmas! Season Greetings! Ein gutes Neues Jahr 2019 erfüllt mir Frieden, Sozialem, Demokratie, Freude, Liebe, Glück und Gesundheit! wünscht Andreas Klamm, Journalist, Radio TV IBS Liberty, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Britishn Newsflash Magazine, Regionalhilfe.de, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, Mittwoch – Liberte, Andreas Klamm Media, Tel. 0621 5867 8054, Tel. 030 57 700 592, www.regionalhilfe.dewww.ibstelevision.orgwww.andreas-klamm.de

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Pflege am Boden: Ein Notarzt alleine kann nicht mehr helfen

Pflege am Boden: Ein Notarzt alleine kann nicht mehr helfen

Katastrophen-Alarm und Nachforderung von weiteren Notfall-Einsatzkräften in der Pflege – Flashmobs in ganz Deutschland

Stuttgart. 14. Juni 2014. Junge und alte Menschen liegen am Boden mitten in Deutschland, erschöpft, entkräftet, entmutigt, zitternd, dem kompletten Burn-out nahe. Es sind nicht wenige Menschen. Bei den Betroffenen handelt es sich um Pflegefachkräfte und Pflegekräfte, die sich selbst nicht mehr helfen können. Betrachtet man die Situation vor Ort in den Institutionen für die Pflege alter und kranker Menschen (Senioren-Residenzen, Altenpflegeheime) und in den Krankenhäusern wird schnell klar, hier reicht die Hilfe eines erfahrenen, routinierten Notarztes, der alleine tätig wird, um zu retten was noch zu retten sein könnte, ganz sicher nicht mehr aus.

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Foto: Pflege am Boden

Mit bundesweiten Flashmobs macht die Aktion Pflege am Boden auf katastrophale Zustände im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen aufmerksam. Der Alarmruf und Notfallstatus: Alarmstufe „Rot“ – Pflege, Pflegefachkräfte und Patienten – Menschen – in Gefahr wurde ausgerufen. Notstand !

Den aufmerksamen Beobachtern wird schnell bewusst: Katastrophen-Alarm in der Pflege in Deutschland, Großschadens-Ereignis, das gesamtgesellschaftliche, fachliche, Ressort-übergreifende, politische, kompetente und engagierte Hilfeleistung für die Pflege am Boden in Deutschland jetzt erforderlich macht.

Die Aktion Pflege am Boden ist eine aktuelle Ist-Beschreibung des Zustands in den Pflegeberufen in Deutschland. Die Aktion erlaubt es Erfahrungen, Erlebnisse, Alltags-Herausforderungen, Probleme und den Notstand im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen visualisiert, erlebbar, begreifbar nahe, Empathie-weckend künstlerisch auf vielfältige Weise am Boden oder auch im Rollstuhl darzustellen. Jedem Menschen in Deutschland ist verständlich, dass Pflegekräfte, die ausgelaugt, abgesaugt, zertreten und zerschmettert am Boden liegen nicht mehr in der Lage sind, die wertvollen und unverzichtbaren Dienste im Pflege- und Gesundheitswesen zu bieten und zu leisten, ebenso wenig wie Pflegekräfte, die im Rollstuhl landen oder sitzen, denn jeder Mensch auch ganz ohne medizinische Vorkenntnisse weiß: Im Rollstuhl pflegen können wir nicht.

Zu Beginn meiner Ausbildung als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger im Jahr 1990 war ich aktives Mitglied in der Jugend- und Auszubildenden-Vertretung von ver.di früher ötv und wurde wenig später auch in die Delegierten-Konferenz des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) gewählt. Bereits damals engagierten wir uns als Auszubildende oder vielmehr auch Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler genannt gegen die chronische Überlastung und schlechten Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Leider konnten wir keine Abhilfe der katastrophalen Zustände im deutschen Pflege- und Gesundheitswesen erwirken. Im Gegenteil, die Notzustände im Pflege- und Gesundheitswesen haben sich dramatisch verschlechtert und verschlimmert. Einen großen Mangel an Pflegefach-Personal gibt es übrigens in Deutschland nicht, wie dieser System-konform oft erwähnt wird. Immerhin gibt es in Deutschland mehr als 10 Millionen Menschen, darunter auch Pflegefachkräfte, die ein Erwerbseinkommen wünschen durch die Arbeit im Pflegeberuf. Nicht jeder kann pflegen, doch einige dieser 10 Millionen Menschen, die „arbeitslos“ gemeldet sind oder auch als Hartz4-Bezieher bezeichnet werden, können sich eine Umschulung zur Pflegekraft für Altenpflege oder zur Pflegefachkraft für Altenpflege sehr wohl vorstellen. Doch dreieinhalb Jahre bis vier Jahre Ausbildung zur Pflegefachkraft kostet erst einmal viel Geld. Geld das im Gesundheits- und Pflegewesen nicht selten fehlt. Die Budgets sind knapp bemessen.

Das Problem und die Wurzel des Übels liegt in der Aufgabe und Herausforderung das Gesundheits- und Pflegewesen in Deutschland solide und Bestands-fähig zu finanzieren. Wer will gerne mehr für Pflege bezahlen. Bislang konnte ich keinen Menschen, keine Partei und Institution finden, die laut und unmissverständlich „Hier…“ ruft.

Eine solide Finanzierung ist zwingend, um Pflegefachkräfte in Deutschland gut zu bezahlen für Schwerst-Arbeit etwa in der Altenpflege oder auf Stationen der Neuro-Chirugie und Neuro-Rehabilitation. Die Pflegekräfte leisten vor allem in diesen Bereichen psychische und physische Schwerstarbeit ähnlich wie auch in den Pflegebereich OP (im Operationssaal), Anästhesie sowie im Bespiel auch auf Intensiv-Stationen. Persönlich kenne ich mehrere gute, langjährig erfahrene Pflegefachkräfte, die gerne zumindest noch Teilzeit in der Pflege arbeiten und wirken möchten. Doch die knappen Budgets in den Insitutionen für die Pflege alter und kranker Menschen (Senioren-Residenzen, Altenpflegeheime) und Krankenhäusern erlauben es nicht mehr dringend erforderliche Pflegefachkräfte einzustellen, die tariflich bezahlt werden.

Vermutlich ist so oder so ähnlich das Märchen vom Fachkräfte-Mangel in der Pflege in Deutschland entstanden. Denn Pflegefachkräfte, die außerhalb von Europa angeworben werden, müssen teilweise mehrere Jahre für die Anerkennung Ihres Pflege-Examens in Deutschland „kämpfen“, werden „geknechtet“, ausgebeutet und von einem Praktikum in das andere Praktikum geschickt – oft ohne Bezahlung oder mit so geringer Bezahlung, die für ein Menschen-würdiges Leben in Deutschland in keinster Weise genügt.

Einige meiner Kolleginnen kommen aus den Ländern der früheren Russischen Förderation und kämpfen seit mehreren Jahren um die Anerkennung des Pflegeexamens in Deutschland. Wie mag es jetzt wohl den Kollegen und Kolleginnen aus Vietnam, Korea, Thailand, China und Afrika oder aus anderen Armuts-Regionen in dieser Welt ergehen, die voller Hoffnungen und Erwartungen nach Deutschland „gezogen“ werden vermutlich mit falschen der Realität nicht entsprechenden Vorstellungen und Visionen.

Die Pflege zählt mit zu den schwersten Berufen in Deutschland. Mir ist bekannt, dass nicht jeder Mensch pflegen kann, denn der Beruf ist Schwerstarbeit. Es bedarf sicherlich einer Berufung zur Pflege. Pflege ist auch Herzensache. Pflege sollte die Pflegefachkräfte nicht krank machen, was leider in der Folge von unterbesetzten Pflege-Bereichen und zunehmenden Arbeitsbelastungen immer häufiger geschieht, so dass Pflegekräfte und Pflegefachkräfte leider selbst zerbrechen und schwerst krank werden, was leider auch mir in Verbindung mit weiteren gesundheitlichen Risiko-Faktoren geschehen ist.

Weitere und ausführliche Informationen zur Aktion Pflege am Boden sind im Internet bei www.pflege-am-boden.de und bei Facebook „Pflege am Boden“ in der Gruppe zu finden. Andreas Klamm

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BESONDERE DANKSAGUNG an die Retter und Helfer

BESONDERE DANKSAGUNG an die Retter und Helfer

Ludwigshafen am Rhein. 2. Juni 2014. An dieser Stelle sage ich DANKE an Polizei, Rettungsdienst, Tierrettung, den Fach-Arzt und an das Klinikum Ludwigshafen am Rhein, die am 28. Mai 2014 nach einem gesundheitlichen Notfall in der Folge des Begehens einer Treppe erstklassige und gute Hilfe geleistet haben.

Vielen DANK, Respekt und Anerkennung für Ihre wertvolle Arbeit und Hilfe, Andreas Klamm, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Journalist, Tel. 030 57 700 592

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Gross-Familie in Notlage: Wird Papst Benedikt XVI. eine Ehren-Patenschaft übernehmen ?

Groß-Familie in Notlage: Wird Papst Benedikt XVI. eine Ehren-Patenschaft übernehmen ?

Michael Krieger im Radio- und Telefon-Interview: „Bereits drei Klein-Kinder erkrankt. Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen durch Ammoniak-Gase“ – Eil- und Gnaden-Hilfe-Antrag zur Übernahme einer Ehrenpatenschaft wurde bereits am 19. Dezember 2012 gesendet

Von Andreas Klamm, Nachrichten-Korrespondent und Journalist

Analakininina (Madagascar) / Berlin (Germany) / Rom (Vatikanstaat). 27. Januar 2013. In einem Radio- und Telefon-Interview bestätigte der insgesamt 18fache Familien-Vater Michael Krieger in Madagascar (Afrika), dass inzwischen drei Kleinkinder der 9köpfigen unverschuldet in Not geratenen Familie erkrankt sind. Zwei minderjährige Töchter und ein minderjähriger Sohn der Familie leiden unter Kopfschmerzen, Fieber, Husten, Übelkeit und unter Vergiftungs-Erscheinungen, informierte der Familien-Vater, der vor rund 20 Jahren Deutschland verlassen hat und am 78. Oktober 2012 aufgrund einer unverschuldeten Notlage die Rückführung nach Deutschland beantragte.

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Noch ist nicht bekannt, ob das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche Hilfe leisten kann. Die 7 Kinder in unverschuldeter Notlage würden sich über Geschenke, Spielsachen und Gesten der Liebe von ihrem möglicherweise künftigen Ehren-Paten-Onkel und Papst Benedikt XVI. ganz sicher freuen. Foto: Archiv / 3mnews.org

Aufgrund der großen Dimension und der Schwere der Notlage wurde bereits am 19. Dezember 2012 in einem Eil- und Gnaden-Hilfe-Antrag das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche, Papst Benedikt XVI. Um Hilfe gebeten und um Prüfung gebeten für eines der Groß-Familie mit insgesamt 18 Kinder, eine Ehren-Patenschaft zum Zwecke der Hilfe-Leistung für die künftige Versorgung der Kinder in Deutschland und in Madagascar zu übernehmen.

Die Groß-Familie des 59jährigen Familien-Vaters ist nach Angaben des Familien-Oberhauptes in der Folge schwerster Formen von Kriminalität und nach Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Ambatovy Konzerns in Madagascar unverschuldet in Not geraten. Der bedenkliche Zustand und die Notlage der Familie wird durch schwerste Armut im drittärmsten Land der Welt verschlimmert.

Die Römisch-Katholische Glaubens-Kongregation verfügt weltweit über geschätzte rund zwei Milliarden Mitglieder, so dass das Mitversorgen einer Groß-Familie in Deutschland mit 18 Kindern nach ersten Einschätzungen keine größere Belastung für die Kirche in Rom bedeuten dürfte. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist leider noch nicht bekannt, ob Papst Benedikt XVI. Im Ausnahme-Fall eine Ehren-Patenschaft für eines der in Not geratenenen Klein-Kinder der Groß-Familie übernehmen wird. Ein Antrag und Hilfe-Gesuch wurde dem Kirchen-Oberhaupt bereits am 19. Dezember 2012 via E-mail und via Fax gesendet. Die Einsicht des Fax-Sende-Beleges ist möglich. Wer den Fax-Sende-Beleg prüfen will, kann an unsere Redaktion: newsreporter247@googlemail.com schreiben.

Ammoniak-Gas-Freisetzungen werden von Regierungs-Vertretern und Augenzeugen bestätigt

Ein Sprecher der Regional-Verwaltung in Madagascar sowie mehrere Augenzeugen bestätigen unterdessen, Problem der Bevölkerung in der Folge von zum Teil hochgiftigen Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Ambatovy Konzern in Madagascar. Bei den Gas-Freisetzungen wurde im Jahr 2012 offiziellen Angaben zufolge auch ein Kind getötet und mehrere Menschen schwer verletzt. Betroffene Anwohner der Region beklagten zudem auch bedenkliche Umwelt- und Natur-Schäden und Schäden die in der Tier-Welt durch die Gas-Austritte entstanden seien.

Mr. Alain Mahavimbina, ein leitendender Regierungs-Mitarbeiter des Regierungs-Bezirkes Toamasina in Madagascar forderte den Ambatovy Konzern in Gesprächen vor Ort dazu auf, die Verantwortung zu tragen und Sicherheit zu gewährleisten, dass es nicht zu weiteren Gas-Freisetzungen durch den Konzern komme. Durch das Projekt von Ambatovy dürften keine weiteren Schäden bei den Menschen, Natur, Umwelt und in der Tierwelt entstehen, betonte der Regierungs-Mitarbeiter, sonst habe das Projekt von Ambatovy für die Region „keinen Wert.“. Das Fernseh-Interview mit Mr. (Herrn) Alain Mahavimbina ist unter anderem auch bei You Tube zu sehen und zu hören: http://youtu.be/eKQnFRxs0CM . Lokale und französische Medien berichteten über die Ereignisse bereits im vergangenen Jahr. In Deutschland über die Gas-Freisetzungen des Ambatovy bislang nicht berichtet.

Link zur Radio – / Fernseh-Produktion mit dem 18fachen Familien-Vater, Michael Krieger, unverschuldet in Notlage geraten mit 7 Kindern und Ehefrau in Madagascar (Afrika). Produktion: Radio TV IBS Liberty, Andreas Klamm, Journalist, http://youtu.be/_qB24yk6g1k

Bitte um Hilfe-Leistung

Alle Behörden, Institutionen, Vereine, Hilfe-Organisationen, Vereine, Firmen, und Privat-Personen werden DRINGEND um Hilfeleistung gebeten, um der unverschuldet in Notlage geratenen Groß-Familie mit 7 Kindern in Madagascar, davon 3 Klein-Kinder bereits erkrankt, zu helfen und aus der Notlage herauszuführen. Um besondere Unterstützung wird auch für den Familien-Vater Michael Krieger und seine Ehefrau gebeten, das meint also die Eltern der 7 Kinder in unverschuldeter Notlage.

Hintergrund – Informationen: Eil- Gnaden- und Hilfe-Antrag via FAX zur Hilfe-Leistung für die Groß-Familie mit 18 Kinder am 19. Dezember 2012 nach Rom an das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche, Papst Benedikt XVI. in Rom, Vatikan-Staat, gesendet. – PDF-Presse-Version. Die Peronen-bezogenen Daten der 18 Kinder wurden aus Schutz-Gründen redigiert.
Papst_Benedikt_XVI_KathKircheEilantrag19122012Presseredigiert“ target=“_blank“>http://madagascarfamilycare.files.wordpress.com/2013/01/papst_benedikt_xvi_kathkircheeilantrag19122012presseredigiert.pdf“>Papst_Benedikt_XVI_KathKircheEilantrag19122012Presseredigiert
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Drei Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen – Notlage einer Großfamilie in Madagascar

Drei Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen – Notlage einer Großfamilie in Madagascar

Analakininina (Madagascar) / Berlin (Germany). 26. Januar 2013. Die Notlage und Notsituation einer Familie mit sieben Kinder in schwerster Not droht in Madagascar zu eskalieren. Inzwischen sind drei Kinder erkrankt und leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen, bestätigte der Vater der Kinder in Madagascar, Michael Krieger (59), in einem Telefon-Interview mit Radio TV IBS Liberty bereits am Freitag. Die Großfamilie mit sieben Kindern ist in der Folge von extremen Formen von Kriminalität und von hochgiftigen Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Konzerns Ambatovy unverschuldet in Not geraten (wir berichteten). Der insgesamt 18fache Familien-Vater hofft in Deutschland Hilfe zu finden und bittet dringend um Hilfeleistung für seine Großfamilie mit sieben Kleinkindern.

Nach Informationen des Familienvaters sind möglicherweise mehr als 1000 weitere Menschen durch Ammoniak-Gas-Freisetzungen in Madagascar in Gefahr.

Interview mit dem Vater der 7 Kinder und Familie in schwerer Notlage in Madagascar. Freitag, 25. Januar 2013. Produktion, Redaktion und Moderation: Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Interview mit Michael Krieger, insgesamt 18facher Familienvater, der um Hilfeleistung für seine 7 in Not geratene Kinder und für seine Ehefrau bittet. Link zur Sendung: http://youtu.be/_qB24yk6g1k


Notlage einer Familie in Madagascar Eil-Meldung: Inzwischen 3 Klein-Kinder nach Ammoniak-Gas-Freisetzung in Madagascar erkrankt. Gesundheits-Zustand eines Klein-Kindes muss als ernst bezeichnet werden. Michael Krieger, insgesamt 18facher Familien-Vater ist mit 7 seiner Kinder und Ehefrau in der Folge von Ammoniak-Gasfreisetzungen des Ambatovy Konzerns in Madagascar und in der Folge schwerer Kriminalität in unverschuldete Notlage geraten. Aufzeichnung eines Interviews bei Radio TV IBS Liberty im Gespräch mit Michael Krieger am Telefon in Madagascar. Weitere Informationen sind auch im Blog zur Hilfeleistung für die in Not geratene Familie bei http:///madagascarfamilycare.wordpress.com zu finden. Achtung es werden DRINGEND Ärzte, Kinder-Ärzte, Kinder-Krankenschwestern, Gesundheits- und Krankenschwestern, freiwillige und ehrenamtliche Helfer und Helferinnen sowie Spender und Sponsoren zur Untersützung der Familie in Not mit 7 Kindern und von 1000 weiteren Menschen in Madagascar zur Hilfeleistung gesucht. Bitte melden Sie sich Tag und Nacht, rund um die Uhr 24 Stunden, via Telefon 06236 416802, Mobil-Tel. 01788172114, Mobil-Tel. 01701486728 oder via E-mail: newsreporter247@googlemail.com, E-mail: andreasklamm@hotmail.com. Weitere Informationen zu den freien Arbeitsgemeinschaften für Medien- und Hilfe-Projekte ISMOT International And Social Medical Outreach Team finden Sie bei http://ismotnetwork.wordpress.com und bei Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de, http://regionalhilfe.wordpress.com. SOS Familie in Notlage in Madagascar. Allen Menschen, die helfen einer Familie in unverschuldeter Notlage mit 7 Kinder in Gefahr, 3 Kinder bereits erkrankt und 1000 weiteren Menschen und Tieren in Madagascar bereit sind zu helfen, DANKEN wir im voraus. ISMOT, Andreas Klamm, Journalist, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Gründer und Projekt-Leitung.

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Ein Handball-Star entdeckt den Motorsport

Ein Handball-Star entdeckt den Motorsport

Ludwigshafen am Rhein. (and). Christian „Blacky“ Schwarzer ist ein deutscher Handball-Profi und Trainer der Handball-Jugend-Nationalmannschaft. Während seines Engagements in der deutschen Handball-Nationalmannschaft nahm der Sportler an sechs Welt- und an fünf Europa-Meisterschaften teil. Viermal konnte er zudem an den Olympischen Spielen teilnehmen.

Seine Liebe zum Sport führt den Sportler in eine neue Welt des Motor-Sports. Für das Jahr 2011 kündigte der Spitzensportler an, dass er mit einem Bio-Erdgas-Renner, beim VW Scirocco R-Cup im Motorsport an den Start gehen wird. Interview mit Christian „Blacky“ Schwarzer und dem französisch-deutschen Journalist, Andreas Klamm-Sabaot, Radio TV IBS Liberty, XXL-info. Comapct, 7 min., Produktion von Andreas Klamm-Sabaot, Journalist, Radio TV IBS Liberty, http://www.ibstelevision.org, http://www.radiotvinfo.org, Dokumentation, CC Creative Commons License Share Alike unported, international

Link zur Produktion: http://youtu.be/HU-_xDQ9QHc

alternativ, Autoren, Bürgerrechte, Bildung, Deutschland, Dokumentation, freie Medien, Gesundheit, Glaube, Grundgesetz, Grundrechte, Informations-Freiheit, Kirche, Medien

Glaube und Menschen

Glaube und Menschen

Eine amerikanisch-englisch-deutsche Betrachtung von Stellungnahmen großer Persönlichkeiten zum Glauben und zur Bibel
24 Seiten, Veröffentlichung, Juli 2011, Sprachen: Deutsch und Englisch
Herausgeber und Redaktion: Andreas Klamm, Journalist

Verlag: IFN International Family Network d734, GHL Sozialmission, Regionalhilfe.de, Postfach 1113, D 67137 Neuhofen in der Pfalz bei Ludwigshafen, Deutschland

Redaktion, Medien-Realisation, Übersetzungen der Zitate und Produktion
: Andreas Klamm – Sabaot, Journalist

Produktion: Regionalhilfe.de, GHL Sozialmission, IFN International Family Network d734, Juli 2011

Lizenz, Urheberschutzrechte: CC Creative Commons Lizenz, Juli 2011, Share Alike bei Nennung des Autors.

Distribution: Die ausschliesslich KOSTENFREIE Distribution / Vertrieb dieser Publikation ist weltweit gestattet / erlaubt.

Publikation als PDF: GHL Sozialmission, Regionalhilfe.de, IFN International Family Network d734

Glaube_und_Menschen

Kirchengemeinden, Mainz, Medien, Menschenrechte, Rheinland-Pfalz

Gesellschaftliche Teilhabe von Kindern fördern

Gesellschaftliche Teilhabe von Kindern fördern

Spitzengespräch von SPD-Vorstand und Bischöfen in Rheinland-Pfalz

Mainz. (red). 8. Dezember 2010. Mitglieder des Präsidiums der SPD Rheinland-Pfalz und die rheinland-pfälzischen Bischöfe haben sich am Dienstag, 7. Dezember, zu einem Spitzengespräch im Mainzer Landtag getroffen. Diskutiert wurden dabei Möglichkeiten, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern in Armut zu fördern. Neben der von der SPD geforderten und auch der Katholischen Kirche grundsätzlich befürworteten Erhöhung der Hartz IV-Sätze wurde das Thema Kinderarmut auch unter bildungspolitischen Aspekten besprochen. Einig waren sich die Gesprächspartner, dass Kinderarmut nicht allein durch staatliches Engagement bewältigt werden kann, sondern auch ehrenamtliches Engagement aus der Bevölkerung notwendig ist, wie es vielfach in den Pfarrgemeinden zu finden ist. Die erarbeiteten Vorschläge werden in das Regierungsprogramm der SPD Rheinland-Pfalz einfließen. Weiteres Thema des Austauschs waren Überlegungen zur Versachlichung der gesellschaftlichen Debatte über Migration und Integration, die nach Auffassung beider Seiten erforderlich ist.

Teilnehmer des Treffens waren von Seiten der SPD Rheinland-Pfalz: der Landesvorsitzende, Ministerpräsident Kurt Beck, die stellvertretende Landesvorsitzende, Staatsministerin Doris Ahnen, Generalsekretärin Heike Raab, der Parteiratsvorsitzende, Staatssekretär Roger Lewentz, und Gernot Mittler, Finanzminister a.D. Die Bischöfe waren vertreten durch den Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann, und den Bischof von Speyer, Dr. Karl-Heinz Wiesemann, sowie die Generalvikare Dietmar Giebelmann (Mainz), Dr. Georg Holkenbrink (Trier), Dr. Franz Kaspar (Limburg) und Dr. Franz Jung (Speyer).

Bürgerrechte, Bildung, Deutschland, Dokumentation, freie Medien, Informations-Freiheit, Journalisten, Mainz, Medien, Menschenrechte, Polizei, Presse, Pressefreiheit, Rheinland-Pfalz

Petition zur Situation bi-nationaler Bürger und Menschen in Rheinland-Pfalz

Petition zur Situation bi-nationaler Bürger und Menschen in Rheinland-Pfalz

Kann Kurt Beck Verwandten helfen 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, Eltern, Groß-Eltern und Angehörige zu finden?

Mainz. 16. November 2010.(and) Am 16. November 2010 wurde eine Petition zur Situation bi-nationaler Bürger und Menschen in Rheinland-Pfalz und Frankreich an Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) gesendet. In der Petition geht es um Hilfe für Angehörige deutscher und französischer Soldaten und Offiziere, die seit 1945 ihre Eltern, Väter, Mütter oder auch Großeltern suchen. Oft werden den suchenden Kindern und Enkel-Kindern in der ersten und zweiten Generation, das meint den Verwandten der vermissten deutschen und französischen Soldaten und Offiziere, jegliche Informationen verweigert mit der Begründung bei den vermissten Soldaten und Offizieren würde es sich um Polizei-Geheimnisse oder militärische Geheimnisse handeln.

Es mag zwar richtig sein, dass Offiziere der französischen Armee, die im Jahr 1945 in Rheinland-Pfalz in Kaiserlsautern stationiert waren, tatsächlich Teil einer militärischen Geheimhaltungs-Struktur waren, doch 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945, ist es den Kindern und Enkel-Kindern nicht zuzumuten, dass diese auf Informationen zu ihren eigenen Eltern und Groß-Eltern verzichten sollen, aus angeblichen polizeilichen oder militärischen Geheimhaltungs-Gründen, da die französischen und deutschen Offiziere schon aufgrund ihres hohen Alters, so diese noch leben sollten, nicht mehr im aktiven Dienst der deutschen Wehrmacht oder der französischen Armee stehen können.

Das berechtigte Interesse und das Recht auf Information der suchenden Angehörigen, die ihre Eltern oder Groß-Eltern, seien es französische Offiziere oder deutsche Offiziere und Soldaten suchen, sollte heute, 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wesentlich höher bewertet werden, als polizeiliche oder militärische Geheimhaltungs-Vorgaben, die in der Zeit des Zweiten Weltkrieges oder in den Jahren im Anschluss gegolten haben. Die Petition an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurz Beck (SPD) hat zum Ziel einer beträchtlichen Anzahl von Angehörigen und Verwandten, die vermisste französische und deutsche Soldaten oder Offiziere, oft seit mehreren Jahrzehnten suchen, zu helfen.

Der Autor der Petition und dieses Beitrages ist tunesisch-französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Moderator, Fernseh- und Radio-Produzent, Autor von insgesamt neun veröffentlichten Büchern, Verleger und Herausgeber von British Newsflash Magazine, MJB Mission News, ISSN 1999-8414, Radio TV IBS Liberty sowie weiterer Medien und sucht seinen französischen Großvater, den ehemaligen französischen Offizier HEDI SABAOT, der im Jahr 1945 in Kaiserslautern in Deutschland stationiert war, bereits seit 1984.

Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes teilte in einer Antwort auf eine Anfrage mit, dass nur vermisste deutsche Soldaten gesucht werden. Die Angehörigen und Verwandten der vermissten französischen Soldaten und Offiziere sind hingegen bislang meist ohne jede Hilfe bei der Suche nach vermissten Verwandten. Die Petition will helfen, die Situation dieser angehörigen Menschen zu verbessern und Hilfe möglich zu machen.

Pressekontakt:

Andreas Klamm – Sabaot

French-German Journalist, Broadcast journalist, author, nurse (R.N.), paramedic, director, missionary and news correspondent

Französisch-deutscher Journalist, staatl. geprft.Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missions-Leitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent

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16. November 2010

An

Herrn
Kurt Beck
Ministerpräsident
Staatskanzlei
Peter-Altmeier-Allee 1

D 55116 Mainz
Deutschland

email:
Kurt.Beck@stk.rlp.de

Feldpfad 1a
76889 Steinfeld

Telefon: 06340 716
Telefax: 06340 5080600
email: wahlkreis.mp.beck-steinfeld@t-online.de

Petition und Offener Brief zur Situation tri-nationaler und bi-nationaler Bürger und Bürgerinnen in Rheinland-Pfalz und in Deutschland / französisch-deutsche und deutsch-französische Bürger sogenannte « Mischlings-Kinder »

Anregung Unterstützung und Gründung eines Vereines zur Hilfe für die Situation tri-nationaler und bi-nationaler Bürger und Bürgerinnen in der direkten Folge des Zweiten Weltkrieges

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kurt Beck !

Als Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz haben Sie zwar reichlich Einfluß, doch vielleicht gibt es noch andere Menschen, die das Anliegen französisch-deutscher, tunesisch-französisch-deutscher, deutsch-französisch-tunesischer und deutsch-französicher Bürger und Bürgerinnen unterstützen können und wollen und daher schreibe ich Ihnen einen offenen Brief und Petitionals Anregung und als Bitte an Sie und an Menschen, die bereit sind die Anliegen bi-nationaler Bürger zu unterstützen. Wie Ihnen bekannt,ist das Jahr 2010 als 65. Jahrestag für die Kapitulation von Deutschland am 8. Mai 1945 vor den Allierten Siegermächten zu betrachten. Noch immer werden suchenden Angehörigen die Informationen vorenthalten. Wie Ihnen vielleicht bekannt suche ich seit meinem 16. Lebensjahr, seit dem Jahr 1984 nach meinem seit 1945 als vermisst geltenden Großvater HEDI SABAOT, der im Jahr 1945 als französischer Offizier, geboren in Tunis in Tunesien in Nord-Afrika in der pfälzischen Stadt Kaiserslautern stationiert war.
Die Suche nach meinem Großvater führte mich innerhalb von 25 Jahren in der Arbeit als Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Radio- und Fernseh-Produzent, Verleger und Herausgeber von British Newsflash Magazine (seit 1986 ) und MJB Mission News, ISSN 1999-8414 (seit 2008, Groß Britannien und Deutschland) und Buch-Autor von insgesamt 9 veröffentlichten Büchern in alle fünf Kontinente dieser Welt.

Mit dem französischen Militär-Attache in Paris hatte ich zwar eine freundliche und herzliche Korrespondenz, doch 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird mein eigener Großvater HEDI SABAOT, französischer Offizier, stationier t1945 in Kaiserslautern, seither als vermisst geltend, 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges immer noch als sogenannte Militär-Geheimnis behandelt.

Mein Großvater HEDI SABAOT ist kein Militär-Geheimnis mehr und ich bitte Sie zu respektieren, insbesondere auch deshalb weil ich KEIN Einzelfall bin, sondern die Probleme dieser Art zahlreiche weitere Menschen betrifft, zu handeln und sich dafür einzusetzen, dass die Kinder und Enkel-Kinder FREIEN ZUGANG zu den Informationen erhalten, was mit den Angehörigen, seien es Eltern, Väter, Mütter, Großmütter und Großväter geschehen ist, erhalten dürfen. Dazu bitte ich zu prüfen, ob mit Ihrer freundlichen Unterstützung die Gründung eines Vereines möglich ist, der suchenden Familien-Angehörige bei der Suche nach den vermissten Angehörigen, die in der Folge des Zweiten Weltkrieges vermisst werden, helfen kann, vor allem wenn es sich um Angehörige nicht-deutscher Herkunft handelt.

Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes, den ich in die Suche bereits eingeschaltet hatte sucht nach einer Selbstaufkunft nur nach vermissten deutschen Soldaten, doch leider nicht nach vermissten FRANÖSISCHEN SOLDATEN. Daher halte ich die Gründung eines Vereines der Menschen, wie meiner Mutter, meinen Schwestern und mir und einer beträchtlichen Zahl weiterer Menschen hilft, die Angehörigen und die Informationen über den Verbleib von Angehörigen zu finden. Wie Sie wissen, waren 1950 die Zeiten noch andere. Meine Großmutter Marta Kolacz, geborene MAIER, musste Deutschland im Jahr 1950 für immer verlassen und wanderte nach Australien, Melbourne aus, weil sie die Verfolgung der damals noch von der Nazi-Ideologie indoktrinierten Menschen nicht ertragen konnte.

Doch 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, gibt es für mich als afrikanisch-europäischen Bürger und Journalist und als tunesisch-französisch-deutscher Bürger und Journalist sicherlich keinen Grund mehr, die Identität meines Großvaters HEDI SABAOT, der als französischer Offizer auch Frankreich, Deutschland und Europa im Dienst für den Frieden geholfen hat, zu leugnen. Rheinland-Pfalz ist ja ein Welt-offenes Land und Angehörige tri- und bi-nationaler Herkunft müssen ihre Herkunft und Urzwurzeln in verschiedenen Ländern sicher mehr nicht verleugnen. Gibt es einen Grund, weshalb meine Identität, als bi-nationaler oder tri-nationaler Bürger, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Moderator und Autor von 9 veröffentlichten Büchern verleugnet werden sollte aufgrund meiner afrikanisch-euorpäischen Herkunft ? Wohl kaum, da ich nicht vermute, dass Sie als Ministerpräsident oder die SPD als Partei, rassistische oder gar Ideologien der NSDAP NICHT gut heißen können oder unterstützen.

Da Sie bereits Mitglied mehrerer französisch-deutscher Institutionen sind, bitte ich Sie freundlichst zu prüfen, die wichtigen ANLIEGEN von Bürgern und Menschen, bi-nationaler oder tri-nationaler Herkunft, das meint in meiner Situation tunesisch-französisch-deutsch in zahlreichen anderen Situationen französisch-deutsch und deutsch-französisch zu unterstützen, vielleicht auch mittels der Gründung eines Vereines, der hilft die geschichtlichen Ereignisse aufzuarbeiten und vor allem Fotos und Informationen über den Verbleib geliebter Angehöriger zu erhalten, auch dann wenn diese als Offiziere für die französische Armee gedient haben. Wie Ihnen bekannt, gab es deutsche Soldaten, die sich in französische Frauen verliebten, denen nach dem Krieg die Haare kahl geschoren wurden und es gab, wie in der Situation meines Großvaters HEDI SABAOT auch französische Offiziere, die sich in deutsche Frauen verliebten. Mein Großvater HEDI SABAOT wurde in Tunis in Tunesien geboren und 1945 bis 1950 war es nicht einfach in Deutschland, in dem zuvor die Doktrin einer überlegenen, sogenannten “weißen Herren-Rasse” gegolten hat, für meine Großmutter und meinen Großvater zu bestehen.

Laut Präambel im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist Deutschland und damit Rheinland-Pfalz zum DIENST für den FRIEDEN in dieser Welt verpflichtet und umso mehr bitte ich Sie heute auch in Ihrer Eigenschaft als Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz zu helfen und beizutragen, dass nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges, der so viel Unheil über die Menschen in Deutschland und Europa brachte, einen FRIEDENS-DIENST zu leisten, und auch den MENSCHEN ZU HELFEN, die seit mehreren Jahrzehnten nach vermissten Groß-Eltern, Groß-Mütter, Groß-Väter, Mütter und Väter suchen. Familien-Angehörige, seien es Groß-Eltern oder Eltern, die in der Folge des Zweiten Weltkrieges seit 1945 vermisst werden, dürfen 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht mehr als Militär-Geheimnisse behandelt werden.

Als tunesisch-französisch-deutscher Bürger, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Buch-Autor, Moderator, Radio- und Fernseh-Produzent, Verleger und Herausgeber seit 1984 – seit mehr als 25 Jahren – der sich seit 1986 für internationale Völkerverständigung in der Arbeit in den Medien engagiert, habe ich auch im Dienst als wehrpflichtiger Soldat für 15 Monate bei der Luftwaffe der Bundeswehr in den Jahren 1988 bis 1989, im öffentlichen Dienst in der Arbeit für Presse und Medien seit 1984, im öffentlichen Dienst auch als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (ehemals tätig für zwei Universtitäts-Kliniken zweier Bundesländer und für kommunale Krankenhäuser in Trägerschaft von Landkreisen und Städten in Deutschland) auch wichtige Dienste nicht nur für Deutschland sondern auch für Frankreich, Groß Britannien und für Menschen aus einer Vielzahl weiterer Ländern nachweisbar geleistet. – Schon daher glaube ich, dass es nicht einen einzigen Grund dafür gibt, die Geschichte meines tunesisch-französischen Großvaters HEDI SABAOT, der Frankreich und in Deutschland im Jahr 1945 als französischer Offizier diente und meine eigene Geschichte und Identität und Urwurzeln zu verleugnen oder gar totzuschweigen und dies trifft sicher auch auf eine beträchtliche Anzahl weiterer Menschen zu, die in Rheinland-Pfalz umgangsprachlich noch heute als sogenannte “Mischlings-Kinder” bezeichnet werden.

Daher, werter Herr Ministerpräsident KURT BECK, bitte ich Sie ausdrücklich mit Ihren guten französisch-deutschen Beziehungen, den Menschen zu helfen, die 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges immer noch nach Ihren Angehörigen suchen und dazu beizutragen, dass die Informationen zu den vermissten Angehörigen des Militärs und der Verwandten in Deutschland, Frankreich, Tunesien und darüber hinaus auch in anderen Ländern im Rahmen eines DIENSTES für den Frieden für die suchenden Angehörigen freigegeben werden.

Das RECHT auf Information für die Angehörigen, Kinder und Enkel-Kinder, die ein berechtigtes Interesse haben, zu erfahren, was mit den vermissten Angehörigen, seien es deutsche oder französische Offiziere, geschehen ist ist, meiner Überzeugung nach höher zu bewerten, als die Wahrung sogenannter, militärischer Geheimnisse, 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges.

Daher bitte ich Sie heute freundlichst um Prüfung und um Ihre werte Unterstützung und Hilfeleistung.

In der Anlage erhalten Sie noch Informationen zu den von mir 9 geschriebenen und veröffentlichten Büchern. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie vielleicht bei etwas Zeit und Ruhe das ein oder andere Buch von mir lesen können.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichem Gruß

Andreas Klamm – Sabaot
Andreas Klamm – Sabaot
Französisch-(tunesisch)-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Radio- und Fernseh-Produzent, staatlich gerpft. Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung

Verleger und Herausgeber von Stadtmagazin Ludwigshafen / Vorderpfalz aktuell / 3mnews.org / RPF Rundfunk- und Programmarbeitsgemeinschaft für Film, Funk und Fernsehen seit 1984

Verleger und Herausgeber von British Newsflash Magazine, Radio TV IBS Liberty, IBS Independent Broadcasting Service Liberty seit 1986
French-German Journalist, broadcast journalist, author, nurse (R.N.), director, missionary and news-correspondent, publisher

http://www.andreasklamm.de.be
http://www.andreas-klamm.de.be
http://andreasklamm.radiotvinfo.org
http://www.andreasklamm.blogspot.com
Andreas Klamm, Journalist, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Steuernummer: Umsatz-Steuer-Ident-No. DE 258678726, (Tax ID number), Finanzamt Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Deutschland (Germany)

Medien, Neustadt, Vorderpfalz

Joseph Moog präsentiert klassische Musik am Klavier

Joseph Moog präsentiert klassische Musik am Klavier

KLAVIERABEND mit JOSEPH MOOG
am Dienstag, 2. November 2010, 20 Uhr
im Saalbau Neustadt an der Weinstraße

Der in Neustadt geborene Solist Joseph Moog wird am 2. November 2010 im Saalbau in Neustadt zu hören sein. Foto: Thommy Mardo /nwm

Neustadt. 18. Oktober 2010. (red / and). Der gebürtige Neustadter Joseph Moog wird ein weiteres Mal in Neustadt an der Weinstraße zu hören und zu sehen sein, teilte die Kulturabteilung der Stadt Neustadt an der Weinstraße mit. Bereits mit einem Konzert mit der Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz im Februar 2007 begeisterte der Musiker Joseph Moog das Publikum. Jetzt wird der Künstler ein zweites Mal im Saalbau zu hören sein am Dienstag, 2. November 2010 um 20 Uhr im Saalbau in Neustadt an der Weinstrasse.

Die Freunde klassischer Musik dürfen gespannt sein auf einen traditionellen Klavierabend ganz ohne Orchester, mit einem Pianisten, der sich weiterentwickelt und internationale Meriten erworben hat.

Zum Programm

Mit Joseph Haydn´s 32. Klaviersonate wird das Konzert eröffnet, gefolgt von der 2. Sonate in b-Moll op. 35 von Frédéric Chopin. Nach der Pause bietet sich dem Solisten die Gelegenheit, mit Franz Liszt´s „Tre Sonetti del Petrarca“ und den Bravour-Variationen „Hexameron“ alle Register der Virtuosität zu ziehen.

Joseph Haydn leistete auf dem Gebiet der Klaviermusik Erhebliches. Obwohl sein Werk heute oft unterschätzt und abgewertet wird, zählen seine Klavierwerke zu bedeutenden Errungenschaften der klassischen Musik. Er schrieb zirka 60 Klaviersonaten, die ersten waren für das Cembalo und die späteren schon für das Hammerklavier geschrieben. Am Konzertabend steht die 32. Klaviersonate auf dem Programm, sie wurde im Jahr 1776 in einer Reihe von insgesamt 6 Sonaten komponiert.

Frédéric Chopin´s Klaviersonate Nr. 2 b-Moll op. 35 wurde 1839 vollendet und gehört zu den bekanntesten Werken des Komponisten. Der dritte Satz Marche funèbre, bereits zwei Jahre früher entstanden, ist weltbekannt als der Trauermarsch. Mit dieser Sonate erregte Chopin Anstoß, da alle vier Sätze in Moll geschrieben und die Charaktere der Sätze so unterschiedlich sind, dass sie Robert Schumann zu der Bemerkung veranlassten, Chopin habe hier „vier seiner tollsten Kinder vereinigt“. Im ersten Satz die Atemlosigkeit des Grave – doppio movimento, im zweiten die Heftigkeit des Scherzo, im dritten Satz der „Trauermarsch“ und zum Schluss das melodielose, unisono gesetzte und im Presto-Tempo dargebotene Finale wurden als nicht zeitgemäß empfunden. Chopin selbst bemerkte zum Finale lapidar: „Nach dem March plaudern die linke und rechte Hand unisono.“

Franz Liszt hat die bis zu seiner Zeit übliche Form des Klavierspiels und damit auch die Klavierkomposition neu geprägt. Zwar gab es die Hammerklaviermechanik schon seit 1709, ihre bedeutendste Fortentwicklung nahm sie jedoch erst im 19. Jahrhundert. Zudem brach Liszt von Beginn an mit allen Regeln der Klavierspieltechnik, die zu der Zeit streng nach Lehrbüchern praktiziert wurde. Zu seinen Erfindungen zählen die Konzertparaphrasen, bei denen Liszt ein Thema oder mehrere Themen aus bekannten Opern aufgriff und diese ausgeschmückt mit eigenen kompositorischen Ideen zu brillanten Klavierstücken umarbeitete. Bis auf den heutigen Tag sind seiner Technik des Klavierspiels nur wenige nennenswerte Neuerungen hinzugefügt worden.


Die Liebe zur Musik führt den Künstler Joseph Moog in viele Teile und Regionen in dieser Welt. Foto: Thommy Mardo / nwm

Von den zahlreichen Klavierwerken Liszts werden heute nur noch wenige gespielt. Ein Grund für das weitgehende Ignorieren mögen technische Schwierigkeiten sein, ein weiterer Grund könnte sein, dass viele seiner Transkriptionen Bearbeitungen der damals zeitgenössischen Melodien anderer Komponisten gewesen sind, die heute weniger „ansprechen“. Im zweiten Teil des Abends erwartet das Publikum die Kompositionen „Tre Sonetti del Petrarca“ und „Hexameron“.

Der Solist

Joseph Moog zählt bereits 22jährig zu den herausragenden jungen Pianisten mit internationaler Reputation. Besondere Aufmerksamkeit erweckt er durch sein hochvirtuoses Spiel, seine reife Musikerpersönlichkeit und durch seine Kompositionen, die er regelmäßig im Rahmen seiner Recitals vorstellt. „Moog gehört zweifellos zu den interessantesten Interpreten seiner Generation, mehr noch: er gehört zu den auffallendsten Erscheinungen des gegenwärtigen Musiklebens“, schrieb Peter Cossé am April 2010 in der Rezension der CD „Divergences“ für Klassik-Heute.

Im Dezember 1987 in Neustadt an der Weinstrasse geboren, erhielt er vierjährig den ersten Klavier­unterricht und begann bald darauf zu komponieren. Mit zehn Jahren wurde er an der Musikhochschule Karlsruhe als Jungstudent aufgenommen, studierte von 2001 bis 2007 bei Prof. Bernd Glemser an der Musikhochschule Würzburg und setzte sein Studium bei Prof. Arie Vardi an der Hochschule für Musik und Theater in Hannover fort.

Als Solist trat Joseph Moog mit zahlreichen Orchestern wie der Deutschen Radio Philharmonie Saarbrücken-Kaiserslautern, dem Tschaikowsky Sinfonieorchester des Moskauer Rundfunks, der Deutschen Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz, der Slowenischen Philharmonie, den Ungarischen Symphonikern, dem Münchner Rundfunkorchester und der Deutschen Streicherphilharmonie auf.

Er arbeitete mit Dirigenten wie Andrey Boreyko, Christoph Poppen, Shao-Chia Lü, Michael Sanderling, Phillipe Entremont, Juanjo Mena, Ari Rasilainen, Karl-Heinz Steffens, Howard Griffiths oder Daniel Raiskin zusammen.

International konzertierte Joseph Moog unter anderem im Wiener Konzerthaus, im Salzburger Festspielhaus, im Prager Rudolfinum, in Rio de Janeiro, Tel Aviv, Ljubljana, Basel und Paris.

Sein Gastspiel im „New Grand National Theatre“ in Peking wurde 2008 vom Chinesischen Fernsehen mitgeschnitten und landesweit ausgestrahlt. Im März 2011 wird Joseph Moog mit dem Colorado Symphony Orchestra in Denver unter der Leitung von Gilbert Varga sein USA-Debut geben. Joseph Moog brachte im März 2010 seine neueste CD „Divergences“ mit spätromantischen Werken von Joseph Jongen, Max Reger und Alexander Skrjabin heraus, bereits die dritte Einspielung für das Label Claves in Co-Produktion mit dem SWR. Für diese CD wurde der junge Pianist bereits zum zweiten Mal mit dem SuperSonic Award des Luxemburger Magazins Pizzicato ausgezeichnet.

Neben Portraits des jungen Künstlers bei Radio France, dem Deutschland Radio, Schweizer Radio DRS, SWR und dem Saarländischen Rundfunk wurden viele Konzerte live gesendet oder aufgezeichnet.

Zahlreiche Preise, Auszeichnungen sowie Stipendien, wie zuletzt der Förderpreis 2008 für Junge Künstler des Landes Rheinland Pfalz, der Rhein-Mosel Musikpreis 2008, der Förderpreis des Schleswig-Holstein Festivals 2006 und der „Prix Marguerite Dütschler 2006“ der „Sommets Musicaux de Gstaad“, dokumentieren den Werdegang des jungen Pianisten. Joseph Moog erhielt 2006 den Musikpreis der Deutschen Konzertdirektionen, ist Preisträger der Orpheum-Stiftung Zürich und debütierte als Stipendiat der Mozart-Gesellschaft Dortmund im Januar 2010 im Dortmunder Konzerthaus.

Auf internationalen Festivals wie dem Schleswig-Holstein-Festival, dem Rheingau-Musikfestival, den Schwetzinger SWR Festspielen, dem Festival Zermatt und den „Sommets Musicaux de Gstaad“ ist Joseph Moog ein gefragter Gast. Im Juli 2009 wurde der junge Pianist von Steinway & Sons in den exklusiven Kreis der Young Steinway Artists berufen.

Vor dem Konzert, ab 19:15 Uhr, gibt Jörg Sebastian Schmidt im Beethovensaal eine Einführung ins Programm.

Karten

Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr bei der Kulturabteilung, Hetzelplatz 1, Tel. 06321 855-404 und von 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr bei der Tourist-Information im gleichen Gebäude. Per E-Mail unter theaterkasse@stadt-nw.de und am Veranstaltungstag an der Abendkasse eine Stunde vor Beginn der Vorstellung.

Deutschland, Dokumentation, Medien, Rheinland-Pfalz, Wahlen, Wahlkampf

Wirbel um kostenfreie Brotdosen der SPD

Wirbel um kostenfreie Brotdosen der SPD

Raab: Groteske Unterstellungen von CDU-Generalsekretär Rosenbauer – Debatte um Verteilaktionen von Brotdosen – Geschenke-Verteilen kommt bei großen und kleinen Menschen gut an

Von Andreas Klamm-Sabaot

Mainz. 12. Oktober 2010. Die SPD hat es gut gemeint mit Kindern und deren Eltern. In den letzten 10 Jahren verteilte die SPD in Rheinland-Pfalz fünf bis sechs Mal, immer vor Schulbeginn, wie Heike Raab informierte, kostenfreie Brotdosen rechtzeitig vor Schulbeginn und dem Beginn der Kindergarten-Zeit an die Eltern. Nach Informationen der SPD in Rheinland-Pfalz nutzten offenbar auch CDU-Politiker bereits in der Vergangenheit Verteil-Aktionen für kostenfreie Brotdosen als Mittel der Information und Aufmerksamkeit.

Die Werbe-Kampagne für gute Bildungschanen in Rheinland-Pfalz geht der rheinland-pfälzischen CDU und deren CDU-Generalsekretär, Dr. Josef Rosenbauer, sechs Monate vor den Landtagswahlen am 27. März 2011 in Rheinland-Pfalz jetzt zu weit. Der CDU-Politiker kritisierte, „mit der Aktion würden Kinder als mobile Werbeträger instrumentalisiert.“

Die Generalsekretärin der rheinland-pfälzischen SPD, Heike Raab wies diese Kritik zurück und spricht von „grotesken Unterstellungen des CDU-Generalsekretärs Josef Rosenbauer.“

„Die SPD Rheinland-Pfalz hat in den letzten 10 Jahren etwa fünf bis sechs solcher Brotdosen-Verteilaktionen durchgeführt, die letzte vor zwei Jahren, wie immer zu Schulbeginn. Diese Aktionen finden ungeachtet davon statt, ob Wahlen sind oder nicht. Die SPD macht damit auf die positiven Bildungschancen in Rheinland-Pfalz aufmerksam und den Eltern und Kindern eine Freude.“, so Heike Raab. Die SPD habe die Brotdosen zudem nicht direkt an Kinder, sondern an deren Eltern verschenkt. Die SPD-Politikerin bezeichnete die Kritik ferner als „völlig unbegründet.“

„Die von Herrn Rosenbauer angesprochenen Brotdosen wurden ab dem 1. August an Eltern verschenkt. Dabei wurde auch über den beitragsfreien Kindergarten ab zwei Jahren informiert. Rund 10 000 Brotdosen wurden in Rheinland-Pfalz verteilt. In all den Jahren haben wir dazu nur positives Feedback bekommen. Die Kritik von Josef Rosenbauer ist grotesk und zeugt von einem schlechten Stil. Um weitere Peinlichkeiten zu vermeiden, kann man Herrn Rosenbauer nur dringend ein Gespräch mit seinem Parteifreund Wolfgang Reichel, CDU-Landtagskandidat und Umweltdezernent in Mainz, ans Herz legen, der ebenfalls im August Brotdosen an Kinder in Schulen verteilt hat. Oder er soll Bettina Dickes fragen, CDU-Landtagsabgeordnete, die regelmäßig Kindertagesstätten besucht und dort Geschenke verteilt.“

Wie auch immer die politische Debatte um das Verteilen kostenfreier Brotdosen der SPD und Geschenke der Parteien in Rheinland-Pfalz ausgehen mag, die großen und kleinen Menschen in Rheinland-Pfalz freuen sich in der Regel über Geschenke. Es ist auch verständlich und menschlich, wenn sich Menschen über Geschenke freuen.

Arzt, Deutschland, Dokumentation, Europa, freie Medien, Gesundheit, Mainz, Medien, Medizin

Chapman-Medaille für Mainzer Pathologen Prof. Kirkpatrick

Chapman-Medaille für Mainzer Pathologen Prof. Kirkpatrick

Erstmals Mediziner ausgezeichnet

Mainz. 12.Oktober 2010. (rdr) In einer Feierstunde in London erhielt Univ.-Prof. C. James Kirkpatrick, Direktor des Instituts für Pathologie der Universitätsmedizin Mainz, die Chapman-Medaille des Institute of Materials, Minerals & Mining aus der Hand des Präsidenten Barry D. Lye.

Das unter königlichem Charter stehende Institut geht auf das 1869 gegründete Eisen- und Stahl-Institut zurück und ist heute die größte Vereinigung der britischen Ingenieure und Materialwissenschaftler. Vertreten werden alle Aspekte der Werkstoffwissenschaften von Forschung und Entwicklung bis hin zur Anwendung und Wiederverwertung. Heute verzeichnet das Institut mehr als 18.000 Mitglieder.

Die Chapman-Medaille wird für „ausgezeichnete Forschung auf dem Gebiet der biomedizinischen Materialien“ verliehen. Professor Kirkpatrick ist der erste Mediziner, der diese Auszeichnung erhalten hat.

Deutschland, Dokumentation, Fernsehen, inter-regio, Ludwigshafen am Rhein, Medien

Guter Auftakt für die Rhein-Galerie

Metropol-Shopping in Ludwigshafen am Rhein:

Guter Auftakt für die Rhein-Galerie

Andrea Poul freut sich über hohe Zahlen interessierter Besucher und über gute Umsätze – Das neue Erlebnis-Shopping-Center begeistert Menschen aus der Stadt und dem Umland

Von Andreas Klamm-Sabaot

Ludwigshafen. 12. Oktober 2010. Die neue Center-Managerin der Rhein-Galerie, Andrea Poul, hat allen guten Grund zur Freude. Die Besucherzahlen im neuen Erlebnis-Shopping-Center Rhein-Galerie in Ludwigshafen am Rhein können sich sehen lassen. Zum Grand Opening, dem großen Tag der Eröffnung der Rhein-Galerie, am 29. September 2010 kamen, ersten Schätzungen zufolge, bis zu 96.000 Menschen nach Ludwigshafen am Rhein. Am Samstag, 2. Oktober 2010 besuchten zwischen 100.000 bis 150.000 Menschen die Stadt, die auch als Tor zur Pfalz bezeichnet wird.

Mit dem „Super-Samstag“ und einem Mitternachts-Shopping bis 24 Uhr ist es den Gewerbe-Treibenden und Dienstleistern gelungen, als Besucher-Magnet für Ludwigshafen am Rhein zu wirken. Die Polizei schätzt die Zahlen der Besucher auf rund 150.000 Menschen. Die Schutz-Beamten regelten den Verkehr in der Stadt und konnten so ein größeres Verkehrs-Chaos in der Stadt Ludwigshafen am Rhein, kleinere Staus inbegriffen, verhindern.

Auf 30.000 Quadratmetern bieten eine Vielzahl von 130 unterschiedlichster Shops und Dienstleister ihre Waren und Dienstleistungen zum Kauf. Zentrale Themen in der Rhein-Galerie sind Licht, Luft und Wasser. Die Rhein-Galerie lädt ein zum Flanieren, zum Shoppen und zum Meeting direkt neben einem der größten Flüsse in Europa, dem Rhein, ein. Die Besucher kommen oft aus der Stadt selbst, doch auch aus Bad Dürkheim, Mannheim und dem Rhein-Pfalz-Kreis. Die Anreise zur neuen Rhein-Galerie ist mit Bussen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und mit dem Auto recht einfach möglich. Für Autofahrer gibt es 1400 Parkplätze. Das Parken in der ersten Stunde ist kostenfrei. Wartezeiten bei der Einfahrt zum Parkhaus sollten in eine geplante Shopping-Tour einkalkuliert werden. Direkt an der Rhein-Galerie gibt es neue Bushalte-Stelle. Die Planer haben in der zweijährigen Bau-Zeit der neuen Rhein-Galerie auch die Änderung einer Bus-Route eingeplant, die jetzt direkt zur Rhein-Galerie führt. Das Interesse und der Andrang an der Rhein-Galerie sind groß. Die Rhein-Galerie entwickelt sich mehr und mehr auch zu einem zentralen Meeting-Point in der Stadt Ludwigshafen am Rhein. Wenn sich Menschen in der Stadt begegnen wollen, heißt es inzwischen oft: „Wir treffen uns in der Rhein-Galerie.“. Im neuen Shopping-Center haben auch zahlreiche Gaststätten und Café´s ein neues Zuhause gefunden, so dass eine Wahl für unterschiedliche Geschmäcker und bevorzugte Ambiente entsprechend der Wünsche der Gastgeber und Gäste in der Stadt geboten wird. Ob kleiner Hunger zwischendurch oder die Lust auf mehr – in der Rhein-Galerie bleibt im neuen Food Court-Bereich kaum ein Wunsch offen. Auf zwei Etagen in der Rhein-Galerie wird eine reichhaltige Produkt-Vielfalt geboten. Im Schweizer Einkaufsmarkt Migros gibt es sogar Schokolade aus der Schweiz. Wer Lust auf Süßes und besondere Angebote aus der Schweiz hat, dem bleibt jetzt die freie Wahl einer Fahrt in die Schweiz oder in die Rhein-Galerie nach Ludwigshafen am Rhein in der Pfalz.

Das neue Center belebt postiv nicht nur die Infra-Struktur in der Stadt sondern auch den lokalen Stellenmarkt: In der Rhein-Galerie entstehen 200 Erwerbs-Arbeitsplätze. Die Center-Managerin Andrea Poul ist zufrieden. Während der zweijährigen Bauzeit sorgte das Großbau-Projekt für reichlich Gesprächs- und auch Zündstoff. Doch jetzt nach dem Grand Opening haben die Menschen in der Stadt die Rhein-Galerie herzlich aufgenommen. „Wir wurden überaus positiv in die Stadt aufgenommen. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Ludwigshafen am Rhein klappt hervorragend. Alle sind neugierig.“, sagte Andrea Poul. Die neue Rhein-Galerie ist auf dem Areal des ehemaligen Winterhafens von Ludwigshafen am Rhein entstanden. Seit 1847 diente das Zentrum bis vor rund drei Jahren noch als Dienstleistungs- und Handelszentrum zum Be- und Entladen von Schiffen. Jetzt füllen interessierte Besucher-Ströme im Dienstleistungs- und Handelszentrum Rhein-Galerie direkt als Endverbraucher ihre Einkaufskörbe. Die Rhein-Galerie ist archektonisch betrachtet ohne Zweifel eine Meisterleistung. Das strahlend weiße und besondere Membran-Dach im Stil in der Verbindung zum Fluß Rhein in einer Art der Rhythmik einer Welle gehalten, könnte möglicherweise bald zu einem weiteren Markenzeichen der Stadt an der Rheinschanze werden. Eine Einkaufs-Fläche von 30.000 Quadratmetern wurde auf zwei Etagen und eine Länge von 400 Metern verteilt. Architekt Arne Starke erklärte, dass der Bau der Rhein-Galerie nicht ganz ohne Probleme war. Es galt ein gewisses Erdbeben-Risiko zu berücksichtigen. Etwa 600 Pfähle, zwischen 15 und 20 Metern lang, mussten als „Bohrpfahlgründung“ in den Boden des ehemaligen Hafens eingebracht werden.

Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) bewertet zur neuen Rhein-Galerie positiv: „Die Rhein-Galerie verknüpft Politik, Handel, Wirtschaft und Kultur. Sie schafft kommunikative Räume zum Interessen- und Ideen-Austausch und lädt Menschen, zum Verweilen, Genießen und Einkaufen ein.“. Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse (CDU) bezeichnete die neue Rhein-Galerie als eine „hervorragende Visitenkarte für unsere Stadt.“. „Die Rhein-Galerie ist ein Teil eines groß angelegten Städte-Umbau-Prozesses mit dem Motto „heute für morgen“. Das gesamte Rheinufer von der Parkinsel bis zur Schuhmacher-Brücke wurde neu gestaltet. Ludwigshafen ist eine junge Stadt, die sich immer wieder neu erfindet.“, erklärte die Oberbürgermeisterin. Das Oberhaupt der Stadt, glaubt, dass die Rhein-Galerie ein Erfolg wird. Der ehemalige Straßenbahnfahrer der Städtischen Verkehrsbetriebe (inzwischen im wohlverdienten Ruhestand) und Hobby-Filmer Wolfgang Bantz (65) beobachtete als Anwohner in unmittelbarer Nachbarschaft im Zollhof-Hochhaus für etwas mehr als zwei Jahre den Bau der neuen Rhein-Galerie in Ludwigshafen am Rhein. Zur Eröffnung der neuen Rhein-Galerie produzierte er zwei Film-Dokumentationen zum neuen Markzeichen der Stadt.

1. Rhein-Galerie, Eröffnung eines neuen Shopping Centers, http://www.youtube.com/watch?v=Kb7NwMCt0Tk , (10.42 min).
2. Rhein-Galerie, Eine Zeitreise in Bildern, http://www.youtube.com/watch?v=FjwvZZVT1CI (9.32 min.)

Die Film-Produktionen von Wolfgang Bantz haben eine Länge von etwa je 10 Minuten. Ausführliche Informationen zur Rhein-Galerie sind auch in einer virtuellen Präsenz der Rhein-Galerie Ludwigshafen am Rhein bei www.rheingalerie-ludwigshafen.de oder alternativ bei www.rhein-galerie.de zu finden.

Bildung, Deutschland, Dokumentation, freie Medien, Grundgesetz, Grundrechte, Informations-Freiheit, Journalisten, Medien, Meinungs-Freiheit, Menschenrechte, Pressefreiheit, Radio, Regionalhilfe.de, Rettungsdienst, Rheinland-Pfalz

Klares Signal aus Rheinland-Pfalz zur Ablehnung von Gewalt bei Polizei-Einsätzen

Klares Signal aus Rheinland-Pfalz zur Ablehnung von Gewalt bei Polizei-Einsätzen

Stuttgart 21: Innenminister Karl-Peter Bruch (SPD) setzt auf Gewaltverzicht und Deeskalation – Zwei Demonstranten droht weiterhin die Erblindung

Von Andreas Klamm-Sabaot

Stuttgart / Mainz. 6. Oktober 2010. Ein klares Signal nach dem blutigen Polizei-Einsatz am Donnerstag, 29. September 2010 in Stuttgart kommt vom rheinland-pfälzischen Innenminister Karl-Peter Bruch (SPD) in Mainz. Der Innenminister lehnt Gewalt bei Polizei-Einsätzen zur Räumung des Areals zum Bahn-Bauprojekt, bekannt auch als Stuttgart 21, eindeutig ab und setzt auf die wichtige Arbeit der Deeskalation der Polizei aus Rheinland-Pfalz. Bei der Räumung und Auflösung einer Schülerdemonstration und Demonstation in Stuttgart am Donnerstag waren auch Polizisten der rheinland-pfälzischen Bereitschafts-Polizei beteiligt, die auf den Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken verzichteten.

Entsprechend unterschiedlicher Informationskreise wurden bei der Zwangsräumung im Anschluß einer Demonstration und Schülerdemonstation bis zu 400 Menschen, darunter auch Schüler und Jugendliche, zum Teil erheblich schwer verletzt. Die Zeitung Stuttgarter Nachrichten berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, dass zwei Demonstranten die Erblindung drohe, nach dem diese vom harten Wasserstrahl der eingesetzten Polizei-Wasserwerfer direkt an den Augen getroffen wurden. Ein 66jähriger Demonstrant habe versucht junge Schüler zu schützen. Beim Versuch die Schüler zu schützen, wurde der Demonstrant schwer an beiden Augen verletzt. Die Ärzte in Stuttgart versuchen mittels Operationen das Augenlicht des engagierten und couragierten Helfers zu retten. Ob die Rettung und Erhaltung des Augenlichts des Mannes gelingen wird, ist noch nicht sicher. Nach offiziellen Angaben der Polizei in Stuttgart wurden „nur“ 100 Menschen am vergangenen Donnerstag „leicht“ verletzt.

Innenminister Karl-Peter Bruch erklärte zum Polizei-Einsatz im Zusammenhang der Demonstration zu Stuttgart 21: „Den Ministerpräsidenten und mich haben in den vergangenen Tagen viele E-Mails und Schreiben erreicht, in denen die Menschen ihre Empörung über das Vorgehen der Polizei in Stuttgart zum Ausdruck gebracht haben. Es wurde ferner darum gebeten, dass ich die rheinland-pfälzischen Polizeibeamten aus Stuttgart zurückbeordere. Diese Sorgen nehme ich sehr ernst“. Dies sagte Innenminister Karl Peter Bruch.
Der Innenminister hatte am 5. Oktober 2010 den Ministerrat über Einzelheiten des Polizeieinsatzes an der Baustelle für den neuen Bahnhof „Stuttgart 21“ unterrichtet. Auf Anforderung des Landes Baden-Württemberg war dort auch eine Hundertschaft der rheinland-pfälzischen Bereitschaftspolizei im Einsatz.

„Für unsere rheinland-pfälzische Beamtinnen und Beamten gelten immer und überall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Prinzip der Deeskalation“, sagte der Minister, der ausdrücklich betonte, dass die rheinland-pfälzischen Polizeibeamten in Stuttgart zu keiner Zeit Schlagstöcke oder Pfefferspray eingesetzt hätten. „Wir werden im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit entlang der Innenministerkonferenz (IMK) auch über den Gesamteinsatz zu reden haben“, sagte der Minister.

Karl-Peter Bruch stellte klar: „Die gegenseitige Unterstützung bei Großeinsätzen ist in einem Bund-Länder-Abkommen geregelt. Baden-Württemberg hatte für den Einsatz an der Baustelle von ‚Stuttgart 21’ Verstärkung aus Rheinland-Pfalz, aus Hessen sowie von der Bundespolizei angefordert und bekommen. Auch wir benötigen solche Hilfe aus anderen Bundesländern regelmäßig. Allerdings unterstehen bei Großeinsätzen wie jetzt in Stuttgart alle Einsatzkräfte – auch die aus anderen Bundesländern – der Einsatzführung und der Verantwortung des anfordernden Bundeslandes.“

Mehr als 141.000 Menschen haben in einer email-Schreib-Aktion der Organisation Campact.de den Rücktritt des baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech (CDU) und einen sofortigen Baustopp des umstrittenen Bahn-Bauprojektes Stuttgart 21 gefordert. Der CDU-Politiker Dr. Heiner Geißler aus der Südwest-Pfalz soll jetzt als Schlichter zwischen der Landesregierung in Baden-Württemberg und den Gegnern von Stuttgart 21 vermitteln. Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) bekräftigte unterdessen in mehreren Fernseh-Beiträgen, dass es mit ihm als Ministerpräsident von Baden-Württemberg keinen Baustopp des Bahn-Bauprojektes geben werde. Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) hat den Vorwurf der „Brachial-Gewalt beim Polizei-Einsatz“ am Donnerstag zu Stuttgart 21 unterdessen zurückgewiesen. Der Innenminister von Baden-Württemberg lehnt einen Rücktritt ab.

Ausführliche Informationen zur email-Schreib-Aktion von Campact.de sind bei http://www.campact.de/bahn/ml4/mailer zu finden.

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Uni-Medizin: War es eine verkeimte Glasflasche ?

Uni-Medizin: War es eine verkeimte Glasflasche ?

Zwischen-Ergebnis: Leitender Staatsanwalt entlastet Mitarbeiter der Universitäts-Medizin – Haar-Riss in verkeimter Glasflasche als mögliche Ursache für den Tod von drei Kleinkindern in Mainz – Erste Zwischenergebnisse werden noch nachgeprüft

Von Andreas Klamm-Sabaot

Mainz. 27. August 2010. Nur wenige Tage nach dem Tod von drei Baby´s in der Folge applizierter verkeimter Nähr-Infusions-Lösungen in der Universitätsmedizin in Mainz konnte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Peter Mieth der Staatsanwaltschaft Mainz ein erstes Zwischen-Ergebnis bei einer Presse-Konferenz in Mainz am Freitagmorgen der Öffentlichkeit vorstellen. Im Rahmen der Suche nach den möglichen tödlichen Ursachen haben die Ermittlungs-Beamten eine zerbrochene Infusions-Glasflasche gefunden, die „auffällig hohe Werte“ einer Verkeimung mit „Endotoxinen“ zum Ergebnis hat. Damit es es dem Leiter der Ermittlungen gelungen die Mitarbeiter der Universitätsmedizin zu entlasten. Die Mitarbeiter haben demnach keine Schuld am Tod der drei Kleinkinder auf der Kinder-Intensiv-Station.

Insgesamt zwischen 18 bis 25 Ermittlungs-Beamte und Beamtinnen (wir berichteten) arbeiteten mit Hochdruck an der Suche nach den möglichen Ursachen, die zur tödlichen Verkeimung der Infusions-Nährlösungen führten. Genauer geprüft wurden die Apparatur zur Mischung der individuellen Nährlösungen und die Schlauchsysteme. Diese waren nicht mit den Darm-Baktieren belastet, informierte der Leitende Oberstaatsanwalt.

Zwei Keime, die die Infusion-Nährlösungen verunreinigten hatten, konnten von Experten für Mikrobiologie und Hygiene identifiziert werden. Bei den Keimen handelt es sich um die Bakterien Enterobacter cloacae und um Escherichia hermanii. Menschen tragen diese Bakterien Milliarden-fach im Verdaungstrakt im Körper. Im Darm sind diese Keime nützlich und nicht schädlich. Gelangen diese Bakterien in die Blutbahn des Menschen, in offene Wunden, in die Lunge oder in den Harn-Trakt, können diese Erreger zu einer tödlichen Gefahr für frühgeborene Baby´s, Kleinkinder, Patienten mit Immunschwäche oder nach Transplantationen, Patienten mit chronischen Erkrankungen oder auch ältere Menschen werden.

Das frühe Zwischenergebnis war nur deshalb so schnell möglich, „weil eine gute Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin in Mainz möglich war.“, informierte Klaus Peter Mieth. In einer Rekonstruktion versuchten Staatsanwaltschaft und Polizei den gesamten Herstellungs-Prozeß für die Infusions-Nährlösungen nachzustellen. Dabei waren die Behörden auf die Hilfe externer Gutachter angewiesen. Die Behörden hätten versucht das Robert Koch Institut einzubinden. Dies war nicht möglich. Doch Professor Martin Exner, Direktor des Instituts für Hygiene und öffentliche Gesundheit am Bonner Uni-Klinikum und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGHK) und Mitglied der Kommission für Krankenhaushygiene des Robert-Koch-Instituts konnte Staatsanwaltschaft und Polizei helfen. Die Untersuchungen sind noch nicht komplett abgeschlossen. Zudem wurden weitere Experten in die Ermittlungen einbezogen. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse werden von Sachverständigen diskutiert.

Die Original-Infusionslösungen, das meint das „Ausgangs-Material das zur Herstellung der Nährlösungen“ für die Kleinkinder diente und die Schlauch-Systeme wurden genau untersucht. Das Ergebnis bestätigte, dass diese Komponenten im Herstellungs-Prozess nicht den Darm-Bakterien verkeimt waren. Die Ermittler wurden auf eine zerbrochene Glas-Infusions-Flasche aufmerksam, die nur im zerbrochenen Zustand der Polizei und der Staatsanwaltschaft vorliegt, so Klaus Peter Mieth. Bei dieser zerbrochenen Glas-Flasche wurden die Ermittler fündig. Die Flasche ist mit hohen Werten von Endotoxinen belastet. Daher schließe die Staatsanwaltschaft nicht aus, dass diese Flasche, auch wenn dies nur selten vorkomme, „schadhaft geworden ist nach der eigentlichen Produktion auf dem Transport-Weg“. Aufgrund einer sehr langen und sehr hohen Verkeimung dieser Flasche gehe man davon aus, dass die Flasche mögliche Ursache für die Verkeimung der Infusions-Nährlösungen sei. Daher werde diese Glas-Flasche jetzt auf mögliche Haarrisse untersucht.

Im Rahmen des Herstellungs-Prozesses könne ausgeschlossen werden, dass etwa Schmier-Infektionen, Mitarbeiter der Universitätsmedizin oder die Misch-Apparatur für die Verkeimung der Infusionslösungen verantwortlich sein könnten. Vielmehr würden die Mitarbeiter der Universitätsmedizin jetzt mit diesem ersten Zwischenergebnis entlastet. Die einzelne, zerbrochene Glas-Flasche wurde möglicherweise nach der Produktion auf dem Transportweg in das Universitätsklinikum verkeimt. Der Zwischenbefund müsse jetzt noch nachgeprüft werden. Klaus Peter Mieth sagte: „Wir können zur Zeit nicht davon ausgehen, dass einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Universitätsmedizin in Mainz ein Vorwurf zu machen ist.“

Den Mitarbeitern sei es nicht möglich gewesenen eine mögliche Verkeimung der Glas-Flasche zu erkennen oder eine Kontamination mit Keimen, die von der Glas-Flasche ausgehen könnte, zu verhindern.

Die Ermittlungen wurden sehr intensiv und sehr genau geführt. Noch am Dienstag erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Mainz, Klaus Peter Mieth auf Anfrage unserer Redaktion, „…Wir ziehen nach wie vor alle Möglichkeiten in Betracht. Es wird wegen des Verdachts einer fahrlässigen Straftat und Körperverletzung ermittelt. Ursprünglich waren am Anfang 25 Ermittlungs-Beamte und Beamtinnen an der Ermittlung der möglichen Ursache beteiligt, gestern ermittelten noch 18 Beamte und Beamtinnen“.

Klaus Peter Mieth dankte den an den Ermittlungen beteiligten Menschen: „Die Kriminalbeamten machten ihren Job hervorragend.“ Er dankte auch dem Polizeipräsidium Mainz, der Universitätsmedizin in Mainz, Professor Dr. Martin Exner und den weiteren Sachverständigen, die an den Ermittlungen beteiligt sind.

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Staatsanwaltschaft ermittelt: Kinder im Uni-Klinikum gestorben

Staatsanwaltschaft ermittelt: Kinder im Uni-Klinikum gestorben

Suche nach möglichen Ursachen – 3 Kinder in Mainz gestorben – Wurden Infusions-Lösungen verkeimt ? Fünf weitere Kinder in Gefahr – Eltern hoffen für das Leben ihrer Kinder

Von Andreas Klamm-Sabaot

Mainz. 24. August. 2010. Nach dem am Wochenende (Samstag) im Universitäts-Klinikum in Mainz möglicherweise in der Folge verkeimter Infusions-Lösungen zwei Kleinkinder gestorben sind, ermittelt die Staatsanwaltschaft in Mainz wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und eine mögliche Körperverletzung. Insgesamt sind 11 Kinder betroffen. Fünf der Kinder, die die Infusions-Lösungen erhalten haben zeigten Krankheits-Zeichen. Vier weitere Kinder blieben von einer Infektion verschont. Die Kinder befinden sich aufgrund ernster Grund-Erkrankungen auf der Kinder-Intensivstation. Zwei Baby´s sind am Samstag im Zentrum für Kinder- und Jungendmedizin der Universitäts-Klinik in Mainz gestorben. Fünf Kinder befinden sich im kritischen Gesundheits-Zustand. Ein Baby hat sich bis Montagabend in sehr kritischen Zustand befunden. Es ist am gestrigen Abend gestorben.

Ob die Ernährungs-Infusionen zum Tod der zwei Kinder führten, ist noch nicht sicher geklärt. Die Kinder, die möglicherweise die Infusions-Lösungen erhalten haben, welche verkeimt sind, wurden mit Antibiotika medizinisch versorgt. Die Verkeimung der Infusionen wurden durch das Institut für Mikrobiologie und Hygiene der Universitätsklinik festgestellt.

Universitäts-Professor Dr. Norbert Pfeiffer erklärte gestern während einer Pressekonferenz: „Wir sind schockiert über die aktuellen Ereignisse. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Eltern und Angehörigen der verstorbenen Kinder und der Eltern und Verwandten, die hoffen und bangen, für das Leben ihrer Kinder“.

Die Suche nach der Ursache im Herstellungs-Prozess für die Ernährungs-Infusions-Lösungen gehe mit Hochdruck voran. Die für die Herstellung in Frage kommenden Herstellungssysteme wurden sofort gestoppt. Die Präparate wurden ausgetauscht mit Präparaten anderer Hersteller.

Die Ärzte kämpfen weiterhin für das Leben von mindestens fünf Kinder, davon ein Kind dessen Zustand noch kritisch war. Bei der Suche nach den möglichen Ursachen wurden zwei Keime entdeckt. Einer der Keime zähle zur Gruppe der Darm-Baktierien, genauer der Enterobacter cloacae, ein Keim der normalerweise nur im menschlichen Darm vorkomme und dort nicht schädlich ist. Doch außerhalb des menschlichen Darmes können solche Bakterien vor allem für Baby´s, Kleinkinder, chronisch kranke Menschen, Patienten nach Transplantationen und auch ältere Menschen eine tödliche Gefahr sein. Der zweite Keim stammt möglicherweise auch aus der Gruppe Darm-Bakterien.

Insgesamt befanden sich 11 Kinder auf den Kinder-Intensiv-Stationen. Prof. Dr. Norbert Pfeiffer sagte: „Ob die Infusions-Lösungen zum Tod der Kinder geführt haben, ist noch nicht sicher.“ Die Grund-Erkrankungen der Kinder seien schon vor dem Zwischenfall sehr ernst gewesen. Die Kinder müssten weiterhin medikamentös behandelt werden.

Zubereitung spezieller Ernähungs-Infusions-Lösungen

Für jedes Kind werden die Infusions-Lösungen einzeln speziell hergestellt. Eine Probe wird nach der Herstellung der Infusions-Lösungen aufbewahrt. Am folgenden Morgen stellten die Untersucher fest, dass es zu einer möglichen Verkeimung gekommen sein könnte. Alle Kinder wurden mit Antibiotika behandelt.

Die Chargen der betroffenen Infusions-Präparate wurden zurückgerufen. Alle Möglichkeiten seien offen. Die Kinder würden „sehr, sehr intensiv betreut. Alle Kinder erhalten die beste Betreuung, um die Situation zu stabilisieren.“

Die Gedanken der Mitarbeiter des Universitäts-Klinikums in Mainz seien bei den Eltern der verstorbenen Kinder und bei den Eltern der Kinder, die auf das Leben für ihre Kinder hoffen. Das Klinikum biete jetzt eine psychologische Unterstützung für Eltern, Kinder und die Mitarbeiter der medizinischen Einrichtung. „Wir tun alles, was wir tun können für die Kinder, die Eltern und die Mitarbeiter.“, versicherte der Professor.

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Jüdische Kultur und Leben: Stimme der überlebenden Menschen – Gedenken an 6 Millionen getötete Menschen

Jüdische Kultur und Leben: Stimme der überlebenden Menschen – Gedenken an 6 Millionen getötete Menschen

YOM HASHOAH – Gedenken – Erinnern – Mahnen – Lernen und Wirken für eine bessere Welt

Von Andreas Klamm Sabaot

New York City / London / Jerusalem. 11. April 2010 / Nissan 27, 5770. In einem Zeit-Rahmen von 24 Stunden werden die Namen von vielen, sehr vielen Opfern des Holocaust verlesen, in Gedenken an das historisch Geschehene während der Diktatur des Nazi-Terror-Regimes in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945. Dies geschieht zum 27. Nissan 5770, das entspricht in Deutschland dem 11. April 2010 zu Yom Hashoah, ein Gedenk-Tag, der den Millionen von Menschen in Deutschland als solcher oft nicht bekannt ist, weil es sich um einen jüdischen Gedenk-Tag handelt und über jüdische Kultur und Leben in Schulen allgemeiner Ausbildung oft kein Wissen über jüdische Kultur und Leben in Deutschland und in der Welt vermittelt wird.

Die überlebenden Menschen, Angehörige und Freunde verlesen an dem besonderen Gedenk-Tag, der seit 1953 in Israel und in jüdischen Gemeinden gehalten wird, einen Teil der Namen, soweit bekannt, der sechs Millionen Menschen, die während der Dikatur im Dritten Reich in Deuschland ermordet wurden. Damit wollen die Menschen die Geschehen aufarbeiten, aufmerksam machen auf die Gefahren „teuflicher Pläne“ der „orchestralen“ organisiserten Massen-Vernichtung. Der Gedenk-Tag an die Opfer, die im Holocaust ermordet wurden, dient den Menschen auch dazu für eine bessere Welt und Zukunft zu arbeiten und zu wirken. Möglicherweise geht es auch darum Antworten auf Fragen zu finden, wie können solche Ereignisse wie die Massen-Diskriminierung, die Massen-Entmenschlichung mit einer folgenden Massen-Vernichtung einer ganzen Gruppe von mehreren Millionen Menschen in einem Land aufgrund ihres Glaubens oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit zu einem jüdischen, israelischen oder anderen Volk in der Gegenwart und in der Zukunft verhindert werden und wie können Alarm-Zeichen einer neuen sich anbahndenden Diktatur mit schrecklichen und Menschen-verachtenden Ausmaßen erkannt werden, etwa nach Krisen, wie damals 1929, als die weltlichen Finanz-Systeme von den Ereignissen einer Welt-Wirtschafts-Krise in ihren Fundamenten erschüttert wurden.

Im Jahr 1951 setzte sich David Ben-Gurion, der damalige Premier-Minister des damals neuen Staates von Israel nach dem Zweiten Welt-Krieg für einen speziellen Gedenk-Tag, gewidmet für alle Menschen, die im Holocaust ermordet und verfolgt wurden und für die überlebendenden Menschen und deren Angehörigen ein.

Der Gedenk-Tag trägt in der jüdischen Sprache den Namen Yom Hashoah Ve-Hagevurah, was in die englische Sprache mit „Day of the Holocaust and the Herorism“ und in die deutsche Sprache als „Tag des Holocaust und des Heldentum“ übersetzt werden kann.

Knapp zwei Jahre später, im Jahr 1953 beschloß der Knesset (die Gesetz-gebende Körperschaft in Israel) ein Gesetz, das den 27. Nissan zum Gedenk-Tag vorsieht.

Einigen Menschen ist das Wort Shoah bekannt, das im Synonym mit der wörtlichen Übersetzung als „Zerstörung und Katastrophe“ übersetzt werden kann.

Offiziell wird der Gedenk-Tag von den überlebenden Menschen im Staat Israel und in jüdischen Gemeinden in der ganzen Welt begangen. In den Gedenk-Veranstaltungen zu Yad Vashem, wird den Holocaust Märtyrern und der Helden mit Authorität in einem Nationalen Moment der Stille um 10.00 Uhr am Morgen des Tages gedacht. Im Anschluß ertönen die Luft-Alarm-Sirenen landesweit für zwei Minuten und damit werden alle Menschen in dramatischer Weise zum einem Stillstand und Innehalten gebracht. Alle Flaggen an öffentlichen Gebäuden befinden sich am Tag des Gedenken für die Holocaust-Opfer und deren überlebenden Angehörigen auf Halbmast.

Yom Hashoah wurde angenommen als Holocaust Memorial Day, in die deutsche Sprache übersetzt als „Holocaust Gedenk-Tag“ in nahezu allen jüdischen Gemeinden weltweit.

Einige streng traditionelle jüdische Gemeinden haben neben dem bereits bestehenden „Tag der Trauer“ noch einen „Tag für das Gebet“ hinzugefügt, die die Namen wie „Tenth of Tevet“ und „Tisha B’Av.“, tragen.

Viele jüdische Gemeinden begehen diese besonderen Tage mit einem speziellen „Holocaust Gedenk-Tag-Programm“, etwa der Lesung der Namen von bekannten Menschen, die in der deutschen Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 getötet wurden, über einen Zeitrahmen von insgesamt 24 Stunden. Dazu werden auch überlebende Menschen eingeladen, die den Holocaust oder die Shoah überlebt haben und Ansprachen an die kommunalen oder regionalen Gemeinden gehalten.

Ausführliche und weitere Informationen sind unter anderem bei www.yadvashem.org zu finden

Der 27. Nissan des Jahres 5770 ist in Deutschland der 11. April 2010.

Wer die überlebenden und angehörigen Menschen von Holocaust-Opfern finanziell mit Spenden unterstützen will, kann beispielsweise an die jüdische Organisation Lema´an Zion, das bedeutet so viel wie um Zion´s Willen spenden. Das Spenden-Konto lautet, in Deutschland: Postbank, Frankfurt Nr. 3012 81-607, Bankleitzahl: 500 100 60. Das internationale jüdische Hilfs-Werk wurde 1972 von Dr. Herbert Hillel Goldberg gegründet und wirkt unter anderem in Israel und in Kanada. Der Vater des Gründers Dr. Herbert Hillel Goldberg wurde in der Gefangenschaft der Nationalsozialisten in Deutschland von den Nazis erschossen. Das internationale Hilfswerk Lema´an Zion hilft Menschen in Not und auch Menschen, die in diesen Tagen Opfer von Terror-Anschlägen, beispielsweise durch den Beschuß von Raketen oder durch Bomben-Anschläge werden.

Die Hilfs-Organisation Meir Panim (ausführliche Informationen hierzu bei http://www.meirpanim.org) verteilt täglich mehrere Tausend Mahlzeiten an arme und bedürftige Kinder, Jugendliche und alte Menschen. Viele davon sind auch überlebende Menschen des Holocaust. Spenden sind über die Internet-Seite der israelischen Hilfs-Organisation möglich. Meir Paninm bietet auch an Frauen in Not kostenfrei oder sehr günstige Mahlzeiten in den in Israel bekannten Suppenküchen.

Direkt in Deutschland helfen beispielsweise die jüdischen Organisationen Chabad Lubawitsch, unter anderem in Nürnberg und in München. Die Organisation stellt sich bei http://www.chabadgermany.com mit ihren Arbeiten vor.

Wer jüdische Menschen in Not direkt in Deutschland helfen will kann auch beispielsweise eine Spende an die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. machen. Ausführliche Informationen zur Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland e. V. sind bei http://zwst.org zu finden.

Zudem gibt es zahlreiche weitere Hilfs-Organisationen, die oft auch bei Google.com zu finden sind.

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Überraschung für Geburtstags-Jubilar Dr. Helmut Kohl

Überraschung für Geburtstags-Jubilar Dr. Helmut Kohl

3. April 2010: 500 Mitglieder der Jungen Union singen zum Geburtstag für den Bundeskanzler a. D. in Ludwigshafen-Oggersheim – Offizielle Feiern im Pfalzbau am 5. Mai – 80. Geburtstag im Kreise der Familie

Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl noch im Amt, im Jahr 1998. Unser Archiv-Foto aus dem Jahr 1998 beweist eindrucksvoll: Damals und heute, irgendwie gelingt es Dr. Helmut Kohl immer Massen von Menschen anzuziehen. Foto: Andreas Klamm Sabaot / Archiv 1998

Von Andreas Klamm Sabaot

Berlin / Ludwigshafen – Oggersheim. 3. April 2010. Der frühere Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl und seine Familie staunte und war sichtlich gerührt zur Feier seines 80. Geburtstages am 3. April 2010. Eine kleine Feier im Kreise der Familie und enger Freunde war geplant, so die offiziellen Mitteilungen. Doch irgendwie war die Stimmung in Ludwigshafen-Oggersheim heute noch so, als würde der frühere Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl noch heute Deutschland regieren. Rund 500 Mitglieder der Jungen Union (JU) sangen für den Geburtstags-Jubilar, der seinen 80. Geburtstag feierte. Die Leitung der Gesangs-Darbietungen für den früheren Bundeskanzler hatte der beliebte Dirigent Gotthilf Fischer.

Der Vorsitzende der Jungen Union (JU) Philipp Mißfelder informierte darüber, dass die CDU sich als eine „große Familie“ verstehe. Dr. Helmut Kohl war von 1982 bis 1989 für 16 Jahre der Bundeskanzler für die Bundesrepublik Deutschland. Bislang konnte sein Regierungs-Zeit-Rekord mit der längsten Amtszeit eines Bundeskanzlers in der Geschichte von Deutschland nicht gebrochen werden. So wundert es nicht sonderlich, dass die Mitglieder der Jungen Union in Dr. Helmut Kohl „…Immer unser Kanzler…“ sehen und dem großen europäischen Staatsmann auch dankten mit dem Transparent „Wir danken Dir, Kanzler der Einheit !“.

Mehr Hunderte schwarz-rot-goldene Luftballons stiegen zum Himmel empor.

Dr. Helmut Kohl dankte in einem Interview mit der BILD-Zeitung „dem lieben GOTT“ und gab auch einen sehr persönlichen Wunsch bekannt: Er wünsche sich noch viele und Jahre mit seiner zweiten Ehefrau Maike Kohl-Richter und FRIEDEN.

In einem Interview mit der Bild Zeitung sagte Helmut Kohl als Antwort auf eine Frage eines Kollegen in der Bild-Redaktion, was sich der frühere und am längstens amtierende Bundeskanzler für die Republik wünsche:

„Frieden. Ich wünsche mir für unser Land inneren und äußeren Frieden. Dazu gehört auch, dass Deutschland sich seiner Verantwortung bewusst ist, dass es mit Stolz, aber auch Bescheidenheit auf den Weg blickt, den es zurückgelegt hat, und mit Zuversicht in die Zukunft geht.“, so Dr. Helmut Kohl.

Dr. Helmut Kohl zeigte sich dem Überraschungs-Besuch in Begleitung seiner Familie und seiner zweiten Ehefrau Maike Kohl-Richter. Der frühere Bundeskanzler wirkte sichtlich noch geschwächt und angeschlagen. Vor rund zwei Jahren erlitt er nach einem schweren Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er lebe nur noch nur Dank seiner Ehefrau Maike, informierte Dr. Helmut Kohl. Vor wenigen Wochen musste die Gallenblase des Bundeskanzlers a. D. entfernt werden und ein gutes Alter von 80 Jahren – es hinterlässt Spuren.

Da dem gesundheitlichen Genesungs-Prozeß Vorrang gegeben werden müsse, konnte Dr. Helmut Kohl an offiziellen Geburtstags-Feierlichkeiten in Berlin nicht teilnehmen.

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen am Rhein Dr. Eva Lohse (CDU) würdigte die besonderen Verdienste von Dr. Helmut Kohl als einen Kanzler der Einheit für Deutschland und als großen Europäer. Die politische „Zieh-Tochter“ von Dr. Helmut Kohl und heutige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel überraschte den Jubilar mit einer Video-Botschaft, in der die Kanzlerin die besondere Leistung des Politikers für die deutsche Einheit würdigte. Aus aller Welt hat Helmut Kohl Glückwünsche zum 80. Geburtstag erhalten. So auch vom russischen Präsidenten Dmitri Medwedew, der ein Glückwunschtelegramm sandte und Kohl dankte, weil er als Bundeskanzler zu einem Neustart der deutsch-russischen Beziehungen beigetragen habe. Das Verhältnis stütze sich heute auf einen vertrauensvollen Dialog.

Am 5. Mai 2010 soll in Ludwigshafen am Rhein im Pfalz eine offizielle Geburtstags-Feier mit Dr. Helmut Kohl und mit rund 1.000 geladenen Gästen stattfinden. Der Hintergrund: Dr. Helmut Kohl war nicht nur 16 Jahre als Bundeskanzler im Amt für Deutschland, sondern in den Jahren 1969 bis 1976 auch amtierender Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. Die heutige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) will zu den Feierlichkeiten nach Ludwigshafen am Rhein reisen.

Mehrere Tausend Menschen haben ihre Glückwünsche und Gratulationen zum 80. Geburtstag für Dr. Helmut Kohl bei www.helmut-kohl.cdu.de eingetragen. Bei dem Glückwunsch- und Gratulations-Portal handelt es sich um eine Aktion der CDU Deutschlands. CDU-General-Sekretär Hermann Gröhe erklärte: „Der 80 Geburtstag von Helmut Kohl ist für uns ein Tag der Dankbarkeit.“

Deshalb wolle die CDU vielen Menschen die Möglichkeit geben Dr. Helmut Kohl ganz persönlich zu gratulieren.

Auf der Gratulations-Seite für den früheren Bundeskanzler ist eine Bild-Collage mit wichtigen Stationen aus dem politischen Leben von Helmut Kohl zu finden. Zudem kann auf der Seite auch die Video-Botschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel an Dr. Helmut Kohl gesehen werden.

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Limburgerhof: 40jährige Wachkoma-Patientin schwanger

Pflegeheim in Limburgerhof:

40jährige Wachkoma-Patientin schwanger

Verdacht auf Missbrauch kann nicht ausgeschlossen werden – Vielzahl von Möglichkeiten muss geprüft werden – Leitender Oberstaatsanwalt Lothar Liebig: „Wir müssen in alle Richtungen umfassend ermitteln“ – Kind und Mutter können gerettet werden – Entscheidung liegt bei der Mutter

Von Andreas Klamm Sabaot

Ludwigshafen / Limburgerhof. 31. März 2010. Kaum zu glauben und doch wahr. In einer Pflege-Einrichtung in der pfälzischen Gemeinde Limburgerhof bei Ludwigshafen am Rhein haben die Pflege-Fachkräfte in einem Pflege-Bereich „Junge Pflege / Wachkoma“ in der schwerst geschädigte Menschen gepflegt werden, die Schwangerschaft im fünften Monat einer 40-jährigen Frau und schwer geschädigten Patientin festgestellt, die nach einem Unfall als Wachkoma-Patientin mit schwersten Schädigungen nach einem Schädel-Hirn-Trauma gilt. Ein Missbrauch oder eine Vergewaltigung der Frau könne nicht ausgeschlossen werden. Die Ermittlungs-Behörden in Ludwigshafen am Rhein und in Frankenthal in der Pfalz können zur Zeit eine ganze Vielzahl von möglichen Szenarien nicht ausschließen.

Die Pflege-Einrichtung habe bei Bekanntwerden des Verdachts und die Bestätigung der Schwangerschaft der Patientin durch einen Gynäkologen eine Strafanzeige gegen einen bislang unbekannten Täter erstattet.

Vorsorglich habe die kirchliche Pflege-Einrichtung alle männlichen Pflege-Kräfte von der Station in andere Arbeits-Bereiche der Pflege versetzt. „Das Haus sei ein sehr offenes Haus. Die Tat ist unfassbar und wir können keine Möglichkeit mehr ausschließen.“, sagte ein Kirchen-Sprecher in einem Fernseh-Interview mit dem Fernseh-Sender SWR.

Anders als in den Berichten über Missbrauchs-Fälle in staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen, über die seit mehreren Wochen in Deutschland berichtet wird, ist zur Zeit nicht sicher, ob es sich um einen weiteren „Missbrauchs-Fall“ in einer Einrichtung handelt. Denkbar sind viele Möglichkeiten, etwa auch Täter aus dem nächsten Umfeld. Rein theoretisch können sogar männliche Patienten der Einrichtung in den Verdacht geraten, zum Kreis des Täters zu zählen oder auch Anwohner im Umfeld der Pflege-Einrichtung.

Die Staatsanwaltschaft in Frankenthal müsse in alle Richtungen umfassend ermitteln, erklärte der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Frankenthal, Lothar Liebig. „In Betracht kommen unterschiedlichste Geschehens-Abläufe. Bei den Ermittlungen spielen natürlich auch die entsprechenden und inzwischen üblichen DNA-Überprüfungen eine wesentliche Rolle“, ergänzte der leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig in einem Fernseh-Interview.

Bei den Ermittlungen ist natürlich auch die aktuelle Befindlichkeit, der durch einen Unfall schwer geschädigten Patientin wichtig und das Einfühlungs-Vermögen der Ermittler und Ermittlerinnen, die jetzt versuchen müssen einen Weg zu finden, mit der Patientin zu kommunizieren, um möglichst viele Informationen zusammen zutragen.

Die 40jährige Frau könne sich nur eingeschränkt zu den möglichen Ereignissen äußern. Die Pflege-Einrichtung werde als eine „offene Einrichtung“ geführt, in der es keine festen Besuchs-Zeiten gibt.

Eine mögliche Vergewaltigung oder ein möglicher Missbrauch könne vorliegen. Denkbar sind dennoch auch weitere Szenarien, an die Beobachter ohne die entsprechenden psychologischen und Pflege-Fachkenntnisse zunächst vielleicht nicht denken. Zur Zeit kann noch nicht einmal eine bislang nicht bekannte Beziehung der schwer geschädigten Patientin zu einem anderen männlichen Patienten innerhalb der Pflege-Einrichtung sicher ausgeschlossen werden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter aus dem direkten Umfeld stammen könne.

Unklar ist noch, was mit dem Kind geschehen soll. Denkbar wäre, wenn die Ärzte eine Gefahr für die werdende Mutter und Patientin und für das Baby ausschließen können, dass das Baby in rund vier Monaten vielleicht für eine Adoption freigegeben wird. Gesetzlich wäre auch noch ein Schwangerschafts-Abbruch möglich, sollten Ärzte eine Gefahr für Leib und Leben für die Patientin und für das Baby bestätigen.

Dank der modernen und technischen Mittel von Medizin und Wissenschaft ist es denkbar, dass die beteiligten Fachärztinnen und Fachärzte die schwangere Patientin und das Baby sicher in der Schwangerschaft begleiten und eine Geburt ohne ernste Gefahren für Patienten und Kind möglich machen. Sicher wäre eine Lebens-bejahende Entscheidung für die Patientin und für das Kind und eine spätere Adoption besser und vermutlich auch im Sinne einer Lebens-bejahenden und kirchlichen Einrichtung. Dazu müssten die Ärzte jedoch eine Gefährdung für die 40jährige Wachkoma-Patientin und das Baby so weit wie möglich ausschließen können, da sonst die Gefahr besteht, dass die werdende Mutter und das Baby zu weiterem Schäden oder gar in Gefahr für Leib und Leben kommen könnten. Diese schwere Entscheidung muss die Mutter der 40jährigen Wachkoma-Patientin treffen. Die Mutter der geschädigten Frau und Patientin ist der gesetzliche Vormund der schwangeren Patientin in der Pflege-Einrichtung.

Denkbar ist auch, dass die Mutter sich dazu entscheidet, wenn keine Gefahr für die Unfall-traumatisierte, Langzeit-geschädigte Tochter besteht, das Kind zu behalten und die Mutter der Patientin die Pflege des Kindes in Begleitung von Helfern und Helferinnen übernimmt. Aus Heil-therapeutischer Sicht wäre es sogar möglich, dass das Baby, sofern dieses von der schwer durch einen Unfall geschädigten Patientin nicht abgelehnt wird , positiv zum einem weiteren Heilungs-Prozeß und zu einem besseren Lebens-Gefühl für die schwer geschädigte Patientin beitragen könnte mit der Unterstützung durch deren Mutter als Vormund der schwangeren Patientin.

Schwangerschaften von schwerst behinderten oder auch Langzeit-geschädigten Frauen sind in nicht ganz so selten, wie es jetzt vielleicht auch in unterschiedlichen Medien dargestellt wird.

Zur Zeit ist noch nicht einmal ausgeschlossen, dass sich der werdende Vater seiner künftigen Verantwortung doch noch bewusst wird und bei der Polizei , bei einem Seelsorger der Kirchen-Gemeinde oder bei der Pflege-Einrichtung meldet und die Verantwortung für sein Handeln übernimmt, rein theoretisch für die Situation, dass es vielleicht eine bislang nicht bekannte Beziehung zwischen einer schwer geschädigten Patientin in einer Pflege-Einrichtung und einem Mann geben sollte. Liebe ist bekanntlich dazu in der Lage viele Wunden zu heilen. Vielleicht sogar in einem weiteren Horizont betrachtet, auch die Wunden und die Schädigungen, die die 40jährige Wachkoma-Patientin am Tag des Unfalls erlitten hat, als ein Teil des Lebens der Frau zerstört wurde.

Dieses kleine Baby, so ungewöhnlich diese Geschichte auch sein mag, könnte der geschädigten Frau vielleicht sogar einen Teil des verlorenen Lebens zurückgeben. Denn mit dem Unfall der Frau wurden vielleicht die Hoffnungen auf eine glückliche Hochzeit, ein Teil des jungen Lebens einer einst sehr glücklichen Frau auf tragische Weise zerstört und vielleicht auch ein Wunsch für Kinder genommen. Durch bislang kaum zu verstehende Umstände, könnte dennoch jetzt etwas möglich werden, das bislang in der Pfalz als nicht möglich betrachtet wurde. Denkbar wäre sogar, dass die Bürger, Bürgerinnen und Kirchen-Gemeinde-Mitglieder der kleinen Gemeinde Limburgerhof in der Pfalz und die Kirchen in der Pfalz eine „Patenschaft“ für das Kind übernehmen. In Afrika und Asien sind Kinder-Patenschaften üblich und damit können Kinder am Leben erhalten werden. In nicht wenigen Fällen können sogar ganze Familien mittels einer „Kinder-Patenschaft“ am Leben erhalten werden.

Was im fernen Afrika und Asien möglich ist, weshalb sollte eine Kinder-Patenschaft nicht auch das Leben einer Unfall-traumatisierten Patientin und deren Baby in Deutschland retten können, das möglicherweise bereits in vier Monaten das Licht der Welt erblicken könnte, vielleicht sogar kerngesund. Die Schlagzeilen von heute müssten dann vermutlich als „Wunder von Limburgerhof: „Schwerst geschädigte Patientin bringt kerngesundes Baby zur Welt“ geschrieben werden – wenn sich der Vater noch finden sollte, könnte die Geschichte, die zunächst möglicherweise so traurig begonnen hat und klingt, vielleicht sogar noch einen guten Anfang für den Start in ein spannendes Leben finden. Es wäre ein echtes Wunder und in den kommenden Tagen gedenken die Menschen eines der größten Wunder zu den „Hohen Feiertagen“, die in Deutschland und in der Welt celebriert werden.

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ver.di fordert: Frauen-Diskriminierung am Arbeitsmarkt beenden

ver.di fordert: Frauen-Diskriminierung am Arbeitsmarkt beenden

Berlin. 8. März 2010 (red). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert die Beendigung der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt in Deutschland.

„Auch wenn es vereinzelt Fortschritte gibt: Der Nachholbedarf für Frauen bleibt enorm“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Margret Mönig-Raane, anlässlich des Internationalen Weltfrauentages. So würden Frauen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger verdienen als Männer.

Dies gelte ganz besonders im Bereich personenbezogener Dienstleistungen, wo überwiegend Frauen beschäftigt seien, häufig in Teilzeit oder zu sehr niedrigen Löhnen. Ein weiterer Grund für den Lohnunterschied sei aber schlicht Diskriminierung.

In den Vorständen und Aufsichtsräten von Deutschlands Top-Unternehmen seien Frauen immer noch kaum vertreten. Lediglich 2,5 Prozent aller Vorstandsmitglieder der 200 größten Wirtschaftsunternehmen seien weiblich.

Neben der Beseitigung dieser Benachteiligungen und Schieflagen müsse auch die Arbeitsmarktpolitik mehr für Frauen tun. Frauen würden aufgrund ihrer familiären Situation vielfach vom Arbeitsmarkt verdrängt oder müssten als Mitglied einer so genannten Bedarfsgemeinschaft zu Armutslöhnen arbeiten. Ein Widerspruch ergebe sich daraus, dass in einer Bedarfsgemeinschaft der eine für den anderen uneingeschränkt einstehen müsse, während das neue Unterhaltsrecht den Frauen auferlege, für sich selbst zu sorgen.

ver.di fordere daher von der Bundesregierung die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaft. Die Anrechnung von Partnereinkommen müsse ganz entfallen.

Mönig-Raane mahnte darüber hinaus Korrekturen in der Förderpolitik an: „An der Schnittstelle zwischen Hartz IV und Arbeitsförderung wird über die Zukunftschancen von Millionen Frauen und ihrer Kinder entschieden. Es geht nicht an, dass Frauen viel weniger von erfolgreichen Förderinstrumenten profitieren können, gleichzeitig aber im Hartz IV-System als Arbeitskräfte ohne Perspektive auf eine sozial abgesicherte Beschäftigung zwangsverpflichtet werden“, kritisierte Mönig-Raane.

Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass gerade Arbeitsuchende, die wegen der Anrechnung des Partnereinkommens keine Geldleistungen erhalten oder die wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen der Vermittlung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, in vollem Umfang beruflich gefördert würden.

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Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Höchste Richter in Karlsruhe schützen Grundrechte und Demokratie – Gesetz zur Vorrats-Datenspeicherung muss überarbeitet werden


Der erste Senat des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe. In der Mitte der Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts, Dr. Dres. hc. Hans-Jürgen Papier. Foto: Bundesverfassungsgericht

Von Andreas Klamm Sabaot

Karlsruhe. 2. März 2010. Die bislang durchgeführte Vorrats-Datenspeicherung aller Kommunikations-Verbindungen aller Bürger und Bürgerinnen ist nach einem Urteil der höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsrichtes (BverG) nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Der höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“

In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:

„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR 263/08 – – 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).

In ihrer rund 85 DIN A4-Seiten langen Begründung gelangten die obersten Grundgesetz-Schützer und Verfassungs-Richter auch zur Überzeugung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte angemessen Rechnung trägt. Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.

Leitsätze für Grundrechte und Demokratie

Im dritten Leitsatz des Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung unterstreichen die Richter, dass die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungs-Verpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG obliegen.

Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.

Hinsichtlich der Datensicherheit bedürfe es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheits-Standard normenklar und verbindlich vorgeben. Es sei jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnehme und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht, heßt es im vierten Leitsatz des Urteils.

Im fünften Leitsatz zum Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung nehmen die Richter des Bundesverfassungs-Gerichtes konkreten Bezug zur unmittelbaren Nutzung der Daten.

„Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.“

Der 6. Leitsatz zum Rechtsraum Internet und Deutschland

Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikations-Dienste-Anbieter über die Inhaber von Internet-Protokoll-Adresssen sei auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüter-Katalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig.

Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.

Reaktionen auf das Urteil der Bundesverfassung-Richter

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: „Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheits-Gesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichts-Entscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefon-Überwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung. Diese Rechtsprechung ist zugleich Auftrag für eine Grundrechts-schondende Innenpolitik.“

Das heutige Urteil strahle auch auf Europa aus. Das Bundesverfassungs-Gericht mache mit seiner Urteils-Entscheidung deutlich, dass sich Deutschland für die Freiheits-Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhänge einsetzen müsse.

CDU-Vorsitzender des Innenausschusses sieht „Schwarz“ mit dem Urteil

Dem Nachrichten-Sender n-tv sagte Wolfgang Bosbach, CDU, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in einem Interview unter anderem : „Ich sehe das Urteil mit gemischten Gefühlen. Es ist gut, dass Karlsruhe entschieden hat, dass es eben nicht richtig ist, dass die EU-Richtlinie, die wir umgesetzt haben, gegen unser Grundgesetz verstößt. Karlsruhe hat auch nicht entschieden, dass die Verkehrsdaten der Telekommunikationsanbieter nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen, sondern hat dem Gesetzgeber sehr enge Grenzen der Speicherung aufgezeigt.

Bedauerlich ist aus meiner Sicht die Einschränkung beim Abruf, also bei der Nutzung der Daten. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn wir diese Daten zukünftig nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten nutzen dürfen, werden wir viele Straftaten nicht mehr aufklären können, weil es Ermittlungsansätze ausdrücklich, aber auch ausschließlich nur durch die Nutzung dieser Verkehrsdaten gibt. Dann bleiben eben die Opfer auf dem Schaden sitzen und der Staat kann seinen Strafanspruch nicht durchsetzen. Das ist die Folge.“

Grund zu übermässigen Feiern besteht in Deutschland nach Einschätzung des Chaos Computer Clubs (CCC) keinswegs. Grund: Zum 1. Januar 2010 wurde der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) eingeführt. „Der Chaos Computer Club (CCC) fordert ein Ende der Daten-Anhäufung auf Vorrat und ruft zur Unterzeichnung einer Petition an den Deutschen Bundestag auf.“, erkärte die Vereinigung in einer Mitteilung auf ihrer Internet-Präsentation.

Der Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung, „einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden“, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Die Bundesregierung könne bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung zahlreicher Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänen zählen, die sich nach Informationen des Arbeitskreises, der Vorratsdaten-Speicherung bis heute verweigern.

Ausführliche Informationen zum Urteil und weiteren geplanten Vorhaben zur Daten-Sammlung

Presse-Mitteilung des Bundesverfassungs-Gericht vom 2. März 2010:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011
Entscheidung zur Vorrats-Datenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
CCC, Chaos Computer Club, http://www.ccc.de
Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html

Deutschland, freie Medien, Gesundheit, Gewerkschaft, Grundgesetz, Journalisten, Medien, Menschenrechte, Presse, Pressefreiheit, Radio, Redakteure, Regional, Regionalhilfe.de, Soziales

Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“

Oberste Verfassungs-Richter: „Anspruch auf Menschen-würdiges Sozialgeld“

Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“

Mit dem Urteil: Unmut der Verfassungshüter über Untergrabung menschlicher Würde zu spüren

Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent

Karlsruhe / Berlin. 10. Februar 2010. In ihrem Urteil zu den Hartz 4 – Regelleistungs-Sätzen gelangen die obersten Verfassungs-Richter in Deutschland zur Überzeugung, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzesbuches (SGB II), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den Verfassungs-rechtlichten Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums aus Artikel1, Absatz 1, des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erfüllen und Verfassungs-widrig sind. In einem Interview mit dem internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ bezeichnete der in Nürnberg lebende Autor des Buches „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“, Hans-Jürgen Graf, das Urteil der obersten Verfassungshüter in Karlsruhe als eine „eine herausragende Leistung“, die auch den Unmut der Verfassungs-Richter über den „stümperhaften“ Versuch der Untergrabung menschlicher Würde in Deutschland wahrnehmen lasse.

Hans-Jürgen Graf: „Bedingungsloses Grundeinkommen wird nötig und es wird kommen.“, Fotos: 3mnewswire.org

Hans-Jürgen Graf, Sie waren Vorsitzender der IG PFLEGE und GLAUBE in Nürnberg, engagieren sich sozial seit vielen Jahren für kranke und arme Menschen und sind Gesundheits-Experte als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger. Zudem sind Sie Autor des Buches “Abstellgleis – Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation”.

Wie bewerten Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz4- Regelleistungen?

Hans Jürgen Graf: „Ich kann es nur aus laienhafter Sicht interpretieren. Insgeheim hoffte eigentlich wahrscheinlich fast jeder Leistungsempfänger, dass der Regierung und den verantwortlichen Politikern ein Denkzettel verpasst wird, der sich wohl in Nachzahlungen für die vergangenen Zeiträume kleiden sollte. Allerdings verwechseln hier die Meisten zwei verschiedene Betrachtungsweisen. Dieser Denkzettel wäre eine aus betroffener Sicht, menschlich gerechte Vorgehensweise; doch vor einem Gerichtssenat wird Recht gesprochen und selten Gerechtigkeit.

Insofern sehe ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sogar als eine herausragende Entscheidung, in der auch der Unmut der Verfassungshüter zu spüren ist, dass hier ein eigentlich doch sehr stümperhafter Versuch der Untergrabung menschlicher Würde getätigt wurde. Es ist geklärt, dass die Bestimmung von Regelsätzen im Sozialrecht durchschaubar und verständlich sein muss und dies in Verbindung mit der Menschenwürde. Damit müssen eigentlich alle verstummen, die eine Absenkung der Regelsätze fordern. Allerdings würde diese Reaktion Intelligenz erfordern.“

Aus ihren umfangreichen langjährigen Erfahrungen, welche Vorteile und vor allem auch Verbesserungen in Anbetracht eines Menschen-würdigen Existenzsicherungs-Minimums entstehen mit dem am 9. Februar 2010 vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Urteil?

Hans-Jürgen Graf: „Bei tatsächlich fähigen, ja kompetenten Interessen-Vertretern für die große Zahl der Hilfeempfänger in der Folgezeit dürfte es eigentlich nun ein Einfaches sein, den Gesetzgeber zur Berechnung tragfähiger Regelsätze im SGB II und SGB XII zu bewegen und zur Anerkennung von Sonder- und Mehr-’Bedarfen im Einzelfall. Allerdings fand ich unter denen, die in solchen Angelegenheiten immer vom Gesetzgeber befragt werden, wie z. B. die Sozialverbände und ähnliche, bisher nur einzelne Vertreter von denen ich mich als Betroffener tatsächlich kompetent vertreten sah.

Den starken Einfluss von Lobbyisten der Wirtschaft dürfen wir natürlich auch nicht vergessen, der nicht nur in Berlin sehr groß ist. Hier habe ich halt wenig Hoffnung. Es müssten sich tatsächlich die Betroffenen selbst organisieren und nun den entsprechenden Druck nach Berlin aufbauen. Doch auch hier sehe ich, aus eigener Erfahrung, wenig Licht am Horizont. Manchmal erschien es mir bei Betroffenen, wie z. B. bei nicht wenigen Usern in Foren wie dem ELO usw., dass man zuhause sitzt und wartet dass Robin Hood vom Himmel fällt.“

Wie sollte, Ihrer Einschätzung nach, jetzt politisch verantwortliches Handeln gestaltet werden ?

Hans-Jürgen Graf: „Handeln in Verbundenheit mit den Betroffenen und Erhebung ihrer tatsächlichen Bedürfnisse.“

Wie hoch müssten Ihrer Schätzung nach die realen Einkommens-Sätze für Sozialgeld-Bezieher, das meint heute noch Hartz 4 – Transferleistungs-Empfänger genannt, in Nürnberg sein, um ein Menschen-würdiges Exsitenzssicherungs-Minimum zu erreichen.

Hans-Jürgen Graf: „Das kann ich nicht sagen, da ich kein Wirtschaftsexperte bin. Allerdings aus eigener Erfahrung würde ich einen Regelsatz in Höhe von 500 Euro sehr begrüßen.“

Seitens politischer und wirtschaftlicher Spitzen-Vertreter wird den Erwerbs-Arbeit-suchenden Menschen immer vorgehalten, “Leute, ihr müsst Euch Arbeit suchen…” – doch die vielen neuen Millionen Erwerbs-Arbeitsplätze gibt es in Deutschland nicht. Wie denken Sie über das BEDINGUNGSLOSE GRUNDEINKOMMEN ?

Hans-Jürgen Graf: „Dieses ständige Palaver um den Menschen zu suggerieren, dass es noch ausreichend Arbeitsplätze in Deutschland gäbe, ist schon schier unerträglich geworden.

Es gibt sie nicht mehr, die Arbeitsplätze um alle erwerbsfähigen Menschen in bedarfsdeckenden Lohn und ausreichend Brot zu bringen. Wir werden auf Dauer nicht um das bedingungslose Grundeinkommen hinweg kommen. Es wird nötig werden und wir werden es bekommen.

Hierzu ist natürlich die Umverteilung von Vermögen notwendig, doch gibt es nicht wenige von reichen Menschen, die es tatsächlich auch tun würden um den Menschen in ihrem Land zu helfen. Allerdings werden diese Vorschläge von Seiten der Politik überhört. Ich erinnere hier an die Vorschläge des Hamburger Reeders und derer, die seinen Appell an die Regierung Merkel unterzeichnet haben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist bestimmt finanzierbar, wenn ich die Umsatz- und Gewinnsteigerungen der Unternehmen der letzten Jahre ansehe. Allerdings ist es nicht gewollt von denen, die ihren Rachen scheinbar noch nicht voll genug haben und deren Einfluss in Berlin, so denke ich, ist groß.“

Vielen Dank für das Interview.

Mit dem Urteil haben die Bundesverfassungs-Richter unter anderem festgelegt:

Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.

Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.

Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.

In der Begründung des Richterspruchs in Karlsruhe, das von dem Die Linke- Politiker Gregor Gysi als „historisches Urteil“ bezeichnet wird, heißt es auch: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.

Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”

Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruher Richter.

Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.

Das Buch „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“ (ISBN 978-3-8334-9136-8, Paperback, 112 Seiten) erschienen beim BOD Verlag in Norderstedt ( www.bod.de ) ist in allen Buch-Handlungen erhältlich.

Weiterführende Informationen zum bedingungslosen Grundeinkommen sind unter anderem bei www.grundeinkommen.de zu finden.

Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.

Deutschland, Grundgesetz, Medien, Menschenrechte, Presse, Pressefreiheit, Soziales, Speyer am Rhein

Ohne Grund-Einkommen: 50jähriger erwerbsloser Mann fast verhungert

Dokumentation September 2009

Ohne Grund-Einkommen: 50jähriger erwerbsloser Mann fast verhungert

Speyer am Rhein. 14. September 2009. Ein 50jähriger Mann ohne Erwerbs-Einkommen ist in Speyer am Rhein fast verhungert, berichten die Behörden in Speyer am Rhein und der Sender SWR. Nachbarn des Mannes schöpften Verdacht, nachdem diese ihren Nachbarn für mehrere Tage nicht mehr gesehen hatten.

Polizei und Rettungskräfte konnten den Mann stark abgemagert in seiner Wohnung retten, informierte der Sozialdezernent der Stadt, Peter Brohm.

Im Jahr 2008 habe der Mann seinen Arbeitsplatz mit einem Erwerbs-Einkommen verloren, ergänzte der Sozialdezernent. Aus bislang nicht näher bekannten Gründen habe er kein Arbeitslosengeld und in der Folge auch keinen Sozial-Leistungs-Bezug vielmehr Arbeitslosengeld II, bekannt auch als Hartz 4, beantragt. Der 50jährige leide möglicherweise an Alkohol-Problemen.

Im April 2007 verhungerte der 20jährige lernbehinderte André Kirsch, nach dem ihm die Leistungen zuvor auf 0,00 Euro gestrichen wurden. Im Falle massiver Leistungs-Einschränkungen besuchen seit diesen Ereignissen die Sachbearbeiter der Gesellschaft für Arbeitsmarkt-Integration mbH (GfA) die Sozialleistungs-Empfänger. Andreas Klamm

Baden-Württemberg, Deutschland, Grundgesetz, Mannheim, Medien, Menschenrechte, Metropol-Region, Presse, Pressefreiheit, Radio, Redakteure, Regional, Regionalhilfe.de, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinhessen-Pfalz, Rheinland-Pfalz, Soziales, Vorderpfalz

Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe

Dokumentation, September 2009

Hinweis der Redaktion: Es werden immer noch DRINGEND TEXT-Schreiber oder Text-Schreiberinnen für die Musik-Kompositionen gesucht. 4. März 2010

Flüchtlinge aus dem Iran in Deutschland:

Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe

Komponisten, Sänger und Sängerinnen, Unterstützer, Chöre, Gospel-Chöre gesucht – Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not

Von Andreas Klamm-Sabaot

Teheran (Iran) – Nürnberg / Berlin / Mannheim. 23. September 2009. Nach dem mehrere Menschen unter anderem zwei Christen aus dem Iran und ein Musiker Hilfe bei der internationalen Vertretung der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland suchten ist am 23. September 2009 die Initiative „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ entstanden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Ablehnungs-Bescheid den von der Todestrafe bedrohten Menschen, die den christlichen Glauben angenommen haben und einem Musiker empfohlen, der international Lieder gegen den Atom-Krieg und Lieder für den Frieden veröffentlichte empfohlen, die Schutz-suchenden Menschen sollten für ihr Engagement für Frieden und wegen der Annahme des christlichen Glaubens „…bei der Regierung im Iran um Entschulidgung bitten…“ (Die Dokumente des Bundesamtes liegen inzwischen den Redaktionen mehrerer Menschenrechts-Beobachter in Deutschland und in London vor.).

In einem Fernseh-Interview mit dem internationalen Medienprojekt „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ und IBS TV Liberty bestätigten die Flüchtlinge aus dem Iran dass auf den „Abfall vom Islam“ in der Islamischen Republik vom Iran lebenslange Haftstrafen oder die Todesstrafe steht. Die Namen der Flüchtlinge können aus Sicherheitsgründen zur Zeit nicht öffentlich genannt werden.

Einer der betroffenen jungen Männer bestätigte in der Aufzeichnung des Fernseh-Interviews in Mannheim, dass er bereits im Iran zum christlichen Glauben konvertierte. Der Pastor der Kirche und eine weiteres Mitglied der Kirche wurden bereits im Iran ermordet. Die Kirche werde vom Iranischen Geheimdienst überwacht. Der Name der Kirche dürfe zur Zeit nicht bekannt werden, da sonst der Kirche im Iran die Schließung durch die Regierung im Iran drohe.

Der Musiker bestätigte seinen Wunsch, dass er gerne Musiker und Musikerin aus der Stadt Mannheim und Deutschland kennen lernen möchte. Er plant künftig in den Vereinigten Staaten von Amerika zu studieren, sollten die deutschen Abschiebe-Behörden nicht zuvor eine „Art Beihilfe zur Vollziehung von Tötung oder Mord, das meint konkret die Todesstrafe im Iran“ mit der Abschiebung leisten.

Die christliche Gemeinde, die die Christen in Mannheim gefunden haben, beschrieben die Christen aus dem Iran als sehr hilfsbereit und freundlich. Es handelt sich um eine Gemeinde in Mannheim der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Mit dem Hilfs-Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität mit Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not“, das von Mannheim aus um die gesamte Welt gehen soll, soll unbürokratisch, schnell und unkompliziert Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not geholfen werden.

Dazu sucht die internationale John Baptist Mission of Togo (Johannes, der Täufer Mission, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo, West Afrika) , Komponisten, Schreiber von Lied-Texten in der deutschen, englischen, französischen und persischen Sprache.

Als der Musik-Produzent und Kunst-Maler Wolfgang Leng vom Hilfsprojekt „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ hörte stellte er sofort mehrere Produktionen seiner umfangreichen Musik-Produktionen zur Verfügung.

Jetzt werden Menschen aus Mannheim und Deutschland gesucht, die im Ehrenamt helfen, damit Text, Noten und Komposition entstehen und geplant Anfang November oder Mitte November 2009 das Lied von Solo-Sängern und Solo-Sängerinnen und Gospel- und Kirchen-Chören oder Chören und weiteren an Musik interessierten Menschen uraufgeführt werden kann.

Die Musik-Stücke „If The Life Tells You A History“ und „For The Children Of This Earth“ von Wolfgang Leng sind bei http://johnbaptistmission.org/?page_id=433 bzw. http://www.johnbaptistmission.org (Flüchtlinge IRAN (D) und bei http://www.ibstelevision.com bei Radio IBS Liberty (Programm in deutscher Sprache) zu hören.

Wer an der Entstehung der Lied-Texte in englischer, französischer, deutscher Sprache im Ehrenamt mitarbeiten möchte und wer als Chorleiter, Sänger oder Sängerin das neu entstehende Lied singen möchte, wird gebeten sich bei der internationalen Jüdischen Christlichen John Baptist Mission of Togo oder bei MJB Education Media Network, Tel. 0 62 36 416 802, in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr oder mittels email aktuelles@radiotvinfo.org zu melden.

Geplant ist auch die Produktion einer CD und eines Musik-Videos. Die ersten Aufnahmen für das Musik-Video sind bereits abgeschlossen. In den kommenden Wochen werden die Aufnahmen für das Musik-Video und das Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ fortgesetzt.

Zur Unterstützung und Organisationen eines Bandes der Solidarität, gebildet von Menschen aus möglichst vielen Nationen werden Menschen, Partner und Organisationen für Flüchtlings-Hilfe, Menschenrechte und weitere Partner und Unterstützer gesucht. Es wird um Kontakt mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org gebeten.

Der Musik-Produzent und Kunstmaler, Wolfgang Leng, der einen internationalen Ruf als „Multi-Talent“ genießt und zur Zeit einen internationalen Song Contest veranstaltet, begleitet das Musik-Hilfsprojekt gegen die Todesstrafe und für das Leben als fachlicher Berater für Musik.

Neben der kreativen Hilfe mit karitativer Musik hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland bei Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler (Berlin), bei Deutschen Bundestag (Berlin), beim Landtag des Landtags in Baden-Württemberg (Stuttgart) und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Petition eingereicht, in der um einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Flüchtlinge aus dem Iran, ungeachtet ihrer Glaubens-Bekenntnisse, gebeten wird, zumindest solange bis die allgemeine Lage und Situation im Iran für die Menschen sicherer und besser einzuschätzen ist.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch fordert ebenso einen Abschiebe-Stopp für Flüchtlinge aus dem Iran bereits am 4. September.

Über das Schicksal der beiden jungen Frauen Mariam (27) und Marzieh (30), die zur Zeit im Gefängnis im Iran sind und denen die Todesstrafe wegen der Annahme des christlichen Glaubens droht wegen „Abfalls vom Islam“, liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Die französische Journalistin und Studentin Clotilde Reiss befindet sich weiterhin in Gefängnis, obgleich die französische Regierung in Paris mehrfach bereits die sofortige Freilassung der Journalistin forderte. Am 9. Juli 2009 hat die John Baptist Mission of Togo eine Petition an Bundespräsident Horst Köhler geschrieben mit der Bitte um Verhandlungen für die französische Studentin Clotilde Reiss und einer weiteren Menschenrechts-Reporterin, die ebenso im Iran inhaftiert ist. Erst vor wenigen Wochen konnte allerdings erst nach internationalen Protesten die Freilassung der iranisch-amerikanischen Journalistin Roxana Saberi aus dem Evin – Gefängnis in Teheran im Iran erreicht werden können. Über die Probleme zur „Annahme des christlichen Glaubens in der Gefahr der Todesstrafe“ berichet auch ausführlich Sabatina James und der Verein Sabatina e.V. bei www.sabatina-ev.de.

Der Verein CODE e. V in Berlin informiert bei www.code-ev.org über die Situation und das Engagement der Menschen aus dem Iran für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie.

Die Petition für einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Menschen denen die Todesstrafe im Iran droht kann bei http://www.petitiononline.com/090109/petition.html gelesen und mit gezeichnet werden.

Ein Sprecher der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo sagte: „Menschen in aller Welt, Brüder und Schwestern des christlichen, jüdischen und moslemischen Glaubens sollten die Gnade und Kraft eines Gebetes vor dem einen wahren G-TT, nicht vergessen und für den Schutz der Menschen aus dem Iran und im Iran im Nahen Osten, in anderen Ländern dieser Welt und für die Freilassung der inhaftierten Menschen beten, die sich für Frieden und Freiheit engagieren oder aus Glaubensgründen im Gefängnis gefangen gehalten werden. Kein Mensch wolle im Nahen Osten eine Explosion erleben, wie diese bislang die Menschheit noch nicht gesehen hat.“

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Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig

Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig

Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe: Bündnis 90 / Die Grüne fordern jetzt 420 Euro monatlich – Gregor Gysi, Die Linke: „Hartz 4 ist Angriff auf den Sozial-Staat / 500 Euro Mindest-Sicherung, Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden“ – Manuela Schwesig (SPD): „Bundesregierung muss Mindestlohn einführen“ – Christian Lindner (FDP) „Neustart mit dem Bürgergeld“

Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent

Karlsruhe / Berlin. 9. Februar 2010. Zu den intensiv diskutierten Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches, die die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder betreffen und zum sogenannten Hartz 4 – Regelsatz hat der erste Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 9. Februar entschieden, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches ( SGB II ) , die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenzminimums aus Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, des Grundgesetzes (GG) erfüllen.

Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.

Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.

Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.

In der Begründung zum überraschenden Urteil heißt es unter anderem: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.

Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”

Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruhe Richter.

Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.


Politische Reaktionen auf das Urteils für Menschen-würdige Existenssicherung

Ulrike Höfken, rheinland-pfälzische Bundestags-Abgeordnete und Sprecherin für Ernährungs-Politik und der Landesvorstands-Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen in Rheinland-Pfalz, Daniel Köbler, erklärten nach Bekanntwerden des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, wonach die Regelsätze nach der Hartz 4 – Regelsatz-Verordnung verfassungswidrig sind:

„Die Bundesregierung muss nicht nur Antwort auf die Frage nach einer angemessenen Regelsatz-Höhe für die 1,7 Millionen betroffenen Kinder geben. Auch die über 5 Millionen erwachsenen Empfänger benötigen eine Anhebung ihres Hartz IV-Satzes auf 420€. Schwarz-Gelb muss hier sofort Abhilfe schaffen!“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei überfällig und bestätige die Kritik der der GRÜNEN. Schon lange weisen die Sozialverbände oder das Dortmunder Forschungsinstitut für Kinder-Ernährung darauf hin, dass die bisherigen Sätze für Kinder für ein Menschen-würdiges Existenz-Minimum und eine gesunde Ernährung nicht ausreichen.

„Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, nicht nur die Berechnung der Regelsätze transparenter zu gestalten. Wir fordern weiterhin eine Anhebung der Regelsätze für Kinder auf 330€ und perspektivisch eine Kindergrundsicherung für alle Familien.“, ergänzte Daniel Köbler.

Die Bundesregierung mache nichts für die Bekämpfung der Kinderarmut. Kinder hätten von der Erhöhung des Kinder-Geldes nichts, „da es vom Regelsatz wieder abgezogen wird“, bemängelte die Grünen-Politikerin Höfken.

Die Partei forderte jetzt sofortige Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu habe die Partei einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Die 10 Milliarden Euro aus den „unveranwortlichen Steuersenkungs-Aktivitäten von FDP und CDU werden für die Schaffung sozialer Gerechtigkeit gebraucht“, ergänzten die Grünen-Politiker.

Der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe, erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil im Interesse der betroffenen Kinder – das ist gut und richtig! Denn sie sind diejenigen, die unter der Arbeitslosigkeit der Eltern besonders leiden.

In ihrem Sinne muss die Politik jetzt handeln und Lösungen finden. Was wir brauchen sind dabei zunächst nachvollziehbare Berechnungs-Verfahren, die der jeweiligen Lebenssituation in den Familien besser gerecht werden.

Zugleich ist klar: Es geht um mehr als die Höhe der finanziellen Mittel. Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Dazu gehört Teilhabe an guter Bildung, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Qualifizierungs-Maßnahmen und die ausreichende Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten- von der Tagesmutter bis zum Kitaplatz.“

Das erhöhe für die Eltern die Chance, eine Arbeit anzunehmen und so aus Hartz IV herauszukommen.

Hermann Grühe: „Wir werden auch diejenigen Familien im Blick behalten, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen. Insofern muss der Regelsatz für Kinder, der Kinder-Zuschlag und das Kindergeld stets gemeinsam betrachtet werden. Für die CDU stellt die Situation der unter Armut leidenden und von Armut bedrohten Kinder eine besondere Herausforderung dar, der wir uns mit aller Kraft stellen wollen.“

Gysi: „Hartz 4“ – Angriff auf den Sozial-Staat

“Das Bundesverfassungsgericht hat über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt”, erklärte Gregor Gysi, Partei Die Linke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

“Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht Existenz-sichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden. DIE LINKE sieht sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt.”

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE sagte weiter: „”Es ist ein historisches Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaats-Gebot des Grundgesetzes verstoßen hat. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, muss nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder / Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen.

Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht. Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden. Hartz IV ist endgültig gescheitert. Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt.

Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. Wir werden für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen.”

Der FDP-General-Sekretär, Christian Lindner erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Das heutige Urteil entlarvt das Hartz-System erneut als bürokratisch, willkürlich und insgesamt verkorkst. Das Image von Hartz IV ist berechtigterweise schlecht. Mit dem Bürgergeld hat die christlich-liberale Koalition den Neustart für eine aktivierende Grundsicherung im Programm. Dieser Prüfauftrag sollte bald mit Leben gefüllt werden.“

SPD-Politikerin fordert Mindestlohn

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und forderte die Bundesregierung auf, unverzüglich eigenständige Regelsätze für Kinder und Einmal-Leistungen zu schaffen.

Die Politik habe den unmissverständlichen Auftrag bekommen, mehr für Kinder und Jugendliche im Land zu tun. Die SPD, kündigte Schwesig an, werde sich auf allen Ebenen dafür stark machen: “Wir wollen, dass alle Kinder gute Lebenschancen haben und gesund aufwachsen.”

Die SPD-Politikerin forderte die Bundesregierung auf, „eigenständige Regel-Sätze für Kinder und kinderspezifische Einmal-Leistungen zu schaffen. “Denn Kinder”, so Schwesig, “sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse”. Dafür bräuchten sie auch eine angemessene finanzielle Unterstützung.

Manuela Schwesig fordert von der Bundesregierung die umgehende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Begründung: „Denn gute Arbeit für die Eltern sei die “beste Waffe gegen Kinder-Armut”. Hungerlöhne für hart arbeitende Eltern, die ihr Einkommen durch Hartz IV aufstocken müssen, dürften nicht länger hingenommen werden.

Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.

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Vorderpfalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen: WERDEN SIE AUTOR oder Autorin

WERDEN SIE AUTOR oder Autorin

Vorderpfalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen

Ludwigshafen. 1. März 2010. (and) Die Mitarbeit als Autorin und Autor bei Vorderpfalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen ist ehrenamtlich. Vorderfpalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen erscheinen seit 1984 als nicht kommerzielle Medien-Projekte und als Radio- und Fernseh-Magazine.

Es gibt keine Sponsoren und kaum UnterstützerInnen. Seit 1984 wirken und arbeiten alle Autoren und Autorinnen EHRENAMTLICH bei den Radio und Fernseh-Magazinen Vorderpfalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen mit.

Wenn Sie auch ehrenamtlich als Autor und Autorin mitwirken und arbeiten möchten und Beiträge und Fotos veröffentlichen wollen ist die möglich !

Bitte senden Sie dazu eine Kurz-Biografie mit Foto (1 DIN A4-Seite genügt – je nach Ihrer Arbeits-Erfahrung) an die Redaktions-Leitung von Vorderpfalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen.

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Archiv 2008: Fragen über Fragen und jeder tote Mensch ist ein toter Mensch zu viel

Brandkatastrophe von Ludwigshafen:

Fragen über Fragen und jeder tote Mensch ist ein toter Mensch zu viel

KOMMENTAR und Eindrücke von Andreas Klamm

Ludwigshafen. 13. Februar 2008. Die aufgebrachte Stimmung zwischen türkischen Staatsbürgern und deutschen Staatsbürgern hat sich Gott sei Dank beruhrigt. Gewalt ist nicht mit Gegengewalt zu bekämpfen. Die Eindrücke und das Geschehen vom 3. Februar 2008 wirken nach. Es handelt sich um eine Katastrophe, leider auch um die schlimmste Feuer-Katastrophe in der Geschichte der Stadt Ludwigshafen am Rhein, wie Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse (CDU) mehrfach bestätigte.

Ungeachtet dessen, ob Menschen Juden, Moslems oder Christen sind. Ein Fakt ist für jeden Menschen klar und muss nicht disktuiert werden. Jeder tote Mensch, der bei diesem Brand in Ludwigshafen am Rhein ums Leben kam, ist genau ein toter Mensch zu viel.

Bei der Brandkatatstrophe in Ludwigshafen starben offiziell 9 Menschen, davon 5 Kinder und 4 Frauen am 3. Februar 2008. Dennoch berichten deutsche und türkische Medien „von 10 Toten“ oder in anderen Meldungen, so auch unsere Redaktion über bis „…zu 10 tote Menschen…“

Wie kommen solche unterschiedliche Zahlen zustande?

Die Frage ist ganz einfach zu beantworten. In vielen Teilen dieser Welt hat die Evolutionslehre einen hohen Stellenwert. Nach der Evolutionslehre handelt es sich bei Kindern, die noch ungeboren sind, nicht um Menschen.

Juden, Moslem und Christen haben eine kleine Gemeinsamkeit, die oft den Gäubigen der drei großen Welt-Religionen nicht bewusst wird. Alle drei große Welt-Religionen glauben an den einen GOTT – auch Allah genannt in anderen Sprachen – der alle Menschen und alle Dinge geschaffen hat. Dies konnten am Sonntag, eine Woche nach der Brandkatastrophe in der Chemie- und Arbeiterstadt, rund 4.500 Menschen aus Deutschland und der Türkei von Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche, vom Vertreter der jüdischen Glaubenskongregation und auch vom Vertreter der moslemischen Glaubenskongregation mit ihren eigenen Ohren hören.

Das verbindet die drei großen Religionen, obgleich diese ohne Zweifel sehr große Unterschiede und Trennungen beinhalten.

Doch es gibt auch andere Menschen die bestätigten können, dass es sich bei der Leibesfrucht, die Frauen unter dem Herzen für 9 Monate im Mutterleib tragen um Menschen handeln muss. Nämlich jene Frauen, die aus welchen Gründen auch immer erleben mussten, dass ihr Baby bereits vor Ablauf der regulären Geburtszeit von rund 9 Monaten als sogenanntes „Frühchen“ oder frühgeborenes Baby zur Welt gekommen ist. Aus den frühgeborenen Baby´s und Kindern entwickeln sich nach rund 20 Jahren nach einer solchen Geburt Menschen, wie rund 6,5 Milliarden andere Menschen ebenso.

Auch Ärzte, Frauenärzte, Hebammen, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Rettungsassistenten, Rettungssanitäter und sogar Feuerwehrleute wissen von dem kleinen Geheimnis über das kaum ein Mensch spricht. Spätestens dann wenn der Anruf oder ein Notruf eingeht in Bezug auf eine drohende „Frühgeburt“ rücken die Helfer von der Rettungs-Wache aus, um das Leben von zwei Menschen zu retten: Das Leben der Mutter und das Leben des noch nicht geborenen Kindes.

Einigen Leser und Leserinnen ist bekannt, dass ich seit 1984 nicht nur als Journalist in Deutschland und in England tätig bin. Es gibt Menschen in der Stadt Ludwigshafen, die wissen und bestätigen können, dass ich seit 1993 zudem im Zweitberuf als Gesundheits- und Krankenpfleger und bei Notfall-Einsätzen, natürlich nur mit einem offiziellen Einsatz-Fahrzeug des Rettungsdienst auch schon einmal gegen Einbahn-Straßen in der Stadt fahren musste,weil andere Menschen in Not waren.

Im meinen Umgang mit erwachsenen Patienten und Menschen und Säuglingen – wachsende Menschen – konnte ich die Erfahrung machen, dass man, wenn man so ein kleines Baby in den Händen hält irgendwie immer die Angst hat, es könnte etwas zerbrechen, doch in der Pflege oder auch in den Rettungsmassnahmen zu erwachsenen Menschen gibt es rein vom Grundsatz-Prinzip keine allzugroße Unterschiede zu erwachsenen Menschen.

Die Grundfunktionen wie Herz-Kreislauf-Funktion und Atmung müssen sowohl bei jungen, alten und alten erwachsenen Menschen als auch bei sogenannten „Frühchen“, meint neugeborene Baby´s und auch bei Kleinkindern aufrecht erhalten werden.

Natürlich gibt es Unterschiede zur Frequenz des Herz-Schlages, Anzahl der Atmenzüge pro Minute und natürlich auch in der Dosierung von Medikamenten sowie bei den Rettungs- und Pflege-Techniken. Eine ausführliche Beschreibung dieser Unterschiede, die es zu beachten gilt, würde zu weit in diesem Beitrag führen.

Offenbar gibt es in der Türkei und in Deutschland auch Journalisten, die eine schwangere Frau mit ihrem noch ungeborenen Kind als zwei Menschen „rechnen“ und dies in ihren Berichten entsprechend berichten. Das erklärt die unterschiedlichen Berichte in den Medien und im Fernsehen von 9 Toten und „bis zu 10 tote Menschen“.

Im Krankenhaus und im Rettungsdienst geht es bei dieser Rechnung ganz gewiss nicht um eine Glaubensfrage. Denn jeder Mensch, insbesondere die Mutter darf erwarten, dass Notarzt und der Kinder-Notarzt sowohl das Leben der Mutter als auch das Leben eines Baby´s retten.

Viele Menschen, insbesondere Augenzeugen, Feuerwehrleute, Polizisten, Rettungsdienst-Mitarbeiter und Ersthelfer stehen von den Ereignissen in Ludwigshafen am Rhein noch unter Schock. Diese Schocks sind ernst zunehmen. Wer ein schweres Trauma nicht verarbeiten kann, dem droht eine sogenannte posttraumatische Belastungstörung. Das wissen auch die Experten von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten und daher gibt es auch Notfall-Seelsorger und Kriseninterventions-Teams die Einsatzkräften und Ersthelfern helfen in den Wochen und Monaten nach einer solchen Katastrophe zum Teil schlimmste Eindrücke zu verarbeiten, so dass für Helfer und Einsatzkräfte kein bleibender seelischer oder psychischer Schaden entsteht.

Auch Journalisten können von einer solchen Katastrophe von den Folgen einer posttraumatischen Belastungsstörung betroffen werden. Wichtig ist in der Regel auch eine Nachsorge für die betroffenen Familien-Angehörigen, die durch Katastrophen ihre Familien-Angehörige oder nahestehende Freunde verloren haben.

Ein weiterer Fakt ist sicher: Den Feuerwehrleuten, Rettungsdienst-Mitarbeitern und Polizisten ist garantiert kein Vorwurf zu machen. Diese sind für das Feuer nicht verantwortlich. Vielmehr muss den Einsatzkräften und auch privaten Ersthelfern der DANK gemacht werden, denn diese haben vielleicht auch mit Gottes Gnade (oder der Gnade von Allah) viele Menschenleben gerettet.

Dafür können viele Menschen in der Stadt Ludwigshafen und in der Region dankbar sein. Dieser Dank kann Juden, Moslems und Christen verbinden, auch die gemeinsame Trauer, das Klagen über Verlust, Trauer, Schmerz und Verzweiflung.

Statt noch mehr Blutvergießen durch nicht angebrachten Hass und Gewalt zuzulassen, kann die traurige Katastrophe mit 9 toten Menschen, Frauen und Kindern, vielleicht eine Chance sein, dass Juden, Moslem und Christen einen Dialog finden und einige Gemeinsamkeiten mehr entdecken könnten bei noch so großen religösen und kulturellen Unterschieden, die ebenso ohne Zweifel bestehen.

In Deutschland gibt es ein Sprichwort das besagt: „In der Stunde der Not, erkennst Du Deine wahren Freunde“. Vielleicht gelingt es auch uns deutschen und türkischen Bürgern unseren Brüdern und Schwestern im Glauben des Islams oder moslemischen Glauben zu helfen zu erkennen, dass diese nicht alleine gelassen werden in der Stunde der großen Not und neue Freunde zu finden können.

Die Brandkatastrophe in Ludwigshafen ist leider ohne Zweifel eine der schlimmsten Katatstrophen.

Vielleicht sollten wir versuchen eine Minute an das zu denken, was sich die 9 Frauen und Kinder so sehr wünschten: Liebe, Glück, Frieden, Spielsachen, schöne Erlebnisse in einem Leben, das diese 9 Menschen noch vor sich hatten.

Obgleich der Tod von 9 Menschen mit Trauer, Verzweiflung, Wut und Entsetzen zum Teil unsere Gedanken erfüllt, sollten wir Allah und Gott dafür DANKBAR sein und DANK sagen, dass die Zahl der Opfer Gott sei Dank nicht höher ist.

Dank der Polizisten, Ersthelfer, Feuerwehrleute und Mitarbeitern des Rettungsdienstes konnten mehr Menschen gerettet werden, als die Zahl der Menschen, die gestorben sind.

Durch meine mehr als 17jährige Berufserfahrung im Zweitberuf als Gesundheits- und Krankenpfleger muss ich auf weitere Lebensretter im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Ludwigshafen am Rhein aufmerksam machen. Es sind die beiden Notärzte, mehrere Dutzend weitere Ärzte und Ärztinnen, Gesundheits- und Krankenschwestern und Gesundheits- und Krankenpfleger sowie weitere Berufsgruppen, die in den Kliniken und Krankenhäusern Tag und Nacht im vollen Einsatz darum gekämpft haben, dass sich die Zahl der Opfer der Brandkatastrophe in Ludwigshafen am Rhein nicht erhöht hat.

Diese Menschen im Hintergrund, die in der Regel nicht im Interesse der Medien stehen, werden leider allzu oft vergessen.

Es gibt sehr vielen Menschen in Deutschland, denen wir alle DANKBAR sein können.
Ein kurzer Einsatzbericht zur Brandkatastrophe in Ludwigshafen mit dem Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen, Günther Bock ist bei IBS Television Leeds in einer Sonder-Dokumentation erschienen.

Der Fernseh-Beitrag kann bei

http://www.livevideo.com/video/tvjournalist300/3FBA96E0B3B2464DB7DF97723B63C7D7/brandkatatstrophe-ludwigshafen.aspx?m_tkc=10767358

und

www.britishnewsflash.de

auch im Internet gesehen werden.

Für die Angehörigen der Opfer der Brandkatatstrophe in Ludwigshafen am Rhein wurde von der Stadt Ludwigshafen ein Spendenkonto eingerichtet: Sparkasse Vorderpfalz, Konto No. 1911 38 544, Bankleitzahl 545 500 10, Kennwort „Stadt Ludwighafen Brandopfer“.

Etwa 112.000 Euro sollen unbestätigten Informationen zufolge bereits auf dem Sonder-Spendenkonto eingegangen sein. Mehr als 150 Familien aus Ludwigshafen am Rhein und in der Region boten auch ihre praktische Hilfen für die Angehörigen der Opfer an.

Am Freitag, 15. Februar 2008, findet für die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten und privaten Personen, die als Ersthelfer viele Menschenleben retteten, in der Zeit von 19 bis 19.30 Uhr eine Lichterkette vor dem Rathaus in Ludwigshafen am Rhein (Rathaus-Center) statt. Teilnehmer werden gebeten, eine Kerze zum Ausdruck der Danksagung mitzubringen.

Die Trauer, Bestürzung, Anteilnahme und auch die Hilfsbereitschaft in der Stadt Ludwigshafen und im Rhein-Pfalz-Kreis sind groß. Die aufgebrachte Stimmung zwischen türkischen Staatsbürgern und deutschen Staatsbürgern hat sich gelegt. Aus der Türkei erhielt jetzt die Stadt Ludwigshafen am Rhein ein Angebot für eine türkisch-deutsche Städtepartnerschaft. Viele deutsche und türkische Bürger begrüßen die Initiative.

3mnewswire.org

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Archiv 2008: Verdächtiger Mann wird gesucht – Polizei bittet um Mithilfe

Brandkatastrophe von Ludwigshafen:

Verdächtiger Mann wird gesucht – Polizei bittet um Mithilfe

Von Andreas Klamm

Ludwigshafen. 13. Februar 2008. Rund 10 Tage nach der verheerenden Brandkatastrophe von Ludwigshafen gibt es jetzt laut einem Bericht in der türkischen Tageszeitung Hurriyet (www.hurriyet.de) von Dienstag, 12. Februar, Hinweise auf einen verdächtigen Mann, der aus dem Haus in dem sich die Katastrophe ereignete, zur nächstliegenden Tankstelle geflüchtet sein soll.

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen diesen Hinweisen nach und bitten die Bevölkerung um Video-Aufnahmen in der Zeit von 14.00 bis 16.20 Uhr, welche am Tag der Katastrophe, am 3. Februar, aufgenommen wurden. Die Video-Aufnahmen können zur Sichtung bei der Pressestelle der Polizei Ludwigshafen in der Wittelsbachstraße in Ludwigshafen am Rhein abgegeben werden.

Bei der schlimmsten Brandkatastrophe in der Geschichte der Stadt Ludwigshafen am Rhein nach dem 2. Welt-Krieg starben am 3. Februar, 9 Frauen und Kinder türkischer Herkunft, darunter auch eine schwangere Frau mit ihrem noch ungeborenen Kind.
Nur Dank der mutigen Entscheidung von Kamil Kaplan (32), der bei der Katastrophe seine Familie verloren hat und einem Polizei-Beamten türkischer Herkunft konnte Baby Onur (9 Monate) vor dem Flammen-Tod gerettet werden. Das Bild auf dem der Onkel seinen Neffen, einem Polizei-Beamten der deutschen Polizei zur Rettung entgegenwirft ging um die ganze Welt. Der Polizeibeamte und Lebensretter der Ludwigshafener Polizei, Hakki Paker, steht Berichten türkischer Zeitungen und Informationen der New York Post zufolge, unter Schock. Er musste das Baby, welches aus dem 4. Stock geworfen wurde, um das Kind vor den Flammen zu retten, am Boden sicher auffangen.

Ein kurzer Einsatzbericht zur Brandkatastrophe in Ludwigshafen mit dem Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen, Günther Bock ist bei IBS Television Leeds in einer Sonder-Dokumentation erschienen.

Der Fernseh-Beitrag kann bei

http://www.livevideo.com/video/tvjournalist300/3FBA96E0B3B2464DB7DF97723B63C7D7/brandkatatstrophe-ludwigshafen.aspx?m_tkc=10767358

und

www.britishnewsflash.de

auch im Internet gesehen werden.

Für die Angehörigen der Opfer der Brandkatatstrophe in Ludwigshafen am Rhein wurde von der Stadt Ludwigshafen ein Spendenkonto eingerichtet: Sparkasse Vorderpfalz, Konto No. 1911 38 544, Bankleitzahl 545 500 10, Kennwort „Stadt Ludwighafen Brandopfer“.

Etwa 112.000 Euro sollen unbestätigten Informationen zufolge bereits auf dem Sonder-Spendenkonto eingegangen sein. Mehr als 150 Familien aus Ludwigshafen am Rhein und in der Region boten auch ihre praktische Hilfen für die Angehörigen der Opfer an.

Am Freitag, 15. Februar 2008, findet für die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten und privaten Personen, die als Ersthelfer viele Menschenleben retteten, in der Zeit von 19 bis 19.30 Uhr eine Lichterkette vor dem Rathaus in Ludwigshafen am Rhein (Rathaus-Center) statt. Teilnehmer werden gebeten, eine Kerze zum Ausdruck der Danksagung mitzubringen.

Die Trauer, Bestürzung, Anteilnahme und auch die Hilfsbereitschaft in der Stadt Ludwigshafen und im Rhein-Pfalz-Kreis sind groß. Die aufgebrachte Stimmung zwischen türkischen Staatsbürgern und deutschen Staatsbürgern hat sich gelegt. Aus der Türkei erhielt jetzt die Stadt Ludwigshafen am Rhein ein Angebot für eine türkisch-deutsche Städtepartnerschaft. Viele deutsche und türkische Bürger begrüßen die Initiative.

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Archiv 2008: Brandkatastrophe von Ludwigshafen: Bis zu 10 Tote und dramatische Szenen

Archiv 2008:

Brandkatastrophe von Ludwigshafen: Bis zu 10 Tote und dramatische Szenen

Von Andreas Klamm

Ludwigshafen. 4. Februar 2008. Bis zu 10 tote Menschen forderte ein Wohnhausbrand am 3. Februar kurz nach dem Ende des Fastnachtsumzuges in der vorderpfälzischen Stadt Ludwigshafen am Rhein. Das Feuer in dem viergeschossigen Wohnhaus in der Innenstadt Ecke Berliner Straße und Jägerstrasse gegenüber dem Carl-Bosch-Gymasium in der Chemiestadt Ludwigshafen am Rhein brach gegen 16.30 Uhr aus.

Polizisten und Karnevalisten retteten als Erst-Helfer viele Menschenleben.

Die Bilanz der Brand-Katastrophe von Ludwigshafen: Bis zu 10 tote Menschen und 60 Verletzte Menschen, davon sind drei schwer verletzt.

Nach Polizeiangaben wohnten in dem Haus 52 Menschen. Kurz vor dem Ausbruch des Feuers hörten Zeugen einen lauten Knall. Der Einsatzleiter der Feuerwehr, Peter Friedrich erklärte: „Wie durch ein Wunder konnte zwei Kinder lebend gerettet werden, die sich hinter einem Sofa versteckten.“

Unter den Opfern soll sich auch eine schwangere Frau mit einem noch ungeborenen Kind befinden. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Dr. Eva Lohse bezeichnete die Brandkatastrohpe als die schwerste Feuer-Katastrophe in der Geschichte der Stadt nach dem 2. Welt-Krieg.

Verzweifelte Mütter warfen aus dem viergeschossigen Haus ihre Kinder den Helfern von Polizei und Feuerwehr entgegen. Eine junge Frau, die sich mit einem Sprung aus dem 4. Stock retten wollte, stürtze auf die Straße und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu, berichteten zwei Augenzeugen gegenüber der Nachrichtenagentur 3mnewswire.org .

Unter den Verletzten befinden sich auch Polizisten und Feuerwehr-Leute. Innerhalb von Minuten stand die hölznerne Treppe des Hauses in Flammen. Damit war für der Opfer der Fluchtweg versperrt.

Die Verletzten wurden zum Teil in die umliegenden Krankenhäuser und in Spezialkliniken geflogen. Aus dem Haus schlugen Meterhohe Flammen ehe das Dach einstürzte.Die Polizei konnte noch nicht ausschliessen, dass es weitere Todesopfer geben könnte.

Durch den Karnevalsumzug wurden bis zu 250.000 Schaulustige von der Katastrophe angezogen.

Für die Opfer der Brandkatastrophe in der Stadt Ludwigshafen hat die Stadt ein Spendenkonto eingerichtet:

Spendenkonto:
Nummer: 19 11 38 544
BLZ: 545 500 10
Sparkasse Vorderpfalz Betreff: „Stadt Ludwigshafen Brandopfer“

Weitere Berichte, Radio und Fernseh-Berichte folgen:

Fernseh-Berichte bei www.youtube.com/andreasklamm

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Vorderpfalz aktuell / Stadtmagazin Ludwigshafen

Vorderpfalz aktuell / Stadtmagazin Ludwigshafen

Die Radio- und Fernseh-Magazine Stadtmagazin Ludwigshafen und Vorderpfalz aktuell wurde im Jahr 1984 von dem französisch-deutschen Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor von 9 Büchern, Andreas Klamm Sabaot,  mit der freundlichen Unterstützung einiger Helfer und Helferinnen gewidmet.

Der Gründer der nicht kommerziellen, alternativen Radio- und Fernseh-Magazine Vorderpfalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen, Andreas Klamm Sabaot, war um Gründungs-Zeitpunkt der beiden Radio- und Fernseh-Magazine im vorderpfälzischen Kabelpilot-Projekt Ludwigshafen – Vorderpfalz, 16 Jahre jung und berichtet seit 1984 periodisch aus der Vorderpfalz und der Stadt Ludwigshafen am Rhein.

Die Radio- und Fernseh-Magazine Vorderpfalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen sind alternativ, unabhängig und nicht kommerziell. Zahlreiche Fernseh- und Radio-Ausgaben waren auch im OFFENEN KANAL Ludwigshafen am Rhein, Offener Kanal Speyer am Rhein und Offener Kanal Vorderpfalz zu sehen.

Seit Bestehen des Internets gibt es die Radio- und Fernseh-Magazine Vorderpfalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen auch als Magazine im Internet.

Die weiteren Adressen des Radio- und Fernseh-Magazines Vorderpfalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen sind

1. www.vorderpfalz-aktuell.net

2. www.stadtmagazin-ludwigshafen.de

3. http://www.vorderpfalzaktuell.blogspot.com

4. www.stadtmagazinludwigshafen.blogspot.com

Der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Fernseh- Radio- und Medien-Produzent, Andreas Klamm Sabaot wurde am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein geboren und begann mit der ersten Stunde des privaten Fernsehens in Deutschland im Jahr 1984 mit der Produktion von Radio- und Fernseh-Sendungen und als Journalist unter anderem zunächst in einem Praktikum für die in Ludwigshafen am Rhein erscheinende Tageszeitung Rheinpfalz, im gleichen Jahr wechselnd zur in Speyer am Rhein erscheindenen Tageszeitung Tagespot (1984 bis 2002) zu schreiben.

Nachdem die Tageszeitung Tagespost in Speyer am Rhein eingestellt wurde, wechselt der Journalist und Buch-Autor zur Speyerer Morgenpost, eine Zeitung, die seit dem Jahr 2002 in Speyer am Rhein erscheint. Ausführliche Informationen zu Andreas Klamm Sabaot sind unter anderem bei www.radiotvinfo.org/andreasklamm, www.andreasklamm.blogspot.com und www.andreasklamm.wordpress.com zu finden.