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Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Ludwigshafen am Rhein/ Berlin. 23. Juni 2020. Die Petition hat zum Ziel, dass Patienten und Menschen die Wahl-Freiheit haben zu entscheiden, ob sie im Falle einer Erkrankung an Corona stationär und klinisch im Krankenhaus oder ambulant, zuhause, liebevoll und würdevoll auch mit Hilfe der ambulanten Häuslichen Intensiv-Pflege und mit Hilfe von Verwandten gepflegt werden.

Bitte die Petition mitzeichnen und teilen. Die Petition ist beim Deutschen Bundestag abrufbar. Hierzu ist eine Anmeldung im Petitions-System des Deutschen Bundestags erforderlich, was für alle Menschen in Deutschland möglich ist.

Link: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_04/_25/Petition_110235.html

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Merry Christmas, Frohe Weihnachten von Andreas Klamm

Merry Christmas, Frohe Weihnachten von Andreas Klamm

Video, You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=PdPWpkUgfxI

 

You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=PdPWpkUgfxI

Tidal: https://tidal.com/browse/album/126008401

Deezer: https://www.deezer.com/us/album/123676482

Spotify: https://open.spotify.com/album/7LU96G480NoF8ZICN4aKeg

Apple iTunes: https://music.apple.com/us/album/merry-christmas-frohe-weihnachten-single/1492166370

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Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Musik-Album, 14 Songs, gewidmet für Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz

Green Fair For Justice by Andreas Klamm, 14 Songs

Napster: https://us.napster.com/artist/andreas-klamm/album/green-fair-for-justice

Apple Music: https://music.apple.com/us/album/green-fair-for-justice/1490316947?app=itunes&ign-mpt=uo%3D4

Spotify: https://open.spotify.com/album/3roFJVKF3DqLXIn3HVrKkr

Tidal: https://tidal.com/browse/album/124505199

Deezer: https://www.deezer.com/us/album/121683202

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DIE LINKE: Viel Arbeit und Zuversicht auf einen Einzug im Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises

Kreistags-Wahl: Alexander Ulrich rechnet mit einem Einzug seiner Partei in den Kreistag – Breites Spektrum für ein umfangreiches Engagement in den Bereichen Ausbau und Plan für den kostenlosen ÖPNV, sichere, landärztliche Versorgung und Hilfen für sozial, benachteiligte Menschen

 

Mitgliederversammlung wählt 20 Kandidatinnen und Kandidaten für die Kreistags-Wahl am 26. Mai 2019 im Rhein-Pfalz-Kreis

 

Ludwigshafen am Rhein. 12. Februar 2019. Der Kreisverband der Partei DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis hat am Samstag, 2. Februar 2019 in Ludwigshafen am Rhein die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kandidaten-Liste zur Kreistags-Wahl am 26. Mai 2019 gewählt. Insgesamt wurden mit großer Mehrheit die gesamte Kandidatenliste, 20 Kandidatinnen und Kandidaten, bis auf wenige Enthaltungen und Gegenstimmen, gewählt.

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Alexander Ulrich, Bundestagsabgeordneter und Claudia Kocabalkan, Kreistagsvorsitzende DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis blicken zuversichtlich auf die Kreistags-Wahl am 26. Mai 2019. Die Links-Partei will mit mindestens zwei bis drei Kandidaten in den Kreistag einziehen. Foto: and

Zur Mitgliederversammlung reiste der Bundestags-Abgeordnete Alexander Ulrich, DIE LINKE an. Der Politiker übernahm die Versammlungsleitung zur Wahl. In einer Einleitung zur Wahl der Kandidatenliste hat Alexander Ulrich, welcher auch Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion ist, ein Referat über die kommunalpolitische Situation im Land und über die „kommunalpolitische Eckpunkte der Landespartei“ gehalten.

 

In einem Fernseh-Interview erklärte Alexander Ulrich: „Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir in Fraktions-Stärke in den Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreis einziehen. DIE LINKE tritt zum ersten Mal zur Wahl für den Kreistag an. Er rechne damit, dass seine Partei mit zwei bis drei Vertretern von DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis in den Kreistag kommen werde. Bei der vergangenen Bundestagswahl habe man ein Ergebnis von 5,5 Prozent erreichen können.

 

Im Kreis gehe es in den Kernthemen unter darum, ob es gelingt den ÖPNV auszubauen und ähnlich wie im Beispiel von Luxemburg auch perspektivisch sich für die Einführung eines kostenlosen ÖPNV stark zu machen. In jedem Fall solle der ÖPNV kostengünstiger werden. Alexander Ulrich ergänzte: „Wenn der politische Wille vorhanden ist, kann man den ÖPNV auch im Rhein-Pfalz-Kreis und in Ludwigshafen am Rhein kostenfrei anbieten.“ Die Mobilitätswende zwinge zu einem Engagement den ÖPNV zu stärken. Es gehe auch darum sozial, benachteiligte Menschen es zu ermöglichen, dass sich den Wandel im Mobilitätskonzept leisten können. Ein weiteres Kernanliegen, sei die sichere, landärztliche Versorgung. Auf dem Land begegne man der Situation, dass viele Ärzte aus Altersgründen ihre Arztpraxen schließen. Hier müsse Politik handeln. Eine Antwort auf die Herausforderungen, könnten Gemeinschafts-Praxen oder auch kommunale Gesundheits-Zentren sein. Darüber hinaus müsse eine bessere, infrastrukturelle Versorgung mit stabilen und schnellen Internet-Verbindungen geboten werden. Das gelte auch für Mobilfunk-Angebote.

 

DIE LINKE mache sich auch für sozial, benachteiligte Menschen stark. Nach den Vorstellungen von Alexander Ulrich, MdB, sollen diese Menschen im Beispiel im Rahmen einer sozio-kulturellen Teilhabe auch beim Bezug von Sozialhilfe selbstverständlich auch Kultur-Einrichtungen besuchen können. Eine sichere Rente sollte nach seiner Einschätzung und den Vorstellungen seiner Partei entsprechend, mindestens die Höhe von 1050,– Euro haben. Es gäbe eine ganze Vielzahl von Themen, die die Partei DIE LINKE zu einer Alternative für die bislang, etablierten Parteien mache.

 

Vor weniger als einem Jahr wurden am 26. Mai 2018 Claudia Kocabalkan, als Kreisvorsitzende und Ewald Heimann, Kreisvorsitzender, neben Gerald Unger, Kreisschatzmeister, Dr. Liborio Ciccarello, Schriftführer, Petra Malik (Beisitzer), Hans Joachim Spieß (Beisitzer) und kooptiert Sabine Gerassimato als Stadträtin in Ludwigshafen am Rhein gewählt. Auf den neu gewählten Kreisvorstand und die Mitglieder der Partei DIE LINKE wartet kurz vor Beginn des Wahlkampf-Auftaktes zur Kreistags-Wahl, den Kommunal- und Europa-Wahlen am 26. Mai 2019 Arbeit im Überfluss und viele Möglichkeiten sich für wichtige Anliegen der Menschen in der Vorderpfalz stark zu machen. Andreas Klamm

 

Kreistags-Wahl Kandidatenliste

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten wurden für die Kandidaten-Liste zur Kreistagswahl gewählt:

 

Günther Kopp (Limburgerhof), 2. Claudia Kocabalkan (Neuhofen), 3. Ewald Heimann (Hochdorf-Assenheim), 4. Ingrid Schellhammer (Mutterstadt), 5. Christian Ratz (Lambsheim), 6. Antonino Salvaggio (Altrip), 7. Andreas Klamm (Neuhofen), 8. Maria Alassani (Schifferstadt), 9. Reinhold Steinmetz (Neuhofen), 10. Ingrid Wiegel (Maxdorf), 11. Abdulkerim Kurt (Dudenhofen), 12. Ursula Groh (Neuhofen), 13. Klaus Leger (Mutterstadt), 14. Irmgard Schuster (Rödersheim-Gronau), 15. Özcan Acar (Mutterstadt), 16. Guiseppe Castronovo (Altrip), 17. Can Kocabalkan (Neuhofen), 18. Carmelo Tolone (Altrip), 19. Müjdat Kocabalkan (Neuhofen), 20. Angelo Antinoro (Schifferstadt).

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Frohe Weihnachten!Und ein Frohes, gutes Neues Jahr 2019

Frohe Weihnachten! Frohe Fest- und Feiertage! Merry Christmas! Season Greetings! Ein gutes Neues Jahr 2019 erfüllt mir Frieden, Sozialem, Demokratie, Freude, Liebe, Glück und Gesundheit! wünscht Andreas Klamm, Journalist, Radio TV IBS Liberty, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Britishn Newsflash Magazine, Regionalhilfe.de, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, Mittwoch – Liberte, Andreas Klamm Media, Tel. 0621 5867 8054, Tel. 030 57 700 592, www.regionalhilfe.dewww.ibstelevision.orgwww.andreas-klamm.de

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Pflege am Boden: Ein Notarzt alleine kann nicht mehr helfen

Pflege am Boden: Ein Notarzt alleine kann nicht mehr helfen

Katastrophen-Alarm und Nachforderung von weiteren Notfall-Einsatzkräften in der Pflege – Flashmobs in ganz Deutschland

Stuttgart. 14. Juni 2014. Junge und alte Menschen liegen am Boden mitten in Deutschland, erschöpft, entkräftet, entmutigt, zitternd, dem kompletten Burn-out nahe. Es sind nicht wenige Menschen. Bei den Betroffenen handelt es sich um Pflegefachkräfte und Pflegekräfte, die sich selbst nicht mehr helfen können. Betrachtet man die Situation vor Ort in den Institutionen für die Pflege alter und kranker Menschen (Senioren-Residenzen, Altenpflegeheime) und in den Krankenhäusern wird schnell klar, hier reicht die Hilfe eines erfahrenen, routinierten Notarztes, der alleine tätig wird, um zu retten was noch zu retten sein könnte, ganz sicher nicht mehr aus.

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Foto: Pflege am Boden

Mit bundesweiten Flashmobs macht die Aktion Pflege am Boden auf katastrophale Zustände im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen aufmerksam. Der Alarmruf und Notfallstatus: Alarmstufe „Rot“ – Pflege, Pflegefachkräfte und Patienten – Menschen – in Gefahr wurde ausgerufen. Notstand !

Den aufmerksamen Beobachtern wird schnell bewusst: Katastrophen-Alarm in der Pflege in Deutschland, Großschadens-Ereignis, das gesamtgesellschaftliche, fachliche, Ressort-übergreifende, politische, kompetente und engagierte Hilfeleistung für die Pflege am Boden in Deutschland jetzt erforderlich macht.

Die Aktion Pflege am Boden ist eine aktuelle Ist-Beschreibung des Zustands in den Pflegeberufen in Deutschland. Die Aktion erlaubt es Erfahrungen, Erlebnisse, Alltags-Herausforderungen, Probleme und den Notstand im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen visualisiert, erlebbar, begreifbar nahe, Empathie-weckend künstlerisch auf vielfältige Weise am Boden oder auch im Rollstuhl darzustellen. Jedem Menschen in Deutschland ist verständlich, dass Pflegekräfte, die ausgelaugt, abgesaugt, zertreten und zerschmettert am Boden liegen nicht mehr in der Lage sind, die wertvollen und unverzichtbaren Dienste im Pflege- und Gesundheitswesen zu bieten und zu leisten, ebenso wenig wie Pflegekräfte, die im Rollstuhl landen oder sitzen, denn jeder Mensch auch ganz ohne medizinische Vorkenntnisse weiß: Im Rollstuhl pflegen können wir nicht.

Zu Beginn meiner Ausbildung als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger im Jahr 1990 war ich aktives Mitglied in der Jugend- und Auszubildenden-Vertretung von ver.di früher ötv und wurde wenig später auch in die Delegierten-Konferenz des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) gewählt. Bereits damals engagierten wir uns als Auszubildende oder vielmehr auch Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler genannt gegen die chronische Überlastung und schlechten Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Leider konnten wir keine Abhilfe der katastrophalen Zustände im deutschen Pflege- und Gesundheitswesen erwirken. Im Gegenteil, die Notzustände im Pflege- und Gesundheitswesen haben sich dramatisch verschlechtert und verschlimmert. Einen großen Mangel an Pflegefach-Personal gibt es übrigens in Deutschland nicht, wie dieser System-konform oft erwähnt wird. Immerhin gibt es in Deutschland mehr als 10 Millionen Menschen, darunter auch Pflegefachkräfte, die ein Erwerbseinkommen wünschen durch die Arbeit im Pflegeberuf. Nicht jeder kann pflegen, doch einige dieser 10 Millionen Menschen, die „arbeitslos“ gemeldet sind oder auch als Hartz4-Bezieher bezeichnet werden, können sich eine Umschulung zur Pflegekraft für Altenpflege oder zur Pflegefachkraft für Altenpflege sehr wohl vorstellen. Doch dreieinhalb Jahre bis vier Jahre Ausbildung zur Pflegefachkraft kostet erst einmal viel Geld. Geld das im Gesundheits- und Pflegewesen nicht selten fehlt. Die Budgets sind knapp bemessen.

Das Problem und die Wurzel des Übels liegt in der Aufgabe und Herausforderung das Gesundheits- und Pflegewesen in Deutschland solide und Bestands-fähig zu finanzieren. Wer will gerne mehr für Pflege bezahlen. Bislang konnte ich keinen Menschen, keine Partei und Institution finden, die laut und unmissverständlich „Hier…“ ruft.

Eine solide Finanzierung ist zwingend, um Pflegefachkräfte in Deutschland gut zu bezahlen für Schwerst-Arbeit etwa in der Altenpflege oder auf Stationen der Neuro-Chirugie und Neuro-Rehabilitation. Die Pflegekräfte leisten vor allem in diesen Bereichen psychische und physische Schwerstarbeit ähnlich wie auch in den Pflegebereich OP (im Operationssaal), Anästhesie sowie im Bespiel auch auf Intensiv-Stationen. Persönlich kenne ich mehrere gute, langjährig erfahrene Pflegefachkräfte, die gerne zumindest noch Teilzeit in der Pflege arbeiten und wirken möchten. Doch die knappen Budgets in den Insitutionen für die Pflege alter und kranker Menschen (Senioren-Residenzen, Altenpflegeheime) und Krankenhäusern erlauben es nicht mehr dringend erforderliche Pflegefachkräfte einzustellen, die tariflich bezahlt werden.

Vermutlich ist so oder so ähnlich das Märchen vom Fachkräfte-Mangel in der Pflege in Deutschland entstanden. Denn Pflegefachkräfte, die außerhalb von Europa angeworben werden, müssen teilweise mehrere Jahre für die Anerkennung Ihres Pflege-Examens in Deutschland „kämpfen“, werden „geknechtet“, ausgebeutet und von einem Praktikum in das andere Praktikum geschickt – oft ohne Bezahlung oder mit so geringer Bezahlung, die für ein Menschen-würdiges Leben in Deutschland in keinster Weise genügt.

Einige meiner Kolleginnen kommen aus den Ländern der früheren Russischen Förderation und kämpfen seit mehreren Jahren um die Anerkennung des Pflegeexamens in Deutschland. Wie mag es jetzt wohl den Kollegen und Kolleginnen aus Vietnam, Korea, Thailand, China und Afrika oder aus anderen Armuts-Regionen in dieser Welt ergehen, die voller Hoffnungen und Erwartungen nach Deutschland „gezogen“ werden vermutlich mit falschen der Realität nicht entsprechenden Vorstellungen und Visionen.

Die Pflege zählt mit zu den schwersten Berufen in Deutschland. Mir ist bekannt, dass nicht jeder Mensch pflegen kann, denn der Beruf ist Schwerstarbeit. Es bedarf sicherlich einer Berufung zur Pflege. Pflege ist auch Herzensache. Pflege sollte die Pflegefachkräfte nicht krank machen, was leider in der Folge von unterbesetzten Pflege-Bereichen und zunehmenden Arbeitsbelastungen immer häufiger geschieht, so dass Pflegekräfte und Pflegefachkräfte leider selbst zerbrechen und schwerst krank werden, was leider auch mir in Verbindung mit weiteren gesundheitlichen Risiko-Faktoren geschehen ist.

Weitere und ausführliche Informationen zur Aktion Pflege am Boden sind im Internet bei www.pflege-am-boden.de und bei Facebook „Pflege am Boden“ in der Gruppe zu finden. Andreas Klamm

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BESONDERE DANKSAGUNG an die Retter und Helfer

BESONDERE DANKSAGUNG an die Retter und Helfer

Ludwigshafen am Rhein. 2. Juni 2014. An dieser Stelle sage ich DANKE an Polizei, Rettungsdienst, Tierrettung, den Fach-Arzt und an das Klinikum Ludwigshafen am Rhein, die am 28. Mai 2014 nach einem gesundheitlichen Notfall in der Folge des Begehens einer Treppe erstklassige und gute Hilfe geleistet haben.

Vielen DANK, Respekt und Anerkennung für Ihre wertvolle Arbeit und Hilfe, Andreas Klamm, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Journalist, Tel. 030 57 700 592

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Staatssekretärin Raab dankt Teilnehmern der Fair-Play-Tour

Sport / Ruanda

Staatssekretärin Raab dankt Teilnehmern der Fair-Play-Tour

Mainz, 8. Juli 2013. (red). Innenstaatssekretärin Heike Raab hat den mehr als 250 Jugendlichen aus Deutschland, Frankreich, Belgien und Luxemburg für ihre Teilnahme an der diesjährigen Fair-Play-Tour gedankt. „Seit 1999 hat sich diese grenzüberschreitende, sportliche Veranstaltung zu einer absoluten Erfolgsgeschichte entwickelt“, sagte Raab zum Abschluss der einwöchigen Radtour am Samstag in Trier. „Diese Idee, dass jeder Tourteilnehmer für ein gemeinsames Landes- und Welthungerhilfeprojekt in Ruanda Geld sammelt, ist ebenso einfach wie genial“, betonte die Staatssekretärin.

Die Tour wurde bereits zum 15. Mal in Kooperation des EuroSportPools mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz und der Europäischen Akademie des rheinland-pfälzischen Sports ausgerichtet. Sie hat das pädagogische Ziel, über den gemeinsamen Sport im grenzüberschreitenden Miteinander den respektvollen Umgang mit Anderen zu praktizieren. Das Innenministerium habe in diesem Jahr wieder die Tour finanziell unterstützt mit 20.600 Euro. „Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Engagement und das Ergebnis, das Sie in den letzten Tagen erradelt haben“, sagte Raab zu den Jugendlichen aus der Großregion, die in diesem Jahr rund 800 Kilometer zurückgelegt haben. Der Erlös fließe in den Bau einer Grundschule im ruandischen Rubyiniro.

Raab betonte, dass im vergangenen Jahr der 30. Geburtstag der Partnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda gefeiert worden sei. „In dieser Zeit konnten zahlreiche Projekte umgesetzt werden, die Ruanda sehr gut tun, bei der Bevölkerung direkt ankommen und über tausende von Kilometern hinweg intensiv gepflegt werden.“

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Katastrophen-Tourismus: Großbrand in Ludwigshafen am Rhein zieht Katastrophen-Touristen an

Katastrophen-Tourismus: Großbrand in Ludwigshafen am Rhein zieht Katastrophen-Touristen an

Lewentz: Katastrophentourismus ist scharf zu verurteilen

Katastrophenschutz

Ludwigshafen am Rhein / Mainz, 24. Juni 2013. (red). Innenminister Roger Lewentz verurteilt Katastrophentourismus bei Unglücken wie etwa dem Großbrand am vergangenen Wochenende in Ludwigshafen scharf. „Es kann nicht angehen, dass Schaulustige die Rettungsarbeiten behindern und sich dabei noch selbst in Gefahr bringen“, sagte Lewentz am Montag in Mainz. Ob bei Unfällen, Bränden oder Hochwasser: „Die Einsatzkräfte leisten eine wichtige Arbeit, Störungen aus reiner Sensationsgier können sie bei extremen Ereignissen einfach nicht gebrauchen“, unterstrich der Minister. Zudem sei den Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten Folge zu leisten.

Bei dem Brand einer Lagerhalle auf der Ludwigshafener Parkinsel seien Schaulustige sogar mit Kleinkindern bis zu 100 Meter an den Brandort herangekommen, hätten Absperrbänder zerrissen und seien teilweise gar verkehrswidrig mit dem Auto angefahren. „Ein solches Verhalten ist nicht zu tolerieren. Die Menschen setzen sich und andere damit einem hohen Risiko aus“, fügte der Minister hinzu. Lewentz betonte, dass in Ludwigshafen der Brandeinsatz trotzdem reibungslos funktioniert habe, da die Zuwege zu der Insel von der Polizei gezielt freigehalten werden konnten. „Dennoch binden Katastrophentouristen immer wieder unnötig Einsatzkräfte.“

Das Feuer war am Samstag in einer mit Isoliermaterial gefüllten Lagerhalle ausgebrochen. Von der Rauchentwicklung waren weite Teile von Ludwigshafen und Mannheim betroffen. Mehr als 400 Kräfte von Feuerwehr, Polizei, Wasserschutzpolizei, Sanitätsdiensten und Technischem Hilfswerk waren an dem Einsatz beteiligt.

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Gross-Familie in Notlage: Wird Papst Benedikt XVI. eine Ehren-Patenschaft übernehmen ?

Groß-Familie in Notlage: Wird Papst Benedikt XVI. eine Ehren-Patenschaft übernehmen ?

Michael Krieger im Radio- und Telefon-Interview: „Bereits drei Klein-Kinder erkrankt. Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen durch Ammoniak-Gase“ – Eil- und Gnaden-Hilfe-Antrag zur Übernahme einer Ehrenpatenschaft wurde bereits am 19. Dezember 2012 gesendet

Von Andreas Klamm, Nachrichten-Korrespondent und Journalist

Analakininina (Madagascar) / Berlin (Germany) / Rom (Vatikanstaat). 27. Januar 2013. In einem Radio- und Telefon-Interview bestätigte der insgesamt 18fache Familien-Vater Michael Krieger in Madagascar (Afrika), dass inzwischen drei Kleinkinder der 9köpfigen unverschuldet in Not geratenen Familie erkrankt sind. Zwei minderjährige Töchter und ein minderjähriger Sohn der Familie leiden unter Kopfschmerzen, Fieber, Husten, Übelkeit und unter Vergiftungs-Erscheinungen, informierte der Familien-Vater, der vor rund 20 Jahren Deutschland verlassen hat und am 78. Oktober 2012 aufgrund einer unverschuldeten Notlage die Rückführung nach Deutschland beantragte.

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Noch ist nicht bekannt, ob das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche Hilfe leisten kann. Die 7 Kinder in unverschuldeter Notlage würden sich über Geschenke, Spielsachen und Gesten der Liebe von ihrem möglicherweise künftigen Ehren-Paten-Onkel und Papst Benedikt XVI. ganz sicher freuen. Foto: Archiv / 3mnews.org

Aufgrund der großen Dimension und der Schwere der Notlage wurde bereits am 19. Dezember 2012 in einem Eil- und Gnaden-Hilfe-Antrag das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche, Papst Benedikt XVI. Um Hilfe gebeten und um Prüfung gebeten für eines der Groß-Familie mit insgesamt 18 Kinder, eine Ehren-Patenschaft zum Zwecke der Hilfe-Leistung für die künftige Versorgung der Kinder in Deutschland und in Madagascar zu übernehmen.

Die Groß-Familie des 59jährigen Familien-Vaters ist nach Angaben des Familien-Oberhauptes in der Folge schwerster Formen von Kriminalität und nach Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Ambatovy Konzerns in Madagascar unverschuldet in Not geraten. Der bedenkliche Zustand und die Notlage der Familie wird durch schwerste Armut im drittärmsten Land der Welt verschlimmert.

Die Römisch-Katholische Glaubens-Kongregation verfügt weltweit über geschätzte rund zwei Milliarden Mitglieder, so dass das Mitversorgen einer Groß-Familie in Deutschland mit 18 Kindern nach ersten Einschätzungen keine größere Belastung für die Kirche in Rom bedeuten dürfte. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist leider noch nicht bekannt, ob Papst Benedikt XVI. Im Ausnahme-Fall eine Ehren-Patenschaft für eines der in Not geratenenen Klein-Kinder der Groß-Familie übernehmen wird. Ein Antrag und Hilfe-Gesuch wurde dem Kirchen-Oberhaupt bereits am 19. Dezember 2012 via E-mail und via Fax gesendet. Die Einsicht des Fax-Sende-Beleges ist möglich. Wer den Fax-Sende-Beleg prüfen will, kann an unsere Redaktion: newsreporter247@googlemail.com schreiben.

Ammoniak-Gas-Freisetzungen werden von Regierungs-Vertretern und Augenzeugen bestätigt

Ein Sprecher der Regional-Verwaltung in Madagascar sowie mehrere Augenzeugen bestätigen unterdessen, Problem der Bevölkerung in der Folge von zum Teil hochgiftigen Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Ambatovy Konzern in Madagascar. Bei den Gas-Freisetzungen wurde im Jahr 2012 offiziellen Angaben zufolge auch ein Kind getötet und mehrere Menschen schwer verletzt. Betroffene Anwohner der Region beklagten zudem auch bedenkliche Umwelt- und Natur-Schäden und Schäden die in der Tier-Welt durch die Gas-Austritte entstanden seien.

Mr. Alain Mahavimbina, ein leitendender Regierungs-Mitarbeiter des Regierungs-Bezirkes Toamasina in Madagascar forderte den Ambatovy Konzern in Gesprächen vor Ort dazu auf, die Verantwortung zu tragen und Sicherheit zu gewährleisten, dass es nicht zu weiteren Gas-Freisetzungen durch den Konzern komme. Durch das Projekt von Ambatovy dürften keine weiteren Schäden bei den Menschen, Natur, Umwelt und in der Tierwelt entstehen, betonte der Regierungs-Mitarbeiter, sonst habe das Projekt von Ambatovy für die Region „keinen Wert.“. Das Fernseh-Interview mit Mr. (Herrn) Alain Mahavimbina ist unter anderem auch bei You Tube zu sehen und zu hören: http://youtu.be/eKQnFRxs0CM . Lokale und französische Medien berichteten über die Ereignisse bereits im vergangenen Jahr. In Deutschland über die Gas-Freisetzungen des Ambatovy bislang nicht berichtet.

Link zur Radio – / Fernseh-Produktion mit dem 18fachen Familien-Vater, Michael Krieger, unverschuldet in Notlage geraten mit 7 Kindern und Ehefrau in Madagascar (Afrika). Produktion: Radio TV IBS Liberty, Andreas Klamm, Journalist, http://youtu.be/_qB24yk6g1k

Bitte um Hilfe-Leistung

Alle Behörden, Institutionen, Vereine, Hilfe-Organisationen, Vereine, Firmen, und Privat-Personen werden DRINGEND um Hilfeleistung gebeten, um der unverschuldet in Notlage geratenen Groß-Familie mit 7 Kindern in Madagascar, davon 3 Klein-Kinder bereits erkrankt, zu helfen und aus der Notlage herauszuführen. Um besondere Unterstützung wird auch für den Familien-Vater Michael Krieger und seine Ehefrau gebeten, das meint also die Eltern der 7 Kinder in unverschuldeter Notlage.

Hintergrund – Informationen: Eil- Gnaden- und Hilfe-Antrag via FAX zur Hilfe-Leistung für die Groß-Familie mit 18 Kinder am 19. Dezember 2012 nach Rom an das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche, Papst Benedikt XVI. in Rom, Vatikan-Staat, gesendet. – PDF-Presse-Version. Die Peronen-bezogenen Daten der 18 Kinder wurden aus Schutz-Gründen redigiert.
Papst_Benedikt_XVI_KathKircheEilantrag19122012Presseredigiert“ target=“_blank“>http://madagascarfamilycare.files.wordpress.com/2013/01/papst_benedikt_xvi_kathkircheeilantrag19122012presseredigiert.pdf“>Papst_Benedikt_XVI_KathKircheEilantrag19122012Presseredigiert
Papst_Benedikt_XVI_KathKircheEilantrag19122012Presseredigiert
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Drei Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen – Notlage einer Großfamilie in Madagascar

Drei Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen – Notlage einer Großfamilie in Madagascar

Analakininina (Madagascar) / Berlin (Germany). 26. Januar 2013. Die Notlage und Notsituation einer Familie mit sieben Kinder in schwerster Not droht in Madagascar zu eskalieren. Inzwischen sind drei Kinder erkrankt und leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen, bestätigte der Vater der Kinder in Madagascar, Michael Krieger (59), in einem Telefon-Interview mit Radio TV IBS Liberty bereits am Freitag. Die Großfamilie mit sieben Kindern ist in der Folge von extremen Formen von Kriminalität und von hochgiftigen Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Konzerns Ambatovy unverschuldet in Not geraten (wir berichteten). Der insgesamt 18fache Familien-Vater hofft in Deutschland Hilfe zu finden und bittet dringend um Hilfeleistung für seine Großfamilie mit sieben Kleinkindern.

Nach Informationen des Familienvaters sind möglicherweise mehr als 1000 weitere Menschen durch Ammoniak-Gas-Freisetzungen in Madagascar in Gefahr.

Interview mit dem Vater der 7 Kinder und Familie in schwerer Notlage in Madagascar. Freitag, 25. Januar 2013. Produktion, Redaktion und Moderation: Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Interview mit Michael Krieger, insgesamt 18facher Familienvater, der um Hilfeleistung für seine 7 in Not geratene Kinder und für seine Ehefrau bittet. Link zur Sendung: http://youtu.be/_qB24yk6g1k


Notlage einer Familie in Madagascar Eil-Meldung: Inzwischen 3 Klein-Kinder nach Ammoniak-Gas-Freisetzung in Madagascar erkrankt. Gesundheits-Zustand eines Klein-Kindes muss als ernst bezeichnet werden. Michael Krieger, insgesamt 18facher Familien-Vater ist mit 7 seiner Kinder und Ehefrau in der Folge von Ammoniak-Gasfreisetzungen des Ambatovy Konzerns in Madagascar und in der Folge schwerer Kriminalität in unverschuldete Notlage geraten. Aufzeichnung eines Interviews bei Radio TV IBS Liberty im Gespräch mit Michael Krieger am Telefon in Madagascar. Weitere Informationen sind auch im Blog zur Hilfeleistung für die in Not geratene Familie bei http:///madagascarfamilycare.wordpress.com zu finden. Achtung es werden DRINGEND Ärzte, Kinder-Ärzte, Kinder-Krankenschwestern, Gesundheits- und Krankenschwestern, freiwillige und ehrenamtliche Helfer und Helferinnen sowie Spender und Sponsoren zur Untersützung der Familie in Not mit 7 Kindern und von 1000 weiteren Menschen in Madagascar zur Hilfeleistung gesucht. Bitte melden Sie sich Tag und Nacht, rund um die Uhr 24 Stunden, via Telefon 06236 416802, Mobil-Tel. 01788172114, Mobil-Tel. 01701486728 oder via E-mail: newsreporter247@googlemail.com, E-mail: andreasklamm@hotmail.com. Weitere Informationen zu den freien Arbeitsgemeinschaften für Medien- und Hilfe-Projekte ISMOT International And Social Medical Outreach Team finden Sie bei http://ismotnetwork.wordpress.com und bei Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de, http://regionalhilfe.wordpress.com. SOS Familie in Notlage in Madagascar. Allen Menschen, die helfen einer Familie in unverschuldeter Notlage mit 7 Kinder in Gefahr, 3 Kinder bereits erkrankt und 1000 weiteren Menschen und Tieren in Madagascar bereit sind zu helfen, DANKEN wir im voraus. ISMOT, Andreas Klamm, Journalist, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Gründer und Projekt-Leitung.

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Historische Stadtführungen in Speyer: Halunken, Henker, Huren

Historische Stadtführungen in Speyer: Halunken, Henker, Huren

Bernhard Bumb lädt zu spannenden Stadt-Geschichten ein

Speyer. (and). 2. Dezember 2012. Der in Speyer am Rhein geborene Journalist, Autor,. Herausgeber und Stadtführer Bernhard Bumb lädt an den kommenden Sonntagen im Dezember zu weiteren historischen Stadtführungen in der Dom- und Kaiserstadt am Rhein ein. Die Stadtführungen „Auf historischen Spuren von Halunken, Henkern Huren“ finden an den Sonntagen 2., 9., 16. und 23. Dezember ab 14.30 Uhr statt. Die Gebühr beträgt vier Euro, Treffpunkt ist am Rathaus (Maximilianstraße 12). Kontakt zum Stadtführer ist via email und Mobil-Telefon möglich: b.bumb@gmx.de oder Mobil-Telefon 0175 7467677.

Bernhard Bumb wurde 1954 in Speyer am Rhein geboren. Nach einer Ausbildung zum Schriftsetzer und einer weiteren Ausbildung zum Buchhändler wurde der Lokal-Reporter im Jahr 1978 als Journalist und Autor unter anderem für die in Speyer am Rhein bis in das Jahr 2002 erscheinende Tageszeitung Tagespost Speyer tätig. Der engagierte Lokal-Reporter widmet sich seit 1978 seiner Heimatstadt und deren geschichtlichen Entwicklung. Seit 1981 bietet der Kenner der Stadtgeschichte und zahlreicher Anekdoten für Gäste und Besucher Stadtführungen zu idyllischen Plätzen in Speyer am Rhein. Bernhard Bumb ist unter anderem Autor des bebilderten Stadtführers „Speyer erleben“, der in der Edition Diesbach erschienen ist. Darüber hinaus gründete der Journalist mehrere Lokal- und Regional-Online-Zeitungen, die im Internet abrufbar sind. Zu den Medien_Projekten von Bernhard Bumb zählen unter anderem Pfalz Report, http://www.pfalz-report.de und Rhein-Neckar-Report, zu finden bei http://rhein-neckar-report.de.

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Staatsanwaltschaft ermittelt: Kinder im Uni-Klinikum gestorben

Staatsanwaltschaft ermittelt: Kinder im Uni-Klinikum gestorben

Suche nach möglichen Ursachen – 3 Kinder in Mainz gestorben – Wurden Infusions-Lösungen verkeimt ? Fünf weitere Kinder in Gefahr – Eltern hoffen für das Leben ihrer Kinder

Von Andreas Klamm-Sabaot

Mainz. 24. August. 2010. Nach dem am Wochenende (Samstag) im Universitäts-Klinikum in Mainz möglicherweise in der Folge verkeimter Infusions-Lösungen zwei Kleinkinder gestorben sind, ermittelt die Staatsanwaltschaft in Mainz wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und eine mögliche Körperverletzung. Insgesamt sind 11 Kinder betroffen. Fünf der Kinder, die die Infusions-Lösungen erhalten haben zeigten Krankheits-Zeichen. Vier weitere Kinder blieben von einer Infektion verschont. Die Kinder befinden sich aufgrund ernster Grund-Erkrankungen auf der Kinder-Intensivstation. Zwei Baby´s sind am Samstag im Zentrum für Kinder- und Jungendmedizin der Universitäts-Klinik in Mainz gestorben. Fünf Kinder befinden sich im kritischen Gesundheits-Zustand. Ein Baby hat sich bis Montagabend in sehr kritischen Zustand befunden. Es ist am gestrigen Abend gestorben.

Ob die Ernährungs-Infusionen zum Tod der zwei Kinder führten, ist noch nicht sicher geklärt. Die Kinder, die möglicherweise die Infusions-Lösungen erhalten haben, welche verkeimt sind, wurden mit Antibiotika medizinisch versorgt. Die Verkeimung der Infusionen wurden durch das Institut für Mikrobiologie und Hygiene der Universitätsklinik festgestellt.

Universitäts-Professor Dr. Norbert Pfeiffer erklärte gestern während einer Pressekonferenz: „Wir sind schockiert über die aktuellen Ereignisse. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Eltern und Angehörigen der verstorbenen Kinder und der Eltern und Verwandten, die hoffen und bangen, für das Leben ihrer Kinder“.

Die Suche nach der Ursache im Herstellungs-Prozess für die Ernährungs-Infusions-Lösungen gehe mit Hochdruck voran. Die für die Herstellung in Frage kommenden Herstellungssysteme wurden sofort gestoppt. Die Präparate wurden ausgetauscht mit Präparaten anderer Hersteller.

Die Ärzte kämpfen weiterhin für das Leben von mindestens fünf Kinder, davon ein Kind dessen Zustand noch kritisch war. Bei der Suche nach den möglichen Ursachen wurden zwei Keime entdeckt. Einer der Keime zähle zur Gruppe der Darm-Baktierien, genauer der Enterobacter cloacae, ein Keim der normalerweise nur im menschlichen Darm vorkomme und dort nicht schädlich ist. Doch außerhalb des menschlichen Darmes können solche Bakterien vor allem für Baby´s, Kleinkinder, chronisch kranke Menschen, Patienten nach Transplantationen und auch ältere Menschen eine tödliche Gefahr sein. Der zweite Keim stammt möglicherweise auch aus der Gruppe Darm-Bakterien.

Insgesamt befanden sich 11 Kinder auf den Kinder-Intensiv-Stationen. Prof. Dr. Norbert Pfeiffer sagte: „Ob die Infusions-Lösungen zum Tod der Kinder geführt haben, ist noch nicht sicher.“ Die Grund-Erkrankungen der Kinder seien schon vor dem Zwischenfall sehr ernst gewesen. Die Kinder müssten weiterhin medikamentös behandelt werden.

Zubereitung spezieller Ernähungs-Infusions-Lösungen

Für jedes Kind werden die Infusions-Lösungen einzeln speziell hergestellt. Eine Probe wird nach der Herstellung der Infusions-Lösungen aufbewahrt. Am folgenden Morgen stellten die Untersucher fest, dass es zu einer möglichen Verkeimung gekommen sein könnte. Alle Kinder wurden mit Antibiotika behandelt.

Die Chargen der betroffenen Infusions-Präparate wurden zurückgerufen. Alle Möglichkeiten seien offen. Die Kinder würden „sehr, sehr intensiv betreut. Alle Kinder erhalten die beste Betreuung, um die Situation zu stabilisieren.“

Die Gedanken der Mitarbeiter des Universitäts-Klinikums in Mainz seien bei den Eltern der verstorbenen Kinder und bei den Eltern der Kinder, die auf das Leben für ihre Kinder hoffen. Das Klinikum biete jetzt eine psychologische Unterstützung für Eltern, Kinder und die Mitarbeiter der medizinischen Einrichtung. „Wir tun alles, was wir tun können für die Kinder, die Eltern und die Mitarbeiter.“, versicherte der Professor.

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Überraschung für Geburtstags-Jubilar Dr. Helmut Kohl

Überraschung für Geburtstags-Jubilar Dr. Helmut Kohl

3. April 2010: 500 Mitglieder der Jungen Union singen zum Geburtstag für den Bundeskanzler a. D. in Ludwigshafen-Oggersheim – Offizielle Feiern im Pfalzbau am 5. Mai – 80. Geburtstag im Kreise der Familie

Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl noch im Amt, im Jahr 1998. Unser Archiv-Foto aus dem Jahr 1998 beweist eindrucksvoll: Damals und heute, irgendwie gelingt es Dr. Helmut Kohl immer Massen von Menschen anzuziehen. Foto: Andreas Klamm Sabaot / Archiv 1998

Von Andreas Klamm Sabaot

Berlin / Ludwigshafen – Oggersheim. 3. April 2010. Der frühere Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl und seine Familie staunte und war sichtlich gerührt zur Feier seines 80. Geburtstages am 3. April 2010. Eine kleine Feier im Kreise der Familie und enger Freunde war geplant, so die offiziellen Mitteilungen. Doch irgendwie war die Stimmung in Ludwigshafen-Oggersheim heute noch so, als würde der frühere Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl noch heute Deutschland regieren. Rund 500 Mitglieder der Jungen Union (JU) sangen für den Geburtstags-Jubilar, der seinen 80. Geburtstag feierte. Die Leitung der Gesangs-Darbietungen für den früheren Bundeskanzler hatte der beliebte Dirigent Gotthilf Fischer.

Der Vorsitzende der Jungen Union (JU) Philipp Mißfelder informierte darüber, dass die CDU sich als eine „große Familie“ verstehe. Dr. Helmut Kohl war von 1982 bis 1989 für 16 Jahre der Bundeskanzler für die Bundesrepublik Deutschland. Bislang konnte sein Regierungs-Zeit-Rekord mit der längsten Amtszeit eines Bundeskanzlers in der Geschichte von Deutschland nicht gebrochen werden. So wundert es nicht sonderlich, dass die Mitglieder der Jungen Union in Dr. Helmut Kohl „…Immer unser Kanzler…“ sehen und dem großen europäischen Staatsmann auch dankten mit dem Transparent „Wir danken Dir, Kanzler der Einheit !“.

Mehr Hunderte schwarz-rot-goldene Luftballons stiegen zum Himmel empor.

Dr. Helmut Kohl dankte in einem Interview mit der BILD-Zeitung „dem lieben GOTT“ und gab auch einen sehr persönlichen Wunsch bekannt: Er wünsche sich noch viele und Jahre mit seiner zweiten Ehefrau Maike Kohl-Richter und FRIEDEN.

In einem Interview mit der Bild Zeitung sagte Helmut Kohl als Antwort auf eine Frage eines Kollegen in der Bild-Redaktion, was sich der frühere und am längstens amtierende Bundeskanzler für die Republik wünsche:

„Frieden. Ich wünsche mir für unser Land inneren und äußeren Frieden. Dazu gehört auch, dass Deutschland sich seiner Verantwortung bewusst ist, dass es mit Stolz, aber auch Bescheidenheit auf den Weg blickt, den es zurückgelegt hat, und mit Zuversicht in die Zukunft geht.“, so Dr. Helmut Kohl.

Dr. Helmut Kohl zeigte sich dem Überraschungs-Besuch in Begleitung seiner Familie und seiner zweiten Ehefrau Maike Kohl-Richter. Der frühere Bundeskanzler wirkte sichtlich noch geschwächt und angeschlagen. Vor rund zwei Jahren erlitt er nach einem schweren Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er lebe nur noch nur Dank seiner Ehefrau Maike, informierte Dr. Helmut Kohl. Vor wenigen Wochen musste die Gallenblase des Bundeskanzlers a. D. entfernt werden und ein gutes Alter von 80 Jahren – es hinterlässt Spuren.

Da dem gesundheitlichen Genesungs-Prozeß Vorrang gegeben werden müsse, konnte Dr. Helmut Kohl an offiziellen Geburtstags-Feierlichkeiten in Berlin nicht teilnehmen.

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen am Rhein Dr. Eva Lohse (CDU) würdigte die besonderen Verdienste von Dr. Helmut Kohl als einen Kanzler der Einheit für Deutschland und als großen Europäer. Die politische „Zieh-Tochter“ von Dr. Helmut Kohl und heutige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel überraschte den Jubilar mit einer Video-Botschaft, in der die Kanzlerin die besondere Leistung des Politikers für die deutsche Einheit würdigte. Aus aller Welt hat Helmut Kohl Glückwünsche zum 80. Geburtstag erhalten. So auch vom russischen Präsidenten Dmitri Medwedew, der ein Glückwunschtelegramm sandte und Kohl dankte, weil er als Bundeskanzler zu einem Neustart der deutsch-russischen Beziehungen beigetragen habe. Das Verhältnis stütze sich heute auf einen vertrauensvollen Dialog.

Am 5. Mai 2010 soll in Ludwigshafen am Rhein im Pfalz eine offizielle Geburtstags-Feier mit Dr. Helmut Kohl und mit rund 1.000 geladenen Gästen stattfinden. Der Hintergrund: Dr. Helmut Kohl war nicht nur 16 Jahre als Bundeskanzler im Amt für Deutschland, sondern in den Jahren 1969 bis 1976 auch amtierender Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. Die heutige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) will zu den Feierlichkeiten nach Ludwigshafen am Rhein reisen.

Mehrere Tausend Menschen haben ihre Glückwünsche und Gratulationen zum 80. Geburtstag für Dr. Helmut Kohl bei www.helmut-kohl.cdu.de eingetragen. Bei dem Glückwunsch- und Gratulations-Portal handelt es sich um eine Aktion der CDU Deutschlands. CDU-General-Sekretär Hermann Gröhe erklärte: „Der 80 Geburtstag von Helmut Kohl ist für uns ein Tag der Dankbarkeit.“

Deshalb wolle die CDU vielen Menschen die Möglichkeit geben Dr. Helmut Kohl ganz persönlich zu gratulieren.

Auf der Gratulations-Seite für den früheren Bundeskanzler ist eine Bild-Collage mit wichtigen Stationen aus dem politischen Leben von Helmut Kohl zu finden. Zudem kann auf der Seite auch die Video-Botschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel an Dr. Helmut Kohl gesehen werden.

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Limburgerhof: 40jährige Wachkoma-Patientin schwanger

Pflegeheim in Limburgerhof:

40jährige Wachkoma-Patientin schwanger

Verdacht auf Missbrauch kann nicht ausgeschlossen werden – Vielzahl von Möglichkeiten muss geprüft werden – Leitender Oberstaatsanwalt Lothar Liebig: „Wir müssen in alle Richtungen umfassend ermitteln“ – Kind und Mutter können gerettet werden – Entscheidung liegt bei der Mutter

Von Andreas Klamm Sabaot

Ludwigshafen / Limburgerhof. 31. März 2010. Kaum zu glauben und doch wahr. In einer Pflege-Einrichtung in der pfälzischen Gemeinde Limburgerhof bei Ludwigshafen am Rhein haben die Pflege-Fachkräfte in einem Pflege-Bereich „Junge Pflege / Wachkoma“ in der schwerst geschädigte Menschen gepflegt werden, die Schwangerschaft im fünften Monat einer 40-jährigen Frau und schwer geschädigten Patientin festgestellt, die nach einem Unfall als Wachkoma-Patientin mit schwersten Schädigungen nach einem Schädel-Hirn-Trauma gilt. Ein Missbrauch oder eine Vergewaltigung der Frau könne nicht ausgeschlossen werden. Die Ermittlungs-Behörden in Ludwigshafen am Rhein und in Frankenthal in der Pfalz können zur Zeit eine ganze Vielzahl von möglichen Szenarien nicht ausschließen.

Die Pflege-Einrichtung habe bei Bekanntwerden des Verdachts und die Bestätigung der Schwangerschaft der Patientin durch einen Gynäkologen eine Strafanzeige gegen einen bislang unbekannten Täter erstattet.

Vorsorglich habe die kirchliche Pflege-Einrichtung alle männlichen Pflege-Kräfte von der Station in andere Arbeits-Bereiche der Pflege versetzt. „Das Haus sei ein sehr offenes Haus. Die Tat ist unfassbar und wir können keine Möglichkeit mehr ausschließen.“, sagte ein Kirchen-Sprecher in einem Fernseh-Interview mit dem Fernseh-Sender SWR.

Anders als in den Berichten über Missbrauchs-Fälle in staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen, über die seit mehreren Wochen in Deutschland berichtet wird, ist zur Zeit nicht sicher, ob es sich um einen weiteren „Missbrauchs-Fall“ in einer Einrichtung handelt. Denkbar sind viele Möglichkeiten, etwa auch Täter aus dem nächsten Umfeld. Rein theoretisch können sogar männliche Patienten der Einrichtung in den Verdacht geraten, zum Kreis des Täters zu zählen oder auch Anwohner im Umfeld der Pflege-Einrichtung.

Die Staatsanwaltschaft in Frankenthal müsse in alle Richtungen umfassend ermitteln, erklärte der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Frankenthal, Lothar Liebig. „In Betracht kommen unterschiedlichste Geschehens-Abläufe. Bei den Ermittlungen spielen natürlich auch die entsprechenden und inzwischen üblichen DNA-Überprüfungen eine wesentliche Rolle“, ergänzte der leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig in einem Fernseh-Interview.

Bei den Ermittlungen ist natürlich auch die aktuelle Befindlichkeit, der durch einen Unfall schwer geschädigten Patientin wichtig und das Einfühlungs-Vermögen der Ermittler und Ermittlerinnen, die jetzt versuchen müssen einen Weg zu finden, mit der Patientin zu kommunizieren, um möglichst viele Informationen zusammen zutragen.

Die 40jährige Frau könne sich nur eingeschränkt zu den möglichen Ereignissen äußern. Die Pflege-Einrichtung werde als eine „offene Einrichtung“ geführt, in der es keine festen Besuchs-Zeiten gibt.

Eine mögliche Vergewaltigung oder ein möglicher Missbrauch könne vorliegen. Denkbar sind dennoch auch weitere Szenarien, an die Beobachter ohne die entsprechenden psychologischen und Pflege-Fachkenntnisse zunächst vielleicht nicht denken. Zur Zeit kann noch nicht einmal eine bislang nicht bekannte Beziehung der schwer geschädigten Patientin zu einem anderen männlichen Patienten innerhalb der Pflege-Einrichtung sicher ausgeschlossen werden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter aus dem direkten Umfeld stammen könne.

Unklar ist noch, was mit dem Kind geschehen soll. Denkbar wäre, wenn die Ärzte eine Gefahr für die werdende Mutter und Patientin und für das Baby ausschließen können, dass das Baby in rund vier Monaten vielleicht für eine Adoption freigegeben wird. Gesetzlich wäre auch noch ein Schwangerschafts-Abbruch möglich, sollten Ärzte eine Gefahr für Leib und Leben für die Patientin und für das Baby bestätigen.

Dank der modernen und technischen Mittel von Medizin und Wissenschaft ist es denkbar, dass die beteiligten Fachärztinnen und Fachärzte die schwangere Patientin und das Baby sicher in der Schwangerschaft begleiten und eine Geburt ohne ernste Gefahren für Patienten und Kind möglich machen. Sicher wäre eine Lebens-bejahende Entscheidung für die Patientin und für das Kind und eine spätere Adoption besser und vermutlich auch im Sinne einer Lebens-bejahenden und kirchlichen Einrichtung. Dazu müssten die Ärzte jedoch eine Gefährdung für die 40jährige Wachkoma-Patientin und das Baby so weit wie möglich ausschließen können, da sonst die Gefahr besteht, dass die werdende Mutter und das Baby zu weiterem Schäden oder gar in Gefahr für Leib und Leben kommen könnten. Diese schwere Entscheidung muss die Mutter der 40jährigen Wachkoma-Patientin treffen. Die Mutter der geschädigten Frau und Patientin ist der gesetzliche Vormund der schwangeren Patientin in der Pflege-Einrichtung.

Denkbar ist auch, dass die Mutter sich dazu entscheidet, wenn keine Gefahr für die Unfall-traumatisierte, Langzeit-geschädigte Tochter besteht, das Kind zu behalten und die Mutter der Patientin die Pflege des Kindes in Begleitung von Helfern und Helferinnen übernimmt. Aus Heil-therapeutischer Sicht wäre es sogar möglich, dass das Baby, sofern dieses von der schwer durch einen Unfall geschädigten Patientin nicht abgelehnt wird , positiv zum einem weiteren Heilungs-Prozeß und zu einem besseren Lebens-Gefühl für die schwer geschädigte Patientin beitragen könnte mit der Unterstützung durch deren Mutter als Vormund der schwangeren Patientin.

Schwangerschaften von schwerst behinderten oder auch Langzeit-geschädigten Frauen sind in nicht ganz so selten, wie es jetzt vielleicht auch in unterschiedlichen Medien dargestellt wird.

Zur Zeit ist noch nicht einmal ausgeschlossen, dass sich der werdende Vater seiner künftigen Verantwortung doch noch bewusst wird und bei der Polizei , bei einem Seelsorger der Kirchen-Gemeinde oder bei der Pflege-Einrichtung meldet und die Verantwortung für sein Handeln übernimmt, rein theoretisch für die Situation, dass es vielleicht eine bislang nicht bekannte Beziehung zwischen einer schwer geschädigten Patientin in einer Pflege-Einrichtung und einem Mann geben sollte. Liebe ist bekanntlich dazu in der Lage viele Wunden zu heilen. Vielleicht sogar in einem weiteren Horizont betrachtet, auch die Wunden und die Schädigungen, die die 40jährige Wachkoma-Patientin am Tag des Unfalls erlitten hat, als ein Teil des Lebens der Frau zerstört wurde.

Dieses kleine Baby, so ungewöhnlich diese Geschichte auch sein mag, könnte der geschädigten Frau vielleicht sogar einen Teil des verlorenen Lebens zurückgeben. Denn mit dem Unfall der Frau wurden vielleicht die Hoffnungen auf eine glückliche Hochzeit, ein Teil des jungen Lebens einer einst sehr glücklichen Frau auf tragische Weise zerstört und vielleicht auch ein Wunsch für Kinder genommen. Durch bislang kaum zu verstehende Umstände, könnte dennoch jetzt etwas möglich werden, das bislang in der Pfalz als nicht möglich betrachtet wurde. Denkbar wäre sogar, dass die Bürger, Bürgerinnen und Kirchen-Gemeinde-Mitglieder der kleinen Gemeinde Limburgerhof in der Pfalz und die Kirchen in der Pfalz eine „Patenschaft“ für das Kind übernehmen. In Afrika und Asien sind Kinder-Patenschaften üblich und damit können Kinder am Leben erhalten werden. In nicht wenigen Fällen können sogar ganze Familien mittels einer „Kinder-Patenschaft“ am Leben erhalten werden.

Was im fernen Afrika und Asien möglich ist, weshalb sollte eine Kinder-Patenschaft nicht auch das Leben einer Unfall-traumatisierten Patientin und deren Baby in Deutschland retten können, das möglicherweise bereits in vier Monaten das Licht der Welt erblicken könnte, vielleicht sogar kerngesund. Die Schlagzeilen von heute müssten dann vermutlich als „Wunder von Limburgerhof: „Schwerst geschädigte Patientin bringt kerngesundes Baby zur Welt“ geschrieben werden – wenn sich der Vater noch finden sollte, könnte die Geschichte, die zunächst möglicherweise so traurig begonnen hat und klingt, vielleicht sogar noch einen guten Anfang für den Start in ein spannendes Leben finden. Es wäre ein echtes Wunder und in den kommenden Tagen gedenken die Menschen eines der größten Wunder zu den „Hohen Feiertagen“, die in Deutschland und in der Welt celebriert werden.

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Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Höchste Richter in Karlsruhe schützen Grundrechte und Demokratie – Gesetz zur Vorrats-Datenspeicherung muss überarbeitet werden


Der erste Senat des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe. In der Mitte der Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts, Dr. Dres. hc. Hans-Jürgen Papier. Foto: Bundesverfassungsgericht

Von Andreas Klamm Sabaot

Karlsruhe. 2. März 2010. Die bislang durchgeführte Vorrats-Datenspeicherung aller Kommunikations-Verbindungen aller Bürger und Bürgerinnen ist nach einem Urteil der höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsrichtes (BverG) nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Der höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“

In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:

„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR 263/08 – – 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).

In ihrer rund 85 DIN A4-Seiten langen Begründung gelangten die obersten Grundgesetz-Schützer und Verfassungs-Richter auch zur Überzeugung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte angemessen Rechnung trägt. Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.

Leitsätze für Grundrechte und Demokratie

Im dritten Leitsatz des Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung unterstreichen die Richter, dass die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungs-Verpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG obliegen.

Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.

Hinsichtlich der Datensicherheit bedürfe es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheits-Standard normenklar und verbindlich vorgeben. Es sei jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnehme und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht, heßt es im vierten Leitsatz des Urteils.

Im fünften Leitsatz zum Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung nehmen die Richter des Bundesverfassungs-Gerichtes konkreten Bezug zur unmittelbaren Nutzung der Daten.

„Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.“

Der 6. Leitsatz zum Rechtsraum Internet und Deutschland

Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikations-Dienste-Anbieter über die Inhaber von Internet-Protokoll-Adresssen sei auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüter-Katalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig.

Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.

Reaktionen auf das Urteil der Bundesverfassung-Richter

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: „Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheits-Gesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichts-Entscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefon-Überwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung. Diese Rechtsprechung ist zugleich Auftrag für eine Grundrechts-schondende Innenpolitik.“

Das heutige Urteil strahle auch auf Europa aus. Das Bundesverfassungs-Gericht mache mit seiner Urteils-Entscheidung deutlich, dass sich Deutschland für die Freiheits-Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhänge einsetzen müsse.

CDU-Vorsitzender des Innenausschusses sieht „Schwarz“ mit dem Urteil

Dem Nachrichten-Sender n-tv sagte Wolfgang Bosbach, CDU, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in einem Interview unter anderem : „Ich sehe das Urteil mit gemischten Gefühlen. Es ist gut, dass Karlsruhe entschieden hat, dass es eben nicht richtig ist, dass die EU-Richtlinie, die wir umgesetzt haben, gegen unser Grundgesetz verstößt. Karlsruhe hat auch nicht entschieden, dass die Verkehrsdaten der Telekommunikationsanbieter nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen, sondern hat dem Gesetzgeber sehr enge Grenzen der Speicherung aufgezeigt.

Bedauerlich ist aus meiner Sicht die Einschränkung beim Abruf, also bei der Nutzung der Daten. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn wir diese Daten zukünftig nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten nutzen dürfen, werden wir viele Straftaten nicht mehr aufklären können, weil es Ermittlungsansätze ausdrücklich, aber auch ausschließlich nur durch die Nutzung dieser Verkehrsdaten gibt. Dann bleiben eben die Opfer auf dem Schaden sitzen und der Staat kann seinen Strafanspruch nicht durchsetzen. Das ist die Folge.“

Grund zu übermässigen Feiern besteht in Deutschland nach Einschätzung des Chaos Computer Clubs (CCC) keinswegs. Grund: Zum 1. Januar 2010 wurde der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) eingeführt. „Der Chaos Computer Club (CCC) fordert ein Ende der Daten-Anhäufung auf Vorrat und ruft zur Unterzeichnung einer Petition an den Deutschen Bundestag auf.“, erkärte die Vereinigung in einer Mitteilung auf ihrer Internet-Präsentation.

Der Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung, „einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden“, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Die Bundesregierung könne bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung zahlreicher Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänen zählen, die sich nach Informationen des Arbeitskreises, der Vorratsdaten-Speicherung bis heute verweigern.

Ausführliche Informationen zum Urteil und weiteren geplanten Vorhaben zur Daten-Sammlung

Presse-Mitteilung des Bundesverfassungs-Gericht vom 2. März 2010:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011
Entscheidung zur Vorrats-Datenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
CCC, Chaos Computer Club, http://www.ccc.de
Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html

Deutschland, freie Medien, Gesundheit, Gewerkschaft, Grundgesetz, Journalisten, Medien, Menschenrechte, Presse, Pressefreiheit, Radio, Redakteure, Regional, Regionalhilfe.de, Soziales

Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“

Oberste Verfassungs-Richter: „Anspruch auf Menschen-würdiges Sozialgeld“

Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“

Mit dem Urteil: Unmut der Verfassungshüter über Untergrabung menschlicher Würde zu spüren

Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent

Karlsruhe / Berlin. 10. Februar 2010. In ihrem Urteil zu den Hartz 4 – Regelleistungs-Sätzen gelangen die obersten Verfassungs-Richter in Deutschland zur Überzeugung, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzesbuches (SGB II), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den Verfassungs-rechtlichten Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums aus Artikel1, Absatz 1, des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erfüllen und Verfassungs-widrig sind. In einem Interview mit dem internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ bezeichnete der in Nürnberg lebende Autor des Buches „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“, Hans-Jürgen Graf, das Urteil der obersten Verfassungshüter in Karlsruhe als eine „eine herausragende Leistung“, die auch den Unmut der Verfassungs-Richter über den „stümperhaften“ Versuch der Untergrabung menschlicher Würde in Deutschland wahrnehmen lasse.

Hans-Jürgen Graf: „Bedingungsloses Grundeinkommen wird nötig und es wird kommen.“, Fotos: 3mnewswire.org

Hans-Jürgen Graf, Sie waren Vorsitzender der IG PFLEGE und GLAUBE in Nürnberg, engagieren sich sozial seit vielen Jahren für kranke und arme Menschen und sind Gesundheits-Experte als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger. Zudem sind Sie Autor des Buches “Abstellgleis – Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation”.

Wie bewerten Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz4- Regelleistungen?

Hans Jürgen Graf: „Ich kann es nur aus laienhafter Sicht interpretieren. Insgeheim hoffte eigentlich wahrscheinlich fast jeder Leistungsempfänger, dass der Regierung und den verantwortlichen Politikern ein Denkzettel verpasst wird, der sich wohl in Nachzahlungen für die vergangenen Zeiträume kleiden sollte. Allerdings verwechseln hier die Meisten zwei verschiedene Betrachtungsweisen. Dieser Denkzettel wäre eine aus betroffener Sicht, menschlich gerechte Vorgehensweise; doch vor einem Gerichtssenat wird Recht gesprochen und selten Gerechtigkeit.

Insofern sehe ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sogar als eine herausragende Entscheidung, in der auch der Unmut der Verfassungshüter zu spüren ist, dass hier ein eigentlich doch sehr stümperhafter Versuch der Untergrabung menschlicher Würde getätigt wurde. Es ist geklärt, dass die Bestimmung von Regelsätzen im Sozialrecht durchschaubar und verständlich sein muss und dies in Verbindung mit der Menschenwürde. Damit müssen eigentlich alle verstummen, die eine Absenkung der Regelsätze fordern. Allerdings würde diese Reaktion Intelligenz erfordern.“

Aus ihren umfangreichen langjährigen Erfahrungen, welche Vorteile und vor allem auch Verbesserungen in Anbetracht eines Menschen-würdigen Existenzsicherungs-Minimums entstehen mit dem am 9. Februar 2010 vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Urteil?

Hans-Jürgen Graf: „Bei tatsächlich fähigen, ja kompetenten Interessen-Vertretern für die große Zahl der Hilfeempfänger in der Folgezeit dürfte es eigentlich nun ein Einfaches sein, den Gesetzgeber zur Berechnung tragfähiger Regelsätze im SGB II und SGB XII zu bewegen und zur Anerkennung von Sonder- und Mehr-’Bedarfen im Einzelfall. Allerdings fand ich unter denen, die in solchen Angelegenheiten immer vom Gesetzgeber befragt werden, wie z. B. die Sozialverbände und ähnliche, bisher nur einzelne Vertreter von denen ich mich als Betroffener tatsächlich kompetent vertreten sah.

Den starken Einfluss von Lobbyisten der Wirtschaft dürfen wir natürlich auch nicht vergessen, der nicht nur in Berlin sehr groß ist. Hier habe ich halt wenig Hoffnung. Es müssten sich tatsächlich die Betroffenen selbst organisieren und nun den entsprechenden Druck nach Berlin aufbauen. Doch auch hier sehe ich, aus eigener Erfahrung, wenig Licht am Horizont. Manchmal erschien es mir bei Betroffenen, wie z. B. bei nicht wenigen Usern in Foren wie dem ELO usw., dass man zuhause sitzt und wartet dass Robin Hood vom Himmel fällt.“

Wie sollte, Ihrer Einschätzung nach, jetzt politisch verantwortliches Handeln gestaltet werden ?

Hans-Jürgen Graf: „Handeln in Verbundenheit mit den Betroffenen und Erhebung ihrer tatsächlichen Bedürfnisse.“

Wie hoch müssten Ihrer Schätzung nach die realen Einkommens-Sätze für Sozialgeld-Bezieher, das meint heute noch Hartz 4 – Transferleistungs-Empfänger genannt, in Nürnberg sein, um ein Menschen-würdiges Exsitenzssicherungs-Minimum zu erreichen.

Hans-Jürgen Graf: „Das kann ich nicht sagen, da ich kein Wirtschaftsexperte bin. Allerdings aus eigener Erfahrung würde ich einen Regelsatz in Höhe von 500 Euro sehr begrüßen.“

Seitens politischer und wirtschaftlicher Spitzen-Vertreter wird den Erwerbs-Arbeit-suchenden Menschen immer vorgehalten, “Leute, ihr müsst Euch Arbeit suchen…” – doch die vielen neuen Millionen Erwerbs-Arbeitsplätze gibt es in Deutschland nicht. Wie denken Sie über das BEDINGUNGSLOSE GRUNDEINKOMMEN ?

Hans-Jürgen Graf: „Dieses ständige Palaver um den Menschen zu suggerieren, dass es noch ausreichend Arbeitsplätze in Deutschland gäbe, ist schon schier unerträglich geworden.

Es gibt sie nicht mehr, die Arbeitsplätze um alle erwerbsfähigen Menschen in bedarfsdeckenden Lohn und ausreichend Brot zu bringen. Wir werden auf Dauer nicht um das bedingungslose Grundeinkommen hinweg kommen. Es wird nötig werden und wir werden es bekommen.

Hierzu ist natürlich die Umverteilung von Vermögen notwendig, doch gibt es nicht wenige von reichen Menschen, die es tatsächlich auch tun würden um den Menschen in ihrem Land zu helfen. Allerdings werden diese Vorschläge von Seiten der Politik überhört. Ich erinnere hier an die Vorschläge des Hamburger Reeders und derer, die seinen Appell an die Regierung Merkel unterzeichnet haben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist bestimmt finanzierbar, wenn ich die Umsatz- und Gewinnsteigerungen der Unternehmen der letzten Jahre ansehe. Allerdings ist es nicht gewollt von denen, die ihren Rachen scheinbar noch nicht voll genug haben und deren Einfluss in Berlin, so denke ich, ist groß.“

Vielen Dank für das Interview.

Mit dem Urteil haben die Bundesverfassungs-Richter unter anderem festgelegt:

Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.

Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.

Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.

In der Begründung des Richterspruchs in Karlsruhe, das von dem Die Linke- Politiker Gregor Gysi als „historisches Urteil“ bezeichnet wird, heißt es auch: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.

Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”

Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruher Richter.

Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.

Das Buch „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“ (ISBN 978-3-8334-9136-8, Paperback, 112 Seiten) erschienen beim BOD Verlag in Norderstedt ( www.bod.de ) ist in allen Buch-Handlungen erhältlich.

Weiterführende Informationen zum bedingungslosen Grundeinkommen sind unter anderem bei www.grundeinkommen.de zu finden.

Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.

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Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe

Dokumentation, September 2009

Hinweis der Redaktion: Es werden immer noch DRINGEND TEXT-Schreiber oder Text-Schreiberinnen für die Musik-Kompositionen gesucht. 4. März 2010

Flüchtlinge aus dem Iran in Deutschland:

Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe

Komponisten, Sänger und Sängerinnen, Unterstützer, Chöre, Gospel-Chöre gesucht – Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not

Von Andreas Klamm-Sabaot

Teheran (Iran) – Nürnberg / Berlin / Mannheim. 23. September 2009. Nach dem mehrere Menschen unter anderem zwei Christen aus dem Iran und ein Musiker Hilfe bei der internationalen Vertretung der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland suchten ist am 23. September 2009 die Initiative „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ entstanden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Ablehnungs-Bescheid den von der Todestrafe bedrohten Menschen, die den christlichen Glauben angenommen haben und einem Musiker empfohlen, der international Lieder gegen den Atom-Krieg und Lieder für den Frieden veröffentlichte empfohlen, die Schutz-suchenden Menschen sollten für ihr Engagement für Frieden und wegen der Annahme des christlichen Glaubens „…bei der Regierung im Iran um Entschulidgung bitten…“ (Die Dokumente des Bundesamtes liegen inzwischen den Redaktionen mehrerer Menschenrechts-Beobachter in Deutschland und in London vor.).

In einem Fernseh-Interview mit dem internationalen Medienprojekt „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ und IBS TV Liberty bestätigten die Flüchtlinge aus dem Iran dass auf den „Abfall vom Islam“ in der Islamischen Republik vom Iran lebenslange Haftstrafen oder die Todesstrafe steht. Die Namen der Flüchtlinge können aus Sicherheitsgründen zur Zeit nicht öffentlich genannt werden.

Einer der betroffenen jungen Männer bestätigte in der Aufzeichnung des Fernseh-Interviews in Mannheim, dass er bereits im Iran zum christlichen Glauben konvertierte. Der Pastor der Kirche und eine weiteres Mitglied der Kirche wurden bereits im Iran ermordet. Die Kirche werde vom Iranischen Geheimdienst überwacht. Der Name der Kirche dürfe zur Zeit nicht bekannt werden, da sonst der Kirche im Iran die Schließung durch die Regierung im Iran drohe.

Der Musiker bestätigte seinen Wunsch, dass er gerne Musiker und Musikerin aus der Stadt Mannheim und Deutschland kennen lernen möchte. Er plant künftig in den Vereinigten Staaten von Amerika zu studieren, sollten die deutschen Abschiebe-Behörden nicht zuvor eine „Art Beihilfe zur Vollziehung von Tötung oder Mord, das meint konkret die Todesstrafe im Iran“ mit der Abschiebung leisten.

Die christliche Gemeinde, die die Christen in Mannheim gefunden haben, beschrieben die Christen aus dem Iran als sehr hilfsbereit und freundlich. Es handelt sich um eine Gemeinde in Mannheim der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Mit dem Hilfs-Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität mit Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not“, das von Mannheim aus um die gesamte Welt gehen soll, soll unbürokratisch, schnell und unkompliziert Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not geholfen werden.

Dazu sucht die internationale John Baptist Mission of Togo (Johannes, der Täufer Mission, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo, West Afrika) , Komponisten, Schreiber von Lied-Texten in der deutschen, englischen, französischen und persischen Sprache.

Als der Musik-Produzent und Kunst-Maler Wolfgang Leng vom Hilfsprojekt „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ hörte stellte er sofort mehrere Produktionen seiner umfangreichen Musik-Produktionen zur Verfügung.

Jetzt werden Menschen aus Mannheim und Deutschland gesucht, die im Ehrenamt helfen, damit Text, Noten und Komposition entstehen und geplant Anfang November oder Mitte November 2009 das Lied von Solo-Sängern und Solo-Sängerinnen und Gospel- und Kirchen-Chören oder Chören und weiteren an Musik interessierten Menschen uraufgeführt werden kann.

Die Musik-Stücke „If The Life Tells You A History“ und „For The Children Of This Earth“ von Wolfgang Leng sind bei http://johnbaptistmission.org/?page_id=433 bzw. http://www.johnbaptistmission.org (Flüchtlinge IRAN (D) und bei http://www.ibstelevision.com bei Radio IBS Liberty (Programm in deutscher Sprache) zu hören.

Wer an der Entstehung der Lied-Texte in englischer, französischer, deutscher Sprache im Ehrenamt mitarbeiten möchte und wer als Chorleiter, Sänger oder Sängerin das neu entstehende Lied singen möchte, wird gebeten sich bei der internationalen Jüdischen Christlichen John Baptist Mission of Togo oder bei MJB Education Media Network, Tel. 0 62 36 416 802, in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr oder mittels email aktuelles@radiotvinfo.org zu melden.

Geplant ist auch die Produktion einer CD und eines Musik-Videos. Die ersten Aufnahmen für das Musik-Video sind bereits abgeschlossen. In den kommenden Wochen werden die Aufnahmen für das Musik-Video und das Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ fortgesetzt.

Zur Unterstützung und Organisationen eines Bandes der Solidarität, gebildet von Menschen aus möglichst vielen Nationen werden Menschen, Partner und Organisationen für Flüchtlings-Hilfe, Menschenrechte und weitere Partner und Unterstützer gesucht. Es wird um Kontakt mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org gebeten.

Der Musik-Produzent und Kunstmaler, Wolfgang Leng, der einen internationalen Ruf als „Multi-Talent“ genießt und zur Zeit einen internationalen Song Contest veranstaltet, begleitet das Musik-Hilfsprojekt gegen die Todesstrafe und für das Leben als fachlicher Berater für Musik.

Neben der kreativen Hilfe mit karitativer Musik hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland bei Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler (Berlin), bei Deutschen Bundestag (Berlin), beim Landtag des Landtags in Baden-Württemberg (Stuttgart) und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Petition eingereicht, in der um einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Flüchtlinge aus dem Iran, ungeachtet ihrer Glaubens-Bekenntnisse, gebeten wird, zumindest solange bis die allgemeine Lage und Situation im Iran für die Menschen sicherer und besser einzuschätzen ist.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch fordert ebenso einen Abschiebe-Stopp für Flüchtlinge aus dem Iran bereits am 4. September.

Über das Schicksal der beiden jungen Frauen Mariam (27) und Marzieh (30), die zur Zeit im Gefängnis im Iran sind und denen die Todesstrafe wegen der Annahme des christlichen Glaubens droht wegen „Abfalls vom Islam“, liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Die französische Journalistin und Studentin Clotilde Reiss befindet sich weiterhin in Gefängnis, obgleich die französische Regierung in Paris mehrfach bereits die sofortige Freilassung der Journalistin forderte. Am 9. Juli 2009 hat die John Baptist Mission of Togo eine Petition an Bundespräsident Horst Köhler geschrieben mit der Bitte um Verhandlungen für die französische Studentin Clotilde Reiss und einer weiteren Menschenrechts-Reporterin, die ebenso im Iran inhaftiert ist. Erst vor wenigen Wochen konnte allerdings erst nach internationalen Protesten die Freilassung der iranisch-amerikanischen Journalistin Roxana Saberi aus dem Evin – Gefängnis in Teheran im Iran erreicht werden können. Über die Probleme zur „Annahme des christlichen Glaubens in der Gefahr der Todesstrafe“ berichet auch ausführlich Sabatina James und der Verein Sabatina e.V. bei www.sabatina-ev.de.

Der Verein CODE e. V in Berlin informiert bei www.code-ev.org über die Situation und das Engagement der Menschen aus dem Iran für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie.

Die Petition für einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Menschen denen die Todesstrafe im Iran droht kann bei http://www.petitiononline.com/090109/petition.html gelesen und mit gezeichnet werden.

Ein Sprecher der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo sagte: „Menschen in aller Welt, Brüder und Schwestern des christlichen, jüdischen und moslemischen Glaubens sollten die Gnade und Kraft eines Gebetes vor dem einen wahren G-TT, nicht vergessen und für den Schutz der Menschen aus dem Iran und im Iran im Nahen Osten, in anderen Ländern dieser Welt und für die Freilassung der inhaftierten Menschen beten, die sich für Frieden und Freiheit engagieren oder aus Glaubensgründen im Gefängnis gefangen gehalten werden. Kein Mensch wolle im Nahen Osten eine Explosion erleben, wie diese bislang die Menschheit noch nicht gesehen hat.“

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Ludwigshafen. 1. März 2010. (and) Die Mitarbeit als Autorin und Autor bei Vorderpfalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen ist ehrenamtlich. Vorderfpalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen erscheinen seit 1984 als nicht kommerzielle Medien-Projekte und als Radio- und Fernseh-Magazine.

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Die Radio- und Fernseh-Magazine Stadtmagazin Ludwigshafen und Vorderpfalz aktuell wurde im Jahr 1984 von dem französisch-deutschen Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor von 9 Büchern, Andreas Klamm Sabaot,  mit der freundlichen Unterstützung einiger Helfer und Helferinnen gewidmet.

Der Gründer der nicht kommerziellen, alternativen Radio- und Fernseh-Magazine Vorderpfalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen, Andreas Klamm Sabaot, war um Gründungs-Zeitpunkt der beiden Radio- und Fernseh-Magazine im vorderpfälzischen Kabelpilot-Projekt Ludwigshafen – Vorderpfalz, 16 Jahre jung und berichtet seit 1984 periodisch aus der Vorderpfalz und der Stadt Ludwigshafen am Rhein.

Die Radio- und Fernseh-Magazine Vorderpfalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen sind alternativ, unabhängig und nicht kommerziell. Zahlreiche Fernseh- und Radio-Ausgaben waren auch im OFFENEN KANAL Ludwigshafen am Rhein, Offener Kanal Speyer am Rhein und Offener Kanal Vorderpfalz zu sehen.

Seit Bestehen des Internets gibt es die Radio- und Fernseh-Magazine Vorderpfalz aktuell und Stadtmagazin Ludwigshafen auch als Magazine im Internet.

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Der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Fernseh- Radio- und Medien-Produzent, Andreas Klamm Sabaot wurde am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein geboren und begann mit der ersten Stunde des privaten Fernsehens in Deutschland im Jahr 1984 mit der Produktion von Radio- und Fernseh-Sendungen und als Journalist unter anderem zunächst in einem Praktikum für die in Ludwigshafen am Rhein erscheinende Tageszeitung Rheinpfalz, im gleichen Jahr wechselnd zur in Speyer am Rhein erscheindenen Tageszeitung Tagespot (1984 bis 2002) zu schreiben.

Nachdem die Tageszeitung Tagespost in Speyer am Rhein eingestellt wurde, wechselt der Journalist und Buch-Autor zur Speyerer Morgenpost, eine Zeitung, die seit dem Jahr 2002 in Speyer am Rhein erscheint. Ausführliche Informationen zu Andreas Klamm Sabaot sind unter anderem bei www.radiotvinfo.org/andreasklamm, www.andreasklamm.blogspot.com und www.andreasklamm.wordpress.com zu finden.