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Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Ludwigshafen am Rhein/ Berlin. 23. Juni 2020. Die Petition hat zum Ziel, dass Patienten und Menschen die Wahl-Freiheit haben zu entscheiden, ob sie im Falle einer Erkrankung an Corona stationär und klinisch im Krankenhaus oder ambulant, zuhause, liebevoll und würdevoll auch mit Hilfe der ambulanten Häuslichen Intensiv-Pflege und mit Hilfe von Verwandten gepflegt werden.

Bitte die Petition mitzeichnen und teilen. Die Petition ist beim Deutschen Bundestag abrufbar. Hierzu ist eine Anmeldung im Petitions-System des Deutschen Bundestags erforderlich, was für alle Menschen in Deutschland möglich ist.

Link: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_04/_25/Petition_110235.html

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Merry Christmas, Frohe Weihnachten von Andreas Klamm

Merry Christmas, Frohe Weihnachten von Andreas Klamm

Video, You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=PdPWpkUgfxI

 

You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=PdPWpkUgfxI

Tidal: https://tidal.com/browse/album/126008401

Deezer: https://www.deezer.com/us/album/123676482

Spotify: https://open.spotify.com/album/7LU96G480NoF8ZICN4aKeg

Apple iTunes: https://music.apple.com/us/album/merry-christmas-frohe-weihnachten-single/1492166370

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Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Musik-Album, 14 Songs, gewidmet für Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz

Green Fair For Justice by Andreas Klamm, 14 Songs

Napster: https://us.napster.com/artist/andreas-klamm/album/green-fair-for-justice

Apple Music: https://music.apple.com/us/album/green-fair-for-justice/1490316947?app=itunes&ign-mpt=uo%3D4

Spotify: https://open.spotify.com/album/3roFJVKF3DqLXIn3HVrKkr

Tidal: https://tidal.com/browse/album/124505199

Deezer: https://www.deezer.com/us/album/121683202

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DIE LINKE: Viel Arbeit und Zuversicht auf einen Einzug im Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises

Kreistags-Wahl: Alexander Ulrich rechnet mit einem Einzug seiner Partei in den Kreistag – Breites Spektrum für ein umfangreiches Engagement in den Bereichen Ausbau und Plan für den kostenlosen ÖPNV, sichere, landärztliche Versorgung und Hilfen für sozial, benachteiligte Menschen

 

Mitgliederversammlung wählt 20 Kandidatinnen und Kandidaten für die Kreistags-Wahl am 26. Mai 2019 im Rhein-Pfalz-Kreis

 

Ludwigshafen am Rhein. 12. Februar 2019. Der Kreisverband der Partei DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis hat am Samstag, 2. Februar 2019 in Ludwigshafen am Rhein die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kandidaten-Liste zur Kreistags-Wahl am 26. Mai 2019 gewählt. Insgesamt wurden mit großer Mehrheit die gesamte Kandidatenliste, 20 Kandidatinnen und Kandidaten, bis auf wenige Enthaltungen und Gegenstimmen, gewählt.

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Alexander Ulrich, Bundestagsabgeordneter und Claudia Kocabalkan, Kreistagsvorsitzende DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis blicken zuversichtlich auf die Kreistags-Wahl am 26. Mai 2019. Die Links-Partei will mit mindestens zwei bis drei Kandidaten in den Kreistag einziehen. Foto: and

Zur Mitgliederversammlung reiste der Bundestags-Abgeordnete Alexander Ulrich, DIE LINKE an. Der Politiker übernahm die Versammlungsleitung zur Wahl. In einer Einleitung zur Wahl der Kandidatenliste hat Alexander Ulrich, welcher auch Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion ist, ein Referat über die kommunalpolitische Situation im Land und über die „kommunalpolitische Eckpunkte der Landespartei“ gehalten.

 

In einem Fernseh-Interview erklärte Alexander Ulrich: „Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir in Fraktions-Stärke in den Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreis einziehen. DIE LINKE tritt zum ersten Mal zur Wahl für den Kreistag an. Er rechne damit, dass seine Partei mit zwei bis drei Vertretern von DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis in den Kreistag kommen werde. Bei der vergangenen Bundestagswahl habe man ein Ergebnis von 5,5 Prozent erreichen können.

 

Im Kreis gehe es in den Kernthemen unter darum, ob es gelingt den ÖPNV auszubauen und ähnlich wie im Beispiel von Luxemburg auch perspektivisch sich für die Einführung eines kostenlosen ÖPNV stark zu machen. In jedem Fall solle der ÖPNV kostengünstiger werden. Alexander Ulrich ergänzte: „Wenn der politische Wille vorhanden ist, kann man den ÖPNV auch im Rhein-Pfalz-Kreis und in Ludwigshafen am Rhein kostenfrei anbieten.“ Die Mobilitätswende zwinge zu einem Engagement den ÖPNV zu stärken. Es gehe auch darum sozial, benachteiligte Menschen es zu ermöglichen, dass sich den Wandel im Mobilitätskonzept leisten können. Ein weiteres Kernanliegen, sei die sichere, landärztliche Versorgung. Auf dem Land begegne man der Situation, dass viele Ärzte aus Altersgründen ihre Arztpraxen schließen. Hier müsse Politik handeln. Eine Antwort auf die Herausforderungen, könnten Gemeinschafts-Praxen oder auch kommunale Gesundheits-Zentren sein. Darüber hinaus müsse eine bessere, infrastrukturelle Versorgung mit stabilen und schnellen Internet-Verbindungen geboten werden. Das gelte auch für Mobilfunk-Angebote.

 

DIE LINKE mache sich auch für sozial, benachteiligte Menschen stark. Nach den Vorstellungen von Alexander Ulrich, MdB, sollen diese Menschen im Beispiel im Rahmen einer sozio-kulturellen Teilhabe auch beim Bezug von Sozialhilfe selbstverständlich auch Kultur-Einrichtungen besuchen können. Eine sichere Rente sollte nach seiner Einschätzung und den Vorstellungen seiner Partei entsprechend, mindestens die Höhe von 1050,– Euro haben. Es gäbe eine ganze Vielzahl von Themen, die die Partei DIE LINKE zu einer Alternative für die bislang, etablierten Parteien mache.

 

Vor weniger als einem Jahr wurden am 26. Mai 2018 Claudia Kocabalkan, als Kreisvorsitzende und Ewald Heimann, Kreisvorsitzender, neben Gerald Unger, Kreisschatzmeister, Dr. Liborio Ciccarello, Schriftführer, Petra Malik (Beisitzer), Hans Joachim Spieß (Beisitzer) und kooptiert Sabine Gerassimato als Stadträtin in Ludwigshafen am Rhein gewählt. Auf den neu gewählten Kreisvorstand und die Mitglieder der Partei DIE LINKE wartet kurz vor Beginn des Wahlkampf-Auftaktes zur Kreistags-Wahl, den Kommunal- und Europa-Wahlen am 26. Mai 2019 Arbeit im Überfluss und viele Möglichkeiten sich für wichtige Anliegen der Menschen in der Vorderpfalz stark zu machen. Andreas Klamm

 

Kreistags-Wahl Kandidatenliste

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten wurden für die Kandidaten-Liste zur Kreistagswahl gewählt:

 

Günther Kopp (Limburgerhof), 2. Claudia Kocabalkan (Neuhofen), 3. Ewald Heimann (Hochdorf-Assenheim), 4. Ingrid Schellhammer (Mutterstadt), 5. Christian Ratz (Lambsheim), 6. Antonino Salvaggio (Altrip), 7. Andreas Klamm (Neuhofen), 8. Maria Alassani (Schifferstadt), 9. Reinhold Steinmetz (Neuhofen), 10. Ingrid Wiegel (Maxdorf), 11. Abdulkerim Kurt (Dudenhofen), 12. Ursula Groh (Neuhofen), 13. Klaus Leger (Mutterstadt), 14. Irmgard Schuster (Rödersheim-Gronau), 15. Özcan Acar (Mutterstadt), 16. Guiseppe Castronovo (Altrip), 17. Can Kocabalkan (Neuhofen), 18. Carmelo Tolone (Altrip), 19. Müjdat Kocabalkan (Neuhofen), 20. Angelo Antinoro (Schifferstadt).

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Frohe Weihnachten!Und ein Frohes, gutes Neues Jahr 2019

Frohe Weihnachten! Frohe Fest- und Feiertage! Merry Christmas! Season Greetings! Ein gutes Neues Jahr 2019 erfüllt mir Frieden, Sozialem, Demokratie, Freude, Liebe, Glück und Gesundheit! wünscht Andreas Klamm, Journalist, Radio TV IBS Liberty, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Britishn Newsflash Magazine, Regionalhilfe.de, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, Mittwoch – Liberte, Andreas Klamm Media, Tel. 0621 5867 8054, Tel. 030 57 700 592, www.regionalhilfe.dewww.ibstelevision.orgwww.andreas-klamm.de

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Pflege am Boden: Ein Notarzt alleine kann nicht mehr helfen

Pflege am Boden: Ein Notarzt alleine kann nicht mehr helfen

Katastrophen-Alarm und Nachforderung von weiteren Notfall-Einsatzkräften in der Pflege – Flashmobs in ganz Deutschland

Stuttgart. 14. Juni 2014. Junge und alte Menschen liegen am Boden mitten in Deutschland, erschöpft, entkräftet, entmutigt, zitternd, dem kompletten Burn-out nahe. Es sind nicht wenige Menschen. Bei den Betroffenen handelt es sich um Pflegefachkräfte und Pflegekräfte, die sich selbst nicht mehr helfen können. Betrachtet man die Situation vor Ort in den Institutionen für die Pflege alter und kranker Menschen (Senioren-Residenzen, Altenpflegeheime) und in den Krankenhäusern wird schnell klar, hier reicht die Hilfe eines erfahrenen, routinierten Notarztes, der alleine tätig wird, um zu retten was noch zu retten sein könnte, ganz sicher nicht mehr aus.

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Foto: Pflege am Boden

Mit bundesweiten Flashmobs macht die Aktion Pflege am Boden auf katastrophale Zustände im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen aufmerksam. Der Alarmruf und Notfallstatus: Alarmstufe „Rot“ – Pflege, Pflegefachkräfte und Patienten – Menschen – in Gefahr wurde ausgerufen. Notstand !

Den aufmerksamen Beobachtern wird schnell bewusst: Katastrophen-Alarm in der Pflege in Deutschland, Großschadens-Ereignis, das gesamtgesellschaftliche, fachliche, Ressort-übergreifende, politische, kompetente und engagierte Hilfeleistung für die Pflege am Boden in Deutschland jetzt erforderlich macht.

Die Aktion Pflege am Boden ist eine aktuelle Ist-Beschreibung des Zustands in den Pflegeberufen in Deutschland. Die Aktion erlaubt es Erfahrungen, Erlebnisse, Alltags-Herausforderungen, Probleme und den Notstand im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen visualisiert, erlebbar, begreifbar nahe, Empathie-weckend künstlerisch auf vielfältige Weise am Boden oder auch im Rollstuhl darzustellen. Jedem Menschen in Deutschland ist verständlich, dass Pflegekräfte, die ausgelaugt, abgesaugt, zertreten und zerschmettert am Boden liegen nicht mehr in der Lage sind, die wertvollen und unverzichtbaren Dienste im Pflege- und Gesundheitswesen zu bieten und zu leisten, ebenso wenig wie Pflegekräfte, die im Rollstuhl landen oder sitzen, denn jeder Mensch auch ganz ohne medizinische Vorkenntnisse weiß: Im Rollstuhl pflegen können wir nicht.

Zu Beginn meiner Ausbildung als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger im Jahr 1990 war ich aktives Mitglied in der Jugend- und Auszubildenden-Vertretung von ver.di früher ötv und wurde wenig später auch in die Delegierten-Konferenz des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) gewählt. Bereits damals engagierten wir uns als Auszubildende oder vielmehr auch Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler genannt gegen die chronische Überlastung und schlechten Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Leider konnten wir keine Abhilfe der katastrophalen Zustände im deutschen Pflege- und Gesundheitswesen erwirken. Im Gegenteil, die Notzustände im Pflege- und Gesundheitswesen haben sich dramatisch verschlechtert und verschlimmert. Einen großen Mangel an Pflegefach-Personal gibt es übrigens in Deutschland nicht, wie dieser System-konform oft erwähnt wird. Immerhin gibt es in Deutschland mehr als 10 Millionen Menschen, darunter auch Pflegefachkräfte, die ein Erwerbseinkommen wünschen durch die Arbeit im Pflegeberuf. Nicht jeder kann pflegen, doch einige dieser 10 Millionen Menschen, die „arbeitslos“ gemeldet sind oder auch als Hartz4-Bezieher bezeichnet werden, können sich eine Umschulung zur Pflegekraft für Altenpflege oder zur Pflegefachkraft für Altenpflege sehr wohl vorstellen. Doch dreieinhalb Jahre bis vier Jahre Ausbildung zur Pflegefachkraft kostet erst einmal viel Geld. Geld das im Gesundheits- und Pflegewesen nicht selten fehlt. Die Budgets sind knapp bemessen.

Das Problem und die Wurzel des Übels liegt in der Aufgabe und Herausforderung das Gesundheits- und Pflegewesen in Deutschland solide und Bestands-fähig zu finanzieren. Wer will gerne mehr für Pflege bezahlen. Bislang konnte ich keinen Menschen, keine Partei und Institution finden, die laut und unmissverständlich „Hier…“ ruft.

Eine solide Finanzierung ist zwingend, um Pflegefachkräfte in Deutschland gut zu bezahlen für Schwerst-Arbeit etwa in der Altenpflege oder auf Stationen der Neuro-Chirugie und Neuro-Rehabilitation. Die Pflegekräfte leisten vor allem in diesen Bereichen psychische und physische Schwerstarbeit ähnlich wie auch in den Pflegebereich OP (im Operationssaal), Anästhesie sowie im Bespiel auch auf Intensiv-Stationen. Persönlich kenne ich mehrere gute, langjährig erfahrene Pflegefachkräfte, die gerne zumindest noch Teilzeit in der Pflege arbeiten und wirken möchten. Doch die knappen Budgets in den Insitutionen für die Pflege alter und kranker Menschen (Senioren-Residenzen, Altenpflegeheime) und Krankenhäusern erlauben es nicht mehr dringend erforderliche Pflegefachkräfte einzustellen, die tariflich bezahlt werden.

Vermutlich ist so oder so ähnlich das Märchen vom Fachkräfte-Mangel in der Pflege in Deutschland entstanden. Denn Pflegefachkräfte, die außerhalb von Europa angeworben werden, müssen teilweise mehrere Jahre für die Anerkennung Ihres Pflege-Examens in Deutschland „kämpfen“, werden „geknechtet“, ausgebeutet und von einem Praktikum in das andere Praktikum geschickt – oft ohne Bezahlung oder mit so geringer Bezahlung, die für ein Menschen-würdiges Leben in Deutschland in keinster Weise genügt.

Einige meiner Kolleginnen kommen aus den Ländern der früheren Russischen Förderation und kämpfen seit mehreren Jahren um die Anerkennung des Pflegeexamens in Deutschland. Wie mag es jetzt wohl den Kollegen und Kolleginnen aus Vietnam, Korea, Thailand, China und Afrika oder aus anderen Armuts-Regionen in dieser Welt ergehen, die voller Hoffnungen und Erwartungen nach Deutschland „gezogen“ werden vermutlich mit falschen der Realität nicht entsprechenden Vorstellungen und Visionen.

Die Pflege zählt mit zu den schwersten Berufen in Deutschland. Mir ist bekannt, dass nicht jeder Mensch pflegen kann, denn der Beruf ist Schwerstarbeit. Es bedarf sicherlich einer Berufung zur Pflege. Pflege ist auch Herzensache. Pflege sollte die Pflegefachkräfte nicht krank machen, was leider in der Folge von unterbesetzten Pflege-Bereichen und zunehmenden Arbeitsbelastungen immer häufiger geschieht, so dass Pflegekräfte und Pflegefachkräfte leider selbst zerbrechen und schwerst krank werden, was leider auch mir in Verbindung mit weiteren gesundheitlichen Risiko-Faktoren geschehen ist.

Weitere und ausführliche Informationen zur Aktion Pflege am Boden sind im Internet bei www.pflege-am-boden.de und bei Facebook „Pflege am Boden“ in der Gruppe zu finden. Andreas Klamm

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BESONDERE DANKSAGUNG an die Retter und Helfer

BESONDERE DANKSAGUNG an die Retter und Helfer

Ludwigshafen am Rhein. 2. Juni 2014. An dieser Stelle sage ich DANKE an Polizei, Rettungsdienst, Tierrettung, den Fach-Arzt und an das Klinikum Ludwigshafen am Rhein, die am 28. Mai 2014 nach einem gesundheitlichen Notfall in der Folge des Begehens einer Treppe erstklassige und gute Hilfe geleistet haben.

Vielen DANK, Respekt und Anerkennung für Ihre wertvolle Arbeit und Hilfe, Andreas Klamm, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Journalist, Tel. 030 57 700 592

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Schutz und Hilfe: Schützen Sie sich und Ihren Hund vor der Sommerhitze

Schutz und Hilfe: Schützen Sie sich und Ihren Hund vor der Sommerhitze

Bonn, 21. Juli 2013. (ib).Das Thermometer zeigt seit Tagen Spitzentemperaturen von bis zu 30 Grad an, und auch für das Wochenende ist praller Sonnenschein angesagt. Bei aller Freude über das Traumwetter gilt es aber auch, den Körper vor zu viel Hitze zu schützen. Das Gesundheitsamt rät: Lange Sonnenbäder meiden und ausreichend trinken. Hundehalter sollten daran denken, dass auch die Vierbeiner die Sommerhitze nicht gut vertragen und zwischendurch für Abkühlung sorgen.

Damit im menschlichen Körper alle lebenswichtigen Stoffwechselvorgänge normal ablaufen, benötigen wir eine konstante Kerntemperatur um 37 Grad. Sonst können schwere Gesundheitsstörungen wie Sonnenstich, Hitzschlag oder gar ein Hitzetod die Folge sein.

Ein Sonnenstich kann entstehen, wenn Kopf und Nacken längere Zeit ungeschützt der Sonne ausgesetzt sind. Es kommt zu einer Überwärmung des Gehirns mit Reizung der Gehirnhäute. Übelkeit, Brechreiz, Schwindel, Kopfschmerzen und Benommenheit sind die Folge. In schweren Fällen treten Nackensteifheit, Krämpfe und Bewusstlosigkeit auf. Der Betroffene sollte sofort in den Schatten gebracht und aufrecht sitzend gelagert werden. Kopf und Nacken sollten mit kalten Tüchern gekühlt und kalte Flüssigkeit zu trinken gegeben werden. Bei Verwirrtheit oder Bewusstlosigkeit sofort den Notarzt rufen. Bei schwerer körperlicher Belastung in hohen Umgebungstemperaturen und ungenügender Flüssigkeitszufuhr kann ein Hitzschlag auftreten. Die Symptome ähneln dem Sonnenstich, aber im Gegensatz dazu ist nun der gesamte Körper überhitzt. Der Hitzschlag erfordert die gleichen Sofortmaßnahmen wie der Sonnenstich.

Um die Sommerhitze möglichst entspannt zu überstehen, empfiehlt das Gesundheitsamt folgendes:

Ausreichend trinken! Am Tag verliert ein Erwachsener etwa anderthalb bis zwei Liter Flüssigkeit, an heißen Tagen kann sich der Verlust um das zwei- bis dreifache steigern.

Ideale Durstlöscher sind Mineralwasser, ungezuckerte Kräuter- und Früchtetees sowie verdünnte Obst- und Gemüsesäfte. Eiskalte Getränke führen zu vermehrtem Schwitzen und belasten den Magen. Trinken Sie nur wenig Kaffee oder schwarzen Tee, und wenn, in Kombination mit einem Glas Wasser. Auf Alkohol weitgehend verzichten.
Mehrere kleine, leichte Mahlzeiten belasten den Körper nicht zu sehr.

Passende Kleidung tragen: Eine Kopfbedeckung ist insbesondere für Kinder und ältere Menschen wichtig. Textilien und Badebekleidung mit UV-Schutz, eine große Sonnenbrille, Hut und Sandalen, die den Fußrücken bedecken, sind wichtige Vorsichtsmaßnahmen. Auf ärmellose Shirts sollte man verzichten. Leichte luftdurchlässige Kleidung aus Naturfasern wie Baumwolle, Leinen und Seide ist zu empfehlen.

Den täglichen Sonnenschutz zur Gewohnheit werden lassen: Dabei sollte Sie zu einem Sonnenschutzmittel greifen, das abhängig vom Hautbräunungstyp mindestens den Lichtschutzfaktor 15 aufweist. Das Sonnenschutzmittel etwa eine halbe Stunde, bevor man sich Sonne und Licht aussetzt, auftragen und nach drei bis vier Stunden wiederholen. Am Meer und im Freibad bieten sich wasserfeste Sonnenschutzmittel an. Wer sich dennoch einen Sonnenbrand zuzieht, sollte einen Arzt aufsuchen.

Die Wohnung kühl halten! Um tagsüber die Strahlungswärme der Sonne draußen zu halten, die Fenster mit Jalousien oder Klappläden verdunkeln. Möglichst früh morgens, wenn die Lufttemperatur noch niedrig ist, sollte fünf bis zehn Minuten quergelüftet werden.

Sport auf die frühen (kühleren) Morgenstunden oder den Abend verlegen, um den Kreislauf nicht zu sehr zu beanspruchen. Keine sportlichen Höchstleistungen an heißen Tagen!

Hohe Temperaturen sind auch für Hunde ein erheblicher Stress, da die Tiere extrem hitzeempfindlich sind. Darauf weisen die Veterinäre im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda hin. Hunde können nur durch Hecheln, dass heißt durch Erzeugung von Verdunstungskälte, ihre Wärme abgeben. Steigt die Körpertemperatur über die Normaltemperatur von 38 bis 39 Grad, wird das Tier unruhig, lässt die Zunge bei gestrecktem Hals weit raushängen und das Hecheln fällt schwer und unterbleibt ganz. Hinzu kommt ein Flüssigkeitsmangel, der zur Eindickung des Blutes führt. Über 40 Grad pumpt der Organismus Blut vom Körperinneren in die äußeren Körperteile, um das Blut abzukühlen. In schweren Fällen werden als Folge lebenswichtige Organe nicht mehr mit Blut versorgt und der Hund fällt in einen Schockzustand, bei fehlender Hilfe tritt der Tod ein. Besonders gefährdet sind Welpen, ältere, trächtige oder übergewichtige Tiere.

Damit auch die vierbeinigen Mitbewohner die Hitze gut überstehen, geben die Veterinärdienste Hundehaltern folgenden Rat:

Für Abkühlung sorgen: Schafft der Hund die Wärmeabfuhr nicht durch Hecheln allein, muss er sich zusätzlich durch Liegen auf kalten Flächen, Anfeuchten des Felles durch Belecken oder auch mit einem Wasserbad Kühlung verschaffen.

Hunde sollten niemals allein im Auto zurückgelassen werden. Schon eine Viertelstunde kann entscheidend sein. Das Öffnen von Schiebedächern oder das Offenlassen eines Fensterspaltes reichen nicht aus, die Wärmentwicklung im Auto zu verhindern. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für Kinder, insbesondere Kleinkinder: Auch sie sollten bei den aktuellen Temperaturen niemals allein im Fahrzeug warten.

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Katastrophen-Tourismus: Großbrand in Ludwigshafen am Rhein zieht Katastrophen-Touristen an

Katastrophen-Tourismus: Großbrand in Ludwigshafen am Rhein zieht Katastrophen-Touristen an

Lewentz: Katastrophentourismus ist scharf zu verurteilen

Katastrophenschutz

Ludwigshafen am Rhein / Mainz, 24. Juni 2013. (red). Innenminister Roger Lewentz verurteilt Katastrophentourismus bei Unglücken wie etwa dem Großbrand am vergangenen Wochenende in Ludwigshafen scharf. „Es kann nicht angehen, dass Schaulustige die Rettungsarbeiten behindern und sich dabei noch selbst in Gefahr bringen“, sagte Lewentz am Montag in Mainz. Ob bei Unfällen, Bränden oder Hochwasser: „Die Einsatzkräfte leisten eine wichtige Arbeit, Störungen aus reiner Sensationsgier können sie bei extremen Ereignissen einfach nicht gebrauchen“, unterstrich der Minister. Zudem sei den Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten Folge zu leisten.

Bei dem Brand einer Lagerhalle auf der Ludwigshafener Parkinsel seien Schaulustige sogar mit Kleinkindern bis zu 100 Meter an den Brandort herangekommen, hätten Absperrbänder zerrissen und seien teilweise gar verkehrswidrig mit dem Auto angefahren. „Ein solches Verhalten ist nicht zu tolerieren. Die Menschen setzen sich und andere damit einem hohen Risiko aus“, fügte der Minister hinzu. Lewentz betonte, dass in Ludwigshafen der Brandeinsatz trotzdem reibungslos funktioniert habe, da die Zuwege zu der Insel von der Polizei gezielt freigehalten werden konnten. „Dennoch binden Katastrophentouristen immer wieder unnötig Einsatzkräfte.“

Das Feuer war am Samstag in einer mit Isoliermaterial gefüllten Lagerhalle ausgebrochen. Von der Rauchentwicklung waren weite Teile von Ludwigshafen und Mannheim betroffen. Mehr als 400 Kräfte von Feuerwehr, Polizei, Wasserschutzpolizei, Sanitätsdiensten und Technischem Hilfswerk waren an dem Einsatz beteiligt.

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Hochwasser: Wichtige Informationen für Hartz IV-Empfänger

Hochwasser: Wichtige Informationen für Hartz IV-Empfänger

Gemeinsame Information der Bundesagentur für Arbeit , des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages

Berlin / Nürnberg, 6. Juni 2013. (red). Bundesweit sind hunderttausende Menschen vom Hochwasser betroffen. Ebenso viele zeigen sich solidarisch und helfen in den Krisenregionen. Ein Ausnahme­zustand, der sich auch auf die Arbeit der Jobcenter auswirkt. Dazu geben Bundesanstalt für Arbeit, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag für Arbeitslosengeld II-Bezieher folgende Hinweise:

Soforthilfen, die ausdrücklich dazu dienen, Schäden durch das Hochwasser zu beseitigen, werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Wurde durch die Flut Hausrat zerstört, können die Jobcenter die Kosten für die erneute (Erst-)Ausstattung der Wohnung übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Kosten weder durch eine Versicherung noch durch ein anderweitiges Nothilfeprogramm erstattet werden. Hausrat umfasst beispielsweise Möbel, Lampen, Haushaltsgeräte und alle Gegenstände, die üblicherweise eine normale Haushaltsführung ermöglichen.

Für die Dauer einer Helfertätigkeit im Rahmen des Hochwassers bestehen keine Meldepflicht und keine zwingende Notwendigkeit, eine angebotene Maßnahme oder Beschäftigung anzunehmen.

Ist die Wahrnehmung eines Meldetermins aufgrund des Hochwassers nicht möglich, treten keine Sanktionen ein. Vorab wäre eine telefonische Absage hilfreich, damit die Gesprächszeit neu vergeben werden kann.

Sollten Jobcenter selbst direkt vom Hochwasser betroffen sein, gehen für Kunden des Jobcenters keine Ansprüche verloren. Es kann jedoch in der Bearbeitung zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Laufende Zahlungen sind nicht betroffen.

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Roboterunterstützte Wirbelsäulen-OPs haben sich bestens bewährt

Roboterunterstützte Wirbelsäulen-OPs haben sich bestens bewährt

Bereits mehr als 100 Patienten operiert – sehr geringe Komplikationsrate

Mainz, 21. Mai 2013. (rdr /red). Seit Oktober 2011 haben Spezialisten der Neurochirurgischen Klinik und Poliklinik der Universitätsmedizin Mainz mehr als 100 Patienten an der Wirbelsäule roboterunterstützt operiert: Dabei können sie auf eine hochmoderne Version eines System zurückgreifen, das in der klinischen Routine bei Wirbelsäulen OPs deutschlandweit bisher nur in Mainz eingesetzt wird. Die aktuellen Ergebnisse hinsichtlich notwendiger Zweiteingriffe und Komplikationen sind sehr viel versprechend: 99 Prozent der zur Stabilisierung in die Wirbelsäule eingesetzten Schrauben lagen so wie geplant und erwartet. Neurologische Ausfälle oder Verletzungen von Nerven oder Rückenmark sind bei keinem Patienten aufgetreten.

Gemäß aktuellen Studien suchen mehr als die Hälfte der Deutschen mindestens einmal in ihrem Leben wegen Rückenschmerzen einen Arzt auf. Glücklicherweise ist in den meisten Fällen keine Operation notwendig. Bei Instabilitäten der Wirbelsäule, die etwa durch Unfälle, Verschleiß, Osteoporose, angeborene Fehlbildungen oder Tumore verursacht werden, kann eine Operation hingegen notwendig sein. Ziel des Eingriffes ist es immer, die Wirbelsäule durch die Versteifung von zwei oder mehr Wirbelkörpern zu stabilisieren. Dazu werden diese Wirbel durch Schrauben miteinander verbunden.

Neurochirurgie OP Roboter RenaissanceDas Foto zeigt die Fachärzte vor einer roboterassistierten Wirbelsäulenstabilisierung mit (v.l.n.r.): Univ. Prof. Dr. Alf Giese und PD Dr. Sven Kantelhardt. Foto: Universitätsmedizin Mainz, Peter Pulkowski

Bei solchen Eingriffen kommt in Mainz seit Oktober 2011 eine roboterunterstützte Technologie zum Einsatz. „Diese ermöglicht eine sehr hohe Präzision bei der Platzierung der Schrauben und macht so die Wirbelsäulenchirurgie noch sicherer“, unterstreicht Univ.-Prof. Dr. Alf Giese, Direktor der Neurochirurgischen Klinik und Poliklinik. „Die hohe Präzision der Roboterführung erlaubt minimal-invasive Eingriffe ohne offene chirurgische Darstellung der Wirbelsäulenstruktur mit derselben Genauigkeit durchzuführen wie es traditionelle Verfahren erlaubten. Der damit routinemäßig bei fast allen Patienten anwendbare Zugang über kleine Schnitte ist für die Patienten schonender als ein offener Eingriff mit vergleichsweise großen chirurgischen Freilegungen. Sie benötigen weniger Schmerzmittel, zeigen eine bessere Wundheilung und genesen schneller. Insgesamt profitieren die Patienten somit von den klinischen Vorteilen des minimal-invasiven Eingriffs kombiniert mit der hohen Präzision, die die roboterunterstützte Technologie bietet.“

Eine Technologie, die sich seitdem bestens bewährt hat, wie die Analyse der bisherigen Eingriffe zeigt: „Wir haben im Zeitraum Oktober 2011 bis Ende Januar 2013 insgesamt 118 Patienten mithilfe der roboterunterstützten Technik operiert“, erläutert PD Dr. Sven Kantelhardt, Leitender Oberarzt der Neurochirurgischen Klinik und Poliklinik. „Dabei wurden über 590 Schrauben minimal-invasiv durch einzelne kleine Hautschnitte in der lumbalen und unteren thorakalen Wirbelsäule implantiert. 99 Prozent der Schrauben lagen so wie geplant und erwartet.“ Eine Revision – das bedeutet eine Neuplatzierung in einem zweiten Eingriff – musste lediglich bei 2 Schrauben (0,34%) bzw. 1 von 118 Patienten (0,85%) durchgeführt werden. Neurologische Ausfälle bzw. Verletzungen von Nerven oder Rückenmark sind bei keinem der Patienten aufgetreten. Zum Vergleich: Bei minimal-invasiven Eingriffen an der Wirbelsäule ohne Verwendung eines Navigationsverfahrens liegt die Rate von nicht optimal platzierten Schrauben meist zwischen 5 und 15 Prozent. „Manche Studien beziffern noch deutlich höhere Fehllage-Raten, doch dies entspricht glücklicherweise nicht der alltäglichen klinischen Erfahrung“, erläutert Sven Kantelhardt. „Auch bei diesen nicht-navigierten Eingriffen ist es natürlich nicht notwendig jede nicht optimal platzierte Schraube zu revidieren wenn die Fehllage ohne Beschwerden oder Beeinträchtigung der Stabilität bleibt. Dennoch führt die in Mainz eingesetzte Technologie im Vergleich zum konventionellen Vorgehen zweifelsfrei zu einer Verbesserung der Präzision und des Behandlungsergebnisses.“

„Inzwischen arbeiten wir in enger Kooperation mit der Herstellerfirma daran, diese erfreulich geringe Zahl von Fehllagen mit einer neuartigen Software bereits während der Operation unmittelbar zu erkennen und zu korrigieren“, so Sven Kantelhardt weiter. „So könnten in Zukunft auch diese glücklicherweise schon jetzt sehr seltenen Revisionen überflüssig werden.“ Ein weiterer positiver Effekt des Roboter-basierten Systems: Da mittels einer Röntgenaufnahme lediglich noch die korrekte Position des Roboters überprüft – und nicht mehr der Weg dorthin „überwacht“ – werden muss, kann auch die Strahlenbelastung für Patienten und Personal während der Operation signifikant reduziert werden. So wurde die durchschnittliche Röntgenzeit während einer Operation um über 50 Prozent pro implantierter Schraube gesenkt.

Hintergrundinformation:

Vor dem eigentlichen Eingriff fertigen die Operateure Computertomographie-Aufnahmen des Patienten an. Diese CT-Bilder werden in das System eingespeist, um dann mithilfe einer speziellen Planungssoftware daraus je nach Anatomie und Diagnose des Patienten einen optimalen Operationsplan zu erstellen. Im Operationssaal wird der eigentliche Roboter – ein kleines Gerät etwa von der Form einer Getränkedose – über eine Klemme am Dornfortsatz eines Wirbelkörpers des Patienten befestigt. Jetzt fertigen die Ärzte zwei Röntgenbilder an. Diese werden über die Planungssoftware mit den CT-Aufnahmen abgeglichen, bis eine Übereinstimmung erreicht ist. Anschließend „sendet“ der Chirurg den Roboter nacheinander exakt an die zuvor geplanten Positionen. Über eine Führungshülse, die die Richtung der Schraube vorgibt, kann der Chirurg jetzt Schrauben oder Implantate exakt gemäß dem vordefinierten Plan platzieren. Alle erforderlichen Planungen, Schnitte und Eingriffe führt der Chirurg eigenhändig durch. Der Roboter führt ihn lediglich exakt an die vorher berechnete Stelle. Eine chirurgische Freilegung der Eintrittspunkte für die Implantate ist damit nicht mehr erforderlich.

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Gross-Familie in Notlage: Wird Papst Benedikt XVI. eine Ehren-Patenschaft übernehmen ?

Groß-Familie in Notlage: Wird Papst Benedikt XVI. eine Ehren-Patenschaft übernehmen ?

Michael Krieger im Radio- und Telefon-Interview: „Bereits drei Klein-Kinder erkrankt. Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen durch Ammoniak-Gase“ – Eil- und Gnaden-Hilfe-Antrag zur Übernahme einer Ehrenpatenschaft wurde bereits am 19. Dezember 2012 gesendet

Von Andreas Klamm, Nachrichten-Korrespondent und Journalist

Analakininina (Madagascar) / Berlin (Germany) / Rom (Vatikanstaat). 27. Januar 2013. In einem Radio- und Telefon-Interview bestätigte der insgesamt 18fache Familien-Vater Michael Krieger in Madagascar (Afrika), dass inzwischen drei Kleinkinder der 9köpfigen unverschuldet in Not geratenen Familie erkrankt sind. Zwei minderjährige Töchter und ein minderjähriger Sohn der Familie leiden unter Kopfschmerzen, Fieber, Husten, Übelkeit und unter Vergiftungs-Erscheinungen, informierte der Familien-Vater, der vor rund 20 Jahren Deutschland verlassen hat und am 78. Oktober 2012 aufgrund einer unverschuldeten Notlage die Rückführung nach Deutschland beantragte.

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Noch ist nicht bekannt, ob das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche Hilfe leisten kann. Die 7 Kinder in unverschuldeter Notlage würden sich über Geschenke, Spielsachen und Gesten der Liebe von ihrem möglicherweise künftigen Ehren-Paten-Onkel und Papst Benedikt XVI. ganz sicher freuen. Foto: Archiv / 3mnews.org

Aufgrund der großen Dimension und der Schwere der Notlage wurde bereits am 19. Dezember 2012 in einem Eil- und Gnaden-Hilfe-Antrag das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche, Papst Benedikt XVI. Um Hilfe gebeten und um Prüfung gebeten für eines der Groß-Familie mit insgesamt 18 Kinder, eine Ehren-Patenschaft zum Zwecke der Hilfe-Leistung für die künftige Versorgung der Kinder in Deutschland und in Madagascar zu übernehmen.

Die Groß-Familie des 59jährigen Familien-Vaters ist nach Angaben des Familien-Oberhauptes in der Folge schwerster Formen von Kriminalität und nach Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Ambatovy Konzerns in Madagascar unverschuldet in Not geraten. Der bedenkliche Zustand und die Notlage der Familie wird durch schwerste Armut im drittärmsten Land der Welt verschlimmert.

Die Römisch-Katholische Glaubens-Kongregation verfügt weltweit über geschätzte rund zwei Milliarden Mitglieder, so dass das Mitversorgen einer Groß-Familie in Deutschland mit 18 Kindern nach ersten Einschätzungen keine größere Belastung für die Kirche in Rom bedeuten dürfte. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist leider noch nicht bekannt, ob Papst Benedikt XVI. Im Ausnahme-Fall eine Ehren-Patenschaft für eines der in Not geratenenen Klein-Kinder der Groß-Familie übernehmen wird. Ein Antrag und Hilfe-Gesuch wurde dem Kirchen-Oberhaupt bereits am 19. Dezember 2012 via E-mail und via Fax gesendet. Die Einsicht des Fax-Sende-Beleges ist möglich. Wer den Fax-Sende-Beleg prüfen will, kann an unsere Redaktion: newsreporter247@googlemail.com schreiben.

Ammoniak-Gas-Freisetzungen werden von Regierungs-Vertretern und Augenzeugen bestätigt

Ein Sprecher der Regional-Verwaltung in Madagascar sowie mehrere Augenzeugen bestätigen unterdessen, Problem der Bevölkerung in der Folge von zum Teil hochgiftigen Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Ambatovy Konzern in Madagascar. Bei den Gas-Freisetzungen wurde im Jahr 2012 offiziellen Angaben zufolge auch ein Kind getötet und mehrere Menschen schwer verletzt. Betroffene Anwohner der Region beklagten zudem auch bedenkliche Umwelt- und Natur-Schäden und Schäden die in der Tier-Welt durch die Gas-Austritte entstanden seien.

Mr. Alain Mahavimbina, ein leitendender Regierungs-Mitarbeiter des Regierungs-Bezirkes Toamasina in Madagascar forderte den Ambatovy Konzern in Gesprächen vor Ort dazu auf, die Verantwortung zu tragen und Sicherheit zu gewährleisten, dass es nicht zu weiteren Gas-Freisetzungen durch den Konzern komme. Durch das Projekt von Ambatovy dürften keine weiteren Schäden bei den Menschen, Natur, Umwelt und in der Tierwelt entstehen, betonte der Regierungs-Mitarbeiter, sonst habe das Projekt von Ambatovy für die Region „keinen Wert.“. Das Fernseh-Interview mit Mr. (Herrn) Alain Mahavimbina ist unter anderem auch bei You Tube zu sehen und zu hören: http://youtu.be/eKQnFRxs0CM . Lokale und französische Medien berichteten über die Ereignisse bereits im vergangenen Jahr. In Deutschland über die Gas-Freisetzungen des Ambatovy bislang nicht berichtet.

Link zur Radio – / Fernseh-Produktion mit dem 18fachen Familien-Vater, Michael Krieger, unverschuldet in Notlage geraten mit 7 Kindern und Ehefrau in Madagascar (Afrika). Produktion: Radio TV IBS Liberty, Andreas Klamm, Journalist, http://youtu.be/_qB24yk6g1k

Bitte um Hilfe-Leistung

Alle Behörden, Institutionen, Vereine, Hilfe-Organisationen, Vereine, Firmen, und Privat-Personen werden DRINGEND um Hilfeleistung gebeten, um der unverschuldet in Notlage geratenen Groß-Familie mit 7 Kindern in Madagascar, davon 3 Klein-Kinder bereits erkrankt, zu helfen und aus der Notlage herauszuführen. Um besondere Unterstützung wird auch für den Familien-Vater Michael Krieger und seine Ehefrau gebeten, das meint also die Eltern der 7 Kinder in unverschuldeter Notlage.

Hintergrund – Informationen: Eil- Gnaden- und Hilfe-Antrag via FAX zur Hilfe-Leistung für die Groß-Familie mit 18 Kinder am 19. Dezember 2012 nach Rom an das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche, Papst Benedikt XVI. in Rom, Vatikan-Staat, gesendet. – PDF-Presse-Version. Die Peronen-bezogenen Daten der 18 Kinder wurden aus Schutz-Gründen redigiert.
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Drei Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen – Notlage einer Großfamilie in Madagascar

Drei Kinder leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen – Notlage einer Großfamilie in Madagascar

Analakininina (Madagascar) / Berlin (Germany). 26. Januar 2013. Die Notlage und Notsituation einer Familie mit sieben Kinder in schwerster Not droht in Madagascar zu eskalieren. Inzwischen sind drei Kinder erkrankt und leiden unter Vergiftungs-Erscheinungen, bestätigte der Vater der Kinder in Madagascar, Michael Krieger (59), in einem Telefon-Interview mit Radio TV IBS Liberty bereits am Freitag. Die Großfamilie mit sieben Kindern ist in der Folge von extremen Formen von Kriminalität und von hochgiftigen Ammoniak-Gas-Freisetzungen des Konzerns Ambatovy unverschuldet in Not geraten (wir berichteten). Der insgesamt 18fache Familien-Vater hofft in Deutschland Hilfe zu finden und bittet dringend um Hilfeleistung für seine Großfamilie mit sieben Kleinkindern.

Nach Informationen des Familienvaters sind möglicherweise mehr als 1000 weitere Menschen durch Ammoniak-Gas-Freisetzungen in Madagascar in Gefahr.

Interview mit dem Vater der 7 Kinder und Familie in schwerer Notlage in Madagascar. Freitag, 25. Januar 2013. Produktion, Redaktion und Moderation: Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Interview mit Michael Krieger, insgesamt 18facher Familienvater, der um Hilfeleistung für seine 7 in Not geratene Kinder und für seine Ehefrau bittet. Link zur Sendung: http://youtu.be/_qB24yk6g1k


Notlage einer Familie in Madagascar Eil-Meldung: Inzwischen 3 Klein-Kinder nach Ammoniak-Gas-Freisetzung in Madagascar erkrankt. Gesundheits-Zustand eines Klein-Kindes muss als ernst bezeichnet werden. Michael Krieger, insgesamt 18facher Familien-Vater ist mit 7 seiner Kinder und Ehefrau in der Folge von Ammoniak-Gasfreisetzungen des Ambatovy Konzerns in Madagascar und in der Folge schwerer Kriminalität in unverschuldete Notlage geraten. Aufzeichnung eines Interviews bei Radio TV IBS Liberty im Gespräch mit Michael Krieger am Telefon in Madagascar. Weitere Informationen sind auch im Blog zur Hilfeleistung für die in Not geratene Familie bei http:///madagascarfamilycare.wordpress.com zu finden. Achtung es werden DRINGEND Ärzte, Kinder-Ärzte, Kinder-Krankenschwestern, Gesundheits- und Krankenschwestern, freiwillige und ehrenamtliche Helfer und Helferinnen sowie Spender und Sponsoren zur Untersützung der Familie in Not mit 7 Kindern und von 1000 weiteren Menschen in Madagascar zur Hilfeleistung gesucht. Bitte melden Sie sich Tag und Nacht, rund um die Uhr 24 Stunden, via Telefon 06236 416802, Mobil-Tel. 01788172114, Mobil-Tel. 01701486728 oder via E-mail: newsreporter247@googlemail.com, E-mail: andreasklamm@hotmail.com. Weitere Informationen zu den freien Arbeitsgemeinschaften für Medien- und Hilfe-Projekte ISMOT International And Social Medical Outreach Team finden Sie bei http://ismotnetwork.wordpress.com und bei Regionalhilfe.de, http://www.regionalhilfe.de, http://regionalhilfe.wordpress.com. SOS Familie in Notlage in Madagascar. Allen Menschen, die helfen einer Familie in unverschuldeter Notlage mit 7 Kinder in Gefahr, 3 Kinder bereits erkrankt und 1000 weiteren Menschen und Tieren in Madagascar bereit sind zu helfen, DANKEN wir im voraus. ISMOT, Andreas Klamm, Journalist, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Gründer und Projekt-Leitung.

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Ein brotloser Künstler bittet um Unterstützung für das bedingungslose Grundeinkommen in Deutschland

Ein brotloser Künstler bittet um Unterstützung für das bedingungslose Grundeinkommen in Deutschland

Die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen ist ein Teil der wahrhaftigen Umsetzung Allgemeiner Menschenrechte und der UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland – Wird sich der Deutsche Bundestag und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur Umsetzung universell, gültiger und allgemeiner Menschenrechte in Deutschland bekennen ?

Von Andreas Klamm – Sabaot

Berlin. 29. Januar 2012. Als Moderator, Fernseh- Radio- und Medien-Produzent, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Buch-Autor von 10 veröffentlichten Büchern und Schriftsteller mit körperlichen Behinderungen nach mehreren Unfällen, staatlich anerkannt und registriert als Mensch mit Behinderung seit 1998 und offiziell gleichgestellt mit schwerbehinderten Menschen seit dem Jahr 2000, bin ich leider einer der vielen Künstler und Medienschaffenden in Deutschland, die weit unter der offiziellen Armutsgrenze in Deutschland und in Groß Britannien leben. Aus diesem Grund engagiere ich mich öffentlich und seit mehreren Jahren für einen Mindestlohn in Deutschland und für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen in Deutschland. Ich bitte alle Leser und Leserinnen meines Beitrages um freundliche Hilfe und Unterstützung. Eine öffentliche Petition für die Einführung des Grundeinkommens an alle 16 Landtage und an den Deutschen Bundestag ist bei folgender Adresse zu finden: http://www.openpetition.de/petition/online/grundeinkommen-jetzt DANKE für eine Unterstützung im voraus !

Andreas Klamm – Sabaot, behinderter Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Schriftsteller und Buch-Autor von 10 veröffentlichten Büchern ist seit mehreren Jahren für die Einführung von Mindestlohn und des Bedingungslosen Grundeinkommen in Deutschland aus mehreren Gründen engagiert. Foto: oterapro

Es gibt eine Vielzahl weiterer Gründe für mein Engagement für die Einführung von Mindestlöhnen und des Bedingungslosen Grundeinkommen in Deutschland. In Groß Britannien beispielsweise gibt es bereits seit mehreren Jahren den Mindestlohn und auch weitere Länder in Europa haben Deutschland schon lange, zumindest, was den Mindestlohn in Europa anbelangt, überholt. Warum sollte Deutschland in der Sache der Menschenrechte ein rotes Schlußlicht in Europa werden ?

Deutschland war für mehrere Jahre Export-Weltmeister und das Land der Ideen ist der drittgrößte Waffen-Exporteur der Welt. Warum sollte Deutschland nicht auch für die Umsetzung der Allgemeinen Menschenrechte und der UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderungen nach einer langen Zeit und vielen Jahren der Einschränkungen, eine Vorreiter-Rolle in der wahrhaftigen Umsetzung Allgemeiner Menschenrechte und der UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderungen werden ?

Aus welchem Grund sollten etwa die Rechte von Autoren, Schriftstellern, Verlegern, Herausgebern, Journalisten, Rundfunk-Journalisten, Künstlern und Medienschaffenden, die zugleich auch behindert sind, nach Unfällen und Erkrankungen in Deutschland nicht verteidigt oder nicht gewährt werden können? Etwa weil Neid, Missgunst, Streit, Zwietracht und der writschaftliche Konkurrenz-Kampf die wahrhaftige Umsetzung universell gültiger Allgemeiner Menschenrechte und der UN-Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht erlauben oder gar verhindern? Stehen wirtschaftliche Interessen höher als nationale und internationale Bestimmungen zum Schutz, besonders Schutz-bedürftiger Menschen, als solche gelten nach der UN-Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung, auch Menschen in Deutschland, die an körperlichen oder sonstigen Behinderungen leiden oder durch solche gesundheitlich eingeschränkt sind.

Das Bedingungslose Grundeinkommen ist nicht nur eine moderne Zeitgeist-Bewegung sondern vielmehr als ein wichtiger Schritt zu verstehen, die wahrhaftige Umsetzung Allgemeiner Menschenrechte und der UN-Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderungen auch in Deutschland zu realisieren und die Rechte auch von behinderten Künstlern, Autoren, Verlegern, Herausgebern, Moderatoren, Radio- Fernseh- und Medien-Produzenten, Journalisten, Rundfunk-Journalisten, Buch-Autoren, Schriftstellern, Medienschaffenden und weiteren Angehörigen verschiedener Berufsgruppen in Deutschland zu sichern.

Einer der weiteren Gründe ist auch, dass ich seit 1990 aktives Mitglied in einer der größten Gewerkschaften in Deutschland, in der Gewerkschaft ver.di bin. Im Jahr 1990 konnte mich der Gewerkschaftkollege Christoph Hähnel für die aktive Gewerkschaftsarbeit, damals noch in der Jugend- und Auszubildenden Vertretung eines Kreiskrankenhauses in Reutlingen begeistern und so wurde ich 1990 erstmals Mitglied in der Gewerkschaft ver.di. Nach einem Umzug von Baden-Württemberg nach nach Neuhofen in der Pfalz in Rheinland-Pfalz musste ich in den ver.di-Landesverband Rheinland-Pfalz wechseln. Für mein Engagement für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen in Deutschland gibt es weitere Gründe, die ich zum einem späteren Zeitpunkt plane, öffentlich vorzustellen.

Werden sich die Mitglieder des Deutschen Bundestages und allen voran auch die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) frei, offen und transparent zur wahrhaftigen Umsetzung der Allgemeinen Menschenrechte und der UN-Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland und Europa bekennen?

Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Weiterführende Informationen zum Thema:

1. Petition an alle 16 Landtage und Deutscher Bundestag zur Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen in Deutschland, http://www.openpetition.de/petition/online/grundeinkommen-jetzt
2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, kompletter Text, http://humanrightsreporters.wordpress.com/allgemeine-universelle-menschenrechte
3. UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderungen, http://humanrightsreporters.wordpress.com/un-konvention-zum-ubereinkommen-uber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen
4. Netzwerk Grundeinkommen, Deutschland, http://www.grundeinkommen.de

Anmerkungen von Andrew P. Harrod, Journalist: Andreas Klamm, bekannt auch als Andreas Klamm – Sabaot, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Deutschland ist ein tunesisch-französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Moderator, Künstler, Autor, Buch-Autor von 10 veröffentlichten Büchern, Schriftsteller und Gründer mehrerer internationale Medien-Projekte und Firmen unter anderem von British Newsflash Magazine (1986), IFN International Family Network d734 (1984), 3mnews.org (1984), Radio- und Fernsehmagazin Vorderpfalz aktuell (1984), Radio- und Fernseh-Magazin Stadtmagazin Ludwigshafen (1984), Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, internationales Medienprojekt für Menschenrechte (2006), Regionalhilfe.de, freie Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfeprojekte (2006), ISMOT International Social And Medical Outreach Team (2006), Grace MedCare Ltd., (Media, Medical And Care Service international) London, Groß Britannien (2006). Eine in Ludwigshafen am Rhein gegründete Firma, HRM NEWS Andreas Klamm Verlag ist in der Folge einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) erloschen und wurde im Jahr 2000 aus dem Gewerbe-Register der Stadt Ludwigshafen am Rhein auf Antrag des Journalisten Andreas Klamm gelöscht. In Neuhofen in der Pfalz in Rheinland-Pfalz bietet der Journalist und Autor mit dem Journalisten-Büro Andreas Klamm – Sabaot, oterapro, vielfältige journalistische Dienstleistungen und Medien-Produktionen unterschiedlichster Art in aller Welt an.

Info-Grafik der Arbeitsgruppe Grundeinkommen Europa – Deutschland (AG EUDE), http://yesbo.de/aggrundeinkommen4eude

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oterapro, Radio, Fernsehen, Nachrichten

oterapro, Radio, Fernsehen, Nachrichten

Willkommen im Neuen Jahr 2012. Liebe Leser und Leserinnen !

Einige von Ihnen wissen, dass ich am 7. Dezember 2011 in Neuhofen in der Pfalz bei Speyer am Rhein leider einen Unfall hatte. Die Versorgung der Wunden konnte nicht in der Dental-Oral-Chirugischen Klinik in Ludwigshafen am Rhein durchgeführt werden, da ich seit 2006 meinen ersten Wohnsitz nach London, Groß Britannien verlegt habe und in Neuhofen in der Pfalz bei meiner Mutter nur noch einen zweiten Wohnsitz habe.

Andreas Klamm – Saaot, Journalist, Rundfunk-Journalist, Verleger und Herausgeber von oterapro, British Newsflash Magazin, Radio TV IBS Liberty. Foto: oterapro

Nach Informationen eines Sprecher der KZV Kassenzahnärztlichen Vereinigung falle ich auch als tunesisch-französisch-deutscher Bürger und deutscher Staatsbürger mit deutschen Personal-Ausweis und Reisepass wegen meines ersten Wohnsitzes in London, Groß Britannien nicht unter das Sozialversicherungs-Abkommen zwischen Deutschland und Groß Britannien. Natürlich fühle ich mich irgendwie betrogen, da ich immerhin seit 1984 nachweisbar in die deutschen Sozialversicherungs-Kassen und deutschen Steuerkassen einbezahle. Die Ärzte haben mir immerhin so weit geholfen, dass ich ein Privat-Rezept mit starken Schmerz-Mittel erhalten habe.

Dank freundlicher Unterstützung konnte ich diese starken Schmerzmittel noch am Tag des Unfalls besorgen und seit dem Unfall helfe ich jetzt zumindest mir selbst mir starken Schmerzmitteln. Die Wunden müssen nach Informationen des Arztes in einer Operation versorgt werden. Derzeit arbeite ich daran eine Weg zur Hilfe zu finden und hoffe, dass ich als Künstler, Verleger, Herausgeber, Journalist, Rundfunk-Journalist, Moderator, Radio- und Fernseh-Produzent in die Künstlersozialkasse (KSK) aufgenommen werde, damit eine ärztliche und medizinische Hilfe bald möglich wird.

oterapro wird künftig auch eine eigene Online-Zeitung mit unterschiedlichstem Content, das meint mit vielfältigen und auch alternativen Inhalten bieten. Heute am 4. Januar 2012 hat die technische Testphase für die Online-Zeitung von oterapro begonnen.

Die neue Online-Zeitung oterapro finden Sie derzeit bei folgender Adresse im Internet: http://paper.li/f-1325654243#

Aufgrund meines Unfalls vom 7. Dezember 2011 kommt es zu starken zeitlichen Verzögerungen bei der Aussendung meiner Artikel, Radio- Fernseh- und Film-Produktionen, Texte und Fotos. Ich bitte um Ihr Verständnis in dieser besonderen Notlage !

Ihnen allen, liebe Leser und Leserinnen wünsche ich vor allem ein frohes, glückliches, friedvolles und bitte auch ein gesundes Neues Jahr 2012 !

Ihr Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Verleger, Herausgeber von oterapro.
Tel. 06236 416802
Tel. 06236 48 90 44
Mobil Tel. 0178 817 2114
email: andreasklamm@hotmail.com
Ausführliche Informationen zu oterapro.de finden Sie auch bei www.oterapro.de, www.radiotvinfo.org und www.ibstelevision.org. 4. Januar 2012

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Glaube und Menschen

Glaube und Menschen

Eine amerikanisch-englisch-deutsche Betrachtung von Stellungnahmen großer Persönlichkeiten zum Glauben und zur Bibel
24 Seiten, Veröffentlichung, Juli 2011, Sprachen: Deutsch und Englisch
Herausgeber und Redaktion: Andreas Klamm, Journalist

Verlag: IFN International Family Network d734, GHL Sozialmission, Regionalhilfe.de, Postfach 1113, D 67137 Neuhofen in der Pfalz bei Ludwigshafen, Deutschland

Redaktion, Medien-Realisation, Übersetzungen der Zitate und Produktion
: Andreas Klamm – Sabaot, Journalist

Produktion: Regionalhilfe.de, GHL Sozialmission, IFN International Family Network d734, Juli 2011

Lizenz, Urheberschutzrechte: CC Creative Commons Lizenz, Juli 2011, Share Alike bei Nennung des Autors.

Distribution: Die ausschliesslich KOSTENFREIE Distribution / Vertrieb dieser Publikation ist weltweit gestattet / erlaubt.

Publikation als PDF: GHL Sozialmission, Regionalhilfe.de, IFN International Family Network d734

Glaube_und_Menschen

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Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Teil 2

Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Teil 2

Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Standpunkte und Diskussion, Teil 2, 41.37 min, Radio TV IBS Liberty, von und mit Andreas Klamm, Journalist

You Tube, http://youtu.be/ZPts_608-zA

Gesundheit, Rheinland-Pfalz

Neue Community gegründet: 1. Weltweiter Neuroendokriner Tumortag in Mainz

Neue Community gegründet: 1. Weltweiter Neuroendokriner Tumortag in Mainz

Mainz. 17. November 2010. (red). Der weltweit erste Neuroendokrine Tumortag hat am 10. November 2010 auch in Mainz stattgefunden. Einen Infotag für Patienten mit der Erkrankung „Neuroendokrine Tumoren“ (NET) bot die I. Medizinische Klinik und Poliklinik der Universitätsmedizin Mainz am Mittwoch, 10. November 2010 an. Erstmals in diesem Jahr sollte im Rahmen des 1. Weltweiten Neuroendokrinen Tumortages auf diese seltene Krankheit aufmerksam gemacht werden. Die Referenten der Universitätsmedizin Mainz berichteten dabei über die Diagnose sowie medikamentöse und chirurgische Therapiemöglichkeiten von neuroendokrinen Tumoren und informierten über nuklearmedizinische Behandlungsverfahren. Zudem gaben sie den betroffenen Besuchern die Möglichkeit, sich nach den Vorträgen mit anderen Patienten auszutauschen und den Experten Fragen zu stellen.

Neuroendokrine Tumoren sind gut- oder bösartige Tumoren, die im Magen-Darm-Trakt entstehen. NET stellen eine relativ uneinheitliche Erkrankungsgruppe dar. Zahlreiche Tumorarten werden unterschieden, die vielfältige Beschwerden auslösen können und sich darüber hinaus hinsichtlich ihrer Neigung zur Ausbreitung im Körper und der Abgabe beziehungsweise Nicht-Abgabe von Hormonen voneinander abgrenzen lassen.

Den Aufruf zum 1. Weltweiten Neuroendokrinen Tumortag startete der neu gegründete weltweite Zusammenschluss von Selbsthilfegruppen für neuroendokrine Tumoren, die „Worldwide NET Community“. Ziel ist es, die Öffentlichkeit, Ärzte und Pflegepersonal, Politiker, Betroffene und Angehörige für neuroendokrine Tumoren zu sensibilisieren, um eine möglichst frühzeitige Diagnose sowie optimale Therapieoptionen für Patienten mit dieser komplexen Tumorerkrankung zu gewährleisten.

Gesundheit, Mainz, Rheinland-Pfalz

10.000 EURO für die Prävention von Herzerkrankungen

10.000 EURO für die Prävention von Herzerkrankungen

BKM – Bausparkasse Mainz unterstützt die Stiftung Mainzer Herz in ihrer Präventionsarbeit mit einem Scheck über 10.000 EURO

Mainz. (red). 11. November 2010. Etwas Gutes tun – für die Region, Freunde des Hauses und die Menschen dieses Landes. Unter diesem Credo engagiert sich die Bausparkasse Mainz seit vielen Jahren für Vereine, Organisationen und Projekte. Seit langem besteht auch Kontakt zur Stiftung Mainzer Herz, die sich für die Prävention sowie die Diagnostik und Therapie akuter Herzinfarkte und koronarer Herzerkrankungen einsetzt.

Das Team um Prof. Thomas Münzel in den Fachabteilungen der II. Medizinischen Klinik der Universitätsmedizin Mainz hat in den letzten drei Jahren, u.a. mit einer Kampagne zum Thema Brustschmerz, erfolgreich gezielte Aufklärungsarbeit geleistet. „Herz – Kreislauferkrankungen sind in Deutschland nach wie vor die Todesursache Nr. 1. Es ist uns daher ein besonderes Anliegen die erfolgreiche Präventionsarbeit der Stiftung nachhaltig zu unterstützen“, begründet der Vorstandssprecher des BKM Peter Ulrich, das Engagement des Mainzer Institutes.

Über die Stiftung

Die im Jahr 2007 gegründete Stiftung hat den Zweck Forschung und Lehre zu fördern sowie die Patientenversorgung an der II. Medizinischen Klinik kontinuierlich zu verbessern. Das beginnt bereits bei der Prävention, also der Vorsorge und der Vorbeugung dieser Erkrankungen, und endet bei der optimalen Versorgung von Patienten, die einen akuten Herzinfarkt erlitten haben.

Jedes Jahr erleiden etwa 300.000 Menschen in Deutschland einen Herzinfarkt. Ungefähr 65.000 Menschen sterben daran. Bis 2025 rechnen die Experten mit einer Verdoppelung dieser Zahl. Deshalb dürfen die Bemühungen in Bezug auf Forschung und Prävention nicht nachlassen. Um Ursachen von Krankheiten zu erkennen und neue Therapieformen entwickeln zu können, ist die vorklinische und klinische Forschung wichtig. Die Diagnostik und Behandlung akuter Herzinfarkte in unserer Chest Pain Unit (Brustschmerzeinheit) sowie die Diagnostik und Therapie koronarer Herzerkrankungen und Herzrhythmusstörungen in den Fachabteilungen der II. Medizinischen Klinik sind der Stiftung wichtig. Für die Verwirklichung dieser ambitionierten Ziele sind eine intensive Forschungstätigkeit und eine erstklassige Ausbildung von Ärzten und Pflegepersonal, aber auch eine moderne Apparateausstattung von zentraler Bedeutung. Aus diesen Gründen verleiht die Stiftung Mainzer Herz Preise für herausragende Leistungen im Bereich der Forschung und der klinischen Versorgung von Patienten der II. Medizinischen Klinik und vergibt Ausbildungsstipendien sowie erstmalig auch ein Forschungsstipendium.

Schwerpunktmäßig sollen nun Prävention und Gesundheitsförderung die Lebensqualität der Menschen und im Besonderen von Kinder und Jugendliche verbessern. Denn mit einem vorausschauenden und verantwortungsvollen Lebensstil lassen sich viele Herz-Kreislauf-Erkrankungen vermeiden. Die Stiftung Mainzer Herz hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, nicht nur den Herzinfarkt und Frühstadien anderer Herz-Kreislauf-Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und effektiv zu bekämpfen, um so der prognostizierten Zunahme dieser Krankheiten entgegen zu wirken, sondern bereits frühzeitig mit einem gezielten Präventionsprogramm an Kinder und Jugendliche heranzutreten.

Über die BKM

Die 1930 gegründete BKM – Bausparkasse Mainz AG zählt heute zu den führenden Unternehmen der Branche. Als moderner Finanzdienstleister bietet die BKM eine breite Palette innovativer Produktlösungen für die Bereiche Bausparen, Finanzierung, Vorsorge und Geldanlage. Dazu ist die BKM nach wie vor die einzige Bausparkasse mit einem eigenen Hausprogramm in verschiedenen Selbstbausystemen. Bis heute hat die BKM mehr als 500.000 Familien den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllt.

Dass sich das Unternehmen und seine Mitarbeiter gerne für die Stiftung engagieren, zeigen die Erlöse aus dem Losverkauf anlässlich des 80. Jubiläums der BKM – Bausparkasse Mainz. Auf dem Firmenfest kam innerhalb von nur drei Stunden ein erheblicher Teil der Spendensumme zusammen. „Das war ein tolles Spendenergebnis“, freut sich Ulrich. Vorstandskollege Michael Hawighorst ergänzt: „Dabei ist das Engagement keinesfalls verordnet. Im Gegenteil. Viele BKM-Mitarbeiter sind auch in ihrer Freizeit ehrenamtlich für verschiedene Vereine aktiv. Die Unterstützung der Stiftung ist für unser Unternehmen somit eine echte Herzenssache.“

Die Scheck-Übergabe fand am Mittwoch, 10. November 2010 in der Universitätsmedizin statt. Prof. Thomas Münzel bedankte sich bei den beiden Vorständen und den Mitarbeitern der BKM Bausparkasse Mainz für das beherzte Engagement. „Wir freuen wir uns ganz besonders über die großzügige Spende der Bausparkasse Mainz. Wir haben ein eindeutiges Ziel im Auge: Die kardiologische Diagnostik und Therapie jederzeit auf dem aktuellsten Stand zu halten, um so jedem Patienten eine optimale Versorgung zu garantieren – daher kann jeder Euro, der der Stiftung zufließt, Leben retten“, erläutert Prof. Dr. Thomas Münzel.

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Gesundheitslotse geht in Eisenberg an Bord

Gesundheitslotse geht in Eisenberg an Bord

Initiative Gesundheitswirtschaft

Mainz. (red). 2. November 2010. Die Gesundheitswirtschaft zählt zu den größten Wachstumsmärkten in Deutschland und zu den treibenden Faktoren für Beschäftigungsentwicklung. Rund 800.000 Arbeitsplätze soll sie allein in den kommenden zehn Jahren schaffen. Für das kommende Jahr rechnet die DIHK mit 300.000 neuen Stellen in der deutschen Wirtschaft und die meisten davon soll es in der Gesundheitswirtschaft geben.

Heute schon arbeiten in der deutschen Gesundheitswirtschaft rund 4,6 Millionen Menschen in einer Vielzahl unterschiedlichster Berufe. Das entspricht 11,5 Prozent aller Beschäftigten.

Auch in Rheinland-Pfalz: Mit einer Bruttowertschöpfung von 8,5 Milliarden Euro (2005) und einem Anteil von 9,5 Prozent an der gesamten rheinland-pfälzischen Wertschöpfung bildet die Gesundheitswirtschaft eine tragende Säule für die heutige Stärke und die zukünftige Entwicklung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortes Rheinland-Pfalz. Jeder 10. Euro wird inzwischen in dieser Branche im Land erwirtschaftet und jeder sechste sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist mittlerweile in diesem Bereich tätig. Mit über 260 Milliarden Euro Umsatz ist die Gesundheitswirtschaft einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren.

„Die Mitarbeiter sind die wichtigsten Ressourcen in unseren Unternehmen und mit Blick auf das Thema Fachkräftesicherung wird die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zunehmend zu einem Standortfaktor“, sagte Joe Weingarten, Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium, in Vertretung des Staatssekretärs Alexander Schweitzer heute in Eisenberg. Deshalb sei auch das Engagement der Verbandsgemeinde Eisenberg mit der Erarbeitung eines Gesundheitslotsen „begrüßens- und unterstützenswert“.

Der Gesundheitslotse gliedert sich neben einer Gesundheitsmesse und einem geplanten Gesundheits-Coaching im Bereich Gesundheitsmanagement ein. Die Unternehmen erhalten in der Broschüre Beispiele, wie sie Gesundheitswirtschaft in ihrem Betrieb umsetzen können und eine Datenbank, in der Gesundheitsanbieter aus dem Donnersbergkreis und Teilen des Landkreises Kaiserslautern und Bad Dürkheim gelistet sind. Die Verbandsgemeinde Eisenberg gibt diesen Gesundheitslosen als Printprodukt an 1.000 Firmen im Donnersbergkreis. Die restlichen 500 Exemplare werden an interessierte Kommunen und Betriebe versandt. Außerdem wird die Datei auf der Homepage der VG Eisenberg eingestellt und ständig aktualisiert.

Etabliert wird der Gesundheitslotse beispielsweise bei der Firma Gienanth GmbH, einer Eisen-Gießerei mit modernster Fertigungstechnik und großem Know-how in dieser Technologie.

Die Initiative Gesundheitswirtschaft Rheinland-Pfalz hat seit dem Frühjahr 2009 zur Umsetzung des Masterplans Gesundheitswirtschaft, eine Koordinierungsstelle mit Sitz in Mainz eingerichtet, sechs Landesleitprojekte definiert und angestoßen, plant zehn regionale Projekte einer Förderung zuzuführen und hat zwölf regionale Runde Tische mit initiiert und begleitet.

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Chapman-Medaille für Mainzer Pathologen Prof. Kirkpatrick

Chapman-Medaille für Mainzer Pathologen Prof. Kirkpatrick

Erstmals Mediziner ausgezeichnet

Mainz. 12.Oktober 2010. (rdr) In einer Feierstunde in London erhielt Univ.-Prof. C. James Kirkpatrick, Direktor des Instituts für Pathologie der Universitätsmedizin Mainz, die Chapman-Medaille des Institute of Materials, Minerals & Mining aus der Hand des Präsidenten Barry D. Lye.

Das unter königlichem Charter stehende Institut geht auf das 1869 gegründete Eisen- und Stahl-Institut zurück und ist heute die größte Vereinigung der britischen Ingenieure und Materialwissenschaftler. Vertreten werden alle Aspekte der Werkstoffwissenschaften von Forschung und Entwicklung bis hin zur Anwendung und Wiederverwertung. Heute verzeichnet das Institut mehr als 18.000 Mitglieder.

Die Chapman-Medaille wird für „ausgezeichnete Forschung auf dem Gebiet der biomedizinischen Materialien“ verliehen. Professor Kirkpatrick ist der erste Mediziner, der diese Auszeichnung erhalten hat.

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Uni-Medizin: War es eine verkeimte Glasflasche ?

Uni-Medizin: War es eine verkeimte Glasflasche ?

Zwischen-Ergebnis: Leitender Staatsanwalt entlastet Mitarbeiter der Universitäts-Medizin – Haar-Riss in verkeimter Glasflasche als mögliche Ursache für den Tod von drei Kleinkindern in Mainz – Erste Zwischenergebnisse werden noch nachgeprüft

Von Andreas Klamm-Sabaot

Mainz. 27. August 2010. Nur wenige Tage nach dem Tod von drei Baby´s in der Folge applizierter verkeimter Nähr-Infusions-Lösungen in der Universitätsmedizin in Mainz konnte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Peter Mieth der Staatsanwaltschaft Mainz ein erstes Zwischen-Ergebnis bei einer Presse-Konferenz in Mainz am Freitagmorgen der Öffentlichkeit vorstellen. Im Rahmen der Suche nach den möglichen tödlichen Ursachen haben die Ermittlungs-Beamten eine zerbrochene Infusions-Glasflasche gefunden, die „auffällig hohe Werte“ einer Verkeimung mit „Endotoxinen“ zum Ergebnis hat. Damit es es dem Leiter der Ermittlungen gelungen die Mitarbeiter der Universitätsmedizin zu entlasten. Die Mitarbeiter haben demnach keine Schuld am Tod der drei Kleinkinder auf der Kinder-Intensiv-Station.

Insgesamt zwischen 18 bis 25 Ermittlungs-Beamte und Beamtinnen (wir berichteten) arbeiteten mit Hochdruck an der Suche nach den möglichen Ursachen, die zur tödlichen Verkeimung der Infusions-Nährlösungen führten. Genauer geprüft wurden die Apparatur zur Mischung der individuellen Nährlösungen und die Schlauchsysteme. Diese waren nicht mit den Darm-Baktieren belastet, informierte der Leitende Oberstaatsanwalt.

Zwei Keime, die die Infusion-Nährlösungen verunreinigten hatten, konnten von Experten für Mikrobiologie und Hygiene identifiziert werden. Bei den Keimen handelt es sich um die Bakterien Enterobacter cloacae und um Escherichia hermanii. Menschen tragen diese Bakterien Milliarden-fach im Verdaungstrakt im Körper. Im Darm sind diese Keime nützlich und nicht schädlich. Gelangen diese Bakterien in die Blutbahn des Menschen, in offene Wunden, in die Lunge oder in den Harn-Trakt, können diese Erreger zu einer tödlichen Gefahr für frühgeborene Baby´s, Kleinkinder, Patienten mit Immunschwäche oder nach Transplantationen, Patienten mit chronischen Erkrankungen oder auch ältere Menschen werden.

Das frühe Zwischenergebnis war nur deshalb so schnell möglich, „weil eine gute Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin in Mainz möglich war.“, informierte Klaus Peter Mieth. In einer Rekonstruktion versuchten Staatsanwaltschaft und Polizei den gesamten Herstellungs-Prozeß für die Infusions-Nährlösungen nachzustellen. Dabei waren die Behörden auf die Hilfe externer Gutachter angewiesen. Die Behörden hätten versucht das Robert Koch Institut einzubinden. Dies war nicht möglich. Doch Professor Martin Exner, Direktor des Instituts für Hygiene und öffentliche Gesundheit am Bonner Uni-Klinikum und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGHK) und Mitglied der Kommission für Krankenhaushygiene des Robert-Koch-Instituts konnte Staatsanwaltschaft und Polizei helfen. Die Untersuchungen sind noch nicht komplett abgeschlossen. Zudem wurden weitere Experten in die Ermittlungen einbezogen. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse werden von Sachverständigen diskutiert.

Die Original-Infusionslösungen, das meint das „Ausgangs-Material das zur Herstellung der Nährlösungen“ für die Kleinkinder diente und die Schlauch-Systeme wurden genau untersucht. Das Ergebnis bestätigte, dass diese Komponenten im Herstellungs-Prozess nicht den Darm-Bakterien verkeimt waren. Die Ermittler wurden auf eine zerbrochene Glas-Infusions-Flasche aufmerksam, die nur im zerbrochenen Zustand der Polizei und der Staatsanwaltschaft vorliegt, so Klaus Peter Mieth. Bei dieser zerbrochenen Glas-Flasche wurden die Ermittler fündig. Die Flasche ist mit hohen Werten von Endotoxinen belastet. Daher schließe die Staatsanwaltschaft nicht aus, dass diese Flasche, auch wenn dies nur selten vorkomme, „schadhaft geworden ist nach der eigentlichen Produktion auf dem Transport-Weg“. Aufgrund einer sehr langen und sehr hohen Verkeimung dieser Flasche gehe man davon aus, dass die Flasche mögliche Ursache für die Verkeimung der Infusions-Nährlösungen sei. Daher werde diese Glas-Flasche jetzt auf mögliche Haarrisse untersucht.

Im Rahmen des Herstellungs-Prozesses könne ausgeschlossen werden, dass etwa Schmier-Infektionen, Mitarbeiter der Universitätsmedizin oder die Misch-Apparatur für die Verkeimung der Infusionslösungen verantwortlich sein könnten. Vielmehr würden die Mitarbeiter der Universitätsmedizin jetzt mit diesem ersten Zwischenergebnis entlastet. Die einzelne, zerbrochene Glas-Flasche wurde möglicherweise nach der Produktion auf dem Transportweg in das Universitätsklinikum verkeimt. Der Zwischenbefund müsse jetzt noch nachgeprüft werden. Klaus Peter Mieth sagte: „Wir können zur Zeit nicht davon ausgehen, dass einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Universitätsmedizin in Mainz ein Vorwurf zu machen ist.“

Den Mitarbeitern sei es nicht möglich gewesenen eine mögliche Verkeimung der Glas-Flasche zu erkennen oder eine Kontamination mit Keimen, die von der Glas-Flasche ausgehen könnte, zu verhindern.

Die Ermittlungen wurden sehr intensiv und sehr genau geführt. Noch am Dienstag erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Mainz, Klaus Peter Mieth auf Anfrage unserer Redaktion, „…Wir ziehen nach wie vor alle Möglichkeiten in Betracht. Es wird wegen des Verdachts einer fahrlässigen Straftat und Körperverletzung ermittelt. Ursprünglich waren am Anfang 25 Ermittlungs-Beamte und Beamtinnen an der Ermittlung der möglichen Ursache beteiligt, gestern ermittelten noch 18 Beamte und Beamtinnen“.

Klaus Peter Mieth dankte den an den Ermittlungen beteiligten Menschen: „Die Kriminalbeamten machten ihren Job hervorragend.“ Er dankte auch dem Polizeipräsidium Mainz, der Universitätsmedizin in Mainz, Professor Dr. Martin Exner und den weiteren Sachverständigen, die an den Ermittlungen beteiligt sind.

Gesundheit, Mainz, Rheinland-Pfalz

Studie untersucht erstmals allergisches Potenzial von Wein

Studie untersucht erstmals allergisches Potenzial von Wein

Universität verschickt 4.000 Fragebögen an Einwohner in Mainz – Häufigkeit von Weinallergien bislang völlig unbekannt

Mainz. (red). 25. August 2010. Allergien sind auf dem Vormarsch, aber was genau die Ursachen für diese Zunahme sind, ist nicht eindeutig geklärt. Auslöser sind oft Nahrungsmittel wie zum Beispiel Nüsse oder Milch. Zum ersten Mal überhaupt untersucht nun eine Studie, ob und in welchem Ausmaß auch Wein eine allergische Reaktion auslösen kann. Dazu schreibt die Johannes Gutenberg-Universität 4.000 Einwohner der Stadt Mainz an und bittet sie um ihre Mitarbeit bei der Beantwortung eines Fragebogens für die Weinallergie-Studie. „Wir betreten damit absolutes Neuland, weil bisher noch nirgends auf der Welt wissenschaftlich untersucht wurde, wie häufig eine solche Allergie unter der Bevölkerung vorkommt“, sagt Univ.-Prof. Dr. Heinz Decker vom Institut für Molekulare Biophysik. Die Studie soll Aufschluss über das tatsächliche Ausmaß von Weinallergien liefern, ist gleichzeitig aber auch ein weiterer Akzent in der Weinforschung am Standort Mainz – ein Gebiet, auf dem die Universität Mainz sich zunehmend etabliert. Die aktuelle Studie wird von der Stiftung Innovation des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.

Dass es Weinallergien tatsächlich gibt, ist den Wissenschaftlern um Institutsleiter Heinz Decker nicht zuletzt aus persönlichen Beobachtungen bekannt. Auslöser sind möglicherweise Proteine im Wein, die bei einer Immunreaktion einen geschwollenen Hals oder Atemprobleme hervorrufen können. Lange Zeit wurden bei der Schönung von Weinen die Eiweiße entfernt, weil sie zu einer unerwünschten Trübung führten. Nachdem man aber herausgefunden hat, dass damit automatisch auch Geschmacksstoffe entfernt werden, haben viele Winzer die Schönung wieder modifiziert. Damit verbleiben heute aber auch wieder mehr Eiweiße im Wein – mit vielleicht allergischem Potenzial.

„Es gibt mehrere Eiweißgruppen, die als Allergieauslöser in Frage kommen“, erklärt Decker, dessen Institut auf dem Gebiet der Eiweißforschung langjährige Erfahrung besitzt. Für die Weinallergie-Studie schreiben die Wissenschaftler in dieser Woche 4.000 zufällig ausgewählte Mainzer im Alter zwischen 20 und 70 Jahren an und bitten sie um die Beantwortung von 10 Fragekomplexen zu ihren Konsumgewohnheiten und Allergieerkrankungen. Dabei sind die Antworten von Weinkonsumenten und Nicht-Weintrinkern gleichermaßen willkommen. Die Studie erfolgt anonym, mit Zustimmung der Ethikkommission und im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen des Landes. Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt 5 bis 10 Minuten in Anspruch. „Wir sehen im Wein ein Naturprodukt und ein uraltes Kulturgut, das nach bisherigen Erkenntnissen in Maßen getrunken wichtige Schutzfaktoren für die Gesundheit enthält. Mit unserer Weinallergie-Studie wollen wir jetzt etwas über die kaum erforschten Weineiweiße erfahren.“ Decker erwartet, dass erste Ergebnisse der Untersuchung noch in diesem Jahr vorliegen.

Weitere Informationen:
Univ.-Prof. Dr. Heinz Decker
Institut für Molekulare Biophysik
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Tel. 06131 39-23570 oder 39-23579
Fax 06131 39-23557
E-Mail: hdecker@uni-mainz.de
http://www.biophysik.uni-mainz.de
http://www.weinproteine.biophysik.uni-mainz.de

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Schwangere Wachkoma-Patientin: Baby konnte nicht gerettet werden

Schwangere Wachkoma-Patientin: Baby konnte nicht gerettet werden

Von Andreas Klamm Sabaot

Limburgerhof / Ludwigshafen am Rhein. 16. April 2010. Das 6 Monate junge, noch nicht geborene Baby einer schwangeren Wachkoma-Patientin konnte nicht gerettet werden. Darüber berichtet unter anderem der Südwestrundfunk (SWR) und weitere Medien. Eine Abtreibung des Baby´s war aus medizinischen Gründen indiziert, das meint notwendig gewesen. Ärzte diagnostizierten schwerste Schädigungen des Baby´s und konnten eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau nicht ausschließen. Die Patientin im Wachkoma, in einer Pflege-Einrichtung im pfälzischen Limburgerhof wurde vermutlich von einem bislang noch nicht ermittelten Täter sexuell missbraucht (wir berichteten). Die Entscheidung über die medizinisch, notwendige Abtreibung im 6. Schwangerschafts-Monat musste die Mutter der schwer geschädigten Patientin treffen.

Die Patientin befände sich nach einem Unfall und nach einer nicht erfolgreichen Reanimation mit schweren Hirn-Schädigungen im Wachkoma.

Im allgemeinen medizinischen Verständnis gilt eine Reanimation auch dann als nicht erfolgreich, wenn es nach einer Reanimation zu so genannten Hypoxischen (Sauer-Stoff-Mangel bedingten) Schädigungen des Gehirns kommt.

Der Caritas-Direktor Vinzenz du Bellier aus Speyer am Rhein bestätigte die medizinischen Gründe für einen notwendigen Abbruch der Schwangerschaft: „Eine ärztliche Untersuchung hat schwerste Schädigungen des Kindes und eine Gefahr für das Leben der Mutter festgestellt.“

Die 41jährige Patientin leide nach einem Unfall an einem Schädel-Hirn-Trauma. Seit drei Jahren lebt die Patientin in einer Einrichtung der Caritas, die als ein „offenes Pflege-Zentrum“ in Limburgerhof geführt werde.

Die Mutter, als gesetzliche Betreuerin, musste die schwere Entscheidung nicht allein treffen. Ärzte und eine Beratungsstelle für Schwangerschafts-Fragen halfen der Mutter der Patientin bei der schwierigen Entscheidung.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: DNA-Test-Untersuchungen

Die Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz führt die Ermittlungen fort. Der Täter soll mit Hilfe von DNA-Test-Untersuchungen gefunden werden. Nach Informationen sollen nach ersten durchgeführten DNA-Tests, zwei weitere Männer aus dem Umfeld der Patient mittels der Abgabe von Speichel-Proben überprüft werden. Einer der Männer stamme aus dem privaten Umfeld, bei dem zweiten Mann handele es sich um einen Mann, der die Frau gepflegt habe.

Zuvor wurden bereits vier weitere Männer überprüft. Diese hatten freiwillig eine DNA-Speichelprobe abgegeben. Bei den drei geprüften Mitarbeitern der Pflege-Einrichtung hätten jedoch keine Übereinstimmungs-Merkmale mit der DNA des Kindes gefunden werden können.

Damit kommen die bereits überprüften Männer als möglicher Vater des Baby´s und als möglicher Täter eines sexuellen Missbrauchs der Patientin nicht in Betracht.

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Überraschung für Geburtstags-Jubilar Dr. Helmut Kohl

Überraschung für Geburtstags-Jubilar Dr. Helmut Kohl

3. April 2010: 500 Mitglieder der Jungen Union singen zum Geburtstag für den Bundeskanzler a. D. in Ludwigshafen-Oggersheim – Offizielle Feiern im Pfalzbau am 5. Mai – 80. Geburtstag im Kreise der Familie

Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl noch im Amt, im Jahr 1998. Unser Archiv-Foto aus dem Jahr 1998 beweist eindrucksvoll: Damals und heute, irgendwie gelingt es Dr. Helmut Kohl immer Massen von Menschen anzuziehen. Foto: Andreas Klamm Sabaot / Archiv 1998

Von Andreas Klamm Sabaot

Berlin / Ludwigshafen – Oggersheim. 3. April 2010. Der frühere Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl und seine Familie staunte und war sichtlich gerührt zur Feier seines 80. Geburtstages am 3. April 2010. Eine kleine Feier im Kreise der Familie und enger Freunde war geplant, so die offiziellen Mitteilungen. Doch irgendwie war die Stimmung in Ludwigshafen-Oggersheim heute noch so, als würde der frühere Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl noch heute Deutschland regieren. Rund 500 Mitglieder der Jungen Union (JU) sangen für den Geburtstags-Jubilar, der seinen 80. Geburtstag feierte. Die Leitung der Gesangs-Darbietungen für den früheren Bundeskanzler hatte der beliebte Dirigent Gotthilf Fischer.

Der Vorsitzende der Jungen Union (JU) Philipp Mißfelder informierte darüber, dass die CDU sich als eine „große Familie“ verstehe. Dr. Helmut Kohl war von 1982 bis 1989 für 16 Jahre der Bundeskanzler für die Bundesrepublik Deutschland. Bislang konnte sein Regierungs-Zeit-Rekord mit der längsten Amtszeit eines Bundeskanzlers in der Geschichte von Deutschland nicht gebrochen werden. So wundert es nicht sonderlich, dass die Mitglieder der Jungen Union in Dr. Helmut Kohl „…Immer unser Kanzler…“ sehen und dem großen europäischen Staatsmann auch dankten mit dem Transparent „Wir danken Dir, Kanzler der Einheit !“.

Mehr Hunderte schwarz-rot-goldene Luftballons stiegen zum Himmel empor.

Dr. Helmut Kohl dankte in einem Interview mit der BILD-Zeitung „dem lieben GOTT“ und gab auch einen sehr persönlichen Wunsch bekannt: Er wünsche sich noch viele und Jahre mit seiner zweiten Ehefrau Maike Kohl-Richter und FRIEDEN.

In einem Interview mit der Bild Zeitung sagte Helmut Kohl als Antwort auf eine Frage eines Kollegen in der Bild-Redaktion, was sich der frühere und am längstens amtierende Bundeskanzler für die Republik wünsche:

„Frieden. Ich wünsche mir für unser Land inneren und äußeren Frieden. Dazu gehört auch, dass Deutschland sich seiner Verantwortung bewusst ist, dass es mit Stolz, aber auch Bescheidenheit auf den Weg blickt, den es zurückgelegt hat, und mit Zuversicht in die Zukunft geht.“, so Dr. Helmut Kohl.

Dr. Helmut Kohl zeigte sich dem Überraschungs-Besuch in Begleitung seiner Familie und seiner zweiten Ehefrau Maike Kohl-Richter. Der frühere Bundeskanzler wirkte sichtlich noch geschwächt und angeschlagen. Vor rund zwei Jahren erlitt er nach einem schweren Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er lebe nur noch nur Dank seiner Ehefrau Maike, informierte Dr. Helmut Kohl. Vor wenigen Wochen musste die Gallenblase des Bundeskanzlers a. D. entfernt werden und ein gutes Alter von 80 Jahren – es hinterlässt Spuren.

Da dem gesundheitlichen Genesungs-Prozeß Vorrang gegeben werden müsse, konnte Dr. Helmut Kohl an offiziellen Geburtstags-Feierlichkeiten in Berlin nicht teilnehmen.

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen am Rhein Dr. Eva Lohse (CDU) würdigte die besonderen Verdienste von Dr. Helmut Kohl als einen Kanzler der Einheit für Deutschland und als großen Europäer. Die politische „Zieh-Tochter“ von Dr. Helmut Kohl und heutige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel überraschte den Jubilar mit einer Video-Botschaft, in der die Kanzlerin die besondere Leistung des Politikers für die deutsche Einheit würdigte. Aus aller Welt hat Helmut Kohl Glückwünsche zum 80. Geburtstag erhalten. So auch vom russischen Präsidenten Dmitri Medwedew, der ein Glückwunschtelegramm sandte und Kohl dankte, weil er als Bundeskanzler zu einem Neustart der deutsch-russischen Beziehungen beigetragen habe. Das Verhältnis stütze sich heute auf einen vertrauensvollen Dialog.

Am 5. Mai 2010 soll in Ludwigshafen am Rhein im Pfalz eine offizielle Geburtstags-Feier mit Dr. Helmut Kohl und mit rund 1.000 geladenen Gästen stattfinden. Der Hintergrund: Dr. Helmut Kohl war nicht nur 16 Jahre als Bundeskanzler im Amt für Deutschland, sondern in den Jahren 1969 bis 1976 auch amtierender Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. Die heutige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) will zu den Feierlichkeiten nach Ludwigshafen am Rhein reisen.

Mehrere Tausend Menschen haben ihre Glückwünsche und Gratulationen zum 80. Geburtstag für Dr. Helmut Kohl bei www.helmut-kohl.cdu.de eingetragen. Bei dem Glückwunsch- und Gratulations-Portal handelt es sich um eine Aktion der CDU Deutschlands. CDU-General-Sekretär Hermann Gröhe erklärte: „Der 80 Geburtstag von Helmut Kohl ist für uns ein Tag der Dankbarkeit.“

Deshalb wolle die CDU vielen Menschen die Möglichkeit geben Dr. Helmut Kohl ganz persönlich zu gratulieren.

Auf der Gratulations-Seite für den früheren Bundeskanzler ist eine Bild-Collage mit wichtigen Stationen aus dem politischen Leben von Helmut Kohl zu finden. Zudem kann auf der Seite auch die Video-Botschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel an Dr. Helmut Kohl gesehen werden.

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Limburgerhof: 40jährige Wachkoma-Patientin schwanger

Pflegeheim in Limburgerhof:

40jährige Wachkoma-Patientin schwanger

Verdacht auf Missbrauch kann nicht ausgeschlossen werden – Vielzahl von Möglichkeiten muss geprüft werden – Leitender Oberstaatsanwalt Lothar Liebig: „Wir müssen in alle Richtungen umfassend ermitteln“ – Kind und Mutter können gerettet werden – Entscheidung liegt bei der Mutter

Von Andreas Klamm Sabaot

Ludwigshafen / Limburgerhof. 31. März 2010. Kaum zu glauben und doch wahr. In einer Pflege-Einrichtung in der pfälzischen Gemeinde Limburgerhof bei Ludwigshafen am Rhein haben die Pflege-Fachkräfte in einem Pflege-Bereich „Junge Pflege / Wachkoma“ in der schwerst geschädigte Menschen gepflegt werden, die Schwangerschaft im fünften Monat einer 40-jährigen Frau und schwer geschädigten Patientin festgestellt, die nach einem Unfall als Wachkoma-Patientin mit schwersten Schädigungen nach einem Schädel-Hirn-Trauma gilt. Ein Missbrauch oder eine Vergewaltigung der Frau könne nicht ausgeschlossen werden. Die Ermittlungs-Behörden in Ludwigshafen am Rhein und in Frankenthal in der Pfalz können zur Zeit eine ganze Vielzahl von möglichen Szenarien nicht ausschließen.

Die Pflege-Einrichtung habe bei Bekanntwerden des Verdachts und die Bestätigung der Schwangerschaft der Patientin durch einen Gynäkologen eine Strafanzeige gegen einen bislang unbekannten Täter erstattet.

Vorsorglich habe die kirchliche Pflege-Einrichtung alle männlichen Pflege-Kräfte von der Station in andere Arbeits-Bereiche der Pflege versetzt. „Das Haus sei ein sehr offenes Haus. Die Tat ist unfassbar und wir können keine Möglichkeit mehr ausschließen.“, sagte ein Kirchen-Sprecher in einem Fernseh-Interview mit dem Fernseh-Sender SWR.

Anders als in den Berichten über Missbrauchs-Fälle in staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen, über die seit mehreren Wochen in Deutschland berichtet wird, ist zur Zeit nicht sicher, ob es sich um einen weiteren „Missbrauchs-Fall“ in einer Einrichtung handelt. Denkbar sind viele Möglichkeiten, etwa auch Täter aus dem nächsten Umfeld. Rein theoretisch können sogar männliche Patienten der Einrichtung in den Verdacht geraten, zum Kreis des Täters zu zählen oder auch Anwohner im Umfeld der Pflege-Einrichtung.

Die Staatsanwaltschaft in Frankenthal müsse in alle Richtungen umfassend ermitteln, erklärte der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Frankenthal, Lothar Liebig. „In Betracht kommen unterschiedlichste Geschehens-Abläufe. Bei den Ermittlungen spielen natürlich auch die entsprechenden und inzwischen üblichen DNA-Überprüfungen eine wesentliche Rolle“, ergänzte der leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig in einem Fernseh-Interview.

Bei den Ermittlungen ist natürlich auch die aktuelle Befindlichkeit, der durch einen Unfall schwer geschädigten Patientin wichtig und das Einfühlungs-Vermögen der Ermittler und Ermittlerinnen, die jetzt versuchen müssen einen Weg zu finden, mit der Patientin zu kommunizieren, um möglichst viele Informationen zusammen zutragen.

Die 40jährige Frau könne sich nur eingeschränkt zu den möglichen Ereignissen äußern. Die Pflege-Einrichtung werde als eine „offene Einrichtung“ geführt, in der es keine festen Besuchs-Zeiten gibt.

Eine mögliche Vergewaltigung oder ein möglicher Missbrauch könne vorliegen. Denkbar sind dennoch auch weitere Szenarien, an die Beobachter ohne die entsprechenden psychologischen und Pflege-Fachkenntnisse zunächst vielleicht nicht denken. Zur Zeit kann noch nicht einmal eine bislang nicht bekannte Beziehung der schwer geschädigten Patientin zu einem anderen männlichen Patienten innerhalb der Pflege-Einrichtung sicher ausgeschlossen werden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter aus dem direkten Umfeld stammen könne.

Unklar ist noch, was mit dem Kind geschehen soll. Denkbar wäre, wenn die Ärzte eine Gefahr für die werdende Mutter und Patientin und für das Baby ausschließen können, dass das Baby in rund vier Monaten vielleicht für eine Adoption freigegeben wird. Gesetzlich wäre auch noch ein Schwangerschafts-Abbruch möglich, sollten Ärzte eine Gefahr für Leib und Leben für die Patientin und für das Baby bestätigen.

Dank der modernen und technischen Mittel von Medizin und Wissenschaft ist es denkbar, dass die beteiligten Fachärztinnen und Fachärzte die schwangere Patientin und das Baby sicher in der Schwangerschaft begleiten und eine Geburt ohne ernste Gefahren für Patienten und Kind möglich machen. Sicher wäre eine Lebens-bejahende Entscheidung für die Patientin und für das Kind und eine spätere Adoption besser und vermutlich auch im Sinne einer Lebens-bejahenden und kirchlichen Einrichtung. Dazu müssten die Ärzte jedoch eine Gefährdung für die 40jährige Wachkoma-Patientin und das Baby so weit wie möglich ausschließen können, da sonst die Gefahr besteht, dass die werdende Mutter und das Baby zu weiterem Schäden oder gar in Gefahr für Leib und Leben kommen könnten. Diese schwere Entscheidung muss die Mutter der 40jährigen Wachkoma-Patientin treffen. Die Mutter der geschädigten Frau und Patientin ist der gesetzliche Vormund der schwangeren Patientin in der Pflege-Einrichtung.

Denkbar ist auch, dass die Mutter sich dazu entscheidet, wenn keine Gefahr für die Unfall-traumatisierte, Langzeit-geschädigte Tochter besteht, das Kind zu behalten und die Mutter der Patientin die Pflege des Kindes in Begleitung von Helfern und Helferinnen übernimmt. Aus Heil-therapeutischer Sicht wäre es sogar möglich, dass das Baby, sofern dieses von der schwer durch einen Unfall geschädigten Patientin nicht abgelehnt wird , positiv zum einem weiteren Heilungs-Prozeß und zu einem besseren Lebens-Gefühl für die schwer geschädigte Patientin beitragen könnte mit der Unterstützung durch deren Mutter als Vormund der schwangeren Patientin.

Schwangerschaften von schwerst behinderten oder auch Langzeit-geschädigten Frauen sind in nicht ganz so selten, wie es jetzt vielleicht auch in unterschiedlichen Medien dargestellt wird.

Zur Zeit ist noch nicht einmal ausgeschlossen, dass sich der werdende Vater seiner künftigen Verantwortung doch noch bewusst wird und bei der Polizei , bei einem Seelsorger der Kirchen-Gemeinde oder bei der Pflege-Einrichtung meldet und die Verantwortung für sein Handeln übernimmt, rein theoretisch für die Situation, dass es vielleicht eine bislang nicht bekannte Beziehung zwischen einer schwer geschädigten Patientin in einer Pflege-Einrichtung und einem Mann geben sollte. Liebe ist bekanntlich dazu in der Lage viele Wunden zu heilen. Vielleicht sogar in einem weiteren Horizont betrachtet, auch die Wunden und die Schädigungen, die die 40jährige Wachkoma-Patientin am Tag des Unfalls erlitten hat, als ein Teil des Lebens der Frau zerstört wurde.

Dieses kleine Baby, so ungewöhnlich diese Geschichte auch sein mag, könnte der geschädigten Frau vielleicht sogar einen Teil des verlorenen Lebens zurückgeben. Denn mit dem Unfall der Frau wurden vielleicht die Hoffnungen auf eine glückliche Hochzeit, ein Teil des jungen Lebens einer einst sehr glücklichen Frau auf tragische Weise zerstört und vielleicht auch ein Wunsch für Kinder genommen. Durch bislang kaum zu verstehende Umstände, könnte dennoch jetzt etwas möglich werden, das bislang in der Pfalz als nicht möglich betrachtet wurde. Denkbar wäre sogar, dass die Bürger, Bürgerinnen und Kirchen-Gemeinde-Mitglieder der kleinen Gemeinde Limburgerhof in der Pfalz und die Kirchen in der Pfalz eine „Patenschaft“ für das Kind übernehmen. In Afrika und Asien sind Kinder-Patenschaften üblich und damit können Kinder am Leben erhalten werden. In nicht wenigen Fällen können sogar ganze Familien mittels einer „Kinder-Patenschaft“ am Leben erhalten werden.

Was im fernen Afrika und Asien möglich ist, weshalb sollte eine Kinder-Patenschaft nicht auch das Leben einer Unfall-traumatisierten Patientin und deren Baby in Deutschland retten können, das möglicherweise bereits in vier Monaten das Licht der Welt erblicken könnte, vielleicht sogar kerngesund. Die Schlagzeilen von heute müssten dann vermutlich als „Wunder von Limburgerhof: „Schwerst geschädigte Patientin bringt kerngesundes Baby zur Welt“ geschrieben werden – wenn sich der Vater noch finden sollte, könnte die Geschichte, die zunächst möglicherweise so traurig begonnen hat und klingt, vielleicht sogar noch einen guten Anfang für den Start in ein spannendes Leben finden. Es wäre ein echtes Wunder und in den kommenden Tagen gedenken die Menschen eines der größten Wunder zu den „Hohen Feiertagen“, die in Deutschland und in der Welt celebriert werden.

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ver.di fordert: Frauen-Diskriminierung am Arbeitsmarkt beenden

ver.di fordert: Frauen-Diskriminierung am Arbeitsmarkt beenden

Berlin. 8. März 2010 (red). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert die Beendigung der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt in Deutschland.

„Auch wenn es vereinzelt Fortschritte gibt: Der Nachholbedarf für Frauen bleibt enorm“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Margret Mönig-Raane, anlässlich des Internationalen Weltfrauentages. So würden Frauen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger verdienen als Männer.

Dies gelte ganz besonders im Bereich personenbezogener Dienstleistungen, wo überwiegend Frauen beschäftigt seien, häufig in Teilzeit oder zu sehr niedrigen Löhnen. Ein weiterer Grund für den Lohnunterschied sei aber schlicht Diskriminierung.

In den Vorständen und Aufsichtsräten von Deutschlands Top-Unternehmen seien Frauen immer noch kaum vertreten. Lediglich 2,5 Prozent aller Vorstandsmitglieder der 200 größten Wirtschaftsunternehmen seien weiblich.

Neben der Beseitigung dieser Benachteiligungen und Schieflagen müsse auch die Arbeitsmarktpolitik mehr für Frauen tun. Frauen würden aufgrund ihrer familiären Situation vielfach vom Arbeitsmarkt verdrängt oder müssten als Mitglied einer so genannten Bedarfsgemeinschaft zu Armutslöhnen arbeiten. Ein Widerspruch ergebe sich daraus, dass in einer Bedarfsgemeinschaft der eine für den anderen uneingeschränkt einstehen müsse, während das neue Unterhaltsrecht den Frauen auferlege, für sich selbst zu sorgen.

ver.di fordere daher von der Bundesregierung die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaft. Die Anrechnung von Partnereinkommen müsse ganz entfallen.

Mönig-Raane mahnte darüber hinaus Korrekturen in der Förderpolitik an: „An der Schnittstelle zwischen Hartz IV und Arbeitsförderung wird über die Zukunftschancen von Millionen Frauen und ihrer Kinder entschieden. Es geht nicht an, dass Frauen viel weniger von erfolgreichen Förderinstrumenten profitieren können, gleichzeitig aber im Hartz IV-System als Arbeitskräfte ohne Perspektive auf eine sozial abgesicherte Beschäftigung zwangsverpflichtet werden“, kritisierte Mönig-Raane.

Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass gerade Arbeitsuchende, die wegen der Anrechnung des Partnereinkommens keine Geldleistungen erhalten oder die wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen der Vermittlung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, in vollem Umfang beruflich gefördert würden.

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Welt-Frauen-Tag: Alarmierend viele Frauen sind von schwerer Armut betroffen

Welt-Frauen-Tag: Alarmierend viele Frauen sind von schwerer Armut betroffen

Grüne wollen das Armuts-Risiko von Frauen bekämpfen

Mainz. 8. März 2010. (red). Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2010 erklären Eveline Lemke, Landesvorstandssprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz und Anne Spiegel, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Frauen: „Armut hat viele Gesichter, aber sie ist oftmals weiblich. Eine Verengung auf rein finanzielle Aspekte aber greift viel zu kurz. Armut ist nicht nur ein Mangel an Einkommen, sondern auch an Verwirklichungschancen, zum Beispiel im Hinblick auf Bildung, Erwerbschancen, Einkommen und Gesundheit. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Rheinland-Pfalz ist die bestehende Armut eines der größten Probleme unserer heutigen Zeit. Der aktuelle Armutsbericht der Landesregierung beweist, dass die Armutsrisikoquote stetig steigt.

Von der Einkommensarmut sind in erster Linie Alleinerziehende, kinderreiche
Familien und Erwerbslose betroffen. Frauen sind unter diesen Gruppen
überproportional anzutreffen und müssen mit dem wenigen Geld wirtschaften. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz steht deshalb der diesjährige Frauentag am 8. März das Thema Frauen und Armut“, erklärt Eveline Lemke.

Anne Spiegel ergänzte: „Trotz aller Fortschritte sind wir von der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Rheinland-Pfalz noch weit entfernt. Nach wie vor ist die eigenständige Existenzsicherung von Frauen im Arbeitsleben und sozialen Sicherungssystemen nicht erreicht. Gerade in Deutschland haben wir – entgegen des europäischen Trends – ständig wachsende Lohn- und Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern trotz gleicher oder ähnlicher Arbeit. Wir wollen und müssen hier die Machtfrage stellen“.

Der Parteirat der GRÜNEN Rheinland-Pfalz hat dazu auf seiner Sitzung eine Resolution zum Thema Frauenarmut einstimmig verabschiedet.

In der Resolutionfordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz:

– Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit! Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind für uns eine nicht hinnehmbare Form von Diskriminierung.
– Den Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur, um Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewähren. Wir GRÜNE wollen eine umfassende bedarfsdeckende ganztägige Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz. Nur durch wohnortnahe ganztägige Angebote der Kindertageseinrichtungen mit flexiblen und durchgängigen Öffnungszeiten kann der Rechtsanspruch wirklich erfüllt, eine echte Wahlfreiheit für
Eltern gewährleistet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Ausbildung wirksam verbessert werden.
– Ein gerechtes Steuersystem, dass die Benachteiligung von Frauen nicht zementiert (Abschaffung des Ehegattensplitting).
– Die spezielle Förderung von jungen Frauen wahrend und nach der Ausbildung und eine von klassischen Geschlechtsrollen losgelöste Berufsvorbereitung. Angebote wie „Girl’s day“ und Mentoringprogramme speziell für Madchen und Frauen sind weiter auszubauen und dürfen nicht zu Alibiprojekten verkommen.
– Eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten bei der Rente.
– Die Einführung eines Mindestlohns.
– Eine bessere Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements, sowie anderer unbezahlter Tätigkeiten wie Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und Hausarbeit, auch durch eine Grundsicherung, denn dieses Engagement darf keine Armutsfalle sein. Unbezahlte Arbeit darf nicht einfach den Frauen zugeschoben werden.
– Eine ausreichende Absicherung im Alter, bei Krankheit und bei Erwerbslosigkeit, die nicht nur bei durchgehender Vollzeiterwerbstätigkeit und bei durchschnittlichem Einkommen gewährleistet sein darf.

Am 8. März ist internationaler Welt-Frauen-Tag.

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Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“

Oberste Verfassungs-Richter: „Anspruch auf Menschen-würdiges Sozialgeld“

Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“

Mit dem Urteil: Unmut der Verfassungshüter über Untergrabung menschlicher Würde zu spüren

Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent

Karlsruhe / Berlin. 10. Februar 2010. In ihrem Urteil zu den Hartz 4 – Regelleistungs-Sätzen gelangen die obersten Verfassungs-Richter in Deutschland zur Überzeugung, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzesbuches (SGB II), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den Verfassungs-rechtlichten Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums aus Artikel1, Absatz 1, des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erfüllen und Verfassungs-widrig sind. In einem Interview mit dem internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ bezeichnete der in Nürnberg lebende Autor des Buches „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“, Hans-Jürgen Graf, das Urteil der obersten Verfassungshüter in Karlsruhe als eine „eine herausragende Leistung“, die auch den Unmut der Verfassungs-Richter über den „stümperhaften“ Versuch der Untergrabung menschlicher Würde in Deutschland wahrnehmen lasse.

Hans-Jürgen Graf: „Bedingungsloses Grundeinkommen wird nötig und es wird kommen.“, Fotos: 3mnewswire.org

Hans-Jürgen Graf, Sie waren Vorsitzender der IG PFLEGE und GLAUBE in Nürnberg, engagieren sich sozial seit vielen Jahren für kranke und arme Menschen und sind Gesundheits-Experte als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger. Zudem sind Sie Autor des Buches “Abstellgleis – Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation”.

Wie bewerten Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz4- Regelleistungen?

Hans Jürgen Graf: „Ich kann es nur aus laienhafter Sicht interpretieren. Insgeheim hoffte eigentlich wahrscheinlich fast jeder Leistungsempfänger, dass der Regierung und den verantwortlichen Politikern ein Denkzettel verpasst wird, der sich wohl in Nachzahlungen für die vergangenen Zeiträume kleiden sollte. Allerdings verwechseln hier die Meisten zwei verschiedene Betrachtungsweisen. Dieser Denkzettel wäre eine aus betroffener Sicht, menschlich gerechte Vorgehensweise; doch vor einem Gerichtssenat wird Recht gesprochen und selten Gerechtigkeit.

Insofern sehe ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sogar als eine herausragende Entscheidung, in der auch der Unmut der Verfassungshüter zu spüren ist, dass hier ein eigentlich doch sehr stümperhafter Versuch der Untergrabung menschlicher Würde getätigt wurde. Es ist geklärt, dass die Bestimmung von Regelsätzen im Sozialrecht durchschaubar und verständlich sein muss und dies in Verbindung mit der Menschenwürde. Damit müssen eigentlich alle verstummen, die eine Absenkung der Regelsätze fordern. Allerdings würde diese Reaktion Intelligenz erfordern.“

Aus ihren umfangreichen langjährigen Erfahrungen, welche Vorteile und vor allem auch Verbesserungen in Anbetracht eines Menschen-würdigen Existenzsicherungs-Minimums entstehen mit dem am 9. Februar 2010 vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Urteil?

Hans-Jürgen Graf: „Bei tatsächlich fähigen, ja kompetenten Interessen-Vertretern für die große Zahl der Hilfeempfänger in der Folgezeit dürfte es eigentlich nun ein Einfaches sein, den Gesetzgeber zur Berechnung tragfähiger Regelsätze im SGB II und SGB XII zu bewegen und zur Anerkennung von Sonder- und Mehr-’Bedarfen im Einzelfall. Allerdings fand ich unter denen, die in solchen Angelegenheiten immer vom Gesetzgeber befragt werden, wie z. B. die Sozialverbände und ähnliche, bisher nur einzelne Vertreter von denen ich mich als Betroffener tatsächlich kompetent vertreten sah.

Den starken Einfluss von Lobbyisten der Wirtschaft dürfen wir natürlich auch nicht vergessen, der nicht nur in Berlin sehr groß ist. Hier habe ich halt wenig Hoffnung. Es müssten sich tatsächlich die Betroffenen selbst organisieren und nun den entsprechenden Druck nach Berlin aufbauen. Doch auch hier sehe ich, aus eigener Erfahrung, wenig Licht am Horizont. Manchmal erschien es mir bei Betroffenen, wie z. B. bei nicht wenigen Usern in Foren wie dem ELO usw., dass man zuhause sitzt und wartet dass Robin Hood vom Himmel fällt.“

Wie sollte, Ihrer Einschätzung nach, jetzt politisch verantwortliches Handeln gestaltet werden ?

Hans-Jürgen Graf: „Handeln in Verbundenheit mit den Betroffenen und Erhebung ihrer tatsächlichen Bedürfnisse.“

Wie hoch müssten Ihrer Schätzung nach die realen Einkommens-Sätze für Sozialgeld-Bezieher, das meint heute noch Hartz 4 – Transferleistungs-Empfänger genannt, in Nürnberg sein, um ein Menschen-würdiges Exsitenzssicherungs-Minimum zu erreichen.

Hans-Jürgen Graf: „Das kann ich nicht sagen, da ich kein Wirtschaftsexperte bin. Allerdings aus eigener Erfahrung würde ich einen Regelsatz in Höhe von 500 Euro sehr begrüßen.“

Seitens politischer und wirtschaftlicher Spitzen-Vertreter wird den Erwerbs-Arbeit-suchenden Menschen immer vorgehalten, “Leute, ihr müsst Euch Arbeit suchen…” – doch die vielen neuen Millionen Erwerbs-Arbeitsplätze gibt es in Deutschland nicht. Wie denken Sie über das BEDINGUNGSLOSE GRUNDEINKOMMEN ?

Hans-Jürgen Graf: „Dieses ständige Palaver um den Menschen zu suggerieren, dass es noch ausreichend Arbeitsplätze in Deutschland gäbe, ist schon schier unerträglich geworden.

Es gibt sie nicht mehr, die Arbeitsplätze um alle erwerbsfähigen Menschen in bedarfsdeckenden Lohn und ausreichend Brot zu bringen. Wir werden auf Dauer nicht um das bedingungslose Grundeinkommen hinweg kommen. Es wird nötig werden und wir werden es bekommen.

Hierzu ist natürlich die Umverteilung von Vermögen notwendig, doch gibt es nicht wenige von reichen Menschen, die es tatsächlich auch tun würden um den Menschen in ihrem Land zu helfen. Allerdings werden diese Vorschläge von Seiten der Politik überhört. Ich erinnere hier an die Vorschläge des Hamburger Reeders und derer, die seinen Appell an die Regierung Merkel unterzeichnet haben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist bestimmt finanzierbar, wenn ich die Umsatz- und Gewinnsteigerungen der Unternehmen der letzten Jahre ansehe. Allerdings ist es nicht gewollt von denen, die ihren Rachen scheinbar noch nicht voll genug haben und deren Einfluss in Berlin, so denke ich, ist groß.“

Vielen Dank für das Interview.

Mit dem Urteil haben die Bundesverfassungs-Richter unter anderem festgelegt:

Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.

Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.

Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.

In der Begründung des Richterspruchs in Karlsruhe, das von dem Die Linke- Politiker Gregor Gysi als „historisches Urteil“ bezeichnet wird, heißt es auch: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.

Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”

Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruher Richter.

Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.

Das Buch „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“ (ISBN 978-3-8334-9136-8, Paperback, 112 Seiten) erschienen beim BOD Verlag in Norderstedt ( www.bod.de ) ist in allen Buch-Handlungen erhältlich.

Weiterführende Informationen zum bedingungslosen Grundeinkommen sind unter anderem bei www.grundeinkommen.de zu finden.

Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.

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Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig

Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig

Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe: Bündnis 90 / Die Grüne fordern jetzt 420 Euro monatlich – Gregor Gysi, Die Linke: „Hartz 4 ist Angriff auf den Sozial-Staat / 500 Euro Mindest-Sicherung, Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden“ – Manuela Schwesig (SPD): „Bundesregierung muss Mindestlohn einführen“ – Christian Lindner (FDP) „Neustart mit dem Bürgergeld“

Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent

Karlsruhe / Berlin. 9. Februar 2010. Zu den intensiv diskutierten Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches, die die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder betreffen und zum sogenannten Hartz 4 – Regelsatz hat der erste Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 9. Februar entschieden, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches ( SGB II ) , die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenzminimums aus Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, des Grundgesetzes (GG) erfüllen.

Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.

Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.

Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.

In der Begründung zum überraschenden Urteil heißt es unter anderem: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.

Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”

Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruhe Richter.

Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.


Politische Reaktionen auf das Urteils für Menschen-würdige Existenssicherung

Ulrike Höfken, rheinland-pfälzische Bundestags-Abgeordnete und Sprecherin für Ernährungs-Politik und der Landesvorstands-Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen in Rheinland-Pfalz, Daniel Köbler, erklärten nach Bekanntwerden des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, wonach die Regelsätze nach der Hartz 4 – Regelsatz-Verordnung verfassungswidrig sind:

„Die Bundesregierung muss nicht nur Antwort auf die Frage nach einer angemessenen Regelsatz-Höhe für die 1,7 Millionen betroffenen Kinder geben. Auch die über 5 Millionen erwachsenen Empfänger benötigen eine Anhebung ihres Hartz IV-Satzes auf 420€. Schwarz-Gelb muss hier sofort Abhilfe schaffen!“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei überfällig und bestätige die Kritik der der GRÜNEN. Schon lange weisen die Sozialverbände oder das Dortmunder Forschungsinstitut für Kinder-Ernährung darauf hin, dass die bisherigen Sätze für Kinder für ein Menschen-würdiges Existenz-Minimum und eine gesunde Ernährung nicht ausreichen.

„Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, nicht nur die Berechnung der Regelsätze transparenter zu gestalten. Wir fordern weiterhin eine Anhebung der Regelsätze für Kinder auf 330€ und perspektivisch eine Kindergrundsicherung für alle Familien.“, ergänzte Daniel Köbler.

Die Bundesregierung mache nichts für die Bekämpfung der Kinderarmut. Kinder hätten von der Erhöhung des Kinder-Geldes nichts, „da es vom Regelsatz wieder abgezogen wird“, bemängelte die Grünen-Politikerin Höfken.

Die Partei forderte jetzt sofortige Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu habe die Partei einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Die 10 Milliarden Euro aus den „unveranwortlichen Steuersenkungs-Aktivitäten von FDP und CDU werden für die Schaffung sozialer Gerechtigkeit gebraucht“, ergänzten die Grünen-Politiker.

Der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe, erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil im Interesse der betroffenen Kinder – das ist gut und richtig! Denn sie sind diejenigen, die unter der Arbeitslosigkeit der Eltern besonders leiden.

In ihrem Sinne muss die Politik jetzt handeln und Lösungen finden. Was wir brauchen sind dabei zunächst nachvollziehbare Berechnungs-Verfahren, die der jeweiligen Lebenssituation in den Familien besser gerecht werden.

Zugleich ist klar: Es geht um mehr als die Höhe der finanziellen Mittel. Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Dazu gehört Teilhabe an guter Bildung, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Qualifizierungs-Maßnahmen und die ausreichende Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten- von der Tagesmutter bis zum Kitaplatz.“

Das erhöhe für die Eltern die Chance, eine Arbeit anzunehmen und so aus Hartz IV herauszukommen.

Hermann Grühe: „Wir werden auch diejenigen Familien im Blick behalten, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen. Insofern muss der Regelsatz für Kinder, der Kinder-Zuschlag und das Kindergeld stets gemeinsam betrachtet werden. Für die CDU stellt die Situation der unter Armut leidenden und von Armut bedrohten Kinder eine besondere Herausforderung dar, der wir uns mit aller Kraft stellen wollen.“

Gysi: „Hartz 4“ – Angriff auf den Sozial-Staat

“Das Bundesverfassungsgericht hat über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt”, erklärte Gregor Gysi, Partei Die Linke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

“Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht Existenz-sichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden. DIE LINKE sieht sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt.”

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE sagte weiter: „”Es ist ein historisches Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaats-Gebot des Grundgesetzes verstoßen hat. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, muss nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder / Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen.

Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht. Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden. Hartz IV ist endgültig gescheitert. Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt.

Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. Wir werden für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen.”

Der FDP-General-Sekretär, Christian Lindner erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Das heutige Urteil entlarvt das Hartz-System erneut als bürokratisch, willkürlich und insgesamt verkorkst. Das Image von Hartz IV ist berechtigterweise schlecht. Mit dem Bürgergeld hat die christlich-liberale Koalition den Neustart für eine aktivierende Grundsicherung im Programm. Dieser Prüfauftrag sollte bald mit Leben gefüllt werden.“

SPD-Politikerin fordert Mindestlohn

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und forderte die Bundesregierung auf, unverzüglich eigenständige Regelsätze für Kinder und Einmal-Leistungen zu schaffen.

Die Politik habe den unmissverständlichen Auftrag bekommen, mehr für Kinder und Jugendliche im Land zu tun. Die SPD, kündigte Schwesig an, werde sich auf allen Ebenen dafür stark machen: “Wir wollen, dass alle Kinder gute Lebenschancen haben und gesund aufwachsen.”

Die SPD-Politikerin forderte die Bundesregierung auf, „eigenständige Regel-Sätze für Kinder und kinderspezifische Einmal-Leistungen zu schaffen. “Denn Kinder”, so Schwesig, “sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse”. Dafür bräuchten sie auch eine angemessene finanzielle Unterstützung.

Manuela Schwesig fordert von der Bundesregierung die umgehende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Begründung: „Denn gute Arbeit für die Eltern sei die “beste Waffe gegen Kinder-Armut”. Hungerlöhne für hart arbeitende Eltern, die ihr Einkommen durch Hartz IV aufstocken müssen, dürften nicht länger hingenommen werden.

Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.

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Archiv 2005: Frau konnte nicht zum Art und stirbt an einem Magendurchbruch

ARCHIV 2005

Gestorben weil keine Krankenversicherung:

Frau konnte nicht zum Arzt und stirbt an einem Magendurchbruch

von Andreas Klamm

Landau/Pfalz. Weil sie arm und nicht krankenversichert war,  starb am Dienstagmittag (22. November) gegen 15.30 Uhr nach einer Reanimation (Wiederbelebungsversuch) und allen Bemühungen von Ärzten und Pflegepersonal auf der Intensivstation des Städtischen Klinikums in Landau in der Pfalz eine 67jährige Frau an einem Magendurchbruch. „Wäre die Frau früher ins Krankenhaus gekommen, hätte die Frau therapiert und gerettet werden können“, informierte eine Ärztin des Krankenhauses.

Die Frau, die über mehrere Jahre immer wieder an Zwölffingerdarm-Geschwüren litt und von Freunden privat mit Medikamenten, wie Antra, versorgt wurde, traute sich allerdings nicht früher in das Krankenhaus, weil sie ohne Kranken- und ohne Sozialversicherung, nicht die Arzt- und Krankenhaus-Rechnungen bezahlen konnte. Sie war sehr arm.

Gegen 4 Uhr morgens, am Dienstag, rief die in schwerste Not geratene Frau, schweißgebadet,  noch selbst den Notarzt und kagte, Zeugenberichten zufolge, “ über Schmerzen, die sie so noch nicht erlebt habe.“

Noch am Vormittag nach einer Gastroskopie (Magenspiegelung) setzten die Ärzte eine Notoperation an. Kurz vor 15.30 Uhr setzte allerdings die Atmung und der Kreislauf der Patientin aus.

Alle Bemühungen und eine Reanimation durch Ärzte und Pflegekräfte im Städtischen Klinikum in Landau hatten keinen Erfolg. Die Frau starb gegen 15.30 Uhr auf der Intensivstation an einem offenbar schon länger bestehenden Magengeschwür, welches durchgebrochen ist.

Zeitweise soll die Frau, wenn sie einen Arzt bezahlen konnte, sich Hilfe bei einem Arzt gesucht haben. Am Dienstag kam jede Hilfe zu spät, weil die Frau, die auch keine Rente mit 67 Jahren erhalten hat, sich nicht früher zu einem Arzt oder in das Krankenhaus wagte, um dort rechtzeitige Hilfe zu  erhalten.

Ersten weiteren Recherchen von 3 m News – Die Nachrichten führten zum ersten vorläufigen Ergebnis, dass die Frau kein Einzelfall ist. In Deutschland leben nicht wenige sehr arme Menschen, die nicht kranken- oder sozialversichert sind und die oft nicht in der Lage sind, einen Hausarzt oder ein Krankenhaus zu bezahlen.