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Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Ludwigshafen am Rhein/ Berlin. 23. Juni 2020. Die Petition hat zum Ziel, dass Patienten und Menschen die Wahl-Freiheit haben zu entscheiden, ob sie im Falle einer Erkrankung an Corona stationär und klinisch im Krankenhaus oder ambulant, zuhause, liebevoll und würdevoll auch mit Hilfe der ambulanten Häuslichen Intensiv-Pflege und mit Hilfe von Verwandten gepflegt werden.

Bitte die Petition mitzeichnen und teilen. Die Petition ist beim Deutschen Bundestag abrufbar. Hierzu ist eine Anmeldung im Petitions-System des Deutschen Bundestags erforderlich, was für alle Menschen in Deutschland möglich ist.

Link: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_04/_25/Petition_110235.html

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Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Musik-Album, 14 Songs, gewidmet für Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz

Green Fair For Justice by Andreas Klamm, 14 Songs

Napster: https://us.napster.com/artist/andreas-klamm/album/green-fair-for-justice

Apple Music: https://music.apple.com/us/album/green-fair-for-justice/1490316947?app=itunes&ign-mpt=uo%3D4

Spotify: https://open.spotify.com/album/3roFJVKF3DqLXIn3HVrKkr

Tidal: https://tidal.com/browse/album/124505199

Deezer: https://www.deezer.com/us/album/121683202

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DIE LINKE: Viel Arbeit und Zuversicht auf einen Einzug im Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises

Kreistags-Wahl: Alexander Ulrich rechnet mit einem Einzug seiner Partei in den Kreistag – Breites Spektrum für ein umfangreiches Engagement in den Bereichen Ausbau und Plan für den kostenlosen ÖPNV, sichere, landärztliche Versorgung und Hilfen für sozial, benachteiligte Menschen

 

Mitgliederversammlung wählt 20 Kandidatinnen und Kandidaten für die Kreistags-Wahl am 26. Mai 2019 im Rhein-Pfalz-Kreis

 

Ludwigshafen am Rhein. 12. Februar 2019. Der Kreisverband der Partei DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis hat am Samstag, 2. Februar 2019 in Ludwigshafen am Rhein die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kandidaten-Liste zur Kreistags-Wahl am 26. Mai 2019 gewählt. Insgesamt wurden mit großer Mehrheit die gesamte Kandidatenliste, 20 Kandidatinnen und Kandidaten, bis auf wenige Enthaltungen und Gegenstimmen, gewählt.

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Alexander Ulrich, Bundestagsabgeordneter und Claudia Kocabalkan, Kreistagsvorsitzende DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis blicken zuversichtlich auf die Kreistags-Wahl am 26. Mai 2019. Die Links-Partei will mit mindestens zwei bis drei Kandidaten in den Kreistag einziehen. Foto: and

Zur Mitgliederversammlung reiste der Bundestags-Abgeordnete Alexander Ulrich, DIE LINKE an. Der Politiker übernahm die Versammlungsleitung zur Wahl. In einer Einleitung zur Wahl der Kandidatenliste hat Alexander Ulrich, welcher auch Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion ist, ein Referat über die kommunalpolitische Situation im Land und über die „kommunalpolitische Eckpunkte der Landespartei“ gehalten.

 

In einem Fernseh-Interview erklärte Alexander Ulrich: „Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir in Fraktions-Stärke in den Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreis einziehen. DIE LINKE tritt zum ersten Mal zur Wahl für den Kreistag an. Er rechne damit, dass seine Partei mit zwei bis drei Vertretern von DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis in den Kreistag kommen werde. Bei der vergangenen Bundestagswahl habe man ein Ergebnis von 5,5 Prozent erreichen können.

 

Im Kreis gehe es in den Kernthemen unter darum, ob es gelingt den ÖPNV auszubauen und ähnlich wie im Beispiel von Luxemburg auch perspektivisch sich für die Einführung eines kostenlosen ÖPNV stark zu machen. In jedem Fall solle der ÖPNV kostengünstiger werden. Alexander Ulrich ergänzte: „Wenn der politische Wille vorhanden ist, kann man den ÖPNV auch im Rhein-Pfalz-Kreis und in Ludwigshafen am Rhein kostenfrei anbieten.“ Die Mobilitätswende zwinge zu einem Engagement den ÖPNV zu stärken. Es gehe auch darum sozial, benachteiligte Menschen es zu ermöglichen, dass sich den Wandel im Mobilitätskonzept leisten können. Ein weiteres Kernanliegen, sei die sichere, landärztliche Versorgung. Auf dem Land begegne man der Situation, dass viele Ärzte aus Altersgründen ihre Arztpraxen schließen. Hier müsse Politik handeln. Eine Antwort auf die Herausforderungen, könnten Gemeinschafts-Praxen oder auch kommunale Gesundheits-Zentren sein. Darüber hinaus müsse eine bessere, infrastrukturelle Versorgung mit stabilen und schnellen Internet-Verbindungen geboten werden. Das gelte auch für Mobilfunk-Angebote.

 

DIE LINKE mache sich auch für sozial, benachteiligte Menschen stark. Nach den Vorstellungen von Alexander Ulrich, MdB, sollen diese Menschen im Beispiel im Rahmen einer sozio-kulturellen Teilhabe auch beim Bezug von Sozialhilfe selbstverständlich auch Kultur-Einrichtungen besuchen können. Eine sichere Rente sollte nach seiner Einschätzung und den Vorstellungen seiner Partei entsprechend, mindestens die Höhe von 1050,– Euro haben. Es gäbe eine ganze Vielzahl von Themen, die die Partei DIE LINKE zu einer Alternative für die bislang, etablierten Parteien mache.

 

Vor weniger als einem Jahr wurden am 26. Mai 2018 Claudia Kocabalkan, als Kreisvorsitzende und Ewald Heimann, Kreisvorsitzender, neben Gerald Unger, Kreisschatzmeister, Dr. Liborio Ciccarello, Schriftführer, Petra Malik (Beisitzer), Hans Joachim Spieß (Beisitzer) und kooptiert Sabine Gerassimato als Stadträtin in Ludwigshafen am Rhein gewählt. Auf den neu gewählten Kreisvorstand und die Mitglieder der Partei DIE LINKE wartet kurz vor Beginn des Wahlkampf-Auftaktes zur Kreistags-Wahl, den Kommunal- und Europa-Wahlen am 26. Mai 2019 Arbeit im Überfluss und viele Möglichkeiten sich für wichtige Anliegen der Menschen in der Vorderpfalz stark zu machen. Andreas Klamm

 

Kreistags-Wahl Kandidatenliste

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten wurden für die Kandidaten-Liste zur Kreistagswahl gewählt:

 

Günther Kopp (Limburgerhof), 2. Claudia Kocabalkan (Neuhofen), 3. Ewald Heimann (Hochdorf-Assenheim), 4. Ingrid Schellhammer (Mutterstadt), 5. Christian Ratz (Lambsheim), 6. Antonino Salvaggio (Altrip), 7. Andreas Klamm (Neuhofen), 8. Maria Alassani (Schifferstadt), 9. Reinhold Steinmetz (Neuhofen), 10. Ingrid Wiegel (Maxdorf), 11. Abdulkerim Kurt (Dudenhofen), 12. Ursula Groh (Neuhofen), 13. Klaus Leger (Mutterstadt), 14. Irmgard Schuster (Rödersheim-Gronau), 15. Özcan Acar (Mutterstadt), 16. Guiseppe Castronovo (Altrip), 17. Can Kocabalkan (Neuhofen), 18. Carmelo Tolone (Altrip), 19. Müjdat Kocabalkan (Neuhofen), 20. Angelo Antinoro (Schifferstadt).

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Frohe Weihnachten!Und ein Frohes, gutes Neues Jahr 2019

Frohe Weihnachten! Frohe Fest- und Feiertage! Merry Christmas! Season Greetings! Ein gutes Neues Jahr 2019 erfüllt mir Frieden, Sozialem, Demokratie, Freude, Liebe, Glück und Gesundheit! wünscht Andreas Klamm, Journalist, Radio TV IBS Liberty, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Britishn Newsflash Magazine, Regionalhilfe.de, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, Mittwoch – Liberte, Andreas Klamm Media, Tel. 0621 5867 8054, Tel. 030 57 700 592, www.regionalhilfe.dewww.ibstelevision.orgwww.andreas-klamm.de

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Pflege am Boden: Ein Notarzt alleine kann nicht mehr helfen

Pflege am Boden: Ein Notarzt alleine kann nicht mehr helfen

Katastrophen-Alarm und Nachforderung von weiteren Notfall-Einsatzkräften in der Pflege – Flashmobs in ganz Deutschland

Stuttgart. 14. Juni 2014. Junge und alte Menschen liegen am Boden mitten in Deutschland, erschöpft, entkräftet, entmutigt, zitternd, dem kompletten Burn-out nahe. Es sind nicht wenige Menschen. Bei den Betroffenen handelt es sich um Pflegefachkräfte und Pflegekräfte, die sich selbst nicht mehr helfen können. Betrachtet man die Situation vor Ort in den Institutionen für die Pflege alter und kranker Menschen (Senioren-Residenzen, Altenpflegeheime) und in den Krankenhäusern wird schnell klar, hier reicht die Hilfe eines erfahrenen, routinierten Notarztes, der alleine tätig wird, um zu retten was noch zu retten sein könnte, ganz sicher nicht mehr aus.

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Foto: Pflege am Boden

Mit bundesweiten Flashmobs macht die Aktion Pflege am Boden auf katastrophale Zustände im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen aufmerksam. Der Alarmruf und Notfallstatus: Alarmstufe „Rot“ – Pflege, Pflegefachkräfte und Patienten – Menschen – in Gefahr wurde ausgerufen. Notstand !

Den aufmerksamen Beobachtern wird schnell bewusst: Katastrophen-Alarm in der Pflege in Deutschland, Großschadens-Ereignis, das gesamtgesellschaftliche, fachliche, Ressort-übergreifende, politische, kompetente und engagierte Hilfeleistung für die Pflege am Boden in Deutschland jetzt erforderlich macht.

Die Aktion Pflege am Boden ist eine aktuelle Ist-Beschreibung des Zustands in den Pflegeberufen in Deutschland. Die Aktion erlaubt es Erfahrungen, Erlebnisse, Alltags-Herausforderungen, Probleme und den Notstand im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen visualisiert, erlebbar, begreifbar nahe, Empathie-weckend künstlerisch auf vielfältige Weise am Boden oder auch im Rollstuhl darzustellen. Jedem Menschen in Deutschland ist verständlich, dass Pflegekräfte, die ausgelaugt, abgesaugt, zertreten und zerschmettert am Boden liegen nicht mehr in der Lage sind, die wertvollen und unverzichtbaren Dienste im Pflege- und Gesundheitswesen zu bieten und zu leisten, ebenso wenig wie Pflegekräfte, die im Rollstuhl landen oder sitzen, denn jeder Mensch auch ganz ohne medizinische Vorkenntnisse weiß: Im Rollstuhl pflegen können wir nicht.

Zu Beginn meiner Ausbildung als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger im Jahr 1990 war ich aktives Mitglied in der Jugend- und Auszubildenden-Vertretung von ver.di früher ötv und wurde wenig später auch in die Delegierten-Konferenz des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) gewählt. Bereits damals engagierten wir uns als Auszubildende oder vielmehr auch Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler genannt gegen die chronische Überlastung und schlechten Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Leider konnten wir keine Abhilfe der katastrophalen Zustände im deutschen Pflege- und Gesundheitswesen erwirken. Im Gegenteil, die Notzustände im Pflege- und Gesundheitswesen haben sich dramatisch verschlechtert und verschlimmert. Einen großen Mangel an Pflegefach-Personal gibt es übrigens in Deutschland nicht, wie dieser System-konform oft erwähnt wird. Immerhin gibt es in Deutschland mehr als 10 Millionen Menschen, darunter auch Pflegefachkräfte, die ein Erwerbseinkommen wünschen durch die Arbeit im Pflegeberuf. Nicht jeder kann pflegen, doch einige dieser 10 Millionen Menschen, die „arbeitslos“ gemeldet sind oder auch als Hartz4-Bezieher bezeichnet werden, können sich eine Umschulung zur Pflegekraft für Altenpflege oder zur Pflegefachkraft für Altenpflege sehr wohl vorstellen. Doch dreieinhalb Jahre bis vier Jahre Ausbildung zur Pflegefachkraft kostet erst einmal viel Geld. Geld das im Gesundheits- und Pflegewesen nicht selten fehlt. Die Budgets sind knapp bemessen.

Das Problem und die Wurzel des Übels liegt in der Aufgabe und Herausforderung das Gesundheits- und Pflegewesen in Deutschland solide und Bestands-fähig zu finanzieren. Wer will gerne mehr für Pflege bezahlen. Bislang konnte ich keinen Menschen, keine Partei und Institution finden, die laut und unmissverständlich „Hier…“ ruft.

Eine solide Finanzierung ist zwingend, um Pflegefachkräfte in Deutschland gut zu bezahlen für Schwerst-Arbeit etwa in der Altenpflege oder auf Stationen der Neuro-Chirugie und Neuro-Rehabilitation. Die Pflegekräfte leisten vor allem in diesen Bereichen psychische und physische Schwerstarbeit ähnlich wie auch in den Pflegebereich OP (im Operationssaal), Anästhesie sowie im Bespiel auch auf Intensiv-Stationen. Persönlich kenne ich mehrere gute, langjährig erfahrene Pflegefachkräfte, die gerne zumindest noch Teilzeit in der Pflege arbeiten und wirken möchten. Doch die knappen Budgets in den Insitutionen für die Pflege alter und kranker Menschen (Senioren-Residenzen, Altenpflegeheime) und Krankenhäusern erlauben es nicht mehr dringend erforderliche Pflegefachkräfte einzustellen, die tariflich bezahlt werden.

Vermutlich ist so oder so ähnlich das Märchen vom Fachkräfte-Mangel in der Pflege in Deutschland entstanden. Denn Pflegefachkräfte, die außerhalb von Europa angeworben werden, müssen teilweise mehrere Jahre für die Anerkennung Ihres Pflege-Examens in Deutschland „kämpfen“, werden „geknechtet“, ausgebeutet und von einem Praktikum in das andere Praktikum geschickt – oft ohne Bezahlung oder mit so geringer Bezahlung, die für ein Menschen-würdiges Leben in Deutschland in keinster Weise genügt.

Einige meiner Kolleginnen kommen aus den Ländern der früheren Russischen Förderation und kämpfen seit mehreren Jahren um die Anerkennung des Pflegeexamens in Deutschland. Wie mag es jetzt wohl den Kollegen und Kolleginnen aus Vietnam, Korea, Thailand, China und Afrika oder aus anderen Armuts-Regionen in dieser Welt ergehen, die voller Hoffnungen und Erwartungen nach Deutschland „gezogen“ werden vermutlich mit falschen der Realität nicht entsprechenden Vorstellungen und Visionen.

Die Pflege zählt mit zu den schwersten Berufen in Deutschland. Mir ist bekannt, dass nicht jeder Mensch pflegen kann, denn der Beruf ist Schwerstarbeit. Es bedarf sicherlich einer Berufung zur Pflege. Pflege ist auch Herzensache. Pflege sollte die Pflegefachkräfte nicht krank machen, was leider in der Folge von unterbesetzten Pflege-Bereichen und zunehmenden Arbeitsbelastungen immer häufiger geschieht, so dass Pflegekräfte und Pflegefachkräfte leider selbst zerbrechen und schwerst krank werden, was leider auch mir in Verbindung mit weiteren gesundheitlichen Risiko-Faktoren geschehen ist.

Weitere und ausführliche Informationen zur Aktion Pflege am Boden sind im Internet bei www.pflege-am-boden.de und bei Facebook „Pflege am Boden“ in der Gruppe zu finden. Andreas Klamm

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BESONDERE DANKSAGUNG an die Retter und Helfer

BESONDERE DANKSAGUNG an die Retter und Helfer

Ludwigshafen am Rhein. 2. Juni 2014. An dieser Stelle sage ich DANKE an Polizei, Rettungsdienst, Tierrettung, den Fach-Arzt und an das Klinikum Ludwigshafen am Rhein, die am 28. Mai 2014 nach einem gesundheitlichen Notfall in der Folge des Begehens einer Treppe erstklassige und gute Hilfe geleistet haben.

Vielen DANK, Respekt und Anerkennung für Ihre wertvolle Arbeit und Hilfe, Andreas Klamm, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Journalist, Tel. 030 57 700 592

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Drei Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen – Notlage einer Großfamilie in Madagascar

Drei Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen – Notlage einer Großfamilie in Madagascar

Analakininina (Madagascar) / Berlin (Germany). 26. Januar 2013. Die Notlage und Notsituation einer Familie mit sieben Kinder in schwerster Not droht in Madagascar zu eskalieren. Inzwischen sind drei Kinder erkrankt und leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen, bestätigte der Vater der Kinder in Madagascar, Michael Krieger (59), in einem Telefon-Interview mit Radio TV IBS Liberty bereits am Freitag. Die Großfamilie mit sieben Kindern ist in der Folge von extremen Formen von Kriminalität und von hochgiftigen Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Konzerns Ambatovy unverschuldet in Not geraten (wir berichteten). Der insgesamt 18fache Familien-Vater hofft in Deutschland Hilfe zu finden und bittet dringend um Hilfeleistung für seine Großfamilie mit sieben Kleinkindern.

Nach Informationen des Familienvaters sind möglicherweise mehr als 1000 weitere Menschen durch Ammoniak-Gas-Freisetzungen in Madagascar in Gefahr.

Interview mit dem Vater der 7 Kinder und Familie in schwerer Notlage in Madagascar. Freitag, 25. Januar 2013. Produktion, Redaktion und Moderation: Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Interview mit Michael Krieger, insgesamt 18facher Familienvater, der um Hilfeleistung für seine 7 in Not geratene Kinder und für seine Ehefrau bittet. Link zur Sendung: http://youtu.be/_qB24yk6g1k


Notlage einer Familie in Madagascar Eil-Meldung: Inzwischen 3 Klein-Kinder nach Ammoniak-Gas-Freisetzung in Madagascar erkrankt. Gesundheits-Zustand eines Klein-Kindes muss als ernst bezeichnet werden. Michael Krieger, insgesamt 18facher Familien-Vater ist mit 7 seiner Kinder und Ehefrau in der Folge von Ammoniak-Gasfreisetzungen des Ambatovy Konzerns in Madagascar und in der Folge schwerer Kriminalität in unverschuldete Notlage geraten. Aufzeichnung eines Interviews bei Radio TV IBS Liberty im Gespräch mit Michael Krieger am Telefon in Madagascar. Weitere Informationen sind auch im Blog zur Hilfeleistung für die in Not geratene Familie bei http:///madagascarfamilycare.wordpress.com zu finden. Achtung es werden DRINGEND Ärzte, Kinder-Ärzte, Kinder-Krankenschwestern, Gesundheits- und Krankenschwestern, freiwillige und ehrenamtliche Helfer und Helferinnen sowie Spender und Sponsoren zur Untersützung der Familie in Not mit 7 Kindern und von 1000 weiteren Menschen in Madagascar zur Hilfeleistung gesucht. Bitte melden Sie sich Tag und Nacht, rund um die Uhr 24 Stunden, via Telefon 06236 416802, Mobil-Tel. 01788172114, Mobil-Tel. 01701486728 oder via E-mail: newsreporter247@googlemail.com, E-mail: andreasklamm@hotmail.com. Weitere Informationen zu den freien Arbeitsgemeinschaften für Medien- und Hilfe-Projekte ISMOT International And Social Medical Outreach Team finden Sie bei http://ismotnetwork.wordpress.com und bei Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de, http://regionalhilfe.wordpress.com. SOS Familie in Notlage in Madagascar. Allen Menschen, die helfen einer Familie in unverschuldeter Notlage mit 7 Kinder in Gefahr, 3 Kinder bereits erkrankt und 1000 weiteren Menschen und Tieren in Madagascar bereit sind zu helfen, DANKEN wir im voraus. ISMOT, Andreas Klamm, Journalist, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Gründer und Projekt-Leitung.

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Ein Handball-Star entdeckt den Motorsport

Ein Handball-Star entdeckt den Motorsport

Ludwigshafen am Rhein. (and). Christian „Blacky“ Schwarzer ist ein deutscher Handball-Profi und Trainer der Handball-Jugend-Nationalmannschaft. Während seines Engagements in der deutschen Handball-Nationalmannschaft nahm der Sportler an sechs Welt- und an fünf Europa-Meisterschaften teil. Viermal konnte er zudem an den Olympischen Spielen teilnehmen.

Seine Liebe zum Sport führt den Sportler in eine neue Welt des Motor-Sports. Für das Jahr 2011 kündigte der Spitzensportler an, dass er mit einem Bio-Erdgas-Renner, beim VW Scirocco R-Cup im Motorsport an den Start gehen wird. Interview mit Christian „Blacky“ Schwarzer und dem französisch-deutschen Journalist, Andreas Klamm-Sabaot, Radio TV IBS Liberty, XXL-info. Comapct, 7 min., Produktion von Andreas Klamm-Sabaot, Journalist, Radio TV IBS Liberty, http://www.ibstelevision.org, http://www.radiotvinfo.org, Dokumentation, CC Creative Commons License Share Alike unported, international

Link zur Produktion: http://youtu.be/HU-_xDQ9QHc

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Morddrohungen gegen Journalisten von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters

Morddrohungen gegen Journalisten von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters

Dreifache Morddrohung bei der Redaktion und Herausgeber von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
am 1. Juli 2011 eingegangen

PRESSSEMITTEILUNG / Einladung für PRESSE, MEDIEN, FERNSEHEN, RADIO, TAGESZEITUNGEN, Film


frei für Berichterstattung und frei für weitere Recherchen

1. Juli 2011

Update Morddrohungen gegen Andreas Klamm – Sabaot Journalist, Verleger, Redaktionsleitung und Herausgeber von Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters, (internationales Medienprojekte für Menschenrechte), British Newsflash Magazine, Radio TV IBS Liberty, Regionalhilfe.de und Familie

Sehr geehrte Kollegen und Kollegen !
Sehr geehrte Damen und Herren !

Zwecks Berichterstattung und weiterer Recherchen erhalten Sie in der Anlage die Kopie der dreifach eingegangenen MORDDROHUNG gegen den französisch-deutschen Journalist und Herausgeber von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.libertyandpeacenow.org, http://www.humanrightsreporters.wordpress.com), British Newsflash Magazine (www.britishnewsflash.org), Radio TV IBS Liberty (www.ibstlevision.org, http://www.radiotvinfo.org) und Familie.

Zusammenfassung in der Kurzübersicht

Am 1. Juli 2011 sind gegen den französisch-deutschen Journalist, Verleger und Herausgeber Andreas Klamm, bekannt auch als Andreas Klamm Sabaot, auch Autor und Schriftsteller von 9 veröffentlichten Büchern, drei Morddrohungen mit dem dreifachen Versuch der Erpressung im deutschen Redaktions-Büro eingegangen (in Neuhofen in der Pfalz bei Ludwigsshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz).

Soweit unsere Redaktionen recherchieren konnten stammen die emails möglicherweise aus Nigeria aus der Hauptstadt Lagos.

Welche Rolle bei den Morddrohungen möglicherweisse das Streitkräfte-Kommando der U.S. Army in Europe spielt ist noch NICHT geklärt.

Es ist kein Scherz, als Antwort-Adresse wird tatsächlich eine Adresse des Streitkräfte-Kommando der U.S. Army für Europa angegeben.

Ob das jetzt nur ein ungewöhnlicher Zufall ist oder ob tatsächlich in die Morddrohungen ein Soldat der U.S. Streitkräfte involviert ist, können unsere Redaktionen derzeit NICHT bestätigen.

Unsere Redaktion prüfen noch. Sehen Sie hierzu die Kopien der dreifach eingegangenen Morddrohungen mit detaillierten HEADER-BESCHREIBUNGEN im Anhang, unten angefügt.

Morddrohungen an die Redaktion und Herausgeber sind NICHT neu. Es gab bereits in der Vergangenheit weitere Morddrohungen. Dabei wurde in der Regel jedoch Bezug auf eine veröffentlichte Fernseh-Sendung zum Holocaust genommen.

Bei den neuen Morddrohungen fehlt jetzt erstmals der Hinweis zu einer Fernseh-Sendung und Fernseh-Dokumentation.

Bisher wurden auch keine insgesamt 15.000 U.S. Dollar gefordert. Am 1. Jul 2011 wird in den drei Morddrohungen ein Betrag von insgesamt 15000 U.S. Dollar gefordert.

Ungewöhnlich ist jetzt der Versuch der Erpressung von immerhin 5000 U.S. Dollar pro eingegangener Morddrohung und die Drohung gegen die Familie.

Bisher richteten sich die Drohungen ohne Ausnahme nur an journalistische und studentische Kollegen und Kolleginnen.

Da ich in der Tat ja auch in meinen Bücher über schwerste Menschenrechte-Verletzungen berichte, spreche ich mit meinen Verwandten grundsätzlich NICHT über aktuelle Themen an denen ich arbeiten. Dies geschieht in der Tat aus Schutzgründen für die Familie. Denn auch bei Folter und Gefangennahme wären Familien-Mitglieder nicht in der Lage Auskünfte zu den Themen zu geben an denen ich recherchiere.

Grundsätzlich spreche ich über journalistische Themen nur mit weiteren in den Medien tätigen Kollegen und Kolleginnen, das meint auch Journalisten-Kollegen, andere Verleger, Herausgeber, andere Redaktionen. Soweit wie möglich, versuche ich meine berufliche Engagements vom Privatleben zu trennen.

Natürlich kann ich es innerhalb der Familie NICHT ausschliessen, dass wir über die veröffentlichten Bücher, Radio- und Fernseh-Sendungen diskutieren — das dürfte wohl auch der Normalfall sein.

Vor den Veröffentlichungen spreche ich in der Regel jedoch nur mit journalistischen Berufskollegen und Berufskolleginnen.

Die Kopien der dreifach eingangenen Morddrohungen finden Sie als PDF – Datei in der Anlage.

Bei allen 3 emails, wird als Herkunfsland: Lagos, Nigeria bei der IP Überprüfung ausgegeben.

Da es leider möglich ist, IP Adressen zu manipulieren, kann leider nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob LAGOS in Nigeria das tatsächliche Herkunftsland der MORDDROHUNG ist, die dreifach eingegangen ist am 1. Juli 2011.

Es ist richtig dass ich als Journalist, Herausgeber und Verleger seit dem Jahr 2008 Mitglied der Gruppe „HUMAN RIGHTS LEADERS FOR OBAMA“ bin und in der Tat auch den U. S. amerikanischen Präsidenten Barack H. Obama als Hoffnungsträger betrachtet habe, was in den von mir geschriebenen Veröffentlchungen in deutscher und englischer Sprache auch deutlich zu lesen ist. Daher kann auch ein rassistisches Motiv für die dreifach eingegangene Morddrohung vom 1. Juli 2011 derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Es ist auch richtig, dass ich ab und an mit den Büros des amerikanischen U.S. Präsidenten Barack H. Obama korrespondiere. Doch das machen auch weitere Millionen Menschen, so dass dies vermutlich nicht der Grund für drei Morddrohungen sein dürfte.

Im Zusammenhang mit meinen Berichten zu U. S. Präsident Barack H. Obama wurde ich jedoch mehrfach darüber informiert, dass es in den USA offenbar ernst zunehmende Gruppen gibt, die nicht mit dem Fakt leben wollen, dass ein US-afro-amerikanischer Bürger, das meint Barack H. Obama, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2008 wurde. Die Anschlags-Drohungen und Morddrohungen gegen den U. S. amerikanischen Präsidenten Barack H. Obama nehme ich sehr ernst. Natürlich hoffe ich, dass der U.S. Secret Service gut arbeitet und in der Lage sein wird den U.S. Präsidenten zu schützen, damit aus U.S. Präsident Barack H. Obama kein zweiter Präsident Kennedy wird.

Bei meinem Bericht zu einem Attentat auf eine afro-amerikanischen Sicherheitskraft vor dem Jüdischen Museum ging es leider in der Tat um eine rassistisch motivierte Straftat. Die Zahl der Anhänger, die eine zweite Amtszeit von Präsident Barack H. Obama verhindern wollen, scheint derzeit am zunehmen zu sein, soweit ich dies aufgrund meiner Recherchen einschätzen kann.

Seit 1984 arbeite ich international und berichte in unterschiedlichen Medien hauptsächlich in deutscher und englischer Sprache über unterschiedlichste und vielfältige Themen auf nationaler und internationaler Ebene – immerhin ist einer meiner Großväter der seit 1945 vermisste französische Offizier Hedi Sabaot, der 1945 in Kaiserslautern in Deutschland stationiert war und seit 1945 angeblich spurlos verschwunden ist – mitten in Deutschland, wenn Sie so wollen. Viele der Kollegen und Kollleginnen wissen bereits, dass ich seit 1984 meinen vermissten Großvater Hedi Sabaot international suche.

Aus welchem Grund das BKA Bundeskriminalamt in Wiesbaden mit allen guten technischen Mitteln und bei bester personeller Besetzung und Möglichkeiten die Hilfe bei der Suche nach meinem Großvater Hedi Sabaot ohne Angaben von Gründen verweigert, ist NICHT bekannt. Ich glaube sehr, sicher, dass es für das BKA Bundeskriminalamt in Wiesbaden ein Leichtes sein sollte meinen seit 1945 vermissten Großvater Hedi Sabaot zu finden, da auch französische Offiziere bereits 1945 bei der Französischen Armee registriert wurden.

Weitere Informationen folgen sobald wie möglich. Wir bitten noch um etwas Geduld, da unsere Redaktionen keine voreiligen Vermutungen ziehen wollen.

Für Telefon-Interviews oder auch persönliche Interviews, stehe ich gerne zur Verfügung. Anruf in der Redaktion, Tel. 06236 416802, Mobil Tel. 0178 817 2114, email: medienprojekte@radiotvinfo.org oder email: andreasklamm@hotmail.com zwecks Termin-Vereinbarung.

Ein mir bekannter Herausgeber in Nürnberg hat bereits vor einige Monaten eine Morddrohung erhalten.

Da jedoch die Kripo in Nürnberg ermittelt und ich nicht der offizielle Presse-Sprecher der Kripo in Nürnberg bin, sondern international tätiger Journalist, Verleger und Herausgeber von British Newsflash Magazine, Radio TV IBS Liberty, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Regionalhilfe.de und weiterer Medien, bitte ich hierzu beim PRESSESPRECHER der Kripo in Nürnberg nachzufragen.

Da ich ja auch mit den Kollegen und Kolleginnen der PRESSESTELLEN von mehreren Polizei-Stationen ab und an aus beruflichen Gründen in Kontakt stehe, wäre es nicht fair, wenn ich die Informationen mitteile, die der Pressesprecher der Kripo in Nürnberg mitteilen sollte.

Mir ist jetzt noch nicht bekannt wie die deutsche Polizei mich auf meinen Buch-Touren und Redaktions-Terminen, die ich weiter anbieten werde, weil ich die Einkünfte dringend benötige und die Familie vor allem die Kinder nach den drei neuen am 1. Juli 2011 eingegangen Morddrohungen schützen wird. Ich hoffe der deutschen Polizei wird es gelingen vor allem die Jugendlichen und Kinder unserer erweiterten Familie zu schützen.

Einladung zur PRESSEKONFERENZ

Werte Kollegen und Kolleginnen !

Voraussichtlich am kommenden Mittwoch, 6. Juli 2011, 14 Uhr lade ich Sie hiermit zu einer kleinen PRESSEKONFERENZ, vor dem Theater Pfalzbau in Ludwigshafen am Rhein zwecks weiteren Informationen, Update und Recherchen herzlichst ein.

Der Termin für eine PRESSE-KONFERENZ gilt noch mit Vorbehalt. Unsere Redaktion wird sobald wie möglich die Einladungen zur PRESSE-Konferenz und den genauen Termin Ihnen zusenden und in unseren Blogs veröffentlichen.

TOGETHER WE ARE STRONG – Journalisten und Mitarbeiter der Medien sollten sich NICHT einschüchtern lassen und es NICHT zulassen, dass die freie und öffentliche Aufgabe der Presse und Medien durch Drohungen oder Morddrohungen eingeschränkt oder behindert wird.

In diesem Zusammenhang weise ich Sie heute noch einmal auf zwei meiner von mir geschriebenen und veröffentlichten Bücher hin:

Deutschland


Liberty, Peace and Media: Amy Goodman – Excellent Journalists In Extraordinary Times
, (Freiheit, Frieden und Medien: Amy Goodman – Excellente Journalisten in außergewöhnlichen Zeiten), Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland; (Februar 2009), 264 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist. Sprachen: Englisch und deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473, 18,90 Euro

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Medienprojekt Menschenrechts-Reporte
r, Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, (Freiheit und Frieden Jetzt, Menschenrechts-Reporter, Missbrauch und Verletzungen von Menschenrechten, internationale Völkerverständigung), Verlag, Books on Demand Gmbh; Edition 1, (Oktober 2008), 272 Seiten. Autor: Andreas Klamm, Journalist. Sprachen: Englisch und deutsch, bi-lingual), ISBN-10: 3-8370-7243-6, ISBN-13: 978-3-8370-7243-3. 19,99 Euro.

Frankreich


Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press – Excellent Journalists In Extraordinary Times
, (Freiheit, Frieden und Medien: Amy Goodman und die Freiheit der Presse – Excellente Journalisten in außergewöhnlichen Zeiten), Books on Demand Gmbh; Paris, France; (Februar 2009), 276 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist. Sprachen, Englisch und deutsch, , bi-lingual; ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8, 19,49 Euro.

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters 2, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding
, (Freiheit und Frieden Jetzt ! Menschenrechtsreporter, Missbrauch und Verletzungen von Menschenrechten, internationale Völkerverständigung), Editeur BOD Paris, France, (Februar 2009), 280 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist, Sprachen, Englisch und deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0427-4, ISBN-13: 9-782-8106-0427-2, 19.49 Euro.

Wahrheit und die Wahrung der Menschenwürde

„Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde

und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind

oberste Gebote der Presse.

Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Auszug aus dem Pressekodex für Journalisten

Öffentliche Aufgabe der PRESSE
Aufgaben der Presse – Öffentliche Aufgabe

Die PRESSE erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind nach Maßgabe der Landespressegesetze verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Institutionen und Unternehmen werden gebeten, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.

Mit freundlichem Gruß

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Herausgeber und Redaktion
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters,
http://www.libertyandpeacenow.org
http://www.humanrightsreporters.wordpress.com
Radio TV IBS Liberty,
http://www.ibstelevision.org
http://www.radiotvinfo.org
Für Telefon-Interviews.
Tel. 06236 416802
Mobil Tel. 0178 817 2114
email: medienprojekte@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com

ANLAGEN
Morddrohungen in Kopie als PDF Datei

1. Morddrohung No. 1, Morddrohung_1
2. Morddrohung No. 2, Morddrohung_2
3. Morddrohung No. 3, Morddrohung_3

4. Morddrohung No. 1 mit Header-Informationen, Kopie_Morddrohung_1
5. Morddrohung No 2. mit Header-Informationen, Kopie_Morddrohung_2
6. Morddrohung No. 3 mit Header-Informationen, Kopie_Morddrohung_3

Deutschland, Gesundheit, Grundgesetz, Grundrechte, Informations-Freiheit, Journalisten, Meinungs-Freiheit, Menschenrechte

Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Teil 2

Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Teil 2

Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Standpunkte und Diskussion, Teil 2, 41.37 min, Radio TV IBS Liberty, von und mit Andreas Klamm, Journalist

You Tube, http://youtu.be/ZPts_608-zA

Informations-Freiheit, Journalisten, Meinungs-Freiheit, Menschenrechte

Katastrophe in Japan: Dritte Explosionn im AKW Fukushima

Katastrophe in Japan: Dritte Explosion im AKW Fukushima

Tokyo. 15. März 2011. (and). Der Fernseh-Sender NHK meldet eine dritte Explosion im Atomkraftwerk Fukushima in Japan. Zeugen haben die Explosion von Reaktor No. 2 des AKW Fukushima beobachtet. Im Reaktor 4 ist ein nukleares Feuer ausgebrochen. Vermutlich brennen dort im Reaktor 4 gelagerte Brennstäbe.

Ein Regierungs-Sprecher erklärte, die Menschen sollten schnellstmöglich die eingerichtete 20 Kilometer-Schutz-Zone verlassen. Menschen, die sich in der 30-Kiliometer-Schutz-Zone befinden, sollten die Gebäude NICHT verlassen, alle Fenster geschlossen halten und KEINE Klima-Anlagen nutzen. Die gemessene Radioaktivität im Umkreis von AKW Fukushima habe inzwischen bedrohliche und Gesundheits-schädigende Höhen erreicht. Die Regierung hat inzwischen internationale Hilfe zur Bewältigung der Nuklear-Katastrophe in Fukushima angefordert.

Deutschland, freie Medien, Mainz, Meinungs-Freiheit, Menschenrechte, Politik, Polizei, Presse, Pressefreiheit, Rheinland-Pfalz

Innenminister warnt vor Terror-Anschlägen in Deutschland

Innenminister warnt vor Terror-Anschlägen in Deutschland

Kein Grund zu Panik – Menschen in Deutschland sollten sehr wachsam sein – Verstärkte Schutz-Massnahmen in allen öffentlichen Bereichen – Zivilschutz in Deutschland steht vor einer großen Herausforderung – Innenminister Karl Peter Bruch bestätigt: Die Lage ist ernst

Von Andreas Klamm-Sabaot

Berlin. / Mainz. 18. November 2010. Nach der Terror-Warnung von Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) am Mittwoch (17. November 2010) ist die Lage in Deutschland angespannt. Grund zur Hysterie bestehe keine, betonte der Bundesinnenminister, doch knapp vier Tage vor möglichen Anschlägen von Terroristen am 22. November 2010 sei die Situation und Lage nach Erkenntnissen der Bundessicherheitsbehörden (BuSiBe) ernst. An allen öffentlichen Einrichtungen, Flughäfen, Bahnhöfen, Weihnachtsmärkten und Prestige-Gebäuden, wie Ministerien, Amtssitz des Bundespräsidenten und Bundestag wachen mit Maschinen-Pistolen bewaffnete Bundespolizisten und Bundespolizistinnen über die Sicherheit der Menschen in Deutschland.

Thomas de Maiziére (CDU) warnte in bislang kaum gekannter Deutlichkeit vor möglichen Anschlägen von Terroristen in Deutschland. Auf welchen Wegen die Terroristen nach Deutschland einreisen wollen, ist den Bundessicherheitsbehörden, Bundesnachrichtendienst (BND), Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Polizei und deutschen Spezialgeheimdiensten wie Militärischer Abschirmdienst (MAD) offenbar zur Stunde noch nicht bekannt. Zum Schutz der Menschen in Deutschland patroullieren schwer bewaffnete Polizisten und Bundespolizisten nicht nur an Flughäfen und Bahnhöfen sondern kontrollieren auch verschärft an den Grenzen in Deutschland. Denkbar seien auch Ausweis- und Reisepass-Kontrollen bei Reisen in Ländern an den Grenzen, die zum sogenannten Raum und Gebiet des Schengen-Abkommens zählen. Als mögliche Ziele für Anschläge der Terroristen werden Weihnachtsmärkte, alle öffentlichen Einrichtungen, Kongresse, Flughäfen, Bahnhöfe und eben auch Prestige-Gebäude wie der Amtssitz des Bundespräsidenten, Bundestag, Partei-Zentralen von CDU, CSU und FDP, der Kopfbahnhof in Stuttgart, Brandenburger Tor, Hotels und Banken-Viertel in der Banken-Metropole Frankfurt am Main in Spekulationen genannt. Alle Einrichtungen haben gemeinsam, dass diese für die Menschen in Deutschland nicht nur wichtig sind, sondern für eine Vielzahl von Menschen auch lieb gewonnen sind und aus dem öffentlichen Bild des täglichen Geschehens in Deutschland kaum noch wegzudenken sind.

Deutsche Experten für Terror diskutieren auch darüber, ob Anschläge auf Hotels in Deutschland, ähnlich wie im Jahr 2008 in Mumbai möglich sein könnten. Damals wurden bei Überfallen von islamischen Terroristen auf Hotels mehr als 160 Menschen ermordet. Um diese und weitere Fragen zu beantworten bleiben den Bundessicherheitsbehörden (BuSiBe) nur noch knapp vier Tage Zeit, nach Angaben des Bundesinnenministers Thomas de Maiziére könnten Anschläge von Terroristen bereits am 22. November 2010 oder zum Ende des Monats möglich sein.

Rheinland-Pfälzischer Innenminister Karl Peter Bruch bestätigt „ernste Lage“ in Deutschland

In der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz sehen sich die Landessicherheitsbehörden (LaSiBe) seit geraumer Zeit mit einer abstrakt hohen Gefährdung durch den internationalen islamistischen Terrorismus konfrontiert. Diese Bedrohungslage umfasse letztlich auch die Gefahr von Anschlägen in der Bundesrepublik.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) erklärte noch gestern in Mainz: „Aktuelle, weitere gefährdungsrelevante Erkenntnisse und Sachverhalte lassen die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern übereinstimmend zu der Einschätzung gelangen, dass wir es gegenwärtig mit einer qualitativ neuen Bedrohungssituation zu tun haben. Ich habe deshalb angeordnet, dass unsere Polizei bis auf Weiteres lageangepasste Maßnahmen durchführt, das schließt auch eine höhere, sichtbare Präsenz der Polizei ein. Daneben wird es weiterhin weitere, nicht sichtbare Maßnahmen geben. Die Lage ist ernst, wir reagieren darauf konsequent, aber keinesfalls mit Hysterie.“.

Entscheidend für diese Neubewertung sei nicht allein die Tatsache, dass uns innerhalb kürzester Zeit mehrere gefährdungsrelevante Sachverhalte bekannt geworden sind, sondern auch das hohe Maß an zeit- und inhaltlichen Übereinstimmungen mit der bisherigen Hinweislage. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder seien auf diese Situation gut vorbereitet. Bereits im Zusammenhang mit der erhöhten Bedrohungslage zur Bundestagswahl im vergangenen Jahr seien umfangreiche Maßnahmen-Kkonzeptionen erarbeitet wurden, die jetzt erneut zur Anwendung kommen, ergänzte der Innenminister von Rheinland-Pfalz Peter Bruch (SPD). Als mögliche besonders gefährdete Anschlagsziele nannte der Innenminister die Städte Berlin, München, Hamburg und das Ruhrgebiet.

Zivilschutz als präventiver Schutz vor und nach Terror-Anschlägen

Ohne in Hysterie oder gar in Panik zu geraten, empfiehlt es sich im Rahmen des präventiven Zivilschutzes vor und nach Terror-Anschlägen in Deutschland im Beispiel darauf zu achten, ausreichend Geld- Wasser- Nahrungs- und Medikamente-Vorräte für etwa rund sechs Monate in Deutschland bereit zu halten. Die Menschen in Deutschland sollten jetzt besonders wachsam sein und mutig genug sein, verdächtige Personen oder Ereignisse auch mittels dem Polizei-Notruf 110, oder an die lokalen Polizei-Reviere rechtzeitig zu melden.

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Klares Signal aus Rheinland-Pfalz zur Ablehnung von Gewalt bei Polizei-Einsätzen

Klares Signal aus Rheinland-Pfalz zur Ablehnung von Gewalt bei Polizei-Einsätzen

Stuttgart 21: Innenminister Karl-Peter Bruch (SPD) setzt auf Gewaltverzicht und Deeskalation – Zwei Demonstranten droht weiterhin die Erblindung

Von Andreas Klamm-Sabaot

Stuttgart / Mainz. 6. Oktober 2010. Ein klares Signal nach dem blutigen Polizei-Einsatz am Donnerstag, 29. September 2010 in Stuttgart kommt vom rheinland-pfälzischen Innenminister Karl-Peter Bruch (SPD) in Mainz. Der Innenminister lehnt Gewalt bei Polizei-Einsätzen zur Räumung des Areals zum Bahn-Bauprojekt, bekannt auch als Stuttgart 21, eindeutig ab und setzt auf die wichtige Arbeit der Deeskalation der Polizei aus Rheinland-Pfalz. Bei der Räumung und Auflösung einer Schülerdemonstration und Demonstation in Stuttgart am Donnerstag waren auch Polizisten der rheinland-pfälzischen Bereitschafts-Polizei beteiligt, die auf den Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken verzichteten.

Entsprechend unterschiedlicher Informationskreise wurden bei der Zwangsräumung im Anschluß einer Demonstration und Schülerdemonstation bis zu 400 Menschen, darunter auch Schüler und Jugendliche, zum Teil erheblich schwer verletzt. Die Zeitung Stuttgarter Nachrichten berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, dass zwei Demonstranten die Erblindung drohe, nach dem diese vom harten Wasserstrahl der eingesetzten Polizei-Wasserwerfer direkt an den Augen getroffen wurden. Ein 66jähriger Demonstrant habe versucht junge Schüler zu schützen. Beim Versuch die Schüler zu schützen, wurde der Demonstrant schwer an beiden Augen verletzt. Die Ärzte in Stuttgart versuchen mittels Operationen das Augenlicht des engagierten und couragierten Helfers zu retten. Ob die Rettung und Erhaltung des Augenlichts des Mannes gelingen wird, ist noch nicht sicher. Nach offiziellen Angaben der Polizei in Stuttgart wurden „nur“ 100 Menschen am vergangenen Donnerstag „leicht“ verletzt.

Innenminister Karl-Peter Bruch erklärte zum Polizei-Einsatz im Zusammenhang der Demonstration zu Stuttgart 21: „Den Ministerpräsidenten und mich haben in den vergangenen Tagen viele E-Mails und Schreiben erreicht, in denen die Menschen ihre Empörung über das Vorgehen der Polizei in Stuttgart zum Ausdruck gebracht haben. Es wurde ferner darum gebeten, dass ich die rheinland-pfälzischen Polizeibeamten aus Stuttgart zurückbeordere. Diese Sorgen nehme ich sehr ernst“. Dies sagte Innenminister Karl Peter Bruch.
Der Innenminister hatte am 5. Oktober 2010 den Ministerrat über Einzelheiten des Polizeieinsatzes an der Baustelle für den neuen Bahnhof „Stuttgart 21“ unterrichtet. Auf Anforderung des Landes Baden-Württemberg war dort auch eine Hundertschaft der rheinland-pfälzischen Bereitschaftspolizei im Einsatz.

„Für unsere rheinland-pfälzische Beamtinnen und Beamten gelten immer und überall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Prinzip der Deeskalation“, sagte der Minister, der ausdrücklich betonte, dass die rheinland-pfälzischen Polizeibeamten in Stuttgart zu keiner Zeit Schlagstöcke oder Pfefferspray eingesetzt hätten. „Wir werden im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit entlang der Innenministerkonferenz (IMK) auch über den Gesamteinsatz zu reden haben“, sagte der Minister.

Karl-Peter Bruch stellte klar: „Die gegenseitige Unterstützung bei Großeinsätzen ist in einem Bund-Länder-Abkommen geregelt. Baden-Württemberg hatte für den Einsatz an der Baustelle von ‚Stuttgart 21’ Verstärkung aus Rheinland-Pfalz, aus Hessen sowie von der Bundespolizei angefordert und bekommen. Auch wir benötigen solche Hilfe aus anderen Bundesländern regelmäßig. Allerdings unterstehen bei Großeinsätzen wie jetzt in Stuttgart alle Einsatzkräfte – auch die aus anderen Bundesländern – der Einsatzführung und der Verantwortung des anfordernden Bundeslandes.“

Mehr als 141.000 Menschen haben in einer email-Schreib-Aktion der Organisation Campact.de den Rücktritt des baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech (CDU) und einen sofortigen Baustopp des umstrittenen Bahn-Bauprojektes Stuttgart 21 gefordert. Der CDU-Politiker Dr. Heiner Geißler aus der Südwest-Pfalz soll jetzt als Schlichter zwischen der Landesregierung in Baden-Württemberg und den Gegnern von Stuttgart 21 vermitteln. Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) bekräftigte unterdessen in mehreren Fernseh-Beiträgen, dass es mit ihm als Ministerpräsident von Baden-Württemberg keinen Baustopp des Bahn-Bauprojektes geben werde. Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) hat den Vorwurf der „Brachial-Gewalt beim Polizei-Einsatz“ am Donnerstag zu Stuttgart 21 unterdessen zurückgewiesen. Der Innenminister von Baden-Württemberg lehnt einen Rücktritt ab.

Ausführliche Informationen zur email-Schreib-Aktion von Campact.de sind bei http://www.campact.de/bahn/ml4/mailer zu finden.

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Uni-Medizin: War es eine verkeimte Glasflasche ?

Uni-Medizin: War es eine verkeimte Glasflasche ?

Zwischen-Ergebnis: Leitender Staatsanwalt entlastet Mitarbeiter der Universitäts-Medizin – Haar-Riss in verkeimter Glasflasche als mögliche Ursache für den Tod von drei Kleinkindern in Mainz – Erste Zwischenergebnisse werden noch nachgeprüft

Von Andreas Klamm-Sabaot

Mainz. 27. August 2010. Nur wenige Tage nach dem Tod von drei Baby´s in der Folge applizierter verkeimter Nähr-Infusions-Lösungen in der Universitätsmedizin in Mainz konnte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Peter Mieth der Staatsanwaltschaft Mainz ein erstes Zwischen-Ergebnis bei einer Presse-Konferenz in Mainz am Freitagmorgen der Öffentlichkeit vorstellen. Im Rahmen der Suche nach den möglichen tödlichen Ursachen haben die Ermittlungs-Beamten eine zerbrochene Infusions-Glasflasche gefunden, die „auffällig hohe Werte“ einer Verkeimung mit „Endotoxinen“ zum Ergebnis hat. Damit es es dem Leiter der Ermittlungen gelungen die Mitarbeiter der Universitätsmedizin zu entlasten. Die Mitarbeiter haben demnach keine Schuld am Tod der drei Kleinkinder auf der Kinder-Intensiv-Station.

Insgesamt zwischen 18 bis 25 Ermittlungs-Beamte und Beamtinnen (wir berichteten) arbeiteten mit Hochdruck an der Suche nach den möglichen Ursachen, die zur tödlichen Verkeimung der Infusions-Nährlösungen führten. Genauer geprüft wurden die Apparatur zur Mischung der individuellen Nährlösungen und die Schlauchsysteme. Diese waren nicht mit den Darm-Baktieren belastet, informierte der Leitende Oberstaatsanwalt.

Zwei Keime, die die Infusion-Nährlösungen verunreinigten hatten, konnten von Experten für Mikrobiologie und Hygiene identifiziert werden. Bei den Keimen handelt es sich um die Bakterien Enterobacter cloacae und um Escherichia hermanii. Menschen tragen diese Bakterien Milliarden-fach im Verdaungstrakt im Körper. Im Darm sind diese Keime nützlich und nicht schädlich. Gelangen diese Bakterien in die Blutbahn des Menschen, in offene Wunden, in die Lunge oder in den Harn-Trakt, können diese Erreger zu einer tödlichen Gefahr für frühgeborene Baby´s, Kleinkinder, Patienten mit Immunschwäche oder nach Transplantationen, Patienten mit chronischen Erkrankungen oder auch ältere Menschen werden.

Das frühe Zwischenergebnis war nur deshalb so schnell möglich, „weil eine gute Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin in Mainz möglich war.“, informierte Klaus Peter Mieth. In einer Rekonstruktion versuchten Staatsanwaltschaft und Polizei den gesamten Herstellungs-Prozeß für die Infusions-Nährlösungen nachzustellen. Dabei waren die Behörden auf die Hilfe externer Gutachter angewiesen. Die Behörden hätten versucht das Robert Koch Institut einzubinden. Dies war nicht möglich. Doch Professor Martin Exner, Direktor des Instituts für Hygiene und öffentliche Gesundheit am Bonner Uni-Klinikum und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGHK) und Mitglied der Kommission für Krankenhaushygiene des Robert-Koch-Instituts konnte Staatsanwaltschaft und Polizei helfen. Die Untersuchungen sind noch nicht komplett abgeschlossen. Zudem wurden weitere Experten in die Ermittlungen einbezogen. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse werden von Sachverständigen diskutiert.

Die Original-Infusionslösungen, das meint das „Ausgangs-Material das zur Herstellung der Nährlösungen“ für die Kleinkinder diente und die Schlauch-Systeme wurden genau untersucht. Das Ergebnis bestätigte, dass diese Komponenten im Herstellungs-Prozess nicht den Darm-Bakterien verkeimt waren. Die Ermittler wurden auf eine zerbrochene Glas-Infusions-Flasche aufmerksam, die nur im zerbrochenen Zustand der Polizei und der Staatsanwaltschaft vorliegt, so Klaus Peter Mieth. Bei dieser zerbrochenen Glas-Flasche wurden die Ermittler fündig. Die Flasche ist mit hohen Werten von Endotoxinen belastet. Daher schließe die Staatsanwaltschaft nicht aus, dass diese Flasche, auch wenn dies nur selten vorkomme, „schadhaft geworden ist nach der eigentlichen Produktion auf dem Transport-Weg“. Aufgrund einer sehr langen und sehr hohen Verkeimung dieser Flasche gehe man davon aus, dass die Flasche mögliche Ursache für die Verkeimung der Infusions-Nährlösungen sei. Daher werde diese Glas-Flasche jetzt auf mögliche Haarrisse untersucht.

Im Rahmen des Herstellungs-Prozesses könne ausgeschlossen werden, dass etwa Schmier-Infektionen, Mitarbeiter der Universitätsmedizin oder die Misch-Apparatur für die Verkeimung der Infusionslösungen verantwortlich sein könnten. Vielmehr würden die Mitarbeiter der Universitätsmedizin jetzt mit diesem ersten Zwischenergebnis entlastet. Die einzelne, zerbrochene Glas-Flasche wurde möglicherweise nach der Produktion auf dem Transportweg in das Universitätsklinikum verkeimt. Der Zwischenbefund müsse jetzt noch nachgeprüft werden. Klaus Peter Mieth sagte: „Wir können zur Zeit nicht davon ausgehen, dass einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Universitätsmedizin in Mainz ein Vorwurf zu machen ist.“

Den Mitarbeitern sei es nicht möglich gewesenen eine mögliche Verkeimung der Glas-Flasche zu erkennen oder eine Kontamination mit Keimen, die von der Glas-Flasche ausgehen könnte, zu verhindern.

Die Ermittlungen wurden sehr intensiv und sehr genau geführt. Noch am Dienstag erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Mainz, Klaus Peter Mieth auf Anfrage unserer Redaktion, „…Wir ziehen nach wie vor alle Möglichkeiten in Betracht. Es wird wegen des Verdachts einer fahrlässigen Straftat und Körperverletzung ermittelt. Ursprünglich waren am Anfang 25 Ermittlungs-Beamte und Beamtinnen an der Ermittlung der möglichen Ursache beteiligt, gestern ermittelten noch 18 Beamte und Beamtinnen“.

Klaus Peter Mieth dankte den an den Ermittlungen beteiligten Menschen: „Die Kriminalbeamten machten ihren Job hervorragend.“ Er dankte auch dem Polizeipräsidium Mainz, der Universitätsmedizin in Mainz, Professor Dr. Martin Exner und den weiteren Sachverständigen, die an den Ermittlungen beteiligt sind.

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Staatsanwaltschaft ermittelt: Kinder im Uni-Klinikum gestorben

Staatsanwaltschaft ermittelt: Kinder im Uni-Klinikum gestorben

Suche nach möglichen Ursachen – 3 Kinder in Mainz gestorben – Wurden Infusions-Lösungen verkeimt ? Fünf weitere Kinder in Gefahr – Eltern hoffen für das Leben ihrer Kinder

Von Andreas Klamm-Sabaot

Mainz. 24. August. 2010. Nach dem am Wochenende (Samstag) im Universitäts-Klinikum in Mainz möglicherweise in der Folge verkeimter Infusions-Lösungen zwei Kleinkinder gestorben sind, ermittelt die Staatsanwaltschaft in Mainz wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und eine mögliche Körperverletzung. Insgesamt sind 11 Kinder betroffen. Fünf der Kinder, die die Infusions-Lösungen erhalten haben zeigten Krankheits-Zeichen. Vier weitere Kinder blieben von einer Infektion verschont. Die Kinder befinden sich aufgrund ernster Grund-Erkrankungen auf der Kinder-Intensivstation. Zwei Baby´s sind am Samstag im Zentrum für Kinder- und Jungendmedizin der Universitäts-Klinik in Mainz gestorben. Fünf Kinder befinden sich im kritischen Gesundheits-Zustand. Ein Baby hat sich bis Montagabend in sehr kritischen Zustand befunden. Es ist am gestrigen Abend gestorben.

Ob die Ernährungs-Infusionen zum Tod der zwei Kinder führten, ist noch nicht sicher geklärt. Die Kinder, die möglicherweise die Infusions-Lösungen erhalten haben, welche verkeimt sind, wurden mit Antibiotika medizinisch versorgt. Die Verkeimung der Infusionen wurden durch das Institut für Mikrobiologie und Hygiene der Universitätsklinik festgestellt.

Universitäts-Professor Dr. Norbert Pfeiffer erklärte gestern während einer Pressekonferenz: „Wir sind schockiert über die aktuellen Ereignisse. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Eltern und Angehörigen der verstorbenen Kinder und der Eltern und Verwandten, die hoffen und bangen, für das Leben ihrer Kinder“.

Die Suche nach der Ursache im Herstellungs-Prozess für die Ernährungs-Infusions-Lösungen gehe mit Hochdruck voran. Die für die Herstellung in Frage kommenden Herstellungssysteme wurden sofort gestoppt. Die Präparate wurden ausgetauscht mit Präparaten anderer Hersteller.

Die Ärzte kämpfen weiterhin für das Leben von mindestens fünf Kinder, davon ein Kind dessen Zustand noch kritisch war. Bei der Suche nach den möglichen Ursachen wurden zwei Keime entdeckt. Einer der Keime zähle zur Gruppe der Darm-Baktierien, genauer der Enterobacter cloacae, ein Keim der normalerweise nur im menschlichen Darm vorkomme und dort nicht schädlich ist. Doch außerhalb des menschlichen Darmes können solche Bakterien vor allem für Baby´s, Kleinkinder, chronisch kranke Menschen, Patienten nach Transplantationen und auch ältere Menschen eine tödliche Gefahr sein. Der zweite Keim stammt möglicherweise auch aus der Gruppe Darm-Bakterien.

Insgesamt befanden sich 11 Kinder auf den Kinder-Intensiv-Stationen. Prof. Dr. Norbert Pfeiffer sagte: „Ob die Infusions-Lösungen zum Tod der Kinder geführt haben, ist noch nicht sicher.“ Die Grund-Erkrankungen der Kinder seien schon vor dem Zwischenfall sehr ernst gewesen. Die Kinder müssten weiterhin medikamentös behandelt werden.

Zubereitung spezieller Ernähungs-Infusions-Lösungen

Für jedes Kind werden die Infusions-Lösungen einzeln speziell hergestellt. Eine Probe wird nach der Herstellung der Infusions-Lösungen aufbewahrt. Am folgenden Morgen stellten die Untersucher fest, dass es zu einer möglichen Verkeimung gekommen sein könnte. Alle Kinder wurden mit Antibiotika behandelt.

Die Chargen der betroffenen Infusions-Präparate wurden zurückgerufen. Alle Möglichkeiten seien offen. Die Kinder würden „sehr, sehr intensiv betreut. Alle Kinder erhalten die beste Betreuung, um die Situation zu stabilisieren.“

Die Gedanken der Mitarbeiter des Universitäts-Klinikums in Mainz seien bei den Eltern der verstorbenen Kinder und bei den Eltern der Kinder, die auf das Leben für ihre Kinder hoffen. Das Klinikum biete jetzt eine psychologische Unterstützung für Eltern, Kinder und die Mitarbeiter der medizinischen Einrichtung. „Wir tun alles, was wir tun können für die Kinder, die Eltern und die Mitarbeiter.“, versicherte der Professor.

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Schwangere Wachkoma-Patientin: Baby konnte nicht gerettet werden

Schwangere Wachkoma-Patientin: Baby konnte nicht gerettet werden

Von Andreas Klamm Sabaot

Limburgerhof / Ludwigshafen am Rhein. 16. April 2010. Das 6 Monate junge, noch nicht geborene Baby einer schwangeren Wachkoma-Patientin konnte nicht gerettet werden. Darüber berichtet unter anderem der Südwestrundfunk (SWR) und weitere Medien. Eine Abtreibung des Baby´s war aus medizinischen Gründen indiziert, das meint notwendig gewesen. Ärzte diagnostizierten schwerste Schädigungen des Baby´s und konnten eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau nicht ausschließen. Die Patientin im Wachkoma, in einer Pflege-Einrichtung im pfälzischen Limburgerhof wurde vermutlich von einem bislang noch nicht ermittelten Täter sexuell missbraucht (wir berichteten). Die Entscheidung über die medizinisch, notwendige Abtreibung im 6. Schwangerschafts-Monat musste die Mutter der schwer geschädigten Patientin treffen.

Die Patientin befände sich nach einem Unfall und nach einer nicht erfolgreichen Reanimation mit schweren Hirn-Schädigungen im Wachkoma.

Im allgemeinen medizinischen Verständnis gilt eine Reanimation auch dann als nicht erfolgreich, wenn es nach einer Reanimation zu so genannten Hypoxischen (Sauer-Stoff-Mangel bedingten) Schädigungen des Gehirns kommt.

Der Caritas-Direktor Vinzenz du Bellier aus Speyer am Rhein bestätigte die medizinischen Gründe für einen notwendigen Abbruch der Schwangerschaft: „Eine ärztliche Untersuchung hat schwerste Schädigungen des Kindes und eine Gefahr für das Leben der Mutter festgestellt.“

Die 41jährige Patientin leide nach einem Unfall an einem Schädel-Hirn-Trauma. Seit drei Jahren lebt die Patientin in einer Einrichtung der Caritas, die als ein „offenes Pflege-Zentrum“ in Limburgerhof geführt werde.

Die Mutter, als gesetzliche Betreuerin, musste die schwere Entscheidung nicht allein treffen. Ärzte und eine Beratungsstelle für Schwangerschafts-Fragen halfen der Mutter der Patientin bei der schwierigen Entscheidung.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: DNA-Test-Untersuchungen

Die Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz führt die Ermittlungen fort. Der Täter soll mit Hilfe von DNA-Test-Untersuchungen gefunden werden. Nach Informationen sollen nach ersten durchgeführten DNA-Tests, zwei weitere Männer aus dem Umfeld der Patient mittels der Abgabe von Speichel-Proben überprüft werden. Einer der Männer stamme aus dem privaten Umfeld, bei dem zweiten Mann handele es sich um einen Mann, der die Frau gepflegt habe.

Zuvor wurden bereits vier weitere Männer überprüft. Diese hatten freiwillig eine DNA-Speichelprobe abgegeben. Bei den drei geprüften Mitarbeitern der Pflege-Einrichtung hätten jedoch keine Übereinstimmungs-Merkmale mit der DNA des Kindes gefunden werden können.

Damit kommen die bereits überprüften Männer als möglicher Vater des Baby´s und als möglicher Täter eines sexuellen Missbrauchs der Patientin nicht in Betracht.

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Jüdische Kultur und Leben: Stimme der überlebenden Menschen – Gedenken an 6 Millionen getötete Menschen

Jüdische Kultur und Leben: Stimme der überlebenden Menschen – Gedenken an 6 Millionen getötete Menschen

YOM HASHOAH – Gedenken – Erinnern – Mahnen – Lernen und Wirken für eine bessere Welt

Von Andreas Klamm Sabaot

New York City / London / Jerusalem. 11. April 2010 / Nissan 27, 5770. In einem Zeit-Rahmen von 24 Stunden werden die Namen von vielen, sehr vielen Opfern des Holocaust verlesen, in Gedenken an das historisch Geschehene während der Diktatur des Nazi-Terror-Regimes in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945. Dies geschieht zum 27. Nissan 5770, das entspricht in Deutschland dem 11. April 2010 zu Yom Hashoah, ein Gedenk-Tag, der den Millionen von Menschen in Deutschland als solcher oft nicht bekannt ist, weil es sich um einen jüdischen Gedenk-Tag handelt und über jüdische Kultur und Leben in Schulen allgemeiner Ausbildung oft kein Wissen über jüdische Kultur und Leben in Deutschland und in der Welt vermittelt wird.

Die überlebenden Menschen, Angehörige und Freunde verlesen an dem besonderen Gedenk-Tag, der seit 1953 in Israel und in jüdischen Gemeinden gehalten wird, einen Teil der Namen, soweit bekannt, der sechs Millionen Menschen, die während der Dikatur im Dritten Reich in Deuschland ermordet wurden. Damit wollen die Menschen die Geschehen aufarbeiten, aufmerksam machen auf die Gefahren „teuflicher Pläne“ der „orchestralen“ organisiserten Massen-Vernichtung. Der Gedenk-Tag an die Opfer, die im Holocaust ermordet wurden, dient den Menschen auch dazu für eine bessere Welt und Zukunft zu arbeiten und zu wirken. Möglicherweise geht es auch darum Antworten auf Fragen zu finden, wie können solche Ereignisse wie die Massen-Diskriminierung, die Massen-Entmenschlichung mit einer folgenden Massen-Vernichtung einer ganzen Gruppe von mehreren Millionen Menschen in einem Land aufgrund ihres Glaubens oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit zu einem jüdischen, israelischen oder anderen Volk in der Gegenwart und in der Zukunft verhindert werden und wie können Alarm-Zeichen einer neuen sich anbahndenden Diktatur mit schrecklichen und Menschen-verachtenden Ausmaßen erkannt werden, etwa nach Krisen, wie damals 1929, als die weltlichen Finanz-Systeme von den Ereignissen einer Welt-Wirtschafts-Krise in ihren Fundamenten erschüttert wurden.

Im Jahr 1951 setzte sich David Ben-Gurion, der damalige Premier-Minister des damals neuen Staates von Israel nach dem Zweiten Welt-Krieg für einen speziellen Gedenk-Tag, gewidmet für alle Menschen, die im Holocaust ermordet und verfolgt wurden und für die überlebendenden Menschen und deren Angehörigen ein.

Der Gedenk-Tag trägt in der jüdischen Sprache den Namen Yom Hashoah Ve-Hagevurah, was in die englische Sprache mit „Day of the Holocaust and the Herorism“ und in die deutsche Sprache als „Tag des Holocaust und des Heldentum“ übersetzt werden kann.

Knapp zwei Jahre später, im Jahr 1953 beschloß der Knesset (die Gesetz-gebende Körperschaft in Israel) ein Gesetz, das den 27. Nissan zum Gedenk-Tag vorsieht.

Einigen Menschen ist das Wort Shoah bekannt, das im Synonym mit der wörtlichen Übersetzung als „Zerstörung und Katastrophe“ übersetzt werden kann.

Offiziell wird der Gedenk-Tag von den überlebenden Menschen im Staat Israel und in jüdischen Gemeinden in der ganzen Welt begangen. In den Gedenk-Veranstaltungen zu Yad Vashem, wird den Holocaust Märtyrern und der Helden mit Authorität in einem Nationalen Moment der Stille um 10.00 Uhr am Morgen des Tages gedacht. Im Anschluß ertönen die Luft-Alarm-Sirenen landesweit für zwei Minuten und damit werden alle Menschen in dramatischer Weise zum einem Stillstand und Innehalten gebracht. Alle Flaggen an öffentlichen Gebäuden befinden sich am Tag des Gedenken für die Holocaust-Opfer und deren überlebenden Angehörigen auf Halbmast.

Yom Hashoah wurde angenommen als Holocaust Memorial Day, in die deutsche Sprache übersetzt als „Holocaust Gedenk-Tag“ in nahezu allen jüdischen Gemeinden weltweit.

Einige streng traditionelle jüdische Gemeinden haben neben dem bereits bestehenden „Tag der Trauer“ noch einen „Tag für das Gebet“ hinzugefügt, die die Namen wie „Tenth of Tevet“ und „Tisha B’Av.“, tragen.

Viele jüdische Gemeinden begehen diese besonderen Tage mit einem speziellen „Holocaust Gedenk-Tag-Programm“, etwa der Lesung der Namen von bekannten Menschen, die in der deutschen Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 getötet wurden, über einen Zeitrahmen von insgesamt 24 Stunden. Dazu werden auch überlebende Menschen eingeladen, die den Holocaust oder die Shoah überlebt haben und Ansprachen an die kommunalen oder regionalen Gemeinden gehalten.

Ausführliche und weitere Informationen sind unter anderem bei www.yadvashem.org zu finden

Der 27. Nissan des Jahres 5770 ist in Deutschland der 11. April 2010.

Wer die überlebenden und angehörigen Menschen von Holocaust-Opfern finanziell mit Spenden unterstützen will, kann beispielsweise an die jüdische Organisation Lema´an Zion, das bedeutet so viel wie um Zion´s Willen spenden. Das Spenden-Konto lautet, in Deutschland: Postbank, Frankfurt Nr. 3012 81-607, Bankleitzahl: 500 100 60. Das internationale jüdische Hilfs-Werk wurde 1972 von Dr. Herbert Hillel Goldberg gegründet und wirkt unter anderem in Israel und in Kanada. Der Vater des Gründers Dr. Herbert Hillel Goldberg wurde in der Gefangenschaft der Nationalsozialisten in Deutschland von den Nazis erschossen. Das internationale Hilfswerk Lema´an Zion hilft Menschen in Not und auch Menschen, die in diesen Tagen Opfer von Terror-Anschlägen, beispielsweise durch den Beschuß von Raketen oder durch Bomben-Anschläge werden.

Die Hilfs-Organisation Meir Panim (ausführliche Informationen hierzu bei http://www.meirpanim.org) verteilt täglich mehrere Tausend Mahlzeiten an arme und bedürftige Kinder, Jugendliche und alte Menschen. Viele davon sind auch überlebende Menschen des Holocaust. Spenden sind über die Internet-Seite der israelischen Hilfs-Organisation möglich. Meir Paninm bietet auch an Frauen in Not kostenfrei oder sehr günstige Mahlzeiten in den in Israel bekannten Suppenküchen.

Direkt in Deutschland helfen beispielsweise die jüdischen Organisationen Chabad Lubawitsch, unter anderem in Nürnberg und in München. Die Organisation stellt sich bei http://www.chabadgermany.com mit ihren Arbeiten vor.

Wer jüdische Menschen in Not direkt in Deutschland helfen will kann auch beispielsweise eine Spende an die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. machen. Ausführliche Informationen zur Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland e. V. sind bei http://zwst.org zu finden.

Zudem gibt es zahlreiche weitere Hilfs-Organisationen, die oft auch bei Google.com zu finden sind.

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Überraschung für Geburtstags-Jubilar Dr. Helmut Kohl

Überraschung für Geburtstags-Jubilar Dr. Helmut Kohl

3. April 2010: 500 Mitglieder der Jungen Union singen zum Geburtstag für den Bundeskanzler a. D. in Ludwigshafen-Oggersheim – Offizielle Feiern im Pfalzbau am 5. Mai – 80. Geburtstag im Kreise der Familie

Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl noch im Amt, im Jahr 1998. Unser Archiv-Foto aus dem Jahr 1998 beweist eindrucksvoll: Damals und heute, irgendwie gelingt es Dr. Helmut Kohl immer Massen von Menschen anzuziehen. Foto: Andreas Klamm Sabaot / Archiv 1998

Von Andreas Klamm Sabaot

Berlin / Ludwigshafen – Oggersheim. 3. April 2010. Der frühere Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl und seine Familie staunte und war sichtlich gerührt zur Feier seines 80. Geburtstages am 3. April 2010. Eine kleine Feier im Kreise der Familie und enger Freunde war geplant, so die offiziellen Mitteilungen. Doch irgendwie war die Stimmung in Ludwigshafen-Oggersheim heute noch so, als würde der frühere Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl noch heute Deutschland regieren. Rund 500 Mitglieder der Jungen Union (JU) sangen für den Geburtstags-Jubilar, der seinen 80. Geburtstag feierte. Die Leitung der Gesangs-Darbietungen für den früheren Bundeskanzler hatte der beliebte Dirigent Gotthilf Fischer.

Der Vorsitzende der Jungen Union (JU) Philipp Mißfelder informierte darüber, dass die CDU sich als eine „große Familie“ verstehe. Dr. Helmut Kohl war von 1982 bis 1989 für 16 Jahre der Bundeskanzler für die Bundesrepublik Deutschland. Bislang konnte sein Regierungs-Zeit-Rekord mit der längsten Amtszeit eines Bundeskanzlers in der Geschichte von Deutschland nicht gebrochen werden. So wundert es nicht sonderlich, dass die Mitglieder der Jungen Union in Dr. Helmut Kohl „…Immer unser Kanzler…“ sehen und dem großen europäischen Staatsmann auch dankten mit dem Transparent „Wir danken Dir, Kanzler der Einheit !“.

Mehr Hunderte schwarz-rot-goldene Luftballons stiegen zum Himmel empor.

Dr. Helmut Kohl dankte in einem Interview mit der BILD-Zeitung „dem lieben GOTT“ und gab auch einen sehr persönlichen Wunsch bekannt: Er wünsche sich noch viele und Jahre mit seiner zweiten Ehefrau Maike Kohl-Richter und FRIEDEN.

In einem Interview mit der Bild Zeitung sagte Helmut Kohl als Antwort auf eine Frage eines Kollegen in der Bild-Redaktion, was sich der frühere und am längstens amtierende Bundeskanzler für die Republik wünsche:

„Frieden. Ich wünsche mir für unser Land inneren und äußeren Frieden. Dazu gehört auch, dass Deutschland sich seiner Verantwortung bewusst ist, dass es mit Stolz, aber auch Bescheidenheit auf den Weg blickt, den es zurückgelegt hat, und mit Zuversicht in die Zukunft geht.“, so Dr. Helmut Kohl.

Dr. Helmut Kohl zeigte sich dem Überraschungs-Besuch in Begleitung seiner Familie und seiner zweiten Ehefrau Maike Kohl-Richter. Der frühere Bundeskanzler wirkte sichtlich noch geschwächt und angeschlagen. Vor rund zwei Jahren erlitt er nach einem schweren Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er lebe nur noch nur Dank seiner Ehefrau Maike, informierte Dr. Helmut Kohl. Vor wenigen Wochen musste die Gallenblase des Bundeskanzlers a. D. entfernt werden und ein gutes Alter von 80 Jahren – es hinterlässt Spuren.

Da dem gesundheitlichen Genesungs-Prozeß Vorrang gegeben werden müsse, konnte Dr. Helmut Kohl an offiziellen Geburtstags-Feierlichkeiten in Berlin nicht teilnehmen.

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen am Rhein Dr. Eva Lohse (CDU) würdigte die besonderen Verdienste von Dr. Helmut Kohl als einen Kanzler der Einheit für Deutschland und als großen Europäer. Die politische „Zieh-Tochter“ von Dr. Helmut Kohl und heutige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel überraschte den Jubilar mit einer Video-Botschaft, in der die Kanzlerin die besondere Leistung des Politikers für die deutsche Einheit würdigte. Aus aller Welt hat Helmut Kohl Glückwünsche zum 80. Geburtstag erhalten. So auch vom russischen Präsidenten Dmitri Medwedew, der ein Glückwunschtelegramm sandte und Kohl dankte, weil er als Bundeskanzler zu einem Neustart der deutsch-russischen Beziehungen beigetragen habe. Das Verhältnis stütze sich heute auf einen vertrauensvollen Dialog.

Am 5. Mai 2010 soll in Ludwigshafen am Rhein im Pfalz eine offizielle Geburtstags-Feier mit Dr. Helmut Kohl und mit rund 1.000 geladenen Gästen stattfinden. Der Hintergrund: Dr. Helmut Kohl war nicht nur 16 Jahre als Bundeskanzler im Amt für Deutschland, sondern in den Jahren 1969 bis 1976 auch amtierender Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. Die heutige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) will zu den Feierlichkeiten nach Ludwigshafen am Rhein reisen.

Mehrere Tausend Menschen haben ihre Glückwünsche und Gratulationen zum 80. Geburtstag für Dr. Helmut Kohl bei www.helmut-kohl.cdu.de eingetragen. Bei dem Glückwunsch- und Gratulations-Portal handelt es sich um eine Aktion der CDU Deutschlands. CDU-General-Sekretär Hermann Gröhe erklärte: „Der 80 Geburtstag von Helmut Kohl ist für uns ein Tag der Dankbarkeit.“

Deshalb wolle die CDU vielen Menschen die Möglichkeit geben Dr. Helmut Kohl ganz persönlich zu gratulieren.

Auf der Gratulations-Seite für den früheren Bundeskanzler ist eine Bild-Collage mit wichtigen Stationen aus dem politischen Leben von Helmut Kohl zu finden. Zudem kann auf der Seite auch die Video-Botschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel an Dr. Helmut Kohl gesehen werden.

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Limburgerhof: 40jährige Wachkoma-Patientin schwanger

Pflegeheim in Limburgerhof:

40jährige Wachkoma-Patientin schwanger

Verdacht auf Missbrauch kann nicht ausgeschlossen werden – Vielzahl von Möglichkeiten muss geprüft werden – Leitender Oberstaatsanwalt Lothar Liebig: „Wir müssen in alle Richtungen umfassend ermitteln“ – Kind und Mutter können gerettet werden – Entscheidung liegt bei der Mutter

Von Andreas Klamm Sabaot

Ludwigshafen / Limburgerhof. 31. März 2010. Kaum zu glauben und doch wahr. In einer Pflege-Einrichtung in der pfälzischen Gemeinde Limburgerhof bei Ludwigshafen am Rhein haben die Pflege-Fachkräfte in einem Pflege-Bereich „Junge Pflege / Wachkoma“ in der schwerst geschädigte Menschen gepflegt werden, die Schwangerschaft im fünften Monat einer 40-jährigen Frau und schwer geschädigten Patientin festgestellt, die nach einem Unfall als Wachkoma-Patientin mit schwersten Schädigungen nach einem Schädel-Hirn-Trauma gilt. Ein Missbrauch oder eine Vergewaltigung der Frau könne nicht ausgeschlossen werden. Die Ermittlungs-Behörden in Ludwigshafen am Rhein und in Frankenthal in der Pfalz können zur Zeit eine ganze Vielzahl von möglichen Szenarien nicht ausschließen.

Die Pflege-Einrichtung habe bei Bekanntwerden des Verdachts und die Bestätigung der Schwangerschaft der Patientin durch einen Gynäkologen eine Strafanzeige gegen einen bislang unbekannten Täter erstattet.

Vorsorglich habe die kirchliche Pflege-Einrichtung alle männlichen Pflege-Kräfte von der Station in andere Arbeits-Bereiche der Pflege versetzt. „Das Haus sei ein sehr offenes Haus. Die Tat ist unfassbar und wir können keine Möglichkeit mehr ausschließen.“, sagte ein Kirchen-Sprecher in einem Fernseh-Interview mit dem Fernseh-Sender SWR.

Anders als in den Berichten über Missbrauchs-Fälle in staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen, über die seit mehreren Wochen in Deutschland berichtet wird, ist zur Zeit nicht sicher, ob es sich um einen weiteren „Missbrauchs-Fall“ in einer Einrichtung handelt. Denkbar sind viele Möglichkeiten, etwa auch Täter aus dem nächsten Umfeld. Rein theoretisch können sogar männliche Patienten der Einrichtung in den Verdacht geraten, zum Kreis des Täters zu zählen oder auch Anwohner im Umfeld der Pflege-Einrichtung.

Die Staatsanwaltschaft in Frankenthal müsse in alle Richtungen umfassend ermitteln, erklärte der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Frankenthal, Lothar Liebig. „In Betracht kommen unterschiedlichste Geschehens-Abläufe. Bei den Ermittlungen spielen natürlich auch die entsprechenden und inzwischen üblichen DNA-Überprüfungen eine wesentliche Rolle“, ergänzte der leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig in einem Fernseh-Interview.

Bei den Ermittlungen ist natürlich auch die aktuelle Befindlichkeit, der durch einen Unfall schwer geschädigten Patientin wichtig und das Einfühlungs-Vermögen der Ermittler und Ermittlerinnen, die jetzt versuchen müssen einen Weg zu finden, mit der Patientin zu kommunizieren, um möglichst viele Informationen zusammen zutragen.

Die 40jährige Frau könne sich nur eingeschränkt zu den möglichen Ereignissen äußern. Die Pflege-Einrichtung werde als eine „offene Einrichtung“ geführt, in der es keine festen Besuchs-Zeiten gibt.

Eine mögliche Vergewaltigung oder ein möglicher Missbrauch könne vorliegen. Denkbar sind dennoch auch weitere Szenarien, an die Beobachter ohne die entsprechenden psychologischen und Pflege-Fachkenntnisse zunächst vielleicht nicht denken. Zur Zeit kann noch nicht einmal eine bislang nicht bekannte Beziehung der schwer geschädigten Patientin zu einem anderen männlichen Patienten innerhalb der Pflege-Einrichtung sicher ausgeschlossen werden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter aus dem direkten Umfeld stammen könne.

Unklar ist noch, was mit dem Kind geschehen soll. Denkbar wäre, wenn die Ärzte eine Gefahr für die werdende Mutter und Patientin und für das Baby ausschließen können, dass das Baby in rund vier Monaten vielleicht für eine Adoption freigegeben wird. Gesetzlich wäre auch noch ein Schwangerschafts-Abbruch möglich, sollten Ärzte eine Gefahr für Leib und Leben für die Patientin und für das Baby bestätigen.

Dank der modernen und technischen Mittel von Medizin und Wissenschaft ist es denkbar, dass die beteiligten Fachärztinnen und Fachärzte die schwangere Patientin und das Baby sicher in der Schwangerschaft begleiten und eine Geburt ohne ernste Gefahren für Patienten und Kind möglich machen. Sicher wäre eine Lebens-bejahende Entscheidung für die Patientin und für das Kind und eine spätere Adoption besser und vermutlich auch im Sinne einer Lebens-bejahenden und kirchlichen Einrichtung. Dazu müssten die Ärzte jedoch eine Gefährdung für die 40jährige Wachkoma-Patientin und das Baby so weit wie möglich ausschließen können, da sonst die Gefahr besteht, dass die werdende Mutter und das Baby zu weiterem Schäden oder gar in Gefahr für Leib und Leben kommen könnten. Diese schwere Entscheidung muss die Mutter der 40jährigen Wachkoma-Patientin treffen. Die Mutter der geschädigten Frau und Patientin ist der gesetzliche Vormund der schwangeren Patientin in der Pflege-Einrichtung.

Denkbar ist auch, dass die Mutter sich dazu entscheidet, wenn keine Gefahr für die Unfall-traumatisierte, Langzeit-geschädigte Tochter besteht, das Kind zu behalten und die Mutter der Patientin die Pflege des Kindes in Begleitung von Helfern und Helferinnen übernimmt. Aus Heil-therapeutischer Sicht wäre es sogar möglich, dass das Baby, sofern dieses von der schwer durch einen Unfall geschädigten Patientin nicht abgelehnt wird , positiv zum einem weiteren Heilungs-Prozeß und zu einem besseren Lebens-Gefühl für die schwer geschädigte Patientin beitragen könnte mit der Unterstützung durch deren Mutter als Vormund der schwangeren Patientin.

Schwangerschaften von schwerst behinderten oder auch Langzeit-geschädigten Frauen sind in nicht ganz so selten, wie es jetzt vielleicht auch in unterschiedlichen Medien dargestellt wird.

Zur Zeit ist noch nicht einmal ausgeschlossen, dass sich der werdende Vater seiner künftigen Verantwortung doch noch bewusst wird und bei der Polizei , bei einem Seelsorger der Kirchen-Gemeinde oder bei der Pflege-Einrichtung meldet und die Verantwortung für sein Handeln übernimmt, rein theoretisch für die Situation, dass es vielleicht eine bislang nicht bekannte Beziehung zwischen einer schwer geschädigten Patientin in einer Pflege-Einrichtung und einem Mann geben sollte. Liebe ist bekanntlich dazu in der Lage viele Wunden zu heilen. Vielleicht sogar in einem weiteren Horizont betrachtet, auch die Wunden und die Schädigungen, die die 40jährige Wachkoma-Patientin am Tag des Unfalls erlitten hat, als ein Teil des Lebens der Frau zerstört wurde.

Dieses kleine Baby, so ungewöhnlich diese Geschichte auch sein mag, könnte der geschädigten Frau vielleicht sogar einen Teil des verlorenen Lebens zurückgeben. Denn mit dem Unfall der Frau wurden vielleicht die Hoffnungen auf eine glückliche Hochzeit, ein Teil des jungen Lebens einer einst sehr glücklichen Frau auf tragische Weise zerstört und vielleicht auch ein Wunsch für Kinder genommen. Durch bislang kaum zu verstehende Umstände, könnte dennoch jetzt etwas möglich werden, das bislang in der Pfalz als nicht möglich betrachtet wurde. Denkbar wäre sogar, dass die Bürger, Bürgerinnen und Kirchen-Gemeinde-Mitglieder der kleinen Gemeinde Limburgerhof in der Pfalz und die Kirchen in der Pfalz eine „Patenschaft“ für das Kind übernehmen. In Afrika und Asien sind Kinder-Patenschaften üblich und damit können Kinder am Leben erhalten werden. In nicht wenigen Fällen können sogar ganze Familien mittels einer „Kinder-Patenschaft“ am Leben erhalten werden.

Was im fernen Afrika und Asien möglich ist, weshalb sollte eine Kinder-Patenschaft nicht auch das Leben einer Unfall-traumatisierten Patientin und deren Baby in Deutschland retten können, das möglicherweise bereits in vier Monaten das Licht der Welt erblicken könnte, vielleicht sogar kerngesund. Die Schlagzeilen von heute müssten dann vermutlich als „Wunder von Limburgerhof: „Schwerst geschädigte Patientin bringt kerngesundes Baby zur Welt“ geschrieben werden – wenn sich der Vater noch finden sollte, könnte die Geschichte, die zunächst möglicherweise so traurig begonnen hat und klingt, vielleicht sogar noch einen guten Anfang für den Start in ein spannendes Leben finden. Es wäre ein echtes Wunder und in den kommenden Tagen gedenken die Menschen eines der größten Wunder zu den „Hohen Feiertagen“, die in Deutschland und in der Welt celebriert werden.

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ver.di fordert: Frauen-Diskriminierung am Arbeitsmarkt beenden

ver.di fordert: Frauen-Diskriminierung am Arbeitsmarkt beenden

Berlin. 8. März 2010 (red). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert die Beendigung der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt in Deutschland.

„Auch wenn es vereinzelt Fortschritte gibt: Der Nachholbedarf für Frauen bleibt enorm“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Margret Mönig-Raane, anlässlich des Internationalen Weltfrauentages. So würden Frauen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger verdienen als Männer.

Dies gelte ganz besonders im Bereich personenbezogener Dienstleistungen, wo überwiegend Frauen beschäftigt seien, häufig in Teilzeit oder zu sehr niedrigen Löhnen. Ein weiterer Grund für den Lohnunterschied sei aber schlicht Diskriminierung.

In den Vorständen und Aufsichtsräten von Deutschlands Top-Unternehmen seien Frauen immer noch kaum vertreten. Lediglich 2,5 Prozent aller Vorstandsmitglieder der 200 größten Wirtschaftsunternehmen seien weiblich.

Neben der Beseitigung dieser Benachteiligungen und Schieflagen müsse auch die Arbeitsmarktpolitik mehr für Frauen tun. Frauen würden aufgrund ihrer familiären Situation vielfach vom Arbeitsmarkt verdrängt oder müssten als Mitglied einer so genannten Bedarfsgemeinschaft zu Armutslöhnen arbeiten. Ein Widerspruch ergebe sich daraus, dass in einer Bedarfsgemeinschaft der eine für den anderen uneingeschränkt einstehen müsse, während das neue Unterhaltsrecht den Frauen auferlege, für sich selbst zu sorgen.

ver.di fordere daher von der Bundesregierung die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaft. Die Anrechnung von Partnereinkommen müsse ganz entfallen.

Mönig-Raane mahnte darüber hinaus Korrekturen in der Förderpolitik an: „An der Schnittstelle zwischen Hartz IV und Arbeitsförderung wird über die Zukunftschancen von Millionen Frauen und ihrer Kinder entschieden. Es geht nicht an, dass Frauen viel weniger von erfolgreichen Förderinstrumenten profitieren können, gleichzeitig aber im Hartz IV-System als Arbeitskräfte ohne Perspektive auf eine sozial abgesicherte Beschäftigung zwangsverpflichtet werden“, kritisierte Mönig-Raane.

Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass gerade Arbeitsuchende, die wegen der Anrechnung des Partnereinkommens keine Geldleistungen erhalten oder die wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen der Vermittlung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, in vollem Umfang beruflich gefördert würden.

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Welt-Frauen-Tag: Alarmierend viele Frauen sind von schwerer Armut betroffen

Welt-Frauen-Tag: Alarmierend viele Frauen sind von schwerer Armut betroffen

Grüne wollen das Armuts-Risiko von Frauen bekämpfen

Mainz. 8. März 2010. (red). Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2010 erklären Eveline Lemke, Landesvorstandssprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz und Anne Spiegel, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Frauen: „Armut hat viele Gesichter, aber sie ist oftmals weiblich. Eine Verengung auf rein finanzielle Aspekte aber greift viel zu kurz. Armut ist nicht nur ein Mangel an Einkommen, sondern auch an Verwirklichungschancen, zum Beispiel im Hinblick auf Bildung, Erwerbschancen, Einkommen und Gesundheit. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Rheinland-Pfalz ist die bestehende Armut eines der größten Probleme unserer heutigen Zeit. Der aktuelle Armutsbericht der Landesregierung beweist, dass die Armutsrisikoquote stetig steigt.

Von der Einkommensarmut sind in erster Linie Alleinerziehende, kinderreiche
Familien und Erwerbslose betroffen. Frauen sind unter diesen Gruppen
überproportional anzutreffen und müssen mit dem wenigen Geld wirtschaften. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz steht deshalb der diesjährige Frauentag am 8. März das Thema Frauen und Armut“, erklärt Eveline Lemke.

Anne Spiegel ergänzte: „Trotz aller Fortschritte sind wir von der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Rheinland-Pfalz noch weit entfernt. Nach wie vor ist die eigenständige Existenzsicherung von Frauen im Arbeitsleben und sozialen Sicherungssystemen nicht erreicht. Gerade in Deutschland haben wir – entgegen des europäischen Trends – ständig wachsende Lohn- und Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern trotz gleicher oder ähnlicher Arbeit. Wir wollen und müssen hier die Machtfrage stellen“.

Der Parteirat der GRÜNEN Rheinland-Pfalz hat dazu auf seiner Sitzung eine Resolution zum Thema Frauenarmut einstimmig verabschiedet.

In der Resolutionfordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz:

– Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit! Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind für uns eine nicht hinnehmbare Form von Diskriminierung.
– Den Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur, um Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewähren. Wir GRÜNE wollen eine umfassende bedarfsdeckende ganztägige Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz. Nur durch wohnortnahe ganztägige Angebote der Kindertageseinrichtungen mit flexiblen und durchgängigen Öffnungszeiten kann der Rechtsanspruch wirklich erfüllt, eine echte Wahlfreiheit für
Eltern gewährleistet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Ausbildung wirksam verbessert werden.
– Ein gerechtes Steuersystem, dass die Benachteiligung von Frauen nicht zementiert (Abschaffung des Ehegattensplitting).
– Die spezielle Förderung von jungen Frauen wahrend und nach der Ausbildung und eine von klassischen Geschlechtsrollen losgelöste Berufsvorbereitung. Angebote wie „Girl’s day“ und Mentoringprogramme speziell für Madchen und Frauen sind weiter auszubauen und dürfen nicht zu Alibiprojekten verkommen.
– Eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten bei der Rente.
– Die Einführung eines Mindestlohns.
– Eine bessere Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements, sowie anderer unbezahlter Tätigkeiten wie Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und Hausarbeit, auch durch eine Grundsicherung, denn dieses Engagement darf keine Armutsfalle sein. Unbezahlte Arbeit darf nicht einfach den Frauen zugeschoben werden.
– Eine ausreichende Absicherung im Alter, bei Krankheit und bei Erwerbslosigkeit, die nicht nur bei durchgehender Vollzeiterwerbstätigkeit und bei durchschnittlichem Einkommen gewährleistet sein darf.

Am 8. März ist internationaler Welt-Frauen-Tag.

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Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Höchste Richter in Karlsruhe schützen Grundrechte und Demokratie – Gesetz zur Vorrats-Datenspeicherung muss überarbeitet werden


Der erste Senat des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe. In der Mitte der Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts, Dr. Dres. hc. Hans-Jürgen Papier. Foto: Bundesverfassungsgericht

Von Andreas Klamm Sabaot

Karlsruhe. 2. März 2010. Die bislang durchgeführte Vorrats-Datenspeicherung aller Kommunikations-Verbindungen aller Bürger und Bürgerinnen ist nach einem Urteil der höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsrichtes (BverG) nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Der höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“

In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:

„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR 263/08 – – 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).

In ihrer rund 85 DIN A4-Seiten langen Begründung gelangten die obersten Grundgesetz-Schützer und Verfassungs-Richter auch zur Überzeugung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte angemessen Rechnung trägt. Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.

Leitsätze für Grundrechte und Demokratie

Im dritten Leitsatz des Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung unterstreichen die Richter, dass die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungs-Verpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG obliegen.

Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.

Hinsichtlich der Datensicherheit bedürfe es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheits-Standard normenklar und verbindlich vorgeben. Es sei jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnehme und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht, heßt es im vierten Leitsatz des Urteils.

Im fünften Leitsatz zum Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung nehmen die Richter des Bundesverfassungs-Gerichtes konkreten Bezug zur unmittelbaren Nutzung der Daten.

„Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.“

Der 6. Leitsatz zum Rechtsraum Internet und Deutschland

Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikations-Dienste-Anbieter über die Inhaber von Internet-Protokoll-Adresssen sei auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüter-Katalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig.

Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.

Reaktionen auf das Urteil der Bundesverfassung-Richter

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: „Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheits-Gesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichts-Entscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefon-Überwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung. Diese Rechtsprechung ist zugleich Auftrag für eine Grundrechts-schondende Innenpolitik.“

Das heutige Urteil strahle auch auf Europa aus. Das Bundesverfassungs-Gericht mache mit seiner Urteils-Entscheidung deutlich, dass sich Deutschland für die Freiheits-Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhänge einsetzen müsse.

CDU-Vorsitzender des Innenausschusses sieht „Schwarz“ mit dem Urteil

Dem Nachrichten-Sender n-tv sagte Wolfgang Bosbach, CDU, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in einem Interview unter anderem : „Ich sehe das Urteil mit gemischten Gefühlen. Es ist gut, dass Karlsruhe entschieden hat, dass es eben nicht richtig ist, dass die EU-Richtlinie, die wir umgesetzt haben, gegen unser Grundgesetz verstößt. Karlsruhe hat auch nicht entschieden, dass die Verkehrsdaten der Telekommunikationsanbieter nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen, sondern hat dem Gesetzgeber sehr enge Grenzen der Speicherung aufgezeigt.

Bedauerlich ist aus meiner Sicht die Einschränkung beim Abruf, also bei der Nutzung der Daten. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn wir diese Daten zukünftig nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten nutzen dürfen, werden wir viele Straftaten nicht mehr aufklären können, weil es Ermittlungsansätze ausdrücklich, aber auch ausschließlich nur durch die Nutzung dieser Verkehrsdaten gibt. Dann bleiben eben die Opfer auf dem Schaden sitzen und der Staat kann seinen Strafanspruch nicht durchsetzen. Das ist die Folge.“

Grund zu übermässigen Feiern besteht in Deutschland nach Einschätzung des Chaos Computer Clubs (CCC) keinswegs. Grund: Zum 1. Januar 2010 wurde der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) eingeführt. „Der Chaos Computer Club (CCC) fordert ein Ende der Daten-Anhäufung auf Vorrat und ruft zur Unterzeichnung einer Petition an den Deutschen Bundestag auf.“, erkärte die Vereinigung in einer Mitteilung auf ihrer Internet-Präsentation.

Der Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung, „einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden“, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Die Bundesregierung könne bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung zahlreicher Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänen zählen, die sich nach Informationen des Arbeitskreises, der Vorratsdaten-Speicherung bis heute verweigern.

Ausführliche Informationen zum Urteil und weiteren geplanten Vorhaben zur Daten-Sammlung

Presse-Mitteilung des Bundesverfassungs-Gericht vom 2. März 2010:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011
Entscheidung zur Vorrats-Datenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
CCC, Chaos Computer Club, http://www.ccc.de
Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html