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Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Ludwigshafen am Rhein/ Berlin. 23. Juni 2020. Die Petition hat zum Ziel, dass Patienten und Menschen die Wahl-Freiheit haben zu entscheiden, ob sie im Falle einer Erkrankung an Corona stationär und klinisch im Krankenhaus oder ambulant, zuhause, liebevoll und würdevoll auch mit Hilfe der ambulanten Häuslichen Intensiv-Pflege und mit Hilfe von Verwandten gepflegt werden.

Bitte die Petition mitzeichnen und teilen. Die Petition ist beim Deutschen Bundestag abrufbar. Hierzu ist eine Anmeldung im Petitions-System des Deutschen Bundestags erforderlich, was für alle Menschen in Deutschland möglich ist.

Link: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_04/_25/Petition_110235.html

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DIE LINKE: Viel Arbeit und Zuversicht auf einen Einzug im Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises

Kreistags-Wahl: Alexander Ulrich rechnet mit einem Einzug seiner Partei in den Kreistag – Breites Spektrum für ein umfangreiches Engagement in den Bereichen Ausbau und Plan für den kostenlosen ÖPNV, sichere, landärztliche Versorgung und Hilfen für sozial, benachteiligte Menschen

 

Mitgliederversammlung wählt 20 Kandidatinnen und Kandidaten für die Kreistags-Wahl am 26. Mai 2019 im Rhein-Pfalz-Kreis

 

Ludwigshafen am Rhein. 12. Februar 2019. Der Kreisverband der Partei DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis hat am Samstag, 2. Februar 2019 in Ludwigshafen am Rhein die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kandidaten-Liste zur Kreistags-Wahl am 26. Mai 2019 gewählt. Insgesamt wurden mit großer Mehrheit die gesamte Kandidatenliste, 20 Kandidatinnen und Kandidaten, bis auf wenige Enthaltungen und Gegenstimmen, gewählt.

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Alexander Ulrich, Bundestagsabgeordneter und Claudia Kocabalkan, Kreistagsvorsitzende DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis blicken zuversichtlich auf die Kreistags-Wahl am 26. Mai 2019. Die Links-Partei will mit mindestens zwei bis drei Kandidaten in den Kreistag einziehen. Foto: and

Zur Mitgliederversammlung reiste der Bundestags-Abgeordnete Alexander Ulrich, DIE LINKE an. Der Politiker übernahm die Versammlungsleitung zur Wahl. In einer Einleitung zur Wahl der Kandidatenliste hat Alexander Ulrich, welcher auch Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion ist, ein Referat über die kommunalpolitische Situation im Land und über die „kommunalpolitische Eckpunkte der Landespartei“ gehalten.

 

In einem Fernseh-Interview erklärte Alexander Ulrich: „Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir in Fraktions-Stärke in den Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreis einziehen. DIE LINKE tritt zum ersten Mal zur Wahl für den Kreistag an. Er rechne damit, dass seine Partei mit zwei bis drei Vertretern von DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis in den Kreistag kommen werde. Bei der vergangenen Bundestagswahl habe man ein Ergebnis von 5,5 Prozent erreichen können.

 

Im Kreis gehe es in den Kernthemen unter darum, ob es gelingt den ÖPNV auszubauen und ähnlich wie im Beispiel von Luxemburg auch perspektivisch sich für die Einführung eines kostenlosen ÖPNV stark zu machen. In jedem Fall solle der ÖPNV kostengünstiger werden. Alexander Ulrich ergänzte: „Wenn der politische Wille vorhanden ist, kann man den ÖPNV auch im Rhein-Pfalz-Kreis und in Ludwigshafen am Rhein kostenfrei anbieten.“ Die Mobilitätswende zwinge zu einem Engagement den ÖPNV zu stärken. Es gehe auch darum sozial, benachteiligte Menschen es zu ermöglichen, dass sich den Wandel im Mobilitätskonzept leisten können. Ein weiteres Kernanliegen, sei die sichere, landärztliche Versorgung. Auf dem Land begegne man der Situation, dass viele Ärzte aus Altersgründen ihre Arztpraxen schließen. Hier müsse Politik handeln. Eine Antwort auf die Herausforderungen, könnten Gemeinschafts-Praxen oder auch kommunale Gesundheits-Zentren sein. Darüber hinaus müsse eine bessere, infrastrukturelle Versorgung mit stabilen und schnellen Internet-Verbindungen geboten werden. Das gelte auch für Mobilfunk-Angebote.

 

DIE LINKE mache sich auch für sozial, benachteiligte Menschen stark. Nach den Vorstellungen von Alexander Ulrich, MdB, sollen diese Menschen im Beispiel im Rahmen einer sozio-kulturellen Teilhabe auch beim Bezug von Sozialhilfe selbstverständlich auch Kultur-Einrichtungen besuchen können. Eine sichere Rente sollte nach seiner Einschätzung und den Vorstellungen seiner Partei entsprechend, mindestens die Höhe von 1050,– Euro haben. Es gäbe eine ganze Vielzahl von Themen, die die Partei DIE LINKE zu einer Alternative für die bislang, etablierten Parteien mache.

 

Vor weniger als einem Jahr wurden am 26. Mai 2018 Claudia Kocabalkan, als Kreisvorsitzende und Ewald Heimann, Kreisvorsitzender, neben Gerald Unger, Kreisschatzmeister, Dr. Liborio Ciccarello, Schriftführer, Petra Malik (Beisitzer), Hans Joachim Spieß (Beisitzer) und kooptiert Sabine Gerassimato als Stadträtin in Ludwigshafen am Rhein gewählt. Auf den neu gewählten Kreisvorstand und die Mitglieder der Partei DIE LINKE wartet kurz vor Beginn des Wahlkampf-Auftaktes zur Kreistags-Wahl, den Kommunal- und Europa-Wahlen am 26. Mai 2019 Arbeit im Überfluss und viele Möglichkeiten sich für wichtige Anliegen der Menschen in der Vorderpfalz stark zu machen. Andreas Klamm

 

Kreistags-Wahl Kandidatenliste

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten wurden für die Kandidaten-Liste zur Kreistagswahl gewählt:

 

Günther Kopp (Limburgerhof), 2. Claudia Kocabalkan (Neuhofen), 3. Ewald Heimann (Hochdorf-Assenheim), 4. Ingrid Schellhammer (Mutterstadt), 5. Christian Ratz (Lambsheim), 6. Antonino Salvaggio (Altrip), 7. Andreas Klamm (Neuhofen), 8. Maria Alassani (Schifferstadt), 9. Reinhold Steinmetz (Neuhofen), 10. Ingrid Wiegel (Maxdorf), 11. Abdulkerim Kurt (Dudenhofen), 12. Ursula Groh (Neuhofen), 13. Klaus Leger (Mutterstadt), 14. Irmgard Schuster (Rödersheim-Gronau), 15. Özcan Acar (Mutterstadt), 16. Guiseppe Castronovo (Altrip), 17. Can Kocabalkan (Neuhofen), 18. Carmelo Tolone (Altrip), 19. Müjdat Kocabalkan (Neuhofen), 20. Angelo Antinoro (Schifferstadt).

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Pflege am Boden: Ein Notarzt alleine kann nicht mehr helfen

Pflege am Boden: Ein Notarzt alleine kann nicht mehr helfen

Katastrophen-Alarm und Nachforderung von weiteren Notfall-Einsatzkräften in der Pflege – Flashmobs in ganz Deutschland

Stuttgart. 14. Juni 2014. Junge und alte Menschen liegen am Boden mitten in Deutschland, erschöpft, entkräftet, entmutigt, zitternd, dem kompletten Burn-out nahe. Es sind nicht wenige Menschen. Bei den Betroffenen handelt es sich um Pflegefachkräfte und Pflegekräfte, die sich selbst nicht mehr helfen können. Betrachtet man die Situation vor Ort in den Institutionen für die Pflege alter und kranker Menschen (Senioren-Residenzen, Altenpflegeheime) und in den Krankenhäusern wird schnell klar, hier reicht die Hilfe eines erfahrenen, routinierten Notarztes, der alleine tätig wird, um zu retten was noch zu retten sein könnte, ganz sicher nicht mehr aus.

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Foto: Pflege am Boden

Mit bundesweiten Flashmobs macht die Aktion Pflege am Boden auf katastrophale Zustände im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen aufmerksam. Der Alarmruf und Notfallstatus: Alarmstufe „Rot“ – Pflege, Pflegefachkräfte und Patienten – Menschen – in Gefahr wurde ausgerufen. Notstand !

Den aufmerksamen Beobachtern wird schnell bewusst: Katastrophen-Alarm in der Pflege in Deutschland, Großschadens-Ereignis, das gesamtgesellschaftliche, fachliche, Ressort-übergreifende, politische, kompetente und engagierte Hilfeleistung für die Pflege am Boden in Deutschland jetzt erforderlich macht.

Die Aktion Pflege am Boden ist eine aktuelle Ist-Beschreibung des Zustands in den Pflegeberufen in Deutschland. Die Aktion erlaubt es Erfahrungen, Erlebnisse, Alltags-Herausforderungen, Probleme und den Notstand im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen visualisiert, erlebbar, begreifbar nahe, Empathie-weckend künstlerisch auf vielfältige Weise am Boden oder auch im Rollstuhl darzustellen. Jedem Menschen in Deutschland ist verständlich, dass Pflegekräfte, die ausgelaugt, abgesaugt, zertreten und zerschmettert am Boden liegen nicht mehr in der Lage sind, die wertvollen und unverzichtbaren Dienste im Pflege- und Gesundheitswesen zu bieten und zu leisten, ebenso wenig wie Pflegekräfte, die im Rollstuhl landen oder sitzen, denn jeder Mensch auch ganz ohne medizinische Vorkenntnisse weiß: Im Rollstuhl pflegen können wir nicht.

Zu Beginn meiner Ausbildung als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger im Jahr 1990 war ich aktives Mitglied in der Jugend- und Auszubildenden-Vertretung von ver.di früher ötv und wurde wenig später auch in die Delegierten-Konferenz des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) gewählt. Bereits damals engagierten wir uns als Auszubildende oder vielmehr auch Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler genannt gegen die chronische Überlastung und schlechten Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Leider konnten wir keine Abhilfe der katastrophalen Zustände im deutschen Pflege- und Gesundheitswesen erwirken. Im Gegenteil, die Notzustände im Pflege- und Gesundheitswesen haben sich dramatisch verschlechtert und verschlimmert. Einen großen Mangel an Pflegefach-Personal gibt es übrigens in Deutschland nicht, wie dieser System-konform oft erwähnt wird. Immerhin gibt es in Deutschland mehr als 10 Millionen Menschen, darunter auch Pflegefachkräfte, die ein Erwerbseinkommen wünschen durch die Arbeit im Pflegeberuf. Nicht jeder kann pflegen, doch einige dieser 10 Millionen Menschen, die „arbeitslos“ gemeldet sind oder auch als Hartz4-Bezieher bezeichnet werden, können sich eine Umschulung zur Pflegekraft für Altenpflege oder zur Pflegefachkraft für Altenpflege sehr wohl vorstellen. Doch dreieinhalb Jahre bis vier Jahre Ausbildung zur Pflegefachkraft kostet erst einmal viel Geld. Geld das im Gesundheits- und Pflegewesen nicht selten fehlt. Die Budgets sind knapp bemessen.

Das Problem und die Wurzel des Übels liegt in der Aufgabe und Herausforderung das Gesundheits- und Pflegewesen in Deutschland solide und Bestands-fähig zu finanzieren. Wer will gerne mehr für Pflege bezahlen. Bislang konnte ich keinen Menschen, keine Partei und Institution finden, die laut und unmissverständlich „Hier…“ ruft.

Eine solide Finanzierung ist zwingend, um Pflegefachkräfte in Deutschland gut zu bezahlen für Schwerst-Arbeit etwa in der Altenpflege oder auf Stationen der Neuro-Chirugie und Neuro-Rehabilitation. Die Pflegekräfte leisten vor allem in diesen Bereichen psychische und physische Schwerstarbeit ähnlich wie auch in den Pflegebereich OP (im Operationssaal), Anästhesie sowie im Bespiel auch auf Intensiv-Stationen. Persönlich kenne ich mehrere gute, langjährig erfahrene Pflegefachkräfte, die gerne zumindest noch Teilzeit in der Pflege arbeiten und wirken möchten. Doch die knappen Budgets in den Insitutionen für die Pflege alter und kranker Menschen (Senioren-Residenzen, Altenpflegeheime) und Krankenhäusern erlauben es nicht mehr dringend erforderliche Pflegefachkräfte einzustellen, die tariflich bezahlt werden.

Vermutlich ist so oder so ähnlich das Märchen vom Fachkräfte-Mangel in der Pflege in Deutschland entstanden. Denn Pflegefachkräfte, die außerhalb von Europa angeworben werden, müssen teilweise mehrere Jahre für die Anerkennung Ihres Pflege-Examens in Deutschland „kämpfen“, werden „geknechtet“, ausgebeutet und von einem Praktikum in das andere Praktikum geschickt – oft ohne Bezahlung oder mit so geringer Bezahlung, die für ein Menschen-würdiges Leben in Deutschland in keinster Weise genügt.

Einige meiner Kolleginnen kommen aus den Ländern der früheren Russischen Förderation und kämpfen seit mehreren Jahren um die Anerkennung des Pflegeexamens in Deutschland. Wie mag es jetzt wohl den Kollegen und Kolleginnen aus Vietnam, Korea, Thailand, China und Afrika oder aus anderen Armuts-Regionen in dieser Welt ergehen, die voller Hoffnungen und Erwartungen nach Deutschland „gezogen“ werden vermutlich mit falschen der Realität nicht entsprechenden Vorstellungen und Visionen.

Die Pflege zählt mit zu den schwersten Berufen in Deutschland. Mir ist bekannt, dass nicht jeder Mensch pflegen kann, denn der Beruf ist Schwerstarbeit. Es bedarf sicherlich einer Berufung zur Pflege. Pflege ist auch Herzensache. Pflege sollte die Pflegefachkräfte nicht krank machen, was leider in der Folge von unterbesetzten Pflege-Bereichen und zunehmenden Arbeitsbelastungen immer häufiger geschieht, so dass Pflegekräfte und Pflegefachkräfte leider selbst zerbrechen und schwerst krank werden, was leider auch mir in Verbindung mit weiteren gesundheitlichen Risiko-Faktoren geschehen ist.

Weitere und ausführliche Informationen zur Aktion Pflege am Boden sind im Internet bei www.pflege-am-boden.de und bei Facebook „Pflege am Boden“ in der Gruppe zu finden. Andreas Klamm

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BESONDERE DANKSAGUNG an die Retter und Helfer

BESONDERE DANKSAGUNG an die Retter und Helfer

Ludwigshafen am Rhein. 2. Juni 2014. An dieser Stelle sage ich DANKE an Polizei, Rettungsdienst, Tierrettung, den Fach-Arzt und an das Klinikum Ludwigshafen am Rhein, die am 28. Mai 2014 nach einem gesundheitlichen Notfall in der Folge des Begehens einer Treppe erstklassige und gute Hilfe geleistet haben.

Vielen DANK, Respekt und Anerkennung für Ihre wertvolle Arbeit und Hilfe, Andreas Klamm, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Journalist, Tel. 030 57 700 592

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Gross-Familie in Notlage: Wird Papst Benedikt XVI. eine Ehren-Patenschaft übernehmen ?

Groß-Familie in Notlage: Wird Papst Benedikt XVI. eine Ehren-Patenschaft übernehmen ?

Michael Krieger im Radio- und Telefon-Interview: „Bereits drei Klein-Kinder erkrankt. Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen durch Ammoniak-Gase“ – Eil- und Gnaden-Hilfe-Antrag zur Übernahme einer Ehrenpatenschaft wurde bereits am 19. Dezember 2012 gesendet

Von Andreas Klamm, Nachrichten-Korrespondent und Journalist

Analakininina (Madagascar) / Berlin (Germany) / Rom (Vatikanstaat). 27. Januar 2013. In einem Radio- und Telefon-Interview bestätigte der insgesamt 18fache Familien-Vater Michael Krieger in Madagascar (Afrika), dass inzwischen drei Kleinkinder der 9köpfigen unverschuldet in Not geratenen Familie erkrankt sind. Zwei minderjährige Töchter und ein minderjähriger Sohn der Familie leiden unter Kopfschmerzen, Fieber, Husten, Übelkeit und unter Vergiftungs-Erscheinungen, informierte der Familien-Vater, der vor rund 20 Jahren Deutschland verlassen hat und am 78. Oktober 2012 aufgrund einer unverschuldeten Notlage die Rückführung nach Deutschland beantragte.

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Noch ist nicht bekannt, ob das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche Hilfe leisten kann. Die 7 Kinder in unverschuldeter Notlage würden sich über Geschenke, Spielsachen und Gesten der Liebe von ihrem möglicherweise künftigen Ehren-Paten-Onkel und Papst Benedikt XVI. ganz sicher freuen. Foto: Archiv / 3mnews.org

Aufgrund der großen Dimension und der Schwere der Notlage wurde bereits am 19. Dezember 2012 in einem Eil- und Gnaden-Hilfe-Antrag das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche, Papst Benedikt XVI. Um Hilfe gebeten und um Prüfung gebeten für eines der Groß-Familie mit insgesamt 18 Kinder, eine Ehren-Patenschaft zum Zwecke der Hilfe-Leistung für die künftige Versorgung der Kinder in Deutschland und in Madagascar zu übernehmen.

Die Groß-Familie des 59jährigen Familien-Vaters ist nach Angaben des Familien-Oberhauptes in der Folge schwerster Formen von Kriminalität und nach Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Ambatovy Konzerns in Madagascar unverschuldet in Not geraten. Der bedenkliche Zustand und die Notlage der Familie wird durch schwerste Armut im drittärmsten Land der Welt verschlimmert.

Die Römisch-Katholische Glaubens-Kongregation verfügt weltweit über geschätzte rund zwei Milliarden Mitglieder, so dass das Mitversorgen einer Groß-Familie in Deutschland mit 18 Kindern nach ersten Einschätzungen keine größere Belastung für die Kirche in Rom bedeuten dürfte. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist leider noch nicht bekannt, ob Papst Benedikt XVI. Im Ausnahme-Fall eine Ehren-Patenschaft für eines der in Not geratenenen Klein-Kinder der Groß-Familie übernehmen wird. Ein Antrag und Hilfe-Gesuch wurde dem Kirchen-Oberhaupt bereits am 19. Dezember 2012 via E-mail und via Fax gesendet. Die Einsicht des Fax-Sende-Beleges ist möglich. Wer den Fax-Sende-Beleg prüfen will, kann an unsere Redaktion: newsreporter247@googlemail.com schreiben.

Ammoniak-Gas-Freisetzungen werden von Regierungs-Vertretern und Augenzeugen bestätigt

Ein Sprecher der Regional-Verwaltung in Madagascar sowie mehrere Augenzeugen bestätigen unterdessen, Problem der Bevölkerung in der Folge von zum Teil hochgiftigen Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Ambatovy Konzern in Madagascar. Bei den Gas-Freisetzungen wurde im Jahr 2012 offiziellen Angaben zufolge auch ein Kind getötet und mehrere Menschen schwer verletzt. Betroffene Anwohner der Region beklagten zudem auch bedenkliche Umwelt- und Natur-Schäden und Schäden die in der Tier-Welt durch die Gas-Austritte entstanden seien.

Mr. Alain Mahavimbina, ein leitendender Regierungs-Mitarbeiter des Regierungs-Bezirkes Toamasina in Madagascar forderte den Ambatovy Konzern in Gesprächen vor Ort dazu auf, die Verantwortung zu tragen und Sicherheit zu gewährleisten, dass es nicht zu weiteren Gas-Freisetzungen durch den Konzern komme. Durch das Projekt von Ambatovy dürften keine weiteren Schäden bei den Menschen, Natur, Umwelt und in der Tierwelt entstehen, betonte der Regierungs-Mitarbeiter, sonst habe das Projekt von Ambatovy für die Region „keinen Wert.“. Das Fernseh-Interview mit Mr. (Herrn) Alain Mahavimbina ist unter anderem auch bei You Tube zu sehen und zu hören: http://youtu.be/eKQnFRxs0CM . Lokale und französische Medien berichteten über die Ereignisse bereits im vergangenen Jahr. In Deutschland über die Gas-Freisetzungen des Ambatovy bislang nicht berichtet.

Link zur Radio – / Fernseh-Produktion mit dem 18fachen Familien-Vater, Michael Krieger, unverschuldet in Notlage geraten mit 7 Kindern und Ehefrau in Madagascar (Afrika). Produktion: Radio TV IBS Liberty, Andreas Klamm, Journalist, http://youtu.be/_qB24yk6g1k

Bitte um Hilfe-Leistung

Alle Behörden, Institutionen, Vereine, Hilfe-Organisationen, Vereine, Firmen, und Privat-Personen werden DRINGEND um Hilfeleistung gebeten, um der unverschuldet in Notlage geratenen Groß-Familie mit 7 Kindern in Madagascar, davon 3 Klein-Kinder bereits erkrankt, zu helfen und aus der Notlage herauszuführen. Um besondere Unterstützung wird auch für den Familien-Vater Michael Krieger und seine Ehefrau gebeten, das meint also die Eltern der 7 Kinder in unverschuldeter Notlage.

Hintergrund – Informationen: Eil- Gnaden- und Hilfe-Antrag via FAX zur Hilfe-Leistung für die Groß-Familie mit 18 Kinder am 19. Dezember 2012 nach Rom an das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche, Papst Benedikt XVI. in Rom, Vatikan-Staat, gesendet. – PDF-Presse-Version. Die Peronen-bezogenen Daten der 18 Kinder wurden aus Schutz-Gründen redigiert.
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Drei Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen – Notlage einer Großfamilie in Madagascar

Drei Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen – Notlage einer Großfamilie in Madagascar

Analakininina (Madagascar) / Berlin (Germany). 26. Januar 2013. Die Notlage und Notsituation einer Familie mit sieben Kinder in schwerster Not droht in Madagascar zu eskalieren. Inzwischen sind drei Kinder erkrankt und leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen, bestätigte der Vater der Kinder in Madagascar, Michael Krieger (59), in einem Telefon-Interview mit Radio TV IBS Liberty bereits am Freitag. Die Großfamilie mit sieben Kindern ist in der Folge von extremen Formen von Kriminalität und von hochgiftigen Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Konzerns Ambatovy unverschuldet in Not geraten (wir berichteten). Der insgesamt 18fache Familien-Vater hofft in Deutschland Hilfe zu finden und bittet dringend um Hilfeleistung für seine Großfamilie mit sieben Kleinkindern.

Nach Informationen des Familienvaters sind möglicherweise mehr als 1000 weitere Menschen durch Ammoniak-Gas-Freisetzungen in Madagascar in Gefahr.

Interview mit dem Vater der 7 Kinder und Familie in schwerer Notlage in Madagascar. Freitag, 25. Januar 2013. Produktion, Redaktion und Moderation: Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Interview mit Michael Krieger, insgesamt 18facher Familienvater, der um Hilfeleistung für seine 7 in Not geratene Kinder und für seine Ehefrau bittet. Link zur Sendung: http://youtu.be/_qB24yk6g1k


Notlage einer Familie in Madagascar Eil-Meldung: Inzwischen 3 Klein-Kinder nach Ammoniak-Gas-Freisetzung in Madagascar erkrankt. Gesundheits-Zustand eines Klein-Kindes muss als ernst bezeichnet werden. Michael Krieger, insgesamt 18facher Familien-Vater ist mit 7 seiner Kinder und Ehefrau in der Folge von Ammoniak-Gasfreisetzungen des Ambatovy Konzerns in Madagascar und in der Folge schwerer Kriminalität in unverschuldete Notlage geraten. Aufzeichnung eines Interviews bei Radio TV IBS Liberty im Gespräch mit Michael Krieger am Telefon in Madagascar. Weitere Informationen sind auch im Blog zur Hilfeleistung für die in Not geratene Familie bei http:///madagascarfamilycare.wordpress.com zu finden. Achtung es werden DRINGEND Ärzte, Kinder-Ärzte, Kinder-Krankenschwestern, Gesundheits- und Krankenschwestern, freiwillige und ehrenamtliche Helfer und Helferinnen sowie Spender und Sponsoren zur Untersützung der Familie in Not mit 7 Kindern und von 1000 weiteren Menschen in Madagascar zur Hilfeleistung gesucht. Bitte melden Sie sich Tag und Nacht, rund um die Uhr 24 Stunden, via Telefon 06236 416802, Mobil-Tel. 01788172114, Mobil-Tel. 01701486728 oder via E-mail: newsreporter247@googlemail.com, E-mail: andreasklamm@hotmail.com. Weitere Informationen zu den freien Arbeitsgemeinschaften für Medien- und Hilfe-Projekte ISMOT International And Social Medical Outreach Team finden Sie bei http://ismotnetwork.wordpress.com und bei Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de, http://regionalhilfe.wordpress.com. SOS Familie in Notlage in Madagascar. Allen Menschen, die helfen einer Familie in unverschuldeter Notlage mit 7 Kinder in Gefahr, 3 Kinder bereits erkrankt und 1000 weiteren Menschen und Tieren in Madagascar bereit sind zu helfen, DANKEN wir im voraus. ISMOT, Andreas Klamm, Journalist, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Gründer und Projekt-Leitung.

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Staatsanwaltschaft ermittelt: Kinder im Uni-Klinikum gestorben

Staatsanwaltschaft ermittelt: Kinder im Uni-Klinikum gestorben

Suche nach möglichen Ursachen – 3 Kinder in Mainz gestorben – Wurden Infusions-Lösungen verkeimt ? Fünf weitere Kinder in Gefahr – Eltern hoffen für das Leben ihrer Kinder

Von Andreas Klamm-Sabaot

Mainz. 24. August. 2010. Nach dem am Wochenende (Samstag) im Universitäts-Klinikum in Mainz möglicherweise in der Folge verkeimter Infusions-Lösungen zwei Kleinkinder gestorben sind, ermittelt die Staatsanwaltschaft in Mainz wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und eine mögliche Körperverletzung. Insgesamt sind 11 Kinder betroffen. Fünf der Kinder, die die Infusions-Lösungen erhalten haben zeigten Krankheits-Zeichen. Vier weitere Kinder blieben von einer Infektion verschont. Die Kinder befinden sich aufgrund ernster Grund-Erkrankungen auf der Kinder-Intensivstation. Zwei Baby´s sind am Samstag im Zentrum für Kinder- und Jungendmedizin der Universitäts-Klinik in Mainz gestorben. Fünf Kinder befinden sich im kritischen Gesundheits-Zustand. Ein Baby hat sich bis Montagabend in sehr kritischen Zustand befunden. Es ist am gestrigen Abend gestorben.

Ob die Ernährungs-Infusionen zum Tod der zwei Kinder führten, ist noch nicht sicher geklärt. Die Kinder, die möglicherweise die Infusions-Lösungen erhalten haben, welche verkeimt sind, wurden mit Antibiotika medizinisch versorgt. Die Verkeimung der Infusionen wurden durch das Institut für Mikrobiologie und Hygiene der Universitätsklinik festgestellt.

Universitäts-Professor Dr. Norbert Pfeiffer erklärte gestern während einer Pressekonferenz: „Wir sind schockiert über die aktuellen Ereignisse. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Eltern und Angehörigen der verstorbenen Kinder und der Eltern und Verwandten, die hoffen und bangen, für das Leben ihrer Kinder“.

Die Suche nach der Ursache im Herstellungs-Prozess für die Ernährungs-Infusions-Lösungen gehe mit Hochdruck voran. Die für die Herstellung in Frage kommenden Herstellungssysteme wurden sofort gestoppt. Die Präparate wurden ausgetauscht mit Präparaten anderer Hersteller.

Die Ärzte kämpfen weiterhin für das Leben von mindestens fünf Kinder, davon ein Kind dessen Zustand noch kritisch war. Bei der Suche nach den möglichen Ursachen wurden zwei Keime entdeckt. Einer der Keime zähle zur Gruppe der Darm-Baktierien, genauer der Enterobacter cloacae, ein Keim der normalerweise nur im menschlichen Darm vorkomme und dort nicht schädlich ist. Doch außerhalb des menschlichen Darmes können solche Bakterien vor allem für Baby´s, Kleinkinder, chronisch kranke Menschen, Patienten nach Transplantationen und auch ältere Menschen eine tödliche Gefahr sein. Der zweite Keim stammt möglicherweise auch aus der Gruppe Darm-Bakterien.

Insgesamt befanden sich 11 Kinder auf den Kinder-Intensiv-Stationen. Prof. Dr. Norbert Pfeiffer sagte: „Ob die Infusions-Lösungen zum Tod der Kinder geführt haben, ist noch nicht sicher.“ Die Grund-Erkrankungen der Kinder seien schon vor dem Zwischenfall sehr ernst gewesen. Die Kinder müssten weiterhin medikamentös behandelt werden.

Zubereitung spezieller Ernähungs-Infusions-Lösungen

Für jedes Kind werden die Infusions-Lösungen einzeln speziell hergestellt. Eine Probe wird nach der Herstellung der Infusions-Lösungen aufbewahrt. Am folgenden Morgen stellten die Untersucher fest, dass es zu einer möglichen Verkeimung gekommen sein könnte. Alle Kinder wurden mit Antibiotika behandelt.

Die Chargen der betroffenen Infusions-Präparate wurden zurückgerufen. Alle Möglichkeiten seien offen. Die Kinder würden „sehr, sehr intensiv betreut. Alle Kinder erhalten die beste Betreuung, um die Situation zu stabilisieren.“

Die Gedanken der Mitarbeiter des Universitäts-Klinikums in Mainz seien bei den Eltern der verstorbenen Kinder und bei den Eltern der Kinder, die auf das Leben für ihre Kinder hoffen. Das Klinikum biete jetzt eine psychologische Unterstützung für Eltern, Kinder und die Mitarbeiter der medizinischen Einrichtung. „Wir tun alles, was wir tun können für die Kinder, die Eltern und die Mitarbeiter.“, versicherte der Professor.

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Jüdische Kultur und Leben: Stimme der überlebenden Menschen – Gedenken an 6 Millionen getötete Menschen

Jüdische Kultur und Leben: Stimme der überlebenden Menschen – Gedenken an 6 Millionen getötete Menschen

YOM HASHOAH – Gedenken – Erinnern – Mahnen – Lernen und Wirken für eine bessere Welt

Von Andreas Klamm Sabaot

New York City / London / Jerusalem. 11. April 2010 / Nissan 27, 5770. In einem Zeit-Rahmen von 24 Stunden werden die Namen von vielen, sehr vielen Opfern des Holocaust verlesen, in Gedenken an das historisch Geschehene während der Diktatur des Nazi-Terror-Regimes in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945. Dies geschieht zum 27. Nissan 5770, das entspricht in Deutschland dem 11. April 2010 zu Yom Hashoah, ein Gedenk-Tag, der den Millionen von Menschen in Deutschland als solcher oft nicht bekannt ist, weil es sich um einen jüdischen Gedenk-Tag handelt und über jüdische Kultur und Leben in Schulen allgemeiner Ausbildung oft kein Wissen über jüdische Kultur und Leben in Deutschland und in der Welt vermittelt wird.

Die überlebenden Menschen, Angehörige und Freunde verlesen an dem besonderen Gedenk-Tag, der seit 1953 in Israel und in jüdischen Gemeinden gehalten wird, einen Teil der Namen, soweit bekannt, der sechs Millionen Menschen, die während der Dikatur im Dritten Reich in Deuschland ermordet wurden. Damit wollen die Menschen die Geschehen aufarbeiten, aufmerksam machen auf die Gefahren „teuflicher Pläne“ der „orchestralen“ organisiserten Massen-Vernichtung. Der Gedenk-Tag an die Opfer, die im Holocaust ermordet wurden, dient den Menschen auch dazu für eine bessere Welt und Zukunft zu arbeiten und zu wirken. Möglicherweise geht es auch darum Antworten auf Fragen zu finden, wie können solche Ereignisse wie die Massen-Diskriminierung, die Massen-Entmenschlichung mit einer folgenden Massen-Vernichtung einer ganzen Gruppe von mehreren Millionen Menschen in einem Land aufgrund ihres Glaubens oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit zu einem jüdischen, israelischen oder anderen Volk in der Gegenwart und in der Zukunft verhindert werden und wie können Alarm-Zeichen einer neuen sich anbahndenden Diktatur mit schrecklichen und Menschen-verachtenden Ausmaßen erkannt werden, etwa nach Krisen, wie damals 1929, als die weltlichen Finanz-Systeme von den Ereignissen einer Welt-Wirtschafts-Krise in ihren Fundamenten erschüttert wurden.

Im Jahr 1951 setzte sich David Ben-Gurion, der damalige Premier-Minister des damals neuen Staates von Israel nach dem Zweiten Welt-Krieg für einen speziellen Gedenk-Tag, gewidmet für alle Menschen, die im Holocaust ermordet und verfolgt wurden und für die überlebendenden Menschen und deren Angehörigen ein.

Der Gedenk-Tag trägt in der jüdischen Sprache den Namen Yom Hashoah Ve-Hagevurah, was in die englische Sprache mit „Day of the Holocaust and the Herorism“ und in die deutsche Sprache als „Tag des Holocaust und des Heldentum“ übersetzt werden kann.

Knapp zwei Jahre später, im Jahr 1953 beschloß der Knesset (die Gesetz-gebende Körperschaft in Israel) ein Gesetz, das den 27. Nissan zum Gedenk-Tag vorsieht.

Einigen Menschen ist das Wort Shoah bekannt, das im Synonym mit der wörtlichen Übersetzung als „Zerstörung und Katastrophe“ übersetzt werden kann.

Offiziell wird der Gedenk-Tag von den überlebenden Menschen im Staat Israel und in jüdischen Gemeinden in der ganzen Welt begangen. In den Gedenk-Veranstaltungen zu Yad Vashem, wird den Holocaust Märtyrern und der Helden mit Authorität in einem Nationalen Moment der Stille um 10.00 Uhr am Morgen des Tages gedacht. Im Anschluß ertönen die Luft-Alarm-Sirenen landesweit für zwei Minuten und damit werden alle Menschen in dramatischer Weise zum einem Stillstand und Innehalten gebracht. Alle Flaggen an öffentlichen Gebäuden befinden sich am Tag des Gedenken für die Holocaust-Opfer und deren überlebenden Angehörigen auf Halbmast.

Yom Hashoah wurde angenommen als Holocaust Memorial Day, in die deutsche Sprache übersetzt als „Holocaust Gedenk-Tag“ in nahezu allen jüdischen Gemeinden weltweit.

Einige streng traditionelle jüdische Gemeinden haben neben dem bereits bestehenden „Tag der Trauer“ noch einen „Tag für das Gebet“ hinzugefügt, die die Namen wie „Tenth of Tevet“ und „Tisha B’Av.“, tragen.

Viele jüdische Gemeinden begehen diese besonderen Tage mit einem speziellen „Holocaust Gedenk-Tag-Programm“, etwa der Lesung der Namen von bekannten Menschen, die in der deutschen Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 getötet wurden, über einen Zeitrahmen von insgesamt 24 Stunden. Dazu werden auch überlebende Menschen eingeladen, die den Holocaust oder die Shoah überlebt haben und Ansprachen an die kommunalen oder regionalen Gemeinden gehalten.

Ausführliche und weitere Informationen sind unter anderem bei www.yadvashem.org zu finden

Der 27. Nissan des Jahres 5770 ist in Deutschland der 11. April 2010.

Wer die überlebenden und angehörigen Menschen von Holocaust-Opfern finanziell mit Spenden unterstützen will, kann beispielsweise an die jüdische Organisation Lema´an Zion, das bedeutet so viel wie um Zion´s Willen spenden. Das Spenden-Konto lautet, in Deutschland: Postbank, Frankfurt Nr. 3012 81-607, Bankleitzahl: 500 100 60. Das internationale jüdische Hilfs-Werk wurde 1972 von Dr. Herbert Hillel Goldberg gegründet und wirkt unter anderem in Israel und in Kanada. Der Vater des Gründers Dr. Herbert Hillel Goldberg wurde in der Gefangenschaft der Nationalsozialisten in Deutschland von den Nazis erschossen. Das internationale Hilfswerk Lema´an Zion hilft Menschen in Not und auch Menschen, die in diesen Tagen Opfer von Terror-Anschlägen, beispielsweise durch den Beschuß von Raketen oder durch Bomben-Anschläge werden.

Die Hilfs-Organisation Meir Panim (ausführliche Informationen hierzu bei http://www.meirpanim.org) verteilt täglich mehrere Tausend Mahlzeiten an arme und bedürftige Kinder, Jugendliche und alte Menschen. Viele davon sind auch überlebende Menschen des Holocaust. Spenden sind über die Internet-Seite der israelischen Hilfs-Organisation möglich. Meir Paninm bietet auch an Frauen in Not kostenfrei oder sehr günstige Mahlzeiten in den in Israel bekannten Suppenküchen.

Direkt in Deutschland helfen beispielsweise die jüdischen Organisationen Chabad Lubawitsch, unter anderem in Nürnberg und in München. Die Organisation stellt sich bei http://www.chabadgermany.com mit ihren Arbeiten vor.

Wer jüdische Menschen in Not direkt in Deutschland helfen will kann auch beispielsweise eine Spende an die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. machen. Ausführliche Informationen zur Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland e. V. sind bei http://zwst.org zu finden.

Zudem gibt es zahlreiche weitere Hilfs-Organisationen, die oft auch bei Google.com zu finden sind.

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ver.di fordert: Frauen-Diskriminierung am Arbeitsmarkt beenden

ver.di fordert: Frauen-Diskriminierung am Arbeitsmarkt beenden

Berlin. 8. März 2010 (red). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert die Beendigung der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt in Deutschland.

„Auch wenn es vereinzelt Fortschritte gibt: Der Nachholbedarf für Frauen bleibt enorm“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Margret Mönig-Raane, anlässlich des Internationalen Weltfrauentages. So würden Frauen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger verdienen als Männer.

Dies gelte ganz besonders im Bereich personenbezogener Dienstleistungen, wo überwiegend Frauen beschäftigt seien, häufig in Teilzeit oder zu sehr niedrigen Löhnen. Ein weiterer Grund für den Lohnunterschied sei aber schlicht Diskriminierung.

In den Vorständen und Aufsichtsräten von Deutschlands Top-Unternehmen seien Frauen immer noch kaum vertreten. Lediglich 2,5 Prozent aller Vorstandsmitglieder der 200 größten Wirtschaftsunternehmen seien weiblich.

Neben der Beseitigung dieser Benachteiligungen und Schieflagen müsse auch die Arbeitsmarktpolitik mehr für Frauen tun. Frauen würden aufgrund ihrer familiären Situation vielfach vom Arbeitsmarkt verdrängt oder müssten als Mitglied einer so genannten Bedarfsgemeinschaft zu Armutslöhnen arbeiten. Ein Widerspruch ergebe sich daraus, dass in einer Bedarfsgemeinschaft der eine für den anderen uneingeschränkt einstehen müsse, während das neue Unterhaltsrecht den Frauen auferlege, für sich selbst zu sorgen.

ver.di fordere daher von der Bundesregierung die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaft. Die Anrechnung von Partnereinkommen müsse ganz entfallen.

Mönig-Raane mahnte darüber hinaus Korrekturen in der Förderpolitik an: „An der Schnittstelle zwischen Hartz IV und Arbeitsförderung wird über die Zukunftschancen von Millionen Frauen und ihrer Kinder entschieden. Es geht nicht an, dass Frauen viel weniger von erfolgreichen Förderinstrumenten profitieren können, gleichzeitig aber im Hartz IV-System als Arbeitskräfte ohne Perspektive auf eine sozial abgesicherte Beschäftigung zwangsverpflichtet werden“, kritisierte Mönig-Raane.

Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass gerade Arbeitsuchende, die wegen der Anrechnung des Partnereinkommens keine Geldleistungen erhalten oder die wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen der Vermittlung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, in vollem Umfang beruflich gefördert würden.

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Welt-Frauen-Tag: Alarmierend viele Frauen sind von schwerer Armut betroffen

Welt-Frauen-Tag: Alarmierend viele Frauen sind von schwerer Armut betroffen

Grüne wollen das Armuts-Risiko von Frauen bekämpfen

Mainz. 8. März 2010. (red). Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2010 erklären Eveline Lemke, Landesvorstandssprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz und Anne Spiegel, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Frauen: „Armut hat viele Gesichter, aber sie ist oftmals weiblich. Eine Verengung auf rein finanzielle Aspekte aber greift viel zu kurz. Armut ist nicht nur ein Mangel an Einkommen, sondern auch an Verwirklichungschancen, zum Beispiel im Hinblick auf Bildung, Erwerbschancen, Einkommen und Gesundheit. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Rheinland-Pfalz ist die bestehende Armut eines der größten Probleme unserer heutigen Zeit. Der aktuelle Armutsbericht der Landesregierung beweist, dass die Armutsrisikoquote stetig steigt.

Von der Einkommensarmut sind in erster Linie Alleinerziehende, kinderreiche
Familien und Erwerbslose betroffen. Frauen sind unter diesen Gruppen
überproportional anzutreffen und müssen mit dem wenigen Geld wirtschaften. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz steht deshalb der diesjährige Frauentag am 8. März das Thema Frauen und Armut“, erklärt Eveline Lemke.

Anne Spiegel ergänzte: „Trotz aller Fortschritte sind wir von der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Rheinland-Pfalz noch weit entfernt. Nach wie vor ist die eigenständige Existenzsicherung von Frauen im Arbeitsleben und sozialen Sicherungssystemen nicht erreicht. Gerade in Deutschland haben wir – entgegen des europäischen Trends – ständig wachsende Lohn- und Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern trotz gleicher oder ähnlicher Arbeit. Wir wollen und müssen hier die Machtfrage stellen“.

Der Parteirat der GRÜNEN Rheinland-Pfalz hat dazu auf seiner Sitzung eine Resolution zum Thema Frauenarmut einstimmig verabschiedet.

In der Resolutionfordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz:

– Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit! Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind für uns eine nicht hinnehmbare Form von Diskriminierung.
– Den Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur, um Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewähren. Wir GRÜNE wollen eine umfassende bedarfsdeckende ganztägige Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz. Nur durch wohnortnahe ganztägige Angebote der Kindertageseinrichtungen mit flexiblen und durchgängigen Öffnungszeiten kann der Rechtsanspruch wirklich erfüllt, eine echte Wahlfreiheit für
Eltern gewährleistet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Ausbildung wirksam verbessert werden.
– Ein gerechtes Steuersystem, dass die Benachteiligung von Frauen nicht zementiert (Abschaffung des Ehegattensplitting).
– Die spezielle Förderung von jungen Frauen wahrend und nach der Ausbildung und eine von klassischen Geschlechtsrollen losgelöste Berufsvorbereitung. Angebote wie „Girl’s day“ und Mentoringprogramme speziell für Madchen und Frauen sind weiter auszubauen und dürfen nicht zu Alibiprojekten verkommen.
– Eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten bei der Rente.
– Die Einführung eines Mindestlohns.
– Eine bessere Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements, sowie anderer unbezahlter Tätigkeiten wie Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und Hausarbeit, auch durch eine Grundsicherung, denn dieses Engagement darf keine Armutsfalle sein. Unbezahlte Arbeit darf nicht einfach den Frauen zugeschoben werden.
– Eine ausreichende Absicherung im Alter, bei Krankheit und bei Erwerbslosigkeit, die nicht nur bei durchgehender Vollzeiterwerbstätigkeit und bei durchschnittlichem Einkommen gewährleistet sein darf.

Am 8. März ist internationaler Welt-Frauen-Tag.

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Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Höchste Richter in Karlsruhe schützen Grundrechte und Demokratie – Gesetz zur Vorrats-Datenspeicherung muss überarbeitet werden


Der erste Senat des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe. In der Mitte der Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts, Dr. Dres. hc. Hans-Jürgen Papier. Foto: Bundesverfassungsgericht

Von Andreas Klamm Sabaot

Karlsruhe. 2. März 2010. Die bislang durchgeführte Vorrats-Datenspeicherung aller Kommunikations-Verbindungen aller Bürger und Bürgerinnen ist nach einem Urteil der höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsrichtes (BverG) nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Der höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“

In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:

„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR 263/08 – – 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).

In ihrer rund 85 DIN A4-Seiten langen Begründung gelangten die obersten Grundgesetz-Schützer und Verfassungs-Richter auch zur Überzeugung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte angemessen Rechnung trägt. Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.

Leitsätze für Grundrechte und Demokratie

Im dritten Leitsatz des Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung unterstreichen die Richter, dass die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungs-Verpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG obliegen.

Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.

Hinsichtlich der Datensicherheit bedürfe es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheits-Standard normenklar und verbindlich vorgeben. Es sei jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnehme und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht, heßt es im vierten Leitsatz des Urteils.

Im fünften Leitsatz zum Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung nehmen die Richter des Bundesverfassungs-Gerichtes konkreten Bezug zur unmittelbaren Nutzung der Daten.

„Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.“

Der 6. Leitsatz zum Rechtsraum Internet und Deutschland

Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikations-Dienste-Anbieter über die Inhaber von Internet-Protokoll-Adresssen sei auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüter-Katalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig.

Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.

Reaktionen auf das Urteil der Bundesverfassung-Richter

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: „Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheits-Gesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichts-Entscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefon-Überwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung. Diese Rechtsprechung ist zugleich Auftrag für eine Grundrechts-schondende Innenpolitik.“

Das heutige Urteil strahle auch auf Europa aus. Das Bundesverfassungs-Gericht mache mit seiner Urteils-Entscheidung deutlich, dass sich Deutschland für die Freiheits-Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhänge einsetzen müsse.

CDU-Vorsitzender des Innenausschusses sieht „Schwarz“ mit dem Urteil

Dem Nachrichten-Sender n-tv sagte Wolfgang Bosbach, CDU, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in einem Interview unter anderem : „Ich sehe das Urteil mit gemischten Gefühlen. Es ist gut, dass Karlsruhe entschieden hat, dass es eben nicht richtig ist, dass die EU-Richtlinie, die wir umgesetzt haben, gegen unser Grundgesetz verstößt. Karlsruhe hat auch nicht entschieden, dass die Verkehrsdaten der Telekommunikationsanbieter nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen, sondern hat dem Gesetzgeber sehr enge Grenzen der Speicherung aufgezeigt.

Bedauerlich ist aus meiner Sicht die Einschränkung beim Abruf, also bei der Nutzung der Daten. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn wir diese Daten zukünftig nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten nutzen dürfen, werden wir viele Straftaten nicht mehr aufklären können, weil es Ermittlungsansätze ausdrücklich, aber auch ausschließlich nur durch die Nutzung dieser Verkehrsdaten gibt. Dann bleiben eben die Opfer auf dem Schaden sitzen und der Staat kann seinen Strafanspruch nicht durchsetzen. Das ist die Folge.“

Grund zu übermässigen Feiern besteht in Deutschland nach Einschätzung des Chaos Computer Clubs (CCC) keinswegs. Grund: Zum 1. Januar 2010 wurde der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) eingeführt. „Der Chaos Computer Club (CCC) fordert ein Ende der Daten-Anhäufung auf Vorrat und ruft zur Unterzeichnung einer Petition an den Deutschen Bundestag auf.“, erkärte die Vereinigung in einer Mitteilung auf ihrer Internet-Präsentation.

Der Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung, „einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden“, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Die Bundesregierung könne bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung zahlreicher Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänen zählen, die sich nach Informationen des Arbeitskreises, der Vorratsdaten-Speicherung bis heute verweigern.

Ausführliche Informationen zum Urteil und weiteren geplanten Vorhaben zur Daten-Sammlung

Presse-Mitteilung des Bundesverfassungs-Gericht vom 2. März 2010:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011
Entscheidung zur Vorrats-Datenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
CCC, Chaos Computer Club, http://www.ccc.de
Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html